Anhörung des Gesundheitsausschusses am 29. März 2017

Am Mittwoch, den 29. März 2017 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen statt.

Der Verein Spenderkinder wurde durch Stina als Sachverständige vertreten. Die gut einstündige Debatte wurde für das Parlamentsfernsehen aufgezeichnet und kann auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.

Es wurden von allen Parteien kritische Fragen gestellt und es zeigte sich einiger Nachbesserungsbedarf. Nun bleibt abzuwarten, ob die vorgebrachte Kritik zumindest teilweise berücksichtigt wird.