In der großen Samstagsdokumentation auf VOX wird am 12 März 2016 über Familiengründung durch Keimzellspende berichtet. Das Thema soll aus den verschiedenen Perspektiven der Beteiligten beleuchtet werden. Spenderkinder-Mitglied Sunny äußert sich dabei aus Perspektive der durch Keimzellspende entstandenen Kinder.
Archiv des Autors: Anne
Spendenaufruf für Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
„PMA – Procréation Médicalement Anonyme„, die französische Partnerorganisation von Spenderkinder, sammelt Spenden für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Hintergrund: Die Klägerin Audrey Kermalvezen, geboren 1980 und selbst Anwältin, hat sich in Frankreich bisher vergeblich durch alle Instanzen geklagt. Ihr Anliegen: sie möchte nicht-identifizierende Informationen über ihren genetischen Vater haben sowie dass der Spender gefragt wird, ob er bereit ist, auf seine Anonymität zu verzichten. Das würde den Rechten entsprechen, die Kinder haben, die durch ebenfalls in Frankreich zulässige anonyme Geburten zur Welt kamen. In der letzten Instanz wurde ihre Klage am 12. November 2015 vor dem Conseil d’Etat abgewiesen.
In Frankreich ist die Rechtslage aus der Sicht von Spenderkindern katastrophal. Die Anonymität des Spenders preiszugeben ist strafbar, der Spender darf noch nicht einmal freiwillig auf seine Anonymität verzichten, und private DNA-Tests sind verboten. Dementsprechend hat noch kein französisches Spenderkind den leiblichen Vater gefunden.
PMA ruft für Audrey jetzt zu einer Spende in einen extra dafür angelegten „pot commun“ auf, um Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Ihre Chancen dafür stehen gut (mehr dazu in einem englischsprachigen Beitrag auf Donor Offspring Europe): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen zu Adoptionen entschieden, dass anonyme Adoptionen das Recht der betroffenen Menschen auf ihr Privatleben aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, wenn diese noch nicht einmal die Möglichkeit haben, irgendwelche Informationen über die leiblichen Eltern zu erhalten und keine Interessenabwägung zwischen den Rechten der Kinder und der Eltern stattfindet (Odièvre, Godelli).
Leider gibt es neben Frankreich auch einige andere europäische Länder, die eine gesetzliche Anonymität von Gametenspendern erlauben, zum Beispiel Belgien, Spanien und Tschechien. Ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hätte langfristig auf alle anderen europäischen Länder Auswirkungen und würde die Rechtsstellung von Spenderkindern enorm stärken. Es könnte auch den innereuropäischen Reproduktionsmedizin-Tourismus in Nachbarländer verändern, der leider davon lebt, dass Länder wie Tschechien dies als boomenden Wirtschaftszweig ansehen, bei dem die Rechte der so gezeugten Menschen keine Rolle spielen.
Wir unterstützen daher den Spendenaufruf von PMA und bedanken uns für den Mut und die Durchhaltekraft von Audrey. WeNN es Euch irgendwie möglich ist, unterstützt PMA bei dieser Aktion – sie betonen ausdrücklich, dass auch 5€ schon helfen. Ziemlich weit unten auf der Seite kann man auch für die praktische Durchführung der Spende ins Englische wechseln.
Reportage im Bayerischen Rundfunk am Sonntag, 31. Januar 2016, 14:35 Uhr und 21.35 Uhr
Internationale Tagung gegen Leihmutterschaft am 2. Februar 2016 in Paris
In Paris findet am 2. Februar 2016 in der Nationalversammlung eine internationale Tagung gegen Leihmutterschaft statt, um auf die laufende Kampagne „Stop Surrogacy Now“ und auf die mit Leihmutterschaft verbundenen Problemeaufmerksam zu machen. Als Referentinnen werden etwa die Feministin Alice Schwarzer, die Schweizer Politologin Regula Stämpfli und die schwedische Feministin Kajsa Ekis Ekman erwartet, aus Österreich ist die Autorin und Journalistin Eva Maria Bachinger eingeladen.
