Prof. Katzorke äußert sich enthüllend in der FAZ
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist am 23.2.2013 ein Artikel der Journalistin Martina Lenzen-Schulte mit dem Titel Die Bedürfnisse der Spender sind unwichtig erschienen, in dem die Rechtslage zu Samenspenden kritisch beurteilt wird. So sehr wir Spenderkinder dieser kritischen Bewertung generell zustimmen, werden jedoch größtenteils die falschen Regelungen kritisiert.
Das ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass der Beklagte in dem sog. Samenspende-Urteil des OLG Hamm vom 6.2.2013, Prof. Katzorke, auffallend oft zitiert wird. Ehrlichkeitshalber hätte es wohl eher ein Interview mit ihm oder ein von ihm ausschließlich verfasster Artikel sein müssen. Er hat natürlich ein sehr großes Interesse daran, seine Handlungen in der Vergangenheit zu rechtfertigen und die Bedeutung des Urteils klein zu reden. Daher erfordern seine Aussagen einige Richtigstellungen und Kommentierungen:
1. Aussage des Urteils
Anscheinend hat er zunächst das Urteil nicht richtig gelesen. Es ist keineswegs so, dass das Urteil ihn lediglich zwingt, sein Archiv zu durchsuchen und keine Namenspreisgabe erzwungen werden könne, wenn es keine Unterlagen mehr zu dem Fall gäbe. In dem Urteil steht dagegen deutlich, dass die Auskunftserteilung erst dann unmöglich ist, wenn die für die Auskunft benötigten Informationen auch nach einer umfassenden Recherche nicht mehr zu beschaffen sind. Diese Recherche verlange nicht nur eine umfassende Suche nach den aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen, sondern auch eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter, die etwas zum
Verbleib oder Inhalt der fraglichen Unterlagen sagen können. Eine Durchsuchung des Archivs reicht also nicht aus, vor allem weil er schon während des Verfahrens vorgetragen hatte, dies gemacht zu haben.
2. Mal wieder – die Aufbewahrungsdauer für die Spenderunterlagen
Natürlich betont Prof. Katzorke auch wieder, dass die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen angeblich nur 10 Jahre betragen habe. In dem Zusammenhang haben wir schon öfters auf die 30jährige Aufbewahrungsdauer aus der IVF-Richtlinie der Bundesärztekammer hingewiesen, die Prof. Katzorke wohlweislich verschweigt. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Journalistin Martina Lenzen-Schulte dies als Tatsache hinnimmt und zu dem Schluss kommt: „Der Leiter der größten deutschen Samenbank (…) hat sich also keines Verstoßes schuldig gemacht, wenn die Akten oder Files bereits vernichtet sind.“
3. Recht auf Kontakt zum Spender nicht unklar
Genauso unzutreffend ist Prof. Katzorkes Aussage, dass selbst in einem Fall, in dem der Name des Spenders bekannt ist, völlig unklar sei, wer Art und Ausmaß des Kontaktes mit dem biologischen Vater bestimmen solle. Dies ist keineswegs unklar, denn der Spender kann – wie jeder andere genetische Vater – natürlich nicht zu einem Kontakt mit seinem Kind gezwungen werden, wenn er dies nicht möchte. Das Kind hat ein Recht darauf, seinen Namen zu erfahren, aber nicht auf Kontakt.
4. Keine Verringerung der Bereitschaft zum Samenspenden
Zumindest irreführend ist die Bemerkung, dass in Großbritannien im Jahr 2005, als die Anonymität der Samenspende aufgehoben wurde, die Spenderzahlen deutlich zurückgingen. Die Zahl der Spender normalisierte sich nach einigen Jahren wieder und es wird davon ausgegangen, dass sich lediglich der Typ des Spenders verändert hat. Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte dazu, dass britische Menschen mit Kinderwunsch diesen durch einen Mangel an Samenspenden nicht mehr erfüllen konnten.
