Archiv der Kategorie: Spenderkinder Verein

Britta bei Leeroy Matata auf YouTube

Spenderkinder-Mitglied Britta wurde von Leeroy Matata auf YouTube über die Suche nach ihrem genetischen Vater interviewt.

Das Video ist seit dem 20. November 2019 online und hatte in den ersten zwei Tagen bereits über 300.000 Aufrufe. Britta wusste schon 11 Jahre lang, dass sie einen anderen genetischen Vater hat, bevor sie sich auf die Suche machte. Ihr hat es geholfen, mit anderen über das Thema zu sprechen. Nun möchte sie anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche nach ihren Wurzeln zu machen.

Aufklärung durch DNA-Datenbank

DNA Tests wie Family Finder, MyHeritage DNA, Ancestry oder 23andme werden auch in Deutschland immer häufiger genutzt.1 Dahinter steht meistens ein allgemeines Interesse an der Zusammensetzung der DNA oder an Ahnenforschung. Die meisten DNA-Tests warnen neue TeilnehmerInnen inzwischen davor, dass die Testergebnisse Familiengeheimnisse enthüllen können – aber vermutlich rechnen die meisten nicht damit, dass sie selbst davon betroffen sein könnten.

Auch in unserem Verein hatten wir in den letzten beiden Jahren die ersten Fälle, in denen unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die bislang nichts von ihrer Zeugung durch eine Samenvermittlung wussten. In den USA ist diese Art der Aufklärung wegen der weiten Verbreitung der DNA-Tests übrigens gefühlt die Häufigste. Die amerikanischen Spenderkinder rechnen nach Sonderaktionen der DNA-Datenbanken wie „Prime Day“ und dem „Black Friday Sale“ regelmäßig mit neuen Halbgeschwistern.

Für das aufgeklärte, suchende Spenderkind ist das eine schwierige Situation: einerseits besteht Freude über den Halbgeschwistertreffer, andererseits findet es sich vor die Aufgabe gestellt, die neue Halbschwester oder den neuen Halbbruder aufzuklären. Es ist eine sehr unangenehme Aufgabe, einem Menschen, den man noch nicht weiter kennt, vermitteln zu müssen, dass er von den Menschen, denen er vermutlich am meisten vertraut, seinen Eltern, getäuscht wurde. Es ist wahrscheinlich, dass der neue Halbbruder oder die neue Halbschwester in ein Chaos der Gefühle gestürzt wird. Er oder sie hat nicht nur ein Familiengeheimnis entdeckt und seine bzw. ihre Eltern von einer neuen Seite kennengelernt sondern gleichzeitig enge Verwandte gefunden, von denen er oder sie bislang nicht wusste, dass sie existieren.

Unsere Empfehlung: vorsichtig vorgehen

Wir empfehlen, erst einmal vorsichtig vorzugehen. Wenn die Halbschwester oder der Halbbruder nichts von ihrer oder seiner Zeugungsart weiß, könnte es als traumatisch empfunden werden, wenn man gleich mit der Tür ins Haus fällt mit Sätzen wie „Bist Du auch in der Klinik XXX entstanden?“ Ihr könnt gerne bei unserem Verein nachfragen, ob euer Treffer Mitglied bei uns ist (und dementsprechend von der Zeugungsart weiß). Wenn wir dazu nichts sagen können, empfehlen wir, erst einmal nachzufragen, weswegen die Halbschwester oder der Halbbruder sich bei einer DNA-Datenbank hat eintragen lassen und ob er oder sie eine Idee hat, weswegen man so nah verwandt sein könnte. Aus der Antwort kann man dann schließen, ob die Halbschwester oder der Halbbruder von der Samenvermittlung (oder Eizellvermittlung) weiß. Wenn das nicht der Fall ist, kann man bei einer Rückfrage wie ob man selbst eine Idee dazu hat hoffentlich einschätzen, ob eInteresse an einer Klärung der Verwandtschaftsbeziehungen besteht. In diesem Fall könnte man von der eigenen Abstammung durch eine Samenvermittlung erzählen oder dass man nicht weiß, wer der biologische Vater ist. Es besteht immerhin auch die Möglichkeit, dass die Halbschwester oder der Halbbruder ein „bekanntes“ Kind des biologischen Vaters ist (und dann damit zurechtkommen muss, dass der Vater seinen Samen abgegeben hat).2

