Archiv für den Monat: November 2019

Internationale Spenderkinderdelegation am 19. November bei UN-Kinderrechtskonferenz in Genf

Anlässlich des 30. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention fand vom 18. bis 20. November in Genf eine große Konferenz statt. Besonders gefreut hat uns, dass auch eine Delegation von Spenderkindern aus verschiedenen Ländern dort die Möglichkeit hatte, in 45 Minuten zu verdeutlichen, wo in der Reproduktionsmedizin Kinderrechte verletzt werden. Die Präsentation bestand aus sieben Statements verschiedener Spenderkinder, in denen verschiedene Aspekte thematisiert wurden. Unsere belgische Schwesterorganisation hat Videomitschnitte der einzelnen Statements auf ihrer Homepage veröffentlicht. Einen Audiomitschnitt gibt es bei Youtube:

Präsentation der internationalen Spenderkinderdelegation bei der UN in Genf (Schweiz) am 19.11.2019

Konsens war, dass das Wohl der Kinder, das beste Interesse der Kinder, entscheiden sollte, welche Regeln und Grenzen der Reproduktionsmedizin gesetzt werden. Dies ist gegenwärtig in keinem Land der Fall. Notwendig wären internationale Regeln, die den Handel mit Keimzellen verbieten und die Rechte der Kinder sichern. Dazu gehört, dass die Kinder unbedingt aufgeklärt werden müssen und die Möglichkeit haben müssen, Kontakt zu ihrer biologischen und genetischen Verwandtschaft aufzunehmen.

Mehrere Spenderkinder sagten, dass sie – als sie noch nicht aufgeklärt waren – gespürt hätten, dass etwas in ihrer Familie „nicht stimmt“ und sie das Gefühl gehabt hätten, ihren eigenen Gefühlen nicht trauen zu können.

Die Kenntnis der (wahren!) medizinischen Krankheitsgeschichte und genetischer Verwandte kann sogar lebensrettend sein, wenn es um die richtige Diagnose seltener erblicher Krankheiten geht oder ein Spenderkind z.B. eine Knochenmarksspende benötigt. Fallberichte veranschaulichten, dass solche Situationen bereits eingetreten sind. Besonders perfide ist es, wenn selbst in solchen Fällen Informationen zurückgehalten werden und die Anonymität des genetischen Vaters höher geschätzt wird, als das Leben des Spenderkindes.

Zum Recht auf wahre Informationen über die eigene Herkunft gehört auch die Forderung, dass Abstammungsdokumente wahrheitsgemäße Angaben zu den leiblichen Eltern machen. Ein Spenderkind formuliert es so „I do not need a piece of paper to tell me to love the man who raised me.“

Vielen Spenderkindern ist der persönliche Kontakt zur biologischen/genetischen Familie wichtig, also auch zu weiteren Verwandten der genetischen Elternteile und natürlich zu Halbgeschwistern. Sehr viele Halbgeschwister zu haben, so dass es kaum möglich ist, zu allen eine persönliche Beziehung aufzubauen, erzeugt dabei einen unangenehmen Eindruck von Massenproduktion beim einzelnen Spenderkind. Außerdem wurde es als belastend erwähnt, nicht zu wissen, wie viele es überhaupt gibt.

Eindrücklich war auch die Schilderung eines Spenderkindes, das von seinem Vater schwer misshandelt worden war. Angesichts solcher Erfahrungen von Spenderkindern ist es naiv, wenn Menschen das angebliche Wohl von Spenderkindern damit begründen, dass ihre rechtlichen Eltern mal einen Kinderwunsch hatten.

Mindestens zwei der anwesenden Spenderkinder waren genetische Kinder des Reproduktionsmediziners, der ihre Mütter behandelt hatte. Einerseits handelt es sich um eine persönliche, ethisch-medizinische Grenzüberschreitung des Arztes. Die Tatsache, dass mehrere Ärzte, zum Teil vielfach, ethisch-moralische Grenzen überschritten, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, die Reproduktionsmedizin nicht sich selbst zu überlassen, sondern zu regulieren und zu kontrollieren.

