Archiv des Autors: Anne

Erster Spender – Kind – Treffer aus München

Wir freuen uns, über den ersten Treffer zwischen Spender und Kind aus der Münchner Praxis von Dr. Poluda berichten zu können. Nachdem es 2014 im Rahmen der Klage eines Spenderkinder-Mitgliedes gegen den Reproduktionsmediziner zu Berichterstattung in den Meiden gekommen war, war ein Kontakt zu ehemaligen Samenspendern der Praxis entstanden. Laura meldete sich im Frühjahr 2017 bei unserem Verein. Der damaligen Klägerin fiel sofort die starke Ähnlichkeit zwischen Laura und einem der Spender auf. Der DNA-Test FamilyFinder bestätigte die Verwandtschaft. Auch ein persönliches Treffen erlebten beide als positiv. Dieser Treffer ist sehr motivierend für viele Spenderkinder, weil er zeigt, dass es möglich ist, Verbindungen aufzudecken, auch wenn sich ein Arzt unkooperativ zeigt.

Wir wünschen jetzt beiden Ruhe beim näheren Kennenlernen und hoffen auf viele weitere Treffer!

Ehemaligen Spendern und erwachsenen Spenderkindern, die Interesse an einem Kennenlernen haben und noch nicht registriert sind, sei eine Registrierung in der DNA-Datenbank FTDNA ans Herz gelegt!

Landgericht Essen verurteilt Reproduktionspraxis zur Preisgabe der Identität genetischer Väter

Am 20. Juli 2017 erließ das Landgericht Essen drei Versäumnisurteile: Die beiden Kläger und die Klägerin – alle drei Mitglieder des Vereins Spenderkinder – hatten eine Essener Reproduktionspraxis auf Herausgabe identifizierender Informationen über ihre genetischen Väter verklagt. Obwohl die beklagte Klinik bzw. der Arzt in den Schriftsätzen behauptete, die jeweiligen Samenspender nicht mehr den Patientinnen zuordnen zu können, kündigten sie kurzfristig an, nicht zu dem Verhandlungstermin zu erscheinen. Da keine Entschuldigung für die Säumnis vorlag, bewertete das Gericht den Vortrag der Kläger und Klägerin für schlüssig und verurteilte die Praxis in einem Versäumnisurteil zur Auskunftserteilung über den jeweiligen genetischen Vater. Gegen diese Versäumnisurteile legten die Beklagten keinen Einspruch ein, so dass diese rechtskräftig wurden und nun vollstreckt werden können.

2013 hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Präzedenzurteil gegen denselben Arzt zur Herausgabe von Spenderdaten verurteilt. Das Interesse des Kindes an seiner genetischen Abstammung sei höher zu bewerten als das möglicherweise bestehende Interesse des Samenspenders an seiner Anonymität, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Diese Wertung wurde 2015 vom Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall bestätigt. Seitdem wurden Reproduktionsärzte und Samenbanken in mehreren Gerichtsverfahren zur Auskunftserteilung verurteilt.

Kontaktvermittlung Uniklinikum Essen

Ein ehemaliger Samenspender am Universitätsklinikum Essen hat das Klinikum überzeugen können, nachträglich einen Brief von sich in Verwahrung zu nehmen. Wenn künftig Spenderkinder auf der Suche nach ihrem genetischen Vater beim Uniklinikum Essen anfragen, habe das Klinikum versprochen, ihnen den Brief zu schicken, damit sie Kontakt mit dem Mann aufnehmen können. Der ehemalige Spender verspricht bei Kontaktanfragen ein aktuelles sowie ein früheres Bild. Zur letzten Sicherheit schlägt er einen DNA-Test vor.

Wir freuen uns sehr über diesen Vorstoß des Uniklinikums Essen zwischen ehemaligen Spendern und Spenderkindern zu vermitteln. In der Vergangenheit wurde dort anfragenden Spenderkindern lediglich mitgeteilt, dass keine Daten mehr vorhanden seien.

Mindestens ebensosehr freuen wir uns über die Initiative des ehemaligen Samenspenders, der selbstständig zu uns und zum Uniklinikum Kontakt aufgenommen hat. Es ist schön, immer wieder zu merken, dass es – entgegen vieler Vorurteile – auch ehemalige Samenspender gibt, die an den durch sie entstandenen Menschen interessiert sind und diese selbst gerne kennenlernen würden. Zu spüren oder zu hören, dass der Samenspender kein Interesse an den durch ihn entstandenen Menschen hat, kann für Spenderkinder sehr verletzend sein, schließlich haben sie dieser für sie geplanten Art der sozial-beziehungslosen genetischen Vaterschaft nicht zugestimmt.