Ab und zu hört man die Empfehlung, dass man die Halbschwester oder den Halbbruder darauf verweisen sollte, erst einmal mit den Eltern zu sprechen. Auch wenn wir eine Aufklärung durch die Eltern selbst günstiger finden, halten wir so einen Verweis für bevormundend: wer sich bei einer DNA-Datenbank registriert, ist erwachsen und kann selbst bestimmen, was er oder sie wissen möchte. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass manche Eltern selbst angesichts von DNA-Test-Ergebnissen nicht die Wahrheit sagen und behaupten, die Ergebnisse müssten falsch sein.

Wie reagieren die Betroffenen?

Jeder Mensch reagiert abhängig von Charakter und Vorahnungen anders auf eine solche Enthüllung.

Obwohl wir eine Aufklärung durch die Eltern günstiger finden, sind manche auch froh, dass sie von einem anderen Spenderkind aufgeklärt werden:

„Ich war heilfroh, dass ich bei meinem absolut unerwarteten Treffer über die DNA-Datenbank direkt eine Halbschwester gefunden habe, die bereits über ihre Entstehung informiert war. Durch die Gespräche mir ihr konnte ich den Schock ein Spenderkind, ohne von den eigenen Eltern aufgeklärt worden zu sein, deutlich besser verdauen. Wäre es mir am Tisch von meinen Eltern oder noch schlimmer: durch Zufallsfund in den Dokumenten derselben eröffnet worden, dass ich Spenderkind bin, wäre dieser Schock womöglich anders verarbeitet worden. Sich alleine damit abzufinden und ggfs. mehrere Wochen auf DNA-Treffer zu warten – schwer einzuschätzen, ob ich mich dann nicht auch erstmal zurückgezogen hätte.“

Im Allgemeinen wurde die Situation nach einer kurzen Phase der Ungläubigkeit und Freude über den Halbbruder oder die Halbschwester akzeptiert. Manche hatten schon geahnt, dass sie möglicherweise nicht von ihrem Vater abstammen, waren aber eher von einer Affäre der Mutter ausgegangen.

Bei anderen war festzustellen, dass die Neuigkeit sie sehr schockierte und sie erst einmal Zeit zur Verarbeitung brauchten. Es gab jedoch auch Fälle, in denen die Betroffenen es nicht wahrhaben wollten und das Testergebnis für falsch hielten oder überhaupt keinen Kontakt wollten. Das ist traurig für das suchende Spenderkind – hier tröstet nur der Gedanke, dass die Halbschwester oder der Halbbruder vielleicht nur Zeit zur Verarbeitung braucht. Genetische Verwandtschaft kann in verschiedenen Lebensphasen eine ganz unterschiedliche Bedeutung besitzen, und vielleicht verändert sich diese Bedeutung einmal in der Zukunft. Wer nicht wahrhaben möchte, dass die Eltern ihnen die Wahrheit über ihre Abstammung vorenthalten haben, ist vermutlich noch nicht bereit für diese Einsicht und die damit verbundene Auseinandersetzung mit den Eltern.

Wurden die Eltern mit dem Wissen konfrontiert?

Wurde das Kind durch einen Halbbruder oder eine Halbschwester aufgeklärt, stellt sich für das Kind die Frage, ob und wie es seinen Eltern davon erzählt. Während meistens zumindest das Gespräch mit der Mutter gesucht wird, auch um die Entstehungsweise zu bestätigen, fällt das Gespräch mit dem sozialen Vater deutlich schwerer, wenn vermutet wird, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Die meisten Spenderkinder informieren die Eltern über ihre Entdeckung. Manche Eltern geben erst nach längeren Diskussionen zu, dass die Kinder durch eine Samenvermittlung entstanden sind. Für sie ist die Enthüllung ebenfalls schockierend: die meisten wussten nicht von den Enthüllungsmöglichkeiten der modernen DNA-Datenbanken. Dazu kommt, dass sie über das Familiengeheimnis entweder nie oder nur wenig gesprochen haben und nun ein Gespräch mit ihren Kindern führen müssen, dass sie nie führen wollten und auf das sie sich nicht vorbereitet haben.