Aus der Pressemitteilung:
„In Österreich hat sich eine breite Front gegen das globale Geschäft rund um die Leihmutterschaft formiert. Unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung will eine Runde von ExpertInnen den Tendenzen zur Aushöhlung der nationalen Verbote von Leihmutterschaft Einhalt gebieten: Denn sowohl im Europarat als auch bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wird eine Standardisierung des globalen Geschäftes geplant, völlig abseits von einer breiten öffentlichen Diskussion.“
Die Initiatorinnen finden: statt einer Standardisierung der Leihmutterschaft und damit verbundener frauen- und kinderverachtende Tendenzen sollen aus den folgenden Gründen nationale Verbote beibehalten und Leihmutterschaft weltweit verbotenen werden.
- Fast alle Staaten der Erde – mit Ausnahme der USA – haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Konvention gilt und ist einzuhalten. Unter Artikel 35 ist festgehalten, dass ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeutet einen Handel von Kindern gegen Geld, denn die Schwangere bekommt in den meisten Fällen kein Geld für ihre oftmals mehrmaligen Versuche, schwanger zu werden, auch nicht für die Schwangerschaft an sich, sondern sie erhält ihren „Lohn“ für ihre „Arbeit“, wenn sie ein Kind liefert – und es muss natürlich ein gesundes Kind sein. Die Leihmutterschaft ist insofern kinderrechtswidrig.
- Die Praxis der Leihmutterschaft richtet sich gegen die Würde und die körperliche Integrität der Frau, weil ihr Körper für reproduktive Zwecke instrumentalisiert wird. Es kommt besonders in ärmeren Ländern zur menschenverachtenden Ausbeutung.
- Die Leihmutterschaft forciert die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Alles wird zur Ware, selbst das Kind: Es wird als Ware angesehen, die man bestellen, planen und auswählen kann.
- Durch Hormonstimulierungen bei der Frau werden mögliche gesundheitliche Risiken vorsätzlich in Kauf genommen, es kommen auch häufiger Fehlgeburten vor als bei normalen Schwangerschaften. Die Leihmutterschaft kann zudem psychische Beeinträchtigungen bei Frau und Kind verursachen. Es wird eine Distanzierung der Schwangeren vom Ungeborenen einfordert, was allen Erkenntnissen über die Wichtigkeit der pränatalen Bindung widerspricht.
- Da es weltweit weder Datenbanken und oft nur mangelhafte Gesetze über Auskunftsrechte gibt, wird das Kinderrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und Entstehung ignoriert.
Wir möchten noch einen Aspekt hinzufügen:
- Auch eine nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich, weil ein Mensch „verschenkt“ wird. Objekte kann man verschenken, aber keine Subjekte, keine Menschen. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt.
Wir freuen uns, dass sich Widerstand gegen Leihmutterschaft auch von einer dezidiert feministischen Perspektive aus bildet und etwas Licht auf die Tendenzen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht wirft, Leihmutterschaft indirekt anzuerkennen.
Jahresrückblick 2015
Auch im Jahr 2015 ist viel passiert.
Rechtliche Entwicklungen
Am 28. Januar 2015 bestätigte der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, in einem Urteil die bisherige untergerichtliche Rechtsprechung, dass Spenderkinder einen Anspruch auf Auskunft über ihren genetischen Vater, den Samenspender, haben. Dieser ist nicht abhängig von einem Mindestalter. An das Urteil anknüpfend hat der Verein Spenderkinder einen Vorschlag für ein Auskunftsverfahren erarbeitet. Leider erhalten aber nach wie vor viele Spenderkinder keine Auskunft, weil die Ärzte und Kliniken pauschal behaupten, keine Daten mehr zu haben.
Ein weiteres wichtiges Urteil für Spenderkinder fällte der Bundesgerichtshof am 23. September: Er bestätigte, dass ein Mann, der in die Zeugung eines Kindes durch Samenspende eingewilligt hat, unterhaltspflichtig ist, auch, wenn das Paar nicht verheiratet ist und der Mann die Vaterschaft nach der Geburt nicht anerkennt.
