Jahresrückblick 2017

2017 ist einiges passiert – ein Rückblick:

Allgemeines

Immer mehr Spenderkinder registrieren sich bei unserer DNA-Datenbank Family Tree. 2017 hatten wir mit NEUN neuen Halbgeschwistertreffern mehr Halbgeschwistertreffer als von 2011 (dem Jahr, in dem wir uns für Family Tree entschieden) bis 2017 insgesamt. Es gab auch einen weiteren Spender-Kind-Treffer über die DNA-Datenbank. Leider stellte sich auch heraus, dass wir in der Vergangenheit einen falschen Halbgeschwistertreffer hatten. Wird die Verwandtschaft nur durch die Auskunft eines Arztes über die Spendernummer vermutet, sollte sie mit Hilfe eines DNA-Tests überprüft werden.

Im vergangenen Jahr haben wir die Internetseite neu strukturiert und überarbeitet und dabei spezielle Bereiche für Spender und für Eltern geschaffen. Neu ist unser Flyer für Wunscheltern sowie u.a. Suchprofile und Erfahrungsberichte ehemaliger Spender.

Um den persönlichen Austausch zwischen Spenderkindern zu fördern, gibt es seit Juni acht Regionalgruppen. 2017 fanden zwei deutschlandweite Treffen in Köln und in Berlin statt. Neu ins Leben gerufen wurden zwei Arbeitsgemeinschaften, die „DDR-Spenderkinder-AG“ und die „Spender-Aufklärungs-AG“.

Öffentlichkeitsarbeit

2017 waren wir bei verschiedenen Veranstaltungen als Gäste und auch als ReferentInnen unterwegs:

Bei der Fachtagung „Kinderwunsch? Beratung!“ in Hamburg (Veranstalter: BKiD, mit Unterstützung des BMFSFJ) wurde erstmals die Ausstellung der Fotografin und Autorin Sabrina Lieb „Ein Wunsch, ein Baby, ein Mensch…“ gezeigt. Für diese Ausstellung wurden einige Mitglieder unseres Vereins portraitiert. Die Ausstellung war auch bereits in der Zeitschrift „Eltern“ und dem Magazin „Auszeit“ teilweise abgedruckt und soll weiter wachsen und durch Deutschland wandern, um darauf aufmerksam zu machen, dass Spenderkinder Individuen mit eignen Wünschen und Bedürfnissen sind.

Der Verein Spenderkinder positionierte sich kritisch zur erstmals in Deutschland durchgeführten Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“. In diesem Zusammenhang überarbeiteten wir unsere Stellungnahme zur Eizellspende. Auch das restliche Jahr über gab es zahlreiche Medienbeiträge mit Mitgliedern unseres Vereins: im Wochenend Magazin der FAZ, in der Sächsischen Zeitung, in der Welt am Sonntag, in der Süddeutschen Zeitung, im Münchner Merkur, in der Berliner Morgenpost, in der Badischen Zeitung sowie die TV-Dokumentation „Mein Vater, der Samenspender“ in der ARD und die Sendung SWR-Nachtcafé.

Zum Jahresabschluss wurde der Verein Spenderkinder noch in der Datenbank der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) aufgenommen.

Rechtliches

Vier unserer Mitglieder haben Klagen gegen ein Reproduktionszentrum in Essen gewonnen. Dieses muss ihnen daher Informationen über den genetischen Vater geben bzw. muss mehr Anstrengungen unternehmen, um diesen noch zu identifizieren.

Eine Klage gegen einen Münchner Reproduktionsmediziner wurde dagegen in erster Instanz abgewiesen, weil dieser das Gericht überzeugte, dass er lediglich einen (bereits verstorbenen) Kollegen vertreten habe, der verantwortlich für die Behandlung und deren Dokumentation sei.
Das Samenspenderregistergesetz wird zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Ab dann wird es endlich ein Samenspenderregister in Deutschland geben, über das ab diesem Zeitpunkt gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können. Zumindest ab dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder werden nicht mehr in die Situation kommen, dass die Reproduktionsklinik ihnen sagt, dass sie die Daten vernichtet habe oder dass diese „leider“ bei einem Wasserschaden im Archiv verloren gegangen seien. Wir haben dieses Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und waren als Sachverständige bei zwei Anhörungen im Bundestag, inklusive schriftlicher Stellungnahmen, vertreten.

Das Register ist leider sehr rudimentär konzipiert. Daten von Samenspenden vor dem 1. Juli 2018 werden nicht mit aufgenommen und es kann auch kein Kontakt zwischen Halbgeschwistern vermittelt werden. Eine Kontrolle der Anzahl der durch einen Samenspender gezeugten Kinder ist nicht vorgesehen, obwohl dies nun erstmals möglich wäre. Dennoch ist die Einführung des Gesetzes ein Erfolg, den wir auch dem Einsatz unseres Vereins zuschreiben und der Bereitschaft unserer Mitglieder, ihre Geschichte zu erzählen bzw. ihre Rechte auch gerichtlich einzuklagen.

Der Arbeitskreis Abstammung des Bundesjustizministeriums, der sich seit 2015 mit möglichem Reformbedarf des Abstammungsrechts angesichts reproduktionsmedizinischer Entwicklungen beschäftigt hatte, legte im Sommer seinen Abschlussbericht vor. Wir verfassten dazu eine rechtliche Stellungnahme.

Sonstiges

2017 diskutierten wir im Verein, welche Bezeichnungen wir für den Mann, von dem wir die Hälfte unserer Gene haben, persönlich passend finden – „Spender“, „Vater“, „Erzeuger“, … ? Die Ergebnisse mündeten in die Zusammenfassung auf unserer Homepage.