„Der fremde Vater“ – Artikel im SZ-Magazin

Im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 2019 wird unter dem Titel „Der fremde Vater“ beschrieben, wie Spenderkinder oder ihre Mütter herausfanden, dass der „Samenspender“ eine erbliche Krankheit hat und ein Straftäter ist.

Der genetische Vater im Beitrag hat seinen Samen in den USA abgegeben und angegeben, er sei bester Gesundheit, obwohl er bereits zuvor an Schizophrenie und Größenwahn erkrankt war. Außerdem war er ein polizeibekannter Straftäter.

In Deutschland werden „Samenspender“ mittlerweile üblicherweise auf sexuell-übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatits untersucht. Bei vielen Gesundheitsangaben zum familiären gesundheitlichen Risikoprofil verlassen sich Samenbanken jedoch auf das, was der Mann ihnen berichtet. Auch wenn DNA-Analysen möglich wären, gibt es viel zu viele Krankheiten und auch noch zu wenig Wissen über die Entstehung vieler Krankheiten, als dass man alle erblichen Anlagen für sämtliche Krankheiten medizinisch ausschließen könnte. Manche Krankheiten machen sich auch erst später im Leben bemerkbar, so dass ein Mann zum Zeitpunkt der Samenabgabe möglicherweise selbst noch gar nicht weiß, welche Erbanlagen für Krankheiten er weitergibt. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird üblicherweise nicht angefordert.

Der Bericht macht verschiedenes deutlich:

  1. Auch in Deutschland sind Regeln notwendig, die es zumindest möglich machen, nachträglich bekanntwerdende Gesundheitsinformationen im Samenspenderregister nachzumelden. Auf diese Verantwortung sollten Männer, die Samen abgeben, damit daraus Menschen entstehen, ausdrücklich hingewiesen werden.
  2. Den genetischen Vater zu identifizieren, ist nur ein Zwischenschritt. Die Frage nach der Kontaktaufnahme, Kontaktgestaltung und die Integration des genetischen Vaters ins eigene Familienbild kann für Spenderkinder eine anspruchsvolle Herausforderung sein.
  3. a) Und wer es bisher nicht wahrhaben wollte: „Wunschkindern“ geht es nicht automatisch gut, nur weil ihre rechtlichen Eltern sich Kinder wünschten. Für das Wohlergehen eines Kindes wäre zum Beispiel ein genetischer Vater hilfreich, der sympathisch ist. b) …nicht alle Männer, die Samen abgeben, sind „nett“.

Britta bei Leeroy Matata auf YouTube

Spenderkinder-Mitglied Britta wurde von Leeroy Matata auf YouTube über die Suche nach ihrem genetischen Vater interviewt.

Das Video ist seit dem 20. November 2019 online und hatte in den ersten zwei Tagen bereits über 300.000 Aufrufe. Britta wusste schon 11 Jahre lang, dass sie einen anderen genetischen Vater hat, bevor sie sich auf die Suche machte. Ihr hat es geholfen, mit anderen über das Thema zu sprechen. Nun möchte sie anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche nach ihren Wurzeln zu machen.

Aufklärung durch DNA-Datenbank

DNA Tests wie Family Finder, MyHeritage DNA, Ancestry oder 23andme werden auch in Deutschland immer häufiger genutzt.1 Dahinter steht meistens ein allgemeines Interesse an der Zusammensetzung der DNA oder an Ahnenforschung. Die meisten DNA-Tests warnen neue TeilnehmerInnen inzwischen davor, dass die Testergebnisse Familiengeheimnisse enthüllen können – aber vermutlich rechnen die meisten nicht damit, dass sie selbst davon betroffen sein könnten.

Auch in unserem Verein hatten wir in den letzten beiden Jahren die ersten Fälle, in denen unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die bislang nichts von ihrer Zeugung durch eine Samenvermittlung wussten. In den USA ist diese Art der Aufklärung wegen der weiten Verbreitung der DNA-Tests übrigens gefühlt die Häufigste. Die amerikanischen Spenderkinder rechnen nach Sonderaktionen der DNA-Datenbanken wie „Prime Day“ und dem „Black Friday Sale“ regelmäßig mit neuen Halbgeschwistern.