Nachdem einige Klagen von Spenderkindern auf Auskunft gegen Reproduktionsmediziner in erster Instanz abgelehnt wurden, gab es im Dezember einen Erfolg: Das Landgericht Essen hielt die Aussagen der Essener Klinik novum zur angeblichen Datenvernichtung für nicht überzeugend und verurteilte die Klinik auf Auskunft.
Politische Entwicklungen
Seit Februar 2015 arbeitet im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Arbeitskreis Abstammung, der auch Vorschläge für die rechtlichen Regelungen für Samenspenden und andere Formen der Familiengründungen mit Hilfe Dritter erarbeiten soll. Leider wird dies aber voraussichtlich erst gegen Ende 2016 erfolgen, womit eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode sehr unwahrscheinlich ist.
Samenspenden waren auch Thema im Bundestag selbst: Im April stellte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Auskunftsrecht nach Samenspende. Die Antwort der Bundesregierung darauf legte offen, wie wenig in diesem Bereich in Deutschland auch 45 Jahre nach Zulassung bekannt und geregelt ist. Am 14. Oktober fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen statt, zu dem auch der Verein Spenderkinder als Sachverständige eingeladen war. In dem Gesetzentwurf wird eine Kostenübernahme von Behandlungskosten zur Samenspende durch die gesetzliche Krankenversicherung gefordert. Der Verein Spenderkinder lehnt den Antrag ab, weil Samenspenden bislang rechtlich nur unzureichend geregelt sind und insbesondere die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung nicht ausreichend geschützt sind. Eine finanzielle Förderung würde daher ein politisch völlig falsches Signal senden. Auch handelt es sich bei Samenspenden – anders als bei der homologen Insemination – nicht um eine Behandlung von Unfruchtbarkeit, sondern um eine besondere Form der Familiengründung zu dritt. Diese ist mit psychologischen Herausforderungen verbunden, und sollte nur nach gründlicher Aufklärung und Reflektion zu den damit verbundenen Herausforderungen eingegangen werden – ähnlich wie eine Adoption. Eine solche gründliche Überlegung würde abervoraussichtlich entfallen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dieBehandlungskosten für Samenspenden übernähme und damit vermittelte, dass hier kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde, bei der ein von beiden Wunscheltern genetisch abstammendes Kind gezeugt wird.
Veranstaltungen zu Samenspenden
Die Perspektive von durch Samenspende gezeugten Menschen interessiert erfreulicherweise zunehmend Adoptionsfachkräfte: Ende Oktober war der Verein Spenderkinder bei einer Fortbildungsveranstaltung der evangelischen Adoptions- und Pflegekinderstelle in Düsseldorf vertreten. Einen Monat später war der Verein auf einer weiteren Fortbildungsveranstaltung für Adoptionsfachkräfte der gemeinsamen zentralen Adoptionsvermittlungsstelle (GZA) in Hamburg. Der Verein Spenderkinder hat sich sehr über Kontakt zu Adoptionsfachkräftengefreut und hofft, dass sich vermehrt auch Adoptionsfachkräfte mit ihrer kindzentrierten Perspektive an der dringend notwendigen Beratungs- und Aufklärungsarbeit von Wunscheltern beteiligen. Im Dezember war der Verein schließlich bei dem studentischen Arbeitskreis medizinische Ethik in Gießen eingeladen.
Embryonenspende
Der Verein Spenderkinder beteiligt sich intensiv an der Diskussion zur so genannten Embryonenspende, die in Deutschland ethisch und rechtlich umstritten ist. Im Mai war der Verein zu einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin als Sachverständige hierzu eingeladen. Die Stellungnahme des Vereins wurde auf Basis einer internen Umfrage zur Einstellung zu Samen-, Eizell- und Embryonenspende durchgeführt. Der Deutsche Ethikrat arbeitet noch an seiner Stellungnahme.
Trotz bestehender rechtlicher Bedenken hat das 2013 gegründete Netzwerk Embryonenspende begonnen, nicht nur Embryonen, sondern auch imprägnierte Eizellen an Wunscheltern zu vermitteln. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte die rechtlichen Bedenken und hat die Büros und teilweise auch Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder im Oktober durchsucht. Der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens ist bislang nicht bekannt.
