Archiv für den Monat: Januar 2022

Samen und Eizellen im Shopping Portal?

Der Verein Spenderkinder hat eine Beschwerde gegen zwei Samenbanken eingereicht, die einen öffentlich im Internet einsehbaren Katalog von Männern anbieten, die ihren Samen abgeben.

In den USA üblich, in Deutschland aber nicht: Datenbanken von Samen- und Eizellbanken, in denen sich Wunscheltern Menschen aussuchen können, deren Samen oder Eizellen sie kaufen möchten. Die Menschen werden mit Fotos, ethnischem Hintergrund, Größe, Gewicht, Aussehen und Hobbys beworben, meistens sind Fotos beigefügt. Für Sperma und Eizellen von attraktiven und hoch gebildeten Menschen werden dabei üblicherweise höhere Preise gefordert.

In Europa haben sich die Mitgliedsstaaten der EU jedoch entschieden, dass Organe und Gewebe, wozu auch Ei- und Samenzellen zählen, keine Handelsware sein dürfen. Die „Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen“ (auch bezeichnet als Gewebe-Richtlinie) sieht vor, dass Organe und Gewebe nicht mit Gewinnerzielungsabsicht vertrieben werden.1 Umgesetzt worden ist dies in Deutschland in § 17 Absatz 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG): „Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben.“ Ausgenommen ist lediglich die „Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen“. Entsprechend dürfen Spermien nicht gekauft und auch nicht zum Kauf angeboten werden, erlaubt ist lediglich eine Aufwandsentschädigung.2 Hieran erinnern wir regelmäßig Samenbanken in Deutschland, die versuchen, für die Abgabe von Samen vor allem mit der dafür gezahlten Aufwandsentschädigung zu werben.

Inzwischen gibt es auch zwei Samenbanken in Deutschland, die einen öffentlich einsehbaren Katalog von Menschen anbieten, die Samen abgeben.3 In dem Katalog werden ethnischer Hintergrund, Augenfarbe, Größe, Gewicht, Ausbildung, Hobbys und Motivation angegeben. Bei der einen Samenbank können nach Erstellung eines Accounts sogar Fotos betrachtet und Favoritenlisten angelegt werden. Bei der anderen Samenbank ist das bei Internetshops übliche Symbol für den Einkaufswagen durch einen Kinderwagen ersetzt worden. Letztere ist mit Novum verbunden – eine reproduktionsmedizinische Praxis, mit der viele unserer Mitglieder rechtliche Auseinandersetzungen führen. Die andere Samenbank scheint eine deutsche Niederlassung einer dänischen Samenbank zu sein – die sich aber dennoch an deutsches Recht halten muss.

Solche Kataloge sind aus Sicht des Vereins Spenderkinder in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen § 17 TPG rechtswidrig, weil sie Samen wie ein kommerzielles Produkt darstellen, das wie bei einem Shopping-Portal mit wenigen Klicks gekauft werden kann. Es handelt sich hierbei jedoch um einen Vorgang, der zur Zeugung eines Menschen führen wird – die Person, deren Sperma gewählt wird, ist der genetische Elternteil des entstehenden Kindes. Ein solcher Vorgang muss aus unserer Sicht mit dem entsprechenden Respekt behandelt werden. Eine anpreisende Werbung erfüllt nicht diesen Respekt. Außerdem dürfte es die Auswahl von genetischen Elternteilen nach als wünschenswert beurteilten Merkmalen wie Studium und Aussehen fördern – teilweise vielleicht in der Hoffnung, dass das entstehende Kind diese Merkmale ebenfalls aufweisen wird. Das kann dazu beitragen, dass das durch den Samen dieser Person entstehende Kind sich wie ein gekauftes Profukt fühlen. Einige Mitglieder unseres Vereins schildern dieses Gefühl bereits jetzt.

Zwar ist nach § 17 Absatz 1 Satz 2 TPG die „Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen“ zulässig sei. Das beinhaltet unserer Ansicht nach jedoch nicht, die Samen abgebenden Menschen mit anpreisenden Angaben zu bewerben. Wenn Ärzte beteiligt sind, dürfte es sich außerdem um einen Verstoß gegen § 27 Absatz 3 der der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte handeln.

