Leider habe ich letzte Woche die Nachricht bekommen, dass das Bundesverfassungsgericht meine Verfassungsbeschwerde
nicht zur Entscheidung annehmen wird. Recht haben und Recht bekommen sind doch sehr unterschiedliche Sachen … Die anderen Spenderkinder und ich sind sehr enttäuscht. Manuela hat es mit folgenden Worten sehr gut ausgedrückt: "Ich fühle mich bevormundet in diesem Rechtssystem – damals wie heute bestimmen Dritte über unser Schicksal, aber Verantwortung will dann schlussendlich keiner tragen." Ganz so schlimm ist es insgesamt nicht, denn ich kann immer noch eine Zeit lang auf normalem Wege ohne Prozesskostenhilfe eine Klage einreichen. Das werde ich mir jetzt überlegen und mir dazu viel Rat einholen.
Eine Begründung für die Nichtannahme gab es nicht, deswegen kann ich nur rätseln, woran es gelegen hat. Eine Begründung wäre aber gerade wichtig gewesen, um zu wissen, wann man als betroffenes Kind einen Anspruch gegen die Klinik hat, dass diese die Daten aufbewahren kann. Ich vermute aber, dass bei Kindern, die nach 1989 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis der genetischen Abstammung ein deutlich strengerer Maßstab angelegt wird. Trotzdem bleibt das Problem, dass ausdrücklich nichts gesetzlich geregelt ist. Stina