Heute ist endlich ein schon länger geplanter Artikel über das Thema Donogene Insemination in der taz erschienen, der größtenteils meine Geschichte erzählt und den man hier zumindest teilweise nachlesen kann.
Allerdings steht dort fälschlicherweise, dass mir gerichtlich untersagt wurde, den Namen des Arztes zu nennen, der meine Eltern damals nach ihren eigenen Aussagen behandelt hat. Dies wurde mir nur anwaltlich untersagt, und mir war es nicht so wichtig dass ich es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen wollte. Allerdings frage ich mich schon: welche Berufsehre soll durch die Nennung betroffen sein? Konkretes, gegen ärztliche Standesrichtlinien verstoßendes Fehlverhalten in meinem Fall habe ich ihm nie vorgeworfen. Außerdem hat er die Daten meines Spenders bestimmt auch nicht persönlich entsorgt. Aber ob es moralisch ehrenhaft ist, sehr viel Geld durch Kinderwunschbehandlungen zu verdienen und die Interessen der so gezeugten Kinder nicht zu beachten, ist eine ganz andere Sache. Ich vermute ja eher, dass die betroffene Person nicht möchte, dass eines "seiner" Kinder öffentlich macht, mit seinem Arbeitsfeld nicht einverstanden ist.
In dem Artikel wurde auch leider ausgelassen, dass ich nicht nur zu meinem Vater keinen Kontakt mehr habe, sondern ebenfalls zu meiner Mutter nicht. Ohne den Unterhalt hätte ich leider mein Studium nicht beenden können, und das ist schon sehr wichtig gewesen. Ich freue mich aber sehr darauf, bald endlich mein eigenes Geld zu verdienen.
Stina