Kevin Staudt bei Hr-iNFO am 29. Oktober 2015

Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt berichtete am 29. Oktober 2015 im Radiointerview mit dem Sender Hr-iNFO Gesellschaft in der Sendung Samenspende: Wenn Kinder ihren Spendervater suchen vom aktuellen Stand seiner kürzlich über Youtube und Facebook gestarteten Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater.

Zu den einleitend referierten rechtlichen Fakten ist klärend zu ergänzen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 1989 vom Bundesverfassungsgericht lediglich bestätigt wurde. Es ist in Deutschland bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung, dass dieses Recht besteht. Darauf verweist auch der Justiziar der Bundesärztekammer im deutschen Ärzteblatt bereits 1970. Die Aufbewahrungfrist für die Behandlungsunterlagen bei Samenspenden wurde 2007 im Rahmen des Transplantationsgesetzes auf 30 Jahre festgelegt. Zuvor gab es keinen definierten Zeitraum. In den Berufsordnungen für Ärzte stand aber schon lange vorher, dass Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung gebietet.