Am Mittwoch, den 29. März 2017 findet im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen statt.
Der Verein Spenderkinder wird durch Stina vertreten sein und hat auch eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die übrigen Stellungnahmen können auf der Seite des Gesundheitsausschusses nachgelesen werden. An der Anhörung kann jeder nach Anmeldung als Besucher teilnehmen, sie wird nachher vermutlich auch über die Seite des Bundestages abrufbar sein.
Zur Anhörung sind 18 Sachverständige geladen worden und es ist lediglich eine Stunde vorgesehen. Sehr in die Tiefe gehen wird es daher voraussichtlich nicht.