Das reichte als Argument für anonyme Samenspenden aber anscheinend nicht: Da einige Länder homosexuelle Männer von der Samenspende ausschließen, äußerten angeblich manche (leider ungenannte)
die Befürchtung, dass mit Aufhebung der Anonymität nur noch ein eingeschränkter Pool von Spendern zur Verfügung stünde. Die Relevanz dieser Aussage für Deutschland ist völlig unklar, denn Homosexuelle dürfen hier Samen spenden. Auch anderen Ländern stünde es frei, bei einem Verbot anonymer Samenspenden Homosexuelle zur Samenspende zuzulassen.
5. Lesbische Paare sind bei Samenspenden keineswegs bessergestellt
Völlig abstrus wird es, wenn Prof. Katzorke behauptet, dass gleichgeschlechtliche Paare gegenüber heterosexuellen Paaren besser gestellt seien, weil eine Lebenspartnerin das per Samenspende gezeugte Kind adoptieren könne, während die Vaterschaft des männlichen Sozialvater vom Kind angefochten werden könne. Deswegen müssten seiner Meinung nach Samenspender so beraten werden, dass sie bei einer Spende für lesbische Paare in der Praxis weniger Risiken trügen, später zu Unterhalt verpflichtet zu werden, als bei einer Spende für heterosexuelle Paare.
Genau das ist falsch. Zwar kann bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Partnerin tatsächlich das Kind adoptieren, und eine Adoption kann von dem Kind nicht angefochten werden. Eine Adoption ist jedoch erst nach Geburt des Kindes möglich und ein längerer Prozess, in dem auch die Motivation des oder der Annehmenden überprüft wird. Niemand kann sich daher rechtlich bindend zur Adoption verpflichten – das bedeutet, dass sich die Lebenspartnerin es bis Abschluss des Adoptionsverfahrens jederzeit anders überlegen kann. Das Kind hat in einem solchen Fall keinen rechtlichen Vater und der Spender kann sofort als Vater festgestellt werden und grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet werden. Genau aus diesem Grund behandeln viele Kinderwunschkliniken in Deutschland keine lesbischen oder alleinstehenden Frauen.
Bei heterosexuellen Paaren gilt der Ehemann dagegen automatisch als Vater des Kindes, oder der Mann kann das Kind schon vor der Geburt anerkennen. Das Kind kann erst mit 18 die Vaterschaft anfechten. Aus diesem Grund ist vom rechtlichen Standpunkt her eine Spende für heterosexuelle Paare wesentlich sicherer.
Allgemein ist die Betonung dieser Risiken aber realitätsfremd, da in Deutschland noch nie ein Samenspender zu Unterhalt verurteilt wurde.
6. Aufklärung
Erschreckend ist außerdem, wie wenig sich Prof. Katzorke anscheinend seiner Verantwortung für die Familie bewusst ist, die mit seiner Hilfe entsteht und bei der sich die Eltern oft in einer Situation befinden, in der sie dringend eine Beratung benötigen. In der FAZ ist zu lesen: Wenn mich die Eltern fragen, was besser ist – aufklären oder nicht -, sage ich ihnen, dass ich es nicht weiß, gibt der Arzt freimütig zu.
Und das trotz langjähriger Adoptionsforschung, die die Schädlichkeit von Familiengeheimnissen betont, und der Berichte von erwachsenen und spät aufgeklärten Spenderkindern, dass sie das Verschweigen durch die Eltern als Vertrauensbruch empfunden haben. Ganz abgesehen davon, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat – aber davon hält Prof. Katzorke ja eh nicht viel.