Auffallend ist, dass andere Samenbanken in Deutschland einen vergleichbaren Online-Katalog nicht anbieten, sondern den Wunscheltern Spender lediglich aufgrund einer Typangleichung in Beratungsgesprächen vorschlagen. Damit können Wunscheltern immer noch in einem gewissen Umfang den genetischen Elternteil auswählen, aber nicht nach völlig frei gewählten Merkmalen. Wir hoffen, dass dies so bleibt. Eine Samenbank aus München lehnt eine solche Katalogbestellung sogar ausdrücklich ab: „Eine Kommerzialisierung der Samenspende durch optimierende Auswahlverfahren (z.B. nur Universitätsprofessoren und Leistungssportler) fördert die Cryobank-München deshalb ebenso wenig, wie anonymen Versandhandel übers Internet. Auch können Sie bei uns nicht aus Katalogen auswählen und bestellen.“

Noch handelt es sich bei den Katalogen um einen ungewöhnlichen Vorgang in Deutschland. Wir befürchten jedoch, dass in der Zukunft viele andere Samenbanken nachziehen könnten, um nicht in einen Wettbewerbsnachteil zu gelangen. Insbesondere müssen denkbare Steigerungen der Kommerzialisierung verhindert werden, zum Beispiel indem Rabatte für die Proben von wenig beliebten Spendern gewährt werden oder Samenbanken an Verkaufsaktionen wie dem „Black Friday“ mitwirken (beides ist in den USA bereits vorgekommen).

Der Verein Spenderkinder hat daher gegen die beiden Samenbanken mit Internet-Katalog eine Beschwerde bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden eingereicht und hofft, dass diese entsprechende Maßnahmen ergreifen wird. Ganz allgemein halten wir es jedoch für erforderlich, dass sich Berufsverbände wie die Bundesärztekammer und der Arbeitskreis Donogene Insemination auch verstärkt damit beschäftigen, welche Art von Information zu Samenvermittlung zulässig ist bzw. wo die Grenze zwischen Werbung und Informationsvermittlung verläuft. In den derzeitigen Richtlinie finden sich hierzu keine Hinweise.

Wünschenswert wäre aus unserer Sicht eine Darstellung von Samenvermittlung, die einerseits Informationen über das Angebot der Familiengründung mit dem Samen eines Fremden bietet, gleichzeitig aber auch die daraus entstehende Verantwortung und Herausforderungen betont. Dazu gehört bei der Suche nach Samen abgebenden Personen unbedingt, dass diese durch die Samenabgabe der genetische Elternteil eines Kindes wird und dies Auswirkungen auf seine oder ihre weiteren Kinder haben kann. Gleichzeitig sollten die Wunscheltern informiert werden, dass das Kind im Wissen um seine Abstammung aufwachsen sollte und es möglicherweise später Kontakt zum genetischen Elternteil und Geschwistern haben möchte. Auf keinen Fall sollte eine Darstellung von Samenvermittlung erlaubt sein, die die vermeintlichen körperlichen und intellektuellen Vorzüge der Samen abgebenden Personen hervorhebt oder die vor allem den finanziellen Aspekt als Motivation anspricht.

  1. Artikel 12 Absatz 2: „Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jede Werbung und sonstige Maßnahmen zur Förderung von Spenden menschlicher Gewebe und Zellen im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten festgelegten Leitlinien oder Rechtsvorschriften stehen. Diese Leitlinien oder Rechtsvorschriften enthalten geeignete Beschränkungen oder Verbote, damit der Bedarf an menschlichen Geweben und Zellen oder deren Verfügbarkeit nicht in der Absicht bekannt gegeben werden, finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile in Aussicht zu stellen oder zu erzielen. Die Mitgliedstaaten streben danach, sicherzustellen, dass die Beschaffung von Geweben und Zellen als solche auf nichtkommerzieller Grundlage erfolgt.“ []
  2. Makoski, in: Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020, § 19 Recht der Reproduktionsmedizin, Rn. 99. []
  3. In Deutschland ist die Abgabe oder Vermittlung von Eizellen nicht erlaubt. []

Gießener Allgemeine über Spenderkind Thorsten

Am 30. Dezember 2021 berichtete die Zeitung Gießener Allgemeine über die Aufklärung und Suche von Spenderkind Thorsten. Der Beitrag mit dem Titel „Identität beraubt: Sohn erfährt nach 43 Jahren von Samenspende und sucht nun Vater“ ist auch online frei zugänglich. Thorsten registriert sich aus Interesse an Ahnenforschung in einer DNA-Datenbank und findet dort überraschend einen Halbbruder. Damit konfrontiert er seine Mutter und erfährt die Wahrheit über seine Entstehungsweise. Er entstand in der Praxis des Gießener Gynäkologen Dr. Heinrich Müller, den Samen organisierte der Hautarzt Dr. Renfer. Die Wahrheit erlebt er als Erleichterung, weil sie für ihn vieles klärt, was er zuvor spürte, aber nicht einordnen konnte. Er macht sich auf die Suche nach seinem leiblichen Vater.