Unser Appell: Klärt auf!

Daher noch einmal unser nachdringlicher Appell an die Eltern von Spenderkindern, die bislang nichts von ihrer Zeugungsart wissen: Klärt eure Kinder auf! Lieber früher als später, aber es ist niemals zu spät. Eine Aufklärung durch Dritte über eine DNA-Datenbank hat keine positiven Auswirkungen auf eine vertrauensvolle Familienbeziehung. Und extrem unfair ist es, wenn die Kinder erst dann von ihrer Abstammung erfahren, wenn die Eltern bereits verstorben sind und keine Antworten mehr bekommen können. Vielleicht ahnen oder wissen eure Kinder auch bereits mehr, als ihr meint.

  1. Wir empfehlen den Test von Ancestry, dessen Ergebnisse man kostenlos bei zwei weiteren Datenbanken (Family Finder und MyHeritage DNA) hochladen kann. []
  2. Das ist in unserem Verein erst zwei Mal vorgekommen, aber schon mehrmals bei Spenderkindern in den USA. []

Elterngruppe Spenderkinder – Austauschmöglichkeit für Eltern älterer/erwachsener Spenderkinder

Im September 2019 haben wir eine Email-Gruppe gegründet, in der sich Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern austauschen können.

Viele von uns Spenderkindern schätzen den Austausch unter Spenderkindern sehr. Wir haben dabei gemerkt, dass sich die Themen in den unterschiedlichen Lebensphasen unterscheiden. Mit der Gruppe möchten wir auch Eltern von älteren Spenderkindern einen Austausch mit anderen Eltern anbieten, da sich auch ihre Themen von den Themen der Eltern mit jüngeren Kindern unterscheiden.

Die Gruppe bietet die Gelegenheit, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen ohne das Gefühl zu haben, auf jemanden Rücksicht nehmen oder sich rechtfertigen zu müssen. Im Vordergrund stehen die eigenen Erfahrungen und aktuelle Themen als Familie oder Elternteil. Der Austausch findet per Email über einen Verteiler statt, an dem Eltern – sofern es gewünscht wird – auch gerne anonym ohne ihren Klarnamen zu nennen, teilnehmen können.

Auch Eltern von Kindern, die bis jetzt noch nicht aufgeklärt sind, sind herzlich und vorbehaltlos willkommen.

Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich gerne unter info(at)spenderkinder.de und teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Email-Adresse mit. Außerdem müssten wir wissen, ob Sie gerne offen oder anonym im Verteiler aufgenommen werden möchten. Während wir auf unserer Internetseite das „Sie“ verwenden, bevorzugen wir für die Gruppe das „Du“.

WAZ vom 8. April 2019: Wie ein Essener Frauenarzt zu einer unerwarteten Tochter kam

In der Print- und Onlineausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 8. April 2019 äußerte sich Prof. Dr. Katzorke erstmals zu dem Vorwurf, eine ehemalige Patientin ohne deren Wissen mit seinen eigenen Samen befruchtet zu haben. Die Verbindung zwischen dem Reproduktionsmediziner und Spenderkindermitglied Stina wurde durch einen DNA-Test im vergangenen Jahr aufgedeckt.

Laut Katzorke „spendeten“ auch andere Ärzte des Uniklinikums Essen freigiebig unter gegenseitiger Zusicherung von Anonymität, obwohl der Bundesärztetag (1970!) empfohlen hatte, einwandfrei zu dokumentieren, um das Auskunftsrecht des Kindes erfüllen zu können. Das lässt Katzorkes vehemente Verfechtung der Anonymität in einem anderen Licht dastehen und macht einmal mehr deutlich, dass – mit den Worten von Stina – „die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln.“

Auch wenn Katzorke nicht müde wird, zu betonen, wie wenig Bedeutung Gene für ihn haben, scheinen seine Frau und seine drei anderen Töchter nicht erfreut über die Tat zu sein. Und auch er selbst hat schließlich den Weg zu einer DNA-Datenbank gewählt.

