Auskunftsrecht von Spenderkindern im Koalitionsvertrag

Wie schon von der Justiziarin der SPD-Fraktion und früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf dem Symposium in Erlangen angekündigt, steht auf S. 99 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD Folgendes: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ Und – auch in unserem Sinne: „Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“

Wir freuen uns sehr, dass die künftigen Regierungsparteien unsere Rechte wahrnimmt, nachdem so lange Zeit kaum etwas passiert ist. Ein ausdrückliches einfachgesetzliches Auskunftsrecht auf Kenntnis unserer Abstammung wird das Leben vieler Spenderkinder sehr erleichtern und vielen vielleicht auch erst verdeutlichen, dass es dieses Recht tatsächlich gibt. Trotzdem hoffen wir, dass es nicht nur bei dem Auskunftsrecht bleibt, sondern eine umfassendere Regelung von Samenspenden in Deutschland erfolgt – natürlich idealerweise orientiert an unseren Forderungen. Insbesondere sollte eine Klarstellung erfolgen, dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderdaten länger ist als die 30 Jahre aus dem 2007 verabschiedeten Gewebegesetz, und der Spender sollte vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen geschützt werden. Wir werden den Prozess der rechtlichen Regelung des Auskunftsrechts konstruktiv begleiten und hoffen, hierzu in Kontakt mit den Parteien zu kommen.