Thorstens Geschichte ist die eines Individuums und gleichzeitig typisch für die vieler Spenderkinder. DNA-Datenbanken spielen für die Aufklärung eine wichtige Rolle. Immer wieder finden Spenderkinder darüber heraus, dass etwas nicht stimmt, wenn sie Halbgeschwister oder andere nahe Verwandte finden, von denen sie bisher nicht wussten. Oft folgt dann ein klärendes Gespräch mit den Eltern, sofern diese noch leben und sich darauf einlassen. Viele Spenderkinder erleben die Aufklärung als Erleichterung, weil sie diffuse Wahrnehmungen, die sie sich nicht erklären konnten, plötzlich einordnen können.

Oft schließt sich dann die Suche nach dem leiblichen Vater an. Die ist meist mühevoll und langwierig. Ärzte, die Auskunft geben könnten, sind bereits verstorben, Unterlagen werden erst seit 2018 zentral gesichert. Spenderkinder, die früher entstanden sind, haben aber auch ein Recht, zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Deswegen freuen wir uns sehr, wenn sich Männer, die Samen „gespendet“ haben, selbst bei uns melden oder wenn wir Hinweise von anderen Verwandten oder Angehörigen bekommen (info@spenderkinder.de oder spenderkind-giessen77@web.de).

Jahresbericht 2021

1. Verein

Am 18. September fand unser offizielles Vereinstreffen in Berlin statt. Im Anschluss wurde das Vorstandsteam neu gewählt und besteht jetzt aus folgenden Personen:

  • Christina Motejl (Vorsitzende und Rechtliches)
  • Anne Meier-Credner (stellvertretende Vorsitzende und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Sunny Müller (Mitgliedschaft)
  • Julia J. (Kassenwartin)
  • Sandra Koch (Social Media Arbeit)
  • Martina T. (Elternanfragen)
  • Janina W. (Beratendes Vorstandsmitglied)

Nach der Mitgliederversammlung haben wir online über drei mögliche politische Forderungen zur Aufwandsentschädigung für „Spender“ abgestimmt. Durchgesetzt hat sich die Option „Spender sollen nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe des tatsächlich entstehenden Aufwands für Fahrtkosten und Arbeitsausfall in Höhe von ca. 30 Euro erhalten.“

Nach der Mitgliederversammlung wurde außerdem eine Arbeitsgruppe „Inklusive Sprache“ gegründet. Diese soll Vorschläge für die Überarbeitung der Internetseite mit inklusiver Sprache erarbeiten und dem Verein zur Abstimmung vorschlagen. Um das allgemeine Verständnisses für die Idee inklusiver Sprache zu verbessern, hat Sunny auf ihrem YouTube Kanal Reagenzglasbaby ein Video mit Spenderkinder-Mitglied Sam veröffentlicht.

Für die zehn größeren Kliniken haben wir erfolgreich einzelne Mitglieder angesprochen, ob wir ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner für neue Spenderkinder weiterleiten können.

Wir haben inzwischen unser erstes Mitglied, das aus einer Eizellvermittlung und Leihmutterschaft entstanden ist. Auf Sunnys YouTube Kanal Reagenzglasbaby erzählt sie ihre Geschichte.

Anne hatte bereits letztes Jahr zusammen mit Tobias Bauer von der Universität Kumamoto (Japan) eine Spenderkinder-Studie begonnen. Die Auswertung der Online-Fragebögen läuft noch, in den letzten Monaten wurden zusätzlich einige Interviews durchgefühhrt. Beim DGPPN-Kongress in diesem Jahr hat Anne mit einem Poster einen ersten kleinen Einblick in die Daten gegeben, Tobias Bauer hat dazu einen Vortrag auf einem Bioethiksymposium in Japan gehalten.