Am Ende des Artikels wird wiedergegeben, dass Katzorke seine damalige Grenzüberschreitung damit relativiere, dass juristisch mittlerweile alles verjährt sei. Wie mag das in den Ohren von Stina klingen?

Wenn manchem Mann auch zum Zeitpunkt seiner „Spende“ die Tragweite seiner Handlung nicht klar war, wäre es ein Zeichen von Größe, zumindest heute rückblickend für seine Taten Verantwortung zu übernehmen. Dafür ist es nie zu spät, auch wenn sich die Missachtung der Rechte der Kinder sowie die medizinethische Grenzüberschreitung in diesem Fall damit nicht ungeschehen machen lassen.

 

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Rechtsausschuss zu Abstammungsrecht

Am 18. März 2019 hat Spenderkinder-Mitglied Anne als Sachverständige an einer öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ teilgenommen.

 
Der Gesetzentwurf fordert eine Änderung im Abstammungsrecht, so dass Kinder, deren Mütter mit einer Frau verheiratet sind, die Ehefrau der Mutter automatisch als zweiten rechtlichen Elternteil zugeordnet bekommen. Die Zuordnung der Ehefrau der Mutter als zweiter rechtlicher Elternteil soll vom Kind nicht anfechtbar sein. Begründet wird die Änderung mit einer angeblichen Ungleichbehandlung zu verschiedengeschlechtlichen Ehen, bei denen der Ehemann der Mutter automatisch Vater der Kinder wird, die die Frau während der Ehe bekommt.

 
Der Verein Spenderkinder begrüßt die Intention des Antrags, Spenderkinder rechtlich besser abzusichern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Ein Kind, das durch eine ärztlich vermittelte Samenspende an ein lesbisches Paar gezeugt wurde, hat bis zur Adoption durch die soziale Mutter nur einen rechtlichen Elternteil. Überlegt es sich die Frau der Mutter von der Zeugung bis zum Adoptionszeitpunkt anders, hat das Kind auch anschließend keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Würde die leibliche Mutter vor der Adoption sterben, hätte das Kind überhaupt keine rechtlichen Eltern mehr. Das ist aus Sicht des Kindes kein wünschenswerter Zustand.

 
Der Verein Spenderkinder hält die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für sinnvoll. Die autmoatische Zuordnung des Ehemanns der Mutter als Vater eines Kindes beruht auf der Vermutung, dass der Mann auch biologischer Vater des Kindes ist. Diese Vermutung ist bei der Ehefrau der Mutter unmöglich. Da es sich um eine Vermutung handelt, ist sie außerdem anfechtbar, so dass der tatsächliche biologische Vater auch rechtlicher Elternteil werden kann. Aus einer Ehe allein lässt sich außerdem auch nicht der Wille ableiten, auch Elternteil der Kinder der Ehefrau zu werden.

 
Um sicherzustellen, dass das Kind von Anfang an zwei rechtliche Elternteile hat, hält der Verein Spenderkinder eine Anerkennung des Kindes durch die Co-Mutter für sinnvoller, idealerweise schon vor Zeugung des Kindes. In dieses Konzept könnte man neben der Zustimmung der Mutter auch die Zustimmung des biologischen Vaters zu dieser Zuordnung einbinden. Vom Kind müsste diese Form der Anerkennung – wie bei der Anerkennung durch einen Mann nach § 1592 Nummer 2 BGB – anfechtbar sein.