Ein guter Übersichtsartikel zum Thema Embryonenspende in Deutschland erschien bei Stern online von Lea Wolz.
Internationale Entwicklungen
Im Januar wurde in Österreich ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet, das auch die Eizellspende erlaubt und die Einsatzmöglichkeiten für die PID erweitert. Im März wurde in Irland die Anonymität von Samen und EizellspenderInnen durch die Children and Family Relationship Bill 2015 aufgehoben. In Frankreich verhandelte der Conseil d’Etat im Oktober über die Aufhebung der in Frankreich verpflichtend vorgesehenen Anonymität von Samenspenden. Eine Entscheidung steht noch aus, falls die Aufhebung abgelehnt wird, hat die Klägerin bereits angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
In London hat im Oktober eine Diskussionsveranstaltung anlässlich der Aufhebung der Anonymität von Samen- und EizellspenderInnen stattgefunden, bei der auch Spenderkinder zu Wort kamen.
Interessant sind auch die internationalen Entwicklungen im Bereich der Leihmutterschaft: So wurde eine internationale Unterschriftenkampagne gegen Leihmutterschaft „stopsurrogacynow“ gestartet und die indische Regierung überlegt kommerzielle Leihmutterschaft zu verbieten, zumindest für ausländische „Bestelleltern“.
Leseempfehlungen
Als kritische Antwort auf das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz erschien das Buch „Kind auf Bestellung: Ein Plädoyer für klare Grenzen.“ der österreichischen Journalistin Eva-Maria Bachinger, für das auch die Spenderkinder-Mitglieder Greta und Anne interviewt worden waren. Die Autorin bezieht wünschenswert klar Stellung zu den ethischen Fragen der Reproduktionsmedizin und zwar aus einer kindzentrierten und feministischen Perspektive.
Einen „interessengerechte(n) Lösungsansatz“ im Abstammungsrecht für Samen-, Eizell- und Embryonenspende und Leihmutterschaft schlägt Marc Alexander Voigt in der juristischen Doktorarbeit „Abstammungsrecht 2.0 – ein rechtvergleichender Reformvorschlag vor dem Hintergrund der Methoden der künstlichen Befruchtung“ vor. Zusammengefasst sieht der Autor nur punktuellen Änderungsbedarf im Abstammungsrecht zur Berücksichtigung von Reproduktionstechnologien.
Spenderkinder-Mitglieder in den Medien
Auch dieses Jahr haben zahlreiche Mitglieder unseres Vereins ihre Perspektive in Medienberichte eingebracht. Im Fernsehen waren insbesondere die Spenderkinder-Mitglieder Sunny und Anja (Menschen hautnah, Daheim und unterwegs) vertreten, aber auch die Spenderkinder-Mitglieder Sarah (Markus Lanz), Victoria und Simon (Kölner Treff).
Spenderkinder-Mitglied Kevin hat den – unseres Wissens nach – ersten Song aus der Perspektive eines Spenderkindes geschrieben und gesungen. Der großartige Song „novum“ ist nach der Klinik benannt, in der Kevin entstanden ist, und begleitet die Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater, woraufhin sich bereits einige ehemalige Spender gemeldet haben.
Kevin Staudt bei Hr-iNFO am 29. Oktober 2015
Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt berichtete am 29. Oktober 2015 im Radiointerview mit dem Sender Hr-iNFO Gesellschaft in der Sendung Samenspende: Wenn Kinder ihren Spendervater suchen vom aktuellen Stand seiner kürzlich über Youtube und Facebook gestarteten Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater.
Zu den einleitend referierten rechtlichen Fakten ist klärend zu ergänzen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 1989 vom Bundesverfassungsgericht lediglich bestätigt wurde. Es ist in Deutschland bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung, dass dieses Recht besteht. Darauf verweist auch der Justiziar der Bundesärztekammer im deutschen Ärzteblatt bereits 1970. Die Aufbewahrungfrist für die Behandlungsunterlagen bei Samenspenden wurde 2007 im Rahmen des Transplantationsgesetzes auf 30 Jahre festgelegt. Zuvor gab es keinen definierten Zeitraum. In den Berufsordnungen für Ärzte stand aber schon lange vorher, dass Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung gebietet.
