Stina hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November 2018 zu dem Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung vertreten (zur Aufzeichnung der Anhörung).
Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf, der fast unverändert einem Antrag aus dem Jahr 2015 entspricht, fordert eine Änderung des § 27a Absatz 1 SGB V, so dass auch unverheiratete und lesbische Paare einen Kostenzuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhalten, und zwar (anders als derzeitig) auch bei der Verwendung von Samenspenden. Der Antrag der Linken möchte die Förderung auf Frauen ohne Partner/in ausweiten.
Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf und den Antrag ausgesprochen, weil wir die Übernahme von Behandlungskosten ärztlich vermittelter Samenzellen nicht als Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu Ehepaaren sehen, da die Kosten für eine Samenvermittlung bei Ehepaaren derzeit auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wir befürchten zudem, dass, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen würden, sich Wunscheltern ohne die erforderliche gründliche Aufklärung und Reflektion über diese Form der Familiengründung zu dritt dafür entscheiden würden.
Bei der Anhörung haben wir uns gefreut, dass uns insgesamt fünf Fragen gestellt wurden und damit großes Interesse an unserer Perspektive gezeigt wurde. Auffallend war allerdings die starke Repräsentation der Perspektive von Wunscheltern und ihren Beratern.
Anders als von der Vertreterin von DI-Netz und Prof. Nina Dethloff dargestellt, gibt es durchaus Studien zur Aufklärungsrate bei Spenderkindern. Die Metaanalyse von 2016 aus der renommierten Zeitschrift Human Reproduction (Tallandini et al.), die 26 Studien zur Aufklärung von Spenderkindern umfasst, berichtet eine Aufklärungsrate von 21 Prozent bei Samenspende und 23 Prozent bei Eizellspende. Die Aufklärungsrate in den einzelnen Studien variiert dabei zwischen 8 und 35 Prozent. Dabei fällt auf, dass die Werte für Aufklärungswille und tatsächliche Aufklärung deutlich differieren, ebenso die Aufklärungsbereitschaft in einzelnen Ländern. Wir haben uns damit in einem ausführlichen Beitrag auf unserer Seite auseinandergesetzt.
Erfreulich war bei der Anhörung, dass zumindest mit den Vertretern der Ärzteschaft Einigkeit darüber bestand, dass zunächst die abstammungsrechtliche Situation von Spenderkindern abgesichert werden muss, die in nichteheliche Lebensgemeinschaften oder lesbische Ehen oder Partnerschaften geboren werde, bevor über eine finanzielle Förderung gesprochen werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob hierzu vom federführenden Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.