 
Die Stellungnahme der Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Dr. Markus Buschbaum, Prof. Dr. Nina Dethloff, Stephanie Gerlach, Prof. Dr. Rolf Jox, Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Christopher Schmidt, Wolfgang Schwackenberg, Markus Witt) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich auf der Seite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

 
Unter den Sachverständigen herrschte überwiegend Konsens dahingehend, dass das Kind bei einer Zuordnung auch ein Anfechtungsrecht haben muss. Auch der Ansatz am Abstammungsrecht wurde teilweise deutlich kritisiert und eine weitere Unterscheidbarkeit von Abstammungsrecht und Adoptionsrecht gefordert. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, sind die Chancen relativ gering, dass der Entwurf angenommen wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zudem wenige Tage vor der Anhörung einen eigenen Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts veröffentlicht, der jedoch wohl innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt war. Zu diesem Entwurf wird der Verein Spenderkinder bis Anfang Mai Stellung nehmen.

WDR Menschen hautnah „Vater unbekannt – Anonym gezeugt“ (Teil 2) am 4. April um 22.40 Uhr

Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden vor einigen Jahren für den ersten Teil der WDR-Sendung „Menschen hautnah“ begleitet. Daraufhin hat sich Gerald gemeldet, der als junger Mann seine Samenzellen in der Müncher Arztpraxis abgegeben hat, in der Anja entstanden ist. Er ist aufgeschlossen, seine damals entstandenen Kinder kennenzulernen. Auch sonst hat sich in den folgenden Jahren einiges getan.

Am Donnerstag, dem 4. April, wird um 22.40 Uhr der zweite Teil der Dokumentation ausgestrahlt. Neben Anja, Sunny und Gerald kommt auch Spenderkindermitglied Stina zu Wort. Anschließend ist der Beitrag in der WDR-Mediathek abrufbar.

Erster Halbgeschwistertreffer aus Bad Pyrmont

Das neue Jahr beginnt mit unserem ersten Halbgeschwistertreffer aus Bad Pyrmont: Svenja und Jan hatten schon vor gut einem Jahr über die DNA-Datenbank FamilyTreeDNA herausgefunden, dass sie miteinander verwandt sind. Sie hatten ihre DNA etwa zeitgleich eingeschickt und prompt den Treffer angezeigt bekommen. Seitdem treffen sie sich gelegentlich. Zwischen Svenja und Jan liegt ein Altersunterschied von 7 Jahren. Jans Bruder hat daraufhin ebenfalls seine DNA eingeschickt und ist auch ein Halbbruder von Svenja.

Die Praxis von Dr. Schaadt in Bad Pyrmont gehörte zu den ersten in Deutschland, in denen Samenzellen vermittelt wurden. Es wäre toll, wenn bald auch mehr über die genetischen Väter der auf diese Weise entstandenen Menschen bekannt würde.

Jahresrückblick 2018

Wieder mehr Halbgeschwistertreffer durch DNA Tests

Erfreulicherweise registrieren sich immer mehr Spenderkinder in der von uns empfohlenen DNA-Datenbank Family Tree. Nachdem wir 2017 bereits mehr Halbgeschwistertreffer als in allen Jahren zuvor zusammen hatten, stellte 2018 mit 12 weiteren Treffern einen neuen Rekord auf. Wir haben mittlerweile etwa 25 Halbgeschwistergruppen (eheliche Kinder der genetischen Väter nicht mitgezählt), die aus 2 bis 9 Halbgeschwistern bestehen.

Außerdem konnten im Jahr 2018 8 Spenderkinder ihren biologischen Vater identifizieren. Vor allem die Ausweitung unserer Suche auf weitere DNA-Datenbanken wie Ancestry, 23andMe und MyHeritage führte zu mehreren weiteren Treffern. Erstmals erfuhren auch Spenderkinder in Deutschland erst durch Treffer mit Halbgeschwistern über DNA-Datenbanken von ihrer Entstehungsweise. Neu ist auch, dass erstmals in Deutschland ehemalige Samenspender lediglich über Verwandte identifiziert werden konnten, die sich in einer DNA-Datenbank eingetragen hatten. Besonders erfreulich und überraschend dabei war, dass einige unserer ältesten Mitglieder ihre genetischen Väter identifiziert haben.