Kevin Staudt bei DRadio Wissen am 22. September 2015
Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt war am 22. September 2015 zu Gast in der Redaktionskonferenz von Deutschlandradio Wissen unter dem Titel „Samenspende – mein Sperma – dein Kind“. Im Interview mit Moderator Thilo Jahn berichtete Kevin von seiner kürzlich gestarteten Suchaktion nach seinem Spender, unter anderem mit Hilfe seines eigens dafür geschriebenen Songs „novum“, der über Youtube und Facebook verbreitet wird.
Gefragt nach seiner Motivation zur Suche, die von außen betrachtet ziemlich viel Aufwand bei sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit bedeutet, erklärt Kevin: „Ungewissheit“ – „so lange ich lebe, werde ich mich fragen, wo ich herkomme.“ Kevin sagt auch, er wisse, dass er nichts erwarten könne, habe die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben.
Diese Haltung teilt Kevin mit vielen Spenderkindern, die sich trotz minimaler Erfolgschancen auf die Suche begeben. Weil das mit Anstrengungen verbunden ist, kommt von Außenstehenden häufig die Frage nach Kriterien für einen Abschluss der Suche, oder die Idee, sich doch mit der Ungewissheit abzufinden. Nach diesem Interview ist hoffentlich etwas deutlicher geworden, dass all die suchenden Spenderkinder viel Stärke, Kreativität und Hoffnung mitbringen, auch wenn sie ihre Suche ihr Leben lang begleiten wird und dass Resignation keine wünschenswerte Alternative ist. Sicherlich gibt es Zeiten, in denen das Thema mal mehr und mal weniger präsent ist und die Suche mal aktiver und mal passiver verfolgt wird. Aber auch wenn es manchmal den Anschein hat, sind wir nicht auf der Suche nach Phantomen, sondern leibhaftigen Menschen, die irgendwo noch andere Spuren als uns hinterlassen haben.
WDR Menschen hautnah “Anonym gezeugt” am 20. August um 22.30 Uhr (Wdh. vom 5.März 2015)
Die Spenderkindermitglieder Anja und Sunny wurden letztes Jahr für die WDR-Sendung “Menschen hautnah” begleitet. Die Dokumentation „Anonym gezeugt“ wurde bereits im März gesendet und wird am Donnerstag, 20.08.2015, um 22.30 Uhr im WDR erneut ausgestrahlt.
Artikel über Embryonenadoption bei Stern.de am 24. Juni 2015
Unter dem Titel Embryo zur Adoption abzugeben erschien am 24. Juni 2015 ein Artikel der Journalistin Lea Wolz in der Online-Ausgabe des „Stern“. Als InterviewpartnerInnen kommen zu Wort: Leya von Wunschkinder.net, Hans-Peter Eiden als Vortandsmitglied des bayerischen Netzwerks Embryonenspende, Ulrich Hilland als Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands sowie Spenderkinder-Vorstandsmitglied Anne.
Internationale Unterschriftenkampagne gegen Leihmutterschaft
Seit einigen Wochen läuft die internationale Petition stop surrogacy now. Die Kampagne setzt sich dafür ein, Leihmutterschaft weltweit zu stoppen. Für FrauenrechtsaktivistInnen steht der Aspekt im Vordergrund, dass Leihmutterschaft häufig mit der Ausbeutung ärmerer Frauen zusammenhängt. Aber selbst wenn diese Problematik durch gute Aufklärung und gesundheitliche Versorgung der beteiligten Frauen zu bewältigen versucht wird, wird bei der ganzen Prozedur über den entstehenden Menschen verfügt, er wird zu einem (Handels-)Objekt. Deshalb verletzt dieses Verfahren – auch wenn es in nicht-kommerzieller Form eingesetzt wird – die Würde der entstehenden Menschen. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einem Kind, gibt es kein Recht auf ein Kind.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, die Petition durch eine Unterschrift zu unterstützen, gibt es unter obigem Link.