Ich habe heute in einem juristischen Aufsatz (Eser, Klin Med 1990, 1281) ein sehr wahres Zitat gefunden: .. "der Spender einer Keimzelle wird sich fragen müssen, inwieweit er sich von der genetischen Verantwortung von seinem zum Menschen gewordenen Erbgut freizeichnen kann. Keimspende ist nicht gleich Blutspende: Blut geht im fremden Körper restlos auf, die Keimzelle geht dort nicht nur auf, sondern setzt die eigene Person im Kind fort."
Stina