Internetseite

Auf unserer Internetseite haben wir die Informationen zu DNA-Datenbanken erweitert und erklären dort auch, die Rohdaten welcher Tests sich bei welchen anderen DNA-Datenbanken importieren lassen. Die Rubrik „Die rechtliche Situation“ wurde mit den Änderungen durch das Samenspenderregistergesetz zum 1. Juli 2018 aktualisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2018 bei verschiedenen Veranstaltungen als Gäste und auch als ReferentInnen teilgenommen:

  • Referentin beim Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle Fulda im März (Anne)
  • Teilnahme am Podiumsgespräch „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ auf dem 101. Deutschen Katholikentag in Münster, 10. Mai 2018, organisiert vom Bundesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) und dem donum vitae Bundesverband e.V. (Sven)
  • Referentin bei der Fachveranstaltung „Familie im Wandel der Zeit“ des Netzwerks Frühe Kindheit und Entwicklung in der Stadt Osnabrück im Oktober (Anne)
  • Sachverständige bei öffentlicher Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November zum Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (Stina)
  • Herbsttagung der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung im November; Podiumsgespräch zum Thema „Familiengründung durch Reproduktionsttechnologie. Ethische Fragen, elterliche Verantwortung und kindliche Entwicklung“ (Sven)

Der Verein Spenderkinder positionierte sich erneut kritisch zur zum zweiten und dritten Mal in Deutschland durchgeführten Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“  und . Unterstützung bekamen wir durch die in Österreich neugegründete Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“, einem Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Kritisch äußerten wir uns auch zur Plakatwerbung der Erlanger Samenbank in Nordbayern, die mit Männern in Superheldenkostümierung für Samenspende warb. Die bildliche und verbale Darstellung verschleierte die Tragweite der Familiengründung zu dritt für alle Beteiligten und die Bedürfnisse der entstehenden Menschen. Hierzu gab Leonard im Juni der Regionalzeitung „In Franken“ ein Interview.

Weitere Medienbeiträge mit Mitgliedern unseres Vereins waren 2018:

  • Die Dokumentation von Julia Kaulbars mit Nicole und Jörg „Risiko Samenspende“ im Februar,
  • ein Beitrag zu Eizellspende und Leihmutterschaft im Aprilheft der Deutschen Hebammenzeitschrift,
  • ein Interview mit Claire für den Blog „Solomamapluseins“ im Oktober,
  • ein Beitrag im GEO-Magazin 12/2018, „Wie ich wurde, wer ich bin. Die neue Ahnenforschung“, für den ebenfalls Claire interviewt wurde.
  • Anknüpfend an die Herbsttagung 2017 der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung veröffentlichten Sven und Anne im zugehörigen Tagungsband jeweils einen Beitrag.1

Rechtliches
Zum 1. Juli 2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Es gibt nun ein zentrales Samenspenderregister in Deutschland, über das ab dem 1. Juli gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können. Das Gesetz ist ein guter Anfang und erfüllt eine langjährige Forderung unseres Vereins, es gibt aber noch einigen Nachbesserungsbedarf.

2016 und 2017 gewannen vier unserer Mitglieder Klagen gegen ein Reproduktionszentrum in Essen. Informationen über die genetischen Väter wurden aber immer noch nicht herausgegeben.

Gegen das „Netzwerk Embryonenspende e.V.“ fand vor dem Amtsgericht Dillingen und dem Landgericht Augsburg ein Strafverfahren gegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz wegen der Verwendung von sogenannten Zellen im Vorkernstadium statt. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Fortpflanzungstechniken freigesprochen, allerdings nur wegen eines Rechtsirrtums, weil sie sich vorher lediglich (falsch) beraten lassen hatten. Damit ist jedoch geklärt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium mit dem Ziel, sie einer anderen Frau einzusetzen als der Frau, von der die Eizelle stammt, verboten ist.

Ausblick auf das Jahr 2019

Alle DNA-Datenbanken hatten über Thanksgiving und in der Vorweihnachtszeit ihre Tests erheblich reduziert. Nach Berichten hat dies zu sehr vielen Bestellungen geführt, so dass wir gespannt auf neue Matches im Frühjahr 2019 sind.