Für das aufgeklärte, suchende Spenderkind ist das eine schwierige Situation: einerseits besteht Freude über den Halbgeschwistertreffer, andererseits findet es sich vor die Aufgabe gestellt, die neue Halbschwester oder den neuen Halbbruder aufzuklären. Es ist eine sehr unangenehme Aufgabe, einem Menschen, den man noch nicht weiter kennt, vermitteln zu müssen, dass er von den Menschen, denen er vermutlich am meisten vertraut, seinen Eltern, getäuscht wurde. Es ist wahrscheinlich, dass der neue Halbbruder oder die neue Halbschwester in ein Chaos der Gefühle gestürzt wird. Er oder sie hat nicht nur ein Familiengeheimnis entdeckt und seine bzw. ihre Eltern von einer neuen Seite kennengelernt sondern gleichzeitig enge Verwandte gefunden, von denen er oder sie bislang nicht wusste, dass sie existieren.

Unsere Empfehlung: vorsichtig vorgehen

Wir empfehlen, erst einmal vorsichtig vorzugehen. Wenn die Halbschwester oder der Halbbruder nichts von ihrer oder seiner Zeugungsart weiß, könnte es als traumatisch empfunden werden, wenn man gleich mit der Tür ins Haus fällt mit Sätzen wie „Bist Du auch in der Klinik XXX entstanden?“ Ihr könnt gerne bei unserem Verein nachfragen, ob euer Treffer Mitglied bei uns ist (und dementsprechend von der Zeugungsart weiß). Wenn wir dazu nichts sagen können, empfehlen wir, erst einmal nachzufragen, weswegen die Halbschwester oder der Halbbruder sich bei einer DNA-Datenbank hat eintragen lassen und ob er oder sie eine Idee hat, weswegen man so nah verwandt sein könnte. Aus der Antwort kann man dann schließen, ob die Halbschwester oder der Halbbruder von der Samenvermittlung (oder Eizellvermittlung) weiß. Wenn das nicht der Fall ist, kann man bei einer Rückfrage wie ob man selbst eine Idee dazu hat hoffentlich einschätzen, ob eInteresse an einer Klärung der Verwandtschaftsbeziehungen besteht. In diesem Fall könnte man von der eigenen Abstammung durch eine Samenvermittlung erzählen oder dass man nicht weiß, wer der biologische Vater ist. Es besteht immerhin auch die Möglichkeit, dass die Halbschwester oder der Halbbruder ein „bekanntes“ Kind des biologischen Vaters ist (und dann damit zurechtkommen muss, dass der Vater seinen Samen abgegeben hat).2

Ab und zu hört man die Empfehlung, dass man die Halbschwester oder den Halbbruder darauf verweisen sollte, erst einmal mit den Eltern zu sprechen. Auch wenn wir eine Aufklärung durch die Eltern selbst günstiger finden, halten wir so einen Verweis für bevormundend: wer sich bei einer DNA-Datenbank registriert, ist erwachsen und kann selbst bestimmen, was er oder sie wissen möchte. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass manche Eltern selbst angesichts von DNA-Test-Ergebnissen nicht die Wahrheit sagen und behaupten, die Ergebnisse müssten falsch sein.

Wie reagieren die Betroffenen?

Jeder Mensch reagiert abhängig von Charakter und Vorahnungen anders auf eine solche Enthüllung.