Vielleicht kann die Idee des Essener Samenspenders auch andere ehemalige Samenspender dazu anregen, nachzuziehen und bei ihrer Praxis oder Klinik einen Brief zu hinterlegen, der anfragenden Spenderkindern herausgegeben werden soll.

Wenn Du selbst durch eine Samenspende am Uniklinikum Essen entstanden bist und auf der Suche nach Deinem genetischen Vater, dann könnte es lohnend sein, jetzt dort nochmal nachzufragen.

Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen am 18. Mai 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag am 18. Mai 2017 u.a. die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregisters beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass Menschen, die mit einer Samenspende gezeugt wurden, auf einfachem Wege erfahren können, von wem sie genetisch abstammen.1 Das geplante Register wird beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen die Daten des Samenspenders und der Empfängerin 110 Jahre lang gespeichert werden. Personen, die meinen, durch eine Samenspende entstanden zu sein, können eine Anfrage an das Register stellen. Eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll außerdem ausschließen, dass der Samenspender als rechtlicher Vater festgestellt werden kann. Dadurch soll verhindert werden, dass Unterhalts- oder Erbansprüche gegenüber dem Samenspender entstehen könnten. Das Gesetz wird Mitte 2018 in Kraft treten und die Daten für die ab dann entstehenden Menschen speichern. Alle bisherigen Unterlagen über Samenspenden gehen nicht in das Register ein, müssen aber auch 110 Jahre lang aufbewahrt werden. Der Verein Spenderkinder hat das Gesetz bei einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf und einer Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss kritisch begleitet. Während wir die lange überfällige Einführung rechtlicher Regelungen zur Sicherung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung begrüßen, trifft das Gesetz jedoch auch hierüber hinausgehende negative Regelungen für Spenderkinder und lässt wichtige Bereiche ungeregelt.

Spenderregister – wichtige Investition in die Zukunft aber kaum Verbesserung des Schutzes der Rechte bisheriger Spenderkinder

Der Verein Spenderkinder begrüßt die Einrichtung eines unabhängigen Registers. Den bisherigen Spenderkindern nützt das neue Gesetz jedoch kaum. Sie müssen sich weiter an Ärzte und Samenbanken wenden, die sich in der Vergangenheit wenig auskunftsbereit zeigten. Diese müssen noch vorhandene Unterlagen aber immerhin 110 Jahre aufbewahren. Es ist anzunehmen, dass die bereits existierenden Spenderkinder auch weiterhin die Herausgabe ihrer Unterlagen einklagen müssen.

Das Ziel „dass die genannten Personen ihr grundrechtlich geschütztes Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung einfach und unbürokratisch umsetzen können“ wird so für die vor 2018 gezeugten Spenderkinder nicht erreicht. Das ist keine zufriedenstellende Lösung nachdem in der Vergangenheit bereits Maßnahmen zum Schutz der Rechte der entstehenden Menschen versäumt wurden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, nicht auch die bereits vorhandenen Dokumentationen in das Zentralregister zu überführen, wenn nicht die rechtswidrigerweise zugesicherte Anonymität höher geachtet wird als das Persönlichkeitsrecht des Kindes.

Keine Erfassung von Embryonenadoptionen im Samenspenderregister

Ebenfalls außen vor bleiben Menschen, die durch eine Embryonenadoption entstehen, wie sie auch in Deutschland seit 2014 vom Netzwerk Embryonenspende vermittelt werden. Auch die auf diese Weise entstehenden Menschen haben das Recht zu erfahren, von wem sie abstammen und auf eine Sicherung ihres Auskunftsrechts. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum das Samenspenderregister nicht auch für sie das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung absichern soll.

Eintragung des genetischen Vaters im Geburtsregisters für wahrheitsgemäße Abstammungsunterlagen

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Spenderkinder nicht über seine Entstehungsweise aufgeklärt wird. Spenderkinderorganisationen fordern auch deshalb international einen Eintrag des genetischen Vaters – oder zumindest einen Vermerk über die Entstehungsweise – im Geburtsregister, wie er in Irland oder dem australischen Bundesstaat Victoria erfolgt. Ein Ausdruck aus dem Geburtsregister ist bei vielen Standesämtern zur Eheschließung erforderlich. Nur mit wahrheitsgemäßen Angaben über die genetische Herkunft können unwissentliche Ehen zwischen nahen Verwandten verhindert werden.2

