In der Neuen Juristischen Wochenschrift, wohl der allgemeinen juristischen Fachzeitschrift, befindet sich eine Kurzdarstellung des Samenspende-Urteils vom OLG Hamm vom 6. Februar (NJW-Spezial 2013, 165). Als Kommentar steht dort nur: „Das Urteil bestätigt die herrschende Meinung“. So viel zu der Aufregung der Medien und einiger Privatpersonen zu diesem Urteil.