Die Journalistin (oder Prof. Katzorke selbst) stellt daraufhin fest, dass die Frage, ob Eltern ihre Kinder aufklären sollten, nicht „wirklich wissenschaftlich beantwortet“ sei und es den Kindern, die von der Samenspende wüssten, nicht besser ginge als jenen, die es nicht wüssten. Abgesehen davon, dass für diese Aussage wieder einmal jegliche Belege fehlen, stellt sich auch die Frage, wie man das Wohlbefinden der Kinder definiert und misst, wie sehr dabei die Auswirkungen von Familiengeheimnissen überhaupt festgestellt werden können und wie man darin das Risiko einer unfreiwilligen Entdeckung durch die Kinder berücksichtigt. Das ethisch korrekte Verhalten wäre daher, den verunsicherten Eltern zur Aufklärung der Kinder zu raten. Aber dann müsste Prof. Katzorke ja möglicherweise mehr Auskunftsgesuche von Spenderkindern befürchten.
7. Die angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder
Prof. Katzorke versucht weiterhin wie schon mehrere Male, den Wunsch von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung lächerlich zu machen und warnt vor den angeblich überzogenen Erwartungen der Spenderkinder: Für manche hat der biologische Vater regelrechte Heilandsfunktion, sie hoffen auf einen Brad Pitt, und dann hat er schütteres Haar und ist ein alter Mann.
Hier fragen wir Spenderkinder uns wirklich, woher er das hat – hat ihm tatsächlich einmal ein Spenderkind geschrieben, dass der Spender sicherlich wie Brad Pitt aussieht? Uns ist niemand bekannt, der solche Wunschvorstellungen an den Spender hat. Wir möchten einfach nur wissen, wer er ist.
Daher stellt dies wohl eher die Sichtweise von Prof. Katzorke auf die Motivation von Spenderkindern dar, damit er sich damit nicht genauer auseinandersetzen muss.
8. Der Wunsch von Frauen – weniger wert?
Wie in vielen Interviews lässt Prof. Katzorke auch nicht die Bemerkung aus, dass vor allem junge Frauen Anfragen nach ihrem genetischen Vater an ihn stellen. Was möchte er damit eigentlich ausdrücken – dass man diesen Wunsch deswegen weniger ernst nehmen muss?
9. Bisher wenig Klagen – weswegen wohl?
Zuletzt betont Prof. Katzorke, dass von 10.000 der in seiner Klinik gezeugten Kinder nur etwa vierzig bis fünfzig Anfragen nach Spendernamen gestellt wurden und bisher nur eine Klage erfolgte. Das ist jedoch keine Bestätigung, dass nur wenige Spenderkinder diesen Wunsch haben, sondern eher eine Auswirkung davon, dass Prof. Katzorkes bisherige Strategie, den Eltern nicht zu einer Aufklärung zu raten und die Auskunftsersuchen von Spenderkindern abzuwimmeln, bisher leider allzu erfolgreich war. Und welcher junge Mensch klagt schon, wenn vom Arzt der Eltern mit voller Autorität behauptet wird, der Spender habe ein Recht auf Anonymität und überhaupt seien auch keine Unterlagen mehr vorhanden?
10. Unser Fazit
Das Fazit Prof. Katzorkes, rechtlich überlasse man die Betroffenen sich selbst, würden wir daher mit den gravierendsten Folgen auf uns Spenderkinder beziehen. Denn es berinträchtigt vor allem unsere Rechte, dass das Verbot anonymer Samenspenden, das Recht auf Kenntnis der Abstammung und eine daraus folgende längere Aufbewahrungsdauer für die Behandlungsunterlagen von Samenspenden nicht so deutlich gesetzlich festgelegt wurden, dass ein Herausreden von Ärzten wie Prof. Katzorke nicht möglich ist.
Unsere Hoffnung, Prof. Katzorke als Vorsitzender des Arbeitskreises Donogene Insemination würde sich nach dem Urteil einsichtiger zeigen, wurde mit diesem Artikel eines Besseren belehrt. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich mit der Zeit andersdenkende Ärzte durchsetzen werden, denen auch das Wohl der Eltern und Spenderkinder am Herzen liegt und nicht nur ein veraltetes Geschäftsmodell. Und der FAZ ist zu empfehlen, Äußerungen eines Mediziners über Recht und Psychologie zumindest einmal gegen zu checken.