Ausschluss der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ist verfassungsrechtlich bedenklich – finanzielle Verpflichtungen einfachgesetzlich und auch rückwirkend ausschließen

Der Verein Spenderkinder fordert sei vielen Jahren Unterhalts- und Erbansprüche zwischen Spender und Spenderkind auszuschließen um deutlich zu machen, dass Spenderkinder keine finanziellen Interessen haben. Die vorgesehene Ergänzung im BGB, die ausschließen soll, dass der Samenspender als rechtlicher Vater festgestellt wird, halten wir zu diesem Zweck jedoch für ungeeignet und verfassungsrechtlich bedenklich. Zum Recht auf Kenntnis der Abstammung gehört ebenfalls, diese Abstammung durch öffentliche Urkunden deutlich zu machen. Mit Spenderkindern wird damit erstmals eine Kategorie von Menschen festgelegt, die ihren genetischen Vater nicht rechtlich als Vater feststellen lassen können. Darin liegt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Der Verein Spenderkinder fordert stattdessen einen einfachgesetzlichen Ausschluss von Erb- und Unterhalsansprüchen, ohne die Feststellung der Vaterschaft auszuschließen. Zudem gilt der Ausschluss der Vaterschaftsfeststellung ebenfalls erst für ab 2018 gezeugte Kinder und damit nicht für bisherige Spender.3

Obergrenze erstmals überprüfbar – Möglichkeit nutzen!

Ärztliches Standesrecht sieht eine Begrenzung der durch einen Samenspender gezeugten Kinder auf 10 bzw. 15 vor um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass ein durch Samenspende gezeugter Mensch unwissentlich eine Beziehung zu einem Halbgeschwister eingeht. Mit einer begrenzten Anzahl von Kindern wird ein Spender außerdem eher dazu bereit sein, Kontakt zu seinen genetischen Kindern aufzunehmen. Bei den bisherigen Vorgaben handelt es sich jedoch um eine unverbindliche Soll-Verpflichtung, die bisher nicht kontrolliert werden konnte und vermutlich häufig deutlich überschritten wurde. Mit dem zentralen Register wäre es erstmals möglich, eine Obergrenze zu überprüfen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden und Verletzungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Auch Informationen über Halbgeschwister vermitteln

Viele Spenderkinder möchten gerne erfahren, wer ihre Halbgeschwister sind. Das Register könnte und sollte auch nicht-identifizierende Informationen über Halbgeschwister weitergeben (z.B. Anzahl und Geschlecht), und, wenn diese damit einverstanden sind, auch identifizierende Informationen vermitteln.

Verpflichtende, unabhängige psychosoziale Information notwendig

Das Samenspenderregistergesetz sieht vor, dass die Wunschmutter und der Samenspender über das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft informiert werden. Aus Erfahrung des Vereins Spenderkinder wäre zudem eine verpflichtende, umfassende Information von Wunscheltern und potenziellen Spendern über die psychosozialen Aspekte dieser Familienform durch eine unabhängige psychosoziale Fachkraft notwendig. Familiengründung durch Samenspende ist keine Behandlung von Unfruchtbarkeit, sondern eine lebenslange Herausforderung für alle Beteiligten.

  1. siehe Gesetzentwurf und Begründung. []
  2. siehe hierzu unsere ausführliche Begründung in dem Beitrag Eintragung des Spenders in das Geburtenregister – das Recht von Spenderkindern auf Wahrheit. []
  3. siehe nähere Ausführungen dazu in unserer Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses. []

Radiobeitrag vom 01. Juni 2017 zum Thema Embryonenschutzgesetz im Deutschlandfunk zum Nachhören

Am Donnerstag, den 01. Juni 2017, gab es im Deutschlandfunk in der Reihe Hintergrund einen Beitrag zum Embryonenschutzgesetz unter dem Titel: Embryonenschutzgesetz. Noch auf der Höhe der Zeit? Er kann nachgehört oder nachgelesen werden.

Die Philosophin und Biologin Sigrid Graumann bringt die Quintessenz auf den Punkt, wenn sie am Ende des Beitrags klarstellt, dass für eine eventuelle Änderung des Embryonenschutzgesetzes eine öffentliche Debatte der ethischen Grundlagen notwendig ist, die durch ein Drängeln aufgrund persönlicher Interessen nicht ersetzt werden kann.

