Zwar ist der deutsche Gesetzgeber bei Samenspenden lange untätig geblieben, aber eine Verbesserung ist zumindest durch die europäische Gesetzgebung in Aussicht. Die Richtlinie 2004/23/EG schreibt für Samenspenden eine 30jährige Aufbewahrungsfrist nach der Behandlung vor und sieht Sanktionen für Zuwiderhandlungen vor. Das Bundeskabinett hat dies in einem Gewebegesetz berücksichtigt, das momentan noch im Bundestag behandelt wird. Zwar ist dies von einer wirklichen Regelung noch weit entfernt, aber zumindest wird nach der Verabschiedung des Gesetzes kein Arzt mehr die Spenderdaten nach nur 10 Jahren vernichten können. Mehr darüber unter "Rechtliches, die Dokumente habe ich bei Links und Literatur aufgeführt.
Außerdem habe ich mich sehr über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch (13.02.2007) gefreut. In dem Fall ging es um einen Mann, der durch einen heimlich durchgeführten Vaterschaftstest erfahren hat, dass er nicht wie angenommen der genetische Vater seiner Tochter ist. Die Gerichte hatten ihm wegen des heimlich durchgeführten Tests, der eine Rechtsverletzung an dem Kind darstellt, eine Vaterschaftsanfechtung verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt, aber zur Verwirklichung des Rechts des Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes den Gesetzgeber aufgefordert, ein Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft anzubieten. Mich hat an dem Urteil gefreut, dass es das Recht auf Kenntnis der Abstammung, das besonders wichtig ist für Kinder aus einer Samenspende, noch einmal deutlich bestätigt hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine Grundrechtsverletzung in der Unterlassung des Gesetzgebers gesehen hat, zur Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung ein entsprechendes Verfahren anzubieten, denn Unterlassungen werden nur ganz selten und nur bei schwerwiegenden Verletzungen als Grundrechtsverletzung gesehen. Das bedeutet aber, dass das Fehlen von Schutzbestimmungen für Kinder, die aus einer donogenen Insemination enstanden sind, ebenfalls eine Grundrechtsverletzung darstellt. Diesen wird nämlich ebenfalls ein Verfahren verwehrt, nach welchem sie die Identität des Spenders feststellen können, dazu kommt die missverständliche Regelung bezüglich der Aufbewahrungsfristen und eine besondere Schutzbedürftigkeit. Nicht zuletzt hoffe ich aber, dass durch das Urteil vielen der nichtaufklärenden Eltern noch einmal bewusst geworden ist, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung existiert und wie einfach heute heimliche genetische Tests einzuholen sind. Diese können nicht nur von einem Elternteil, sondern auch gut vom Kind ausgehen.
An sonstigen Veränderungen an der Seite habe ich Psychologisches um eine Studie ergänzt und die Links und Literatur Sektion um einige Zeitungsartikel, von denen es auch eine online-Version gab. Vielen Dank an alle, die mich auf diese Artikel aufmerksam gemacht haben! Immer mal wieder bearbeite ich Meine Geschichte, um manche Sachen besser hervorzuheben oder richtig zu stellen. Leider passiert es gelegentlich, dass Leute Teile meines Lebens, die ich hier kurz anspreche (wie die Trennung meiner Eltern), aufgreifen und in die Richtung uminterpretieren, dass diese der eigentliche Grund sind, weswegen ich so unglücklich über die Art meiner Zeugung und das Verhalten meiner Eltern bin. Ich kann dazu nur sagen, dass ich immer noch regelmäßig eine Psychologin sehe und wir recht intensiv darüber nachdenken, weswegen ich wie reagiere. Ich weiß, dass diese Leute das vermutlich nur deswegen tun, um ihr eigenes Handeln zu rechtfertigen und sich mit meiner Meinung nicht auseinandersetzen zu müssen, weil sie sehr unbequem für sie ist. Trotzdem ist das etwas anstrengend, weil ich auch nicht die Notwendigkeit sehe, mein ganzes Leben im Internet und erst recht nicht gegenüber diesen Leuten erklären zu müssen. Die meisten Leser akzeptieren das aber durchaus und ich habe bisher viele nette und anregende Mails bekommen.
Stina