Spenderkinder-Mitglied Stina erzählt im WDR Radio-Podcast StoryQuarks vom 28. August 2019 die Geschichte von der 12 Jahre langen Suche nach ihrem genetischen Vater – und die erschreckende Entdeckung, dass es der Arzt war, der ihre Mutter vor 40 Jahren behandelt hat. Stina hatte mit dem Arzt bereits vor vielen Jahren Kontakt aufgenommen, um mehr über ihre genetische Herkunft zu erfahren, er gab jedoch keine Auskunft.
Der Podcast ist sehr anschaulich gemacht, so dass sich hoffentlich auch Außenstehende gut in die Perspektive suchender Spenderkinder hineinversetzen können. Nicht ganz richtig wird es so dargestellt, als habe die Aufbewahrungsfrist bis 2018 nur 10 Jahre betragen. Das ist nicht der Fall. Die 10jährige Aufbewahrungsfrist war auch in der Musterberufsordnung für Ärzte von 1979 als Mindestaufbewahrungsfrist vorgesehen, mit dem Zusatz, dass Daten, von denen man annimmt, dass sie „soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Eine längere Aufbewahrung ist auch dann erforderlich, wenn sie nach ärztlicher Erfahrung geboten ist.“ Die ärztliche Erfahrung hätte eine längere Aufbewahrung geboten. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung.
Die Sozialarbeiterin und Familientherapeutin Dr. Petra Thorn weist aber auf einen wichtigen Punkt hin, der möglicherweise mit erklären kann, weshalb einige Reproduktionsmediziner zu Samenvermittlung in den 70er und 80er Jahren keine Auskunft geben möchten: Vermutlich haben noch viel mehr Ärzte ihren eigenen Samen verwendet, ein Verhalten, das eindeutig unethisch ist, weil sie eigenmächtig entschieden haben, sich mit einer Patientin ohne deren Wissen fortzupflanzen.