Zehnter und elfter Halbgeschwistertreffer

Im Februar dieses Jahres berichteten wir von unserem neunten Halbgeschwistertreffer und gleichzeitig ersten Halbgeschwistertreffer von Spenderkindern aus einer Klinik der ehemaligen DDR. Wir wunderten uns über diesen Treffer, da wir aus der betreffenden Klinik erst drei Mitglieder haben. Auch das dritte Spenderkind aus dem Heinrich-Braun-Krankenhaus hat mittlerweile den DNA-Test Family Finder durchgeführt. Es ist offenbar eine Halbschwester von Jörg und Philipp. Damit gehen nun alle unsere Mitglieder aus Zwickau auf denselben genetischen Vater zurück. Wir hoffen auf weitere Spenderkinder aus Zwickau um dem Zufall etwas gründlicher auf die Spur zu kommen.

Außerdem hatten wir einen weiteren Halbgeschwister-Treffer von Novum in Essen.

Radiobeitrag „Kinderwunschbehandlung im Ausland und ihre Konsequenzen“ am 03. April 2017 auf Bayern2

Am Montag, den 03. April 2017 widmet sich Bayern 2 in der Sendereihe Theo.Logik von 21.05 Uhr bis 22.00 Uhr unter dem Titel „Kinderwunschbehandlung im Ausland und ihre Konsequenzen“ den folgenden Unterthemen: Kinderwunschbehandlung international: ethische und rechtliche Konflikte; Wer bin ich? Spenderkinder und das Recht auf Wissen um die eigene Herkunft; und: Paare in der Kinderwunschspirale. Die Sendung kann per Podcast nachgehört werden.

Anhörung des Gesundheitsausschusses am 29. März 2017

Am Mittwoch, den 29. März 2017 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen statt.

Der Verein Spenderkinder wurde durch Stina als Sachverständige vertreten. Die gut einstündige Debatte wurde für das Parlamentsfernsehen aufgezeichnet und kann auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.

Es wurden von allen Parteien kritische Fragen gestellt und es zeigte sich einiger Nachbesserungsbedarf. Nun bleibt abzuwarten, ob die vorgebrachte Kritik zumindest teilweise berücksichtigt wird.

Beiträge zum Thema „Kinderwunsch“ in der Süddeutschen Zeitung online am 27./28. März 2017

In der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung wurden am 27. und 28. März 2017 mehrere Beiträge zum Thema Kinderwunsch zusammengestellt, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven damit auseinandersetzen: Eine Leihmutter, eine Adoptivmutter, der Mann eines Paares mit unerfülltem Kinderwunsch und Spenderkinder kommen neben Reproduktionsmedizinern zu Wort.

Während Spenderkinder-Mitglied Sunny schon als 10jährige davon erfuhr und stolz ist, dass ihre Eltern Geld dafür bezahlten, um sie zu bekommen, konnte Spenderkinder-Mitglied Björn erst mit 34 Jahren seine Gefühle richtig einordnen. Als er ihnen nachging, fand er heraus, dass er durch eine Samenspende entstanden ist – wie sein Bruder, der bis heute nichts davon weiß. Mittlerweile hat er selbst einem Paar privat Samen gespendet – allerdings unter der Bedingung, dass er Eltern und Kind bekannt ist und kein Geld dafür erhält. Am Beispiel von Björn wird auch deutlich, dass das Verschweigen der Entstehung durch Samenspende von Eltern gegenüber ihren Kindern immer noch ein großes Thema ist – sowohl für die heutigen Kinder als auch für die bereits erwachsenen Spenderkinder.

Etwas fragwürdig ist allerdings der Beitrag zu Leihmutterschaft, in dem eine US-amerikanische Leihmutter zu Wort kommt. Wie so oft in Beiträgen über Leihmutterschaft hat sie kein Problem damit, das Kind abzugeben, und möchte vor allem einem kinderlosen Paar helfen. Es ist relativ wahrscheinlich, dass diese Interviewpartnerinnen von Leihmutteragenturen vermittelt werden und damit vor allem die Aspekte äußern, die die Kunden gerne hören möchten. Und wer möchte schon hören, dass die Leihmütter es primär wegen des Geldes machen und es ihnen möglicherweise doch schwer fällt, keine Gefühle für das Kind zu entwickeln? Bezeichnend ist zum Beispiel, dass es kaum Leihmütter gibt, die aus einer relativ wohlhabenden Gesellschaftsschicht stammen. Dass es auch andere, durchaus kritische Erfahrungsberichte über Leihmutterschaft gibt wie die des Center for Bioethics and Culture Network wird leider oft übersehen.