Am Mittwoch, den 19. Oktober 2016, beginnt um 15 Uhr die Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Thema „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende“.
Diskutiert wird ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, in dem Vorschläge zur rechtlichen Regelung von Familiengründung durch Samenspende gemacht werden.
Der Verein Spenderkinder begrüßt es sehr, dass politische Bemühungen gezeigt werden, die Rechte von Spenderkindern in Deutschland durch rechtliche Rahmenbedingungen besser zu schützen. So halten auch wir die Schaffung eines zentralen Spenderregisters für unerlässlich um zu gewährleisten, dass eine Maximalanzahl von Kindern pro Spender nicht überschritten wird und es eine zentrale Anlaufstelle für die Dokumentation und für Aufkunftsanfragen gibt. Anderen Aspekten des Antrags stehen wir kritisch gegenüber und sehen darin eher die Wünsche von Eltern berücksichtigt, während bestehende Rechte der Kinder zu deren Gunsten sogar eingeschränkt werden sollen. Aus Kinderperspektive wäre zudem ein Eintrag des genetischen Vaters ins Geburtenregister wünschenswert. Dieser Wunsch wurde leider auf einen lediglichen Vermerk reduziert und elterlicherseits gänzlich abgelehnt. Das bedauern wir, stellt dies doch international eine Forderung von Spenderkindern dar, die letztlich auch nur diese betrifft.
Die Stellungnahme des Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Eva Becker, Prof. Dr. Nina Dethloff, Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Frank Klinkhammer und Dr. Helga Müller) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich eingesehen werden.