2. Verwandtentreffer

Für Spenderkinder, die noch keinen DNA-Test gemacht haben, empfehlen wir weiterhin Ancestry, weil man die Rohdaten dieses Tests auch bei Family Finder und MyHeritageDNA kostenlos hochladen kann. Das geht zwar mit 23andMe auch, aber Ancestry hat die größere Datenbasis.

Dieses Jahr haben mindestens 14 Spenderkinder herausgefunden, wer ihr genetischer Vater ist. Außerdem hatten wir 6 neue Halbgeschwistertreffer.

Wir haben insgesamt 42 identifizierte genetische Väter (teilweise von größeren Halbgeschwistergruppen) und insgesamt 56 Halbgeschwistergruppen (die größten zwischen 7 und 9 Familien).

3. Internetseite

Folgende Beiträge auf unserer Internetseite aus diesem Jahr möchten wir besonders ans Herz legen:

Sunny hat auf ihrem YouTube Kanal Reagenzglasbaby einige spannende Beiträge veröffentlicht, die über die Playlist für Spenderkinder zu finden sind:

  • Mein Mann hatte plötzlich eine erwachsene Tochter
  • Meine Tochter hat noch einen Bauch-Papa
  • Sarah P. Acht Jahre später…
  • DNA-Test positiv, Geschwister-Test negativ: Ein Wechselbad der Gefühle
  • Tipps für die Kontaktaufnahme zur Kinderwunschklinik
  • Sandra sucht nach Samenspender (1982) aus Tübingen
  • Das Fremde im eigenen Spiegelbild

4. Öffentlichkeitsarbeit

Coronabedingt gab es dieses Jahr weiterhin wenige Veranstaltungen.

  • Im Januar hat Anne uns als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Legalisierung der Eizellvermittlung in Deutschland vertreten.
  • Im Februar haben Christina und Anne an einer Zoom Konferenz mit Kuckuckskindern teilgenommen, die auch einen Verein gründen möchten.
  • Im April hat Anne als Interviewpartnerin an einer Veranstaltung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) zum 30. Geburtstages des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) teilgenommen.
  • Im Mai erschien der Film „MENSCHENSKIND!“ zu Solo-Müttern, bei dem Sven und Anne mitgemacht hatten. Ein Interview mit der Regisseurin Marina findet ihr ebenfalls auf Sunnys YouTube Kanal „Reagenzglasbaby“.
  • Zum Tag der genetischen Identität am 30. Mai haben wir in Kooperation mit donorkind aus den Niederlanden die dort entworfenen Bilder für Posts mit deutschem Text verwendet.
  • Die zentrale Adoptionsstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport führte am 15. November eine Fortbildungsveranstaltung für Adoptionsfachkräfte zum Thema „Adoption nach Leihmutterschaft und Samenspende“ durch. Anne war eine der drei Referent*innen.
  • Wir posten Infos zu Beiträgen von, über und mit uns oder unser Thema auf unserer Internetseite, Twitter, Facebook und Instagram.

5. Rechtliches

  • es laufen weiterhin mehrere Gerichtsverfahren unserer Mitglieder gegen Novum.
  • Die rechtliche Beratung betraf insbesondere Vaterschaftsanfechtung sowie die Möglichkeiten, sich gegen die Darstellung in Medienberichten zu wehren.
  • Regelmäßig schreiben wir auch Reproduktionskliniken und Samenbanken bei irreführenden Aussagen auf der jeweiligen Internetseite an.

6. Medienbeiträge

7. Internationales

  • Austausch mit Spenderkindern aus den USA zu Möglichkeiten von strategischer Prozessführung. Die Situation in den USA ist allerdings sehr anders als in Deutschland, da dort Reproduktionsmedizin überhaupt nicht reguliert wird.

8. Ausblick auf 2022

Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hat sich in den Bereichen Familienpolitik, Abstammungsrecht und Reproduktionsmedizin viel vorgenommen. Die Pläne im Koalitionsvertrag weisen dahin, dass genetische Abstammung und Elternschaft weiter voneinander gelöst werden sollen. Positiv für Spenderkinder sind insbesondere zwei Vorhaben: es soll ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt werden, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen, und das Samenspenderregister soll auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden geöffnet werden. Vermutlich werden wir schon im nächsten Jahr konkreter zu den Plänen Stellung nehmen können.