  1. Meier-Credner, A. (2018). Familiengründung mit Samenzellen eines Dritten und ihre besonderen Herausforderungen. u. Riesel, S. (2018). Wie in ein fremdes Nest gesetzt. Erfahrungsbericht eines Spenderkindes. In Johne et al. (Hrsg.), Veränderung im psychoanalytischen Prozess – Entwicklung und Grenzen. (S. 306-315 u. 315-330). Herbsttagung 2017 Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Bad Homburg. Gießen: Psychosozial-Verlag. []

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Gesundheitsausschuss

Stina hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November 2018 zu dem Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung vertreten (zur Aufzeichnung der Anhörung).

Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf, der fast unverändert einem Antrag aus dem Jahr 2015 entspricht, fordert eine Änderung des § 27a Absatz 1 SGB V, so dass auch unverheiratete und lesbische Paare einen Kostenzuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhalten, und zwar (anders als derzeitig) auch bei der Verwendung von Samenspenden. Der Antrag der Linken möchte die Förderung auf Frauen ohne Partner/in ausweiten.

Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf und den Antrag ausgesprochen, weil wir die Übernahme von Behandlungskosten ärztlich vermittelter Samenzellen nicht als Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu Ehepaaren sehen, da die Kosten für eine Samenvermittlung bei Ehepaaren derzeit auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wir befürchten zudem, dass, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen würden, sich Wunscheltern ohne die erforderliche gründliche Aufklärung und Reflektion über diese Form der Familiengründung zu dritt dafür entscheiden würden.

Bei der Anhörung haben wir uns gefreut, dass uns insgesamt fünf Fragen gestellt wurden und damit großes Interesse an unserer Perspektive gezeigt wurde. Auffallend war allerdings die starke Repräsentation der Perspektive von Wunscheltern und ihren Beratern.

Anders als von der Vertreterin von DI-Netz und Prof. Nina Dethloff dargestellt, gibt es durchaus Studien zur Aufklärungsrate bei Spenderkindern. Die Metaanalyse von 2016 aus der renommierten Zeitschrift Human Reproduction (Tallandini et al.), die 26 Studien zur Aufklärung von Spenderkindern umfasst, berichtet eine Aufklärungsrate von 21 Prozent bei Samenspende und 23 Prozent bei Eizellspende. Die Aufklärungsrate in den einzelnen Studien variiert dabei zwischen 8 und 35 Prozent. Dabei fällt auf, dass die Werte für Aufklärungswille und tatsächliche Aufklärung deutlich differieren, ebenso die Aufklärungsbereitschaft in einzelnen Ländern. Wir haben uns damit in einem ausführlichen Beitrag auf unserer Seite auseinandergesetzt.

Erfreulich war bei der Anhörung, dass zumindest mit den Vertretern der Ärzteschaft Einigkeit darüber bestand, dass zunächst die abstammungsrechtliche Situation von Spenderkindern abgesichert werden muss, die in nichteheliche Lebensgemeinschaften oder lesbische Ehen oder Partnerschaften geboren werde, bevor über eine finanzielle Förderung gesprochen werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob hierzu vom federführenden Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.

19. Halbgeschwistergruppe

Eine weitere Halbgeschwistergruppe aus dem Novum in Essen hat sich gefunden: Spenderkindermitglied Sabrina hatte sich schon vor einiger Zeit bei der DNA-Datenbank FTDNA registriert. Nun wurde ihr eine Halbschwester angezeigt: Melanie, ebenfalls Mitglied bei uns. Sabrina und Melanie haben jeweils noch einen Bruder, so dass sich höchstwahrscheinlich direkt eine Vierer-Gruppe gefunden hat. Die DNA-Überprüfung steht noch aus, aber die optische Ähnlichkeit der Brüder bestätigt die Vermutung.

Obwohl Sabrina schon von anderen Treffern gehört hatte, hätte sie nicht für möglich gehalten, dass sie selbst auch Halbgeschwister findet und freut sich nun sehr über den Doppeltreffer.

Bemerkenswert ist, dass zwischen den Brüdern ein Altersunterschied von etwa einem Jahrzehnt liegt. Möglicherweise handelt es sich bei dem genetischen Vater der Vier also um einen weiteren Langzeitspender.