Obwohl wir eine Aufklärung durch die Eltern günstiger finden, sind manche auch froh, dass sie von einem anderen Spenderkind aufgeklärt werden:

„Ich war heilfroh, dass ich bei meinem absolut unerwarteten Treffer über die DNA-Datenbank direkt eine Halbschwester gefunden habe, die bereits über ihre Entstehung informiert war. Durch die Gespräche mir ihr konnte ich den Schock ein Spenderkind, ohne von den eigenen Eltern aufgeklärt worden zu sein, deutlich besser verdauen. Wäre es mir am Tisch von meinen Eltern oder noch schlimmer: durch Zufallsfund in den Dokumenten derselben eröffnet worden, dass ich Spenderkind bin, wäre dieser Schock womöglich anders verarbeitet worden. Sich alleine damit abzufinden und ggfs. mehrere Wochen auf DNA-Treffer zu warten – schwer einzuschätzen, ob ich mich dann nicht auch erstmal zurückgezogen hätte.“

Im Allgemeinen wurde die Situation nach einer kurzen Phase der Ungläubigkeit und Freude über den Halbbruder oder die Halbschwester akzeptiert. Manche hatten schon geahnt, dass sie möglicherweise nicht von ihrem Vater abstammen, waren aber eher von einer Affäre der Mutter ausgegangen.

Bei anderen war festzustellen, dass die Neuigkeit sie sehr schockierte und sie erst einmal Zeit zur Verarbeitung brauchten. Es gab jedoch auch Fälle, in denen die Betroffenen es nicht wahrhaben wollten und das Testergebnis für falsch hielten oder überhaupt keinen Kontakt wollten. Das ist traurig für das suchende Spenderkind – hier tröstet nur der Gedanke, dass die Halbschwester oder der Halbbruder vielleicht nur Zeit zur Verarbeitung braucht. Genetische Verwandtschaft kann in verschiedenen Lebensphasen eine ganz unterschiedliche Bedeutung besitzen, und vielleicht verändert sich diese Bedeutung einmal in der Zukunft. Wer nicht wahrhaben möchte, dass die Eltern ihnen die Wahrheit über ihre Abstammung vorenthalten haben, ist vermutlich noch nicht bereit für diese Einsicht und die damit verbundene Auseinandersetzung mit den Eltern.

Wurden die Eltern mit dem Wissen konfrontiert?

Wurde das Kind durch einen Halbbruder oder eine Halbschwester aufgeklärt, stellt sich für das Kind die Frage, ob und wie es seinen Eltern davon erzählt. Während meistens zumindest das Gespräch mit der Mutter gesucht wird, auch um die Entstehungsweise zu bestätigen, fällt das Gespräch mit dem sozialen Vater deutlich schwerer, wenn vermutet wird, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Die meisten Spenderkinder informieren die Eltern über ihre Entdeckung. Manche Eltern geben erst nach längeren Diskussionen zu, dass die Kinder durch eine Samenvermittlung entstanden sind. Für sie ist die Enthüllung ebenfalls schockierend: die meisten wussten nicht von den Enthüllungsmöglichkeiten der modernen DNA-Datenbanken. Dazu kommt, dass sie über das Familiengeheimnis entweder nie oder nur wenig gesprochen haben und nun ein Gespräch mit ihren Kindern führen müssen, dass sie nie führen wollten und auf das sie sich nicht vorbereitet haben.

Unser Appell: Klärt auf!

Daher noch einmal unser nachdringlicher Appell an die Eltern von Spenderkindern, die bislang nichts von ihrer Zeugungsart wissen: Klärt eure Kinder auf! Lieber früher als später, aber es ist niemals zu spät. Eine Aufklärung durch Dritte über eine DNA-Datenbank hat keine positiven Auswirkungen auf eine vertrauensvolle Familienbeziehung. Und extrem unfair ist es, wenn die Kinder erst dann von ihrer Abstammung erfahren, wenn die Eltern bereits verstorben sind und keine Antworten mehr bekommen können. Vielleicht ahnen oder wissen eure Kinder auch bereits mehr, als ihr meint.

  1. Wir empfehlen den Test von Ancestry, dessen Ergebnisse man kostenlos bei zwei weiteren Datenbanken (Family Finder und MyHeritage DNA) hochladen kann. []
  2. Das ist in unserem Verein erst zwei Mal vorgekommen, aber schon mehrmals bei Spenderkindern in den USA. []

Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []