Archiv des Autors: Anne

Anhörung zur Embryonenspende beim Deutschen Ethikrat am 26. Mai 2015

Spenderkinder-Mitglied Anne hat am 26. Mai 2015 die Perspektive der Spenderkinder auf die so genannte „Embryonenspende“ (aus unserer Sicht „Embryonenadoption“) bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates in Berlin vertreten. Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema vor und hat neben uns auch die Elternvertretung des sogenannten DI-Netzes, das bayerische Netzwerk Embryonenspende sowie die britische Forscherin Fiona McCallum als ReferentInnen zu der Thematik befragt. Wir bedanken uns herzlich beim Deutschen Ethikrat für die Einladung und die sich anschließende interessante und lebhafte Diskussion und sind gespannt auf die Stellungnahme.

Akte 20.15 mit Anja auf SAT1

Im Anschluss an den Spielfilm „Super Dad“ wurde am 26. Mai bei Akte 20.15 über die Situation von Spenderkinder-Mitglied Anja berichtet. Der Beitrag kann auf der SAT1-Mediathek abgerufen werden.
Zudem werden dort zwei Experten-Interviews mit Prof. Dr. Jörg Maywald (Geschäftsführer der „Deutschen Liga für das Kind“) bereitgestellt.
Er berichtet zum einen über die rechtliche Situation von Spenderkindern. Ergänzend sei erwähnt, dass auch schon vor 1989 das Recht auf Kenntnis der Abstammung bestand. Anders als im Beitrag über Anja dargestellt, wurde zudem in den Berufsordnungen für Ärzte darauf hingewiesen, dass die Spender-Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Mehr dazu in unserer Rubrik zur rechtlichen Situation.
In einem zweiten Beitrag verdeutlicht Prof. Dr. Maywald, warum die Herkunft für Spenderkinder so wichtig ist. Maywald gibt zudem Tipps für Eltern, wie sie am besten damit umgehen und ihr Kind aufklären können.
Selbstverständlich kann man eine persönliche Beziehung zum Spender nicht erzwingen, dennoch fänden wir es vertretbar, den Spender in einem Vorgespräch darauf vorzubereiten, dass das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit später einmal Kontakt aufnehmen möchte und die Bereitschaft zu einem Treffen vorauszusetzen.
Autorin: Anja

Spielfilm ‚Super-Dad‘ – am 26.05.2015 um 20.15 Uhr auf Sat.1

Die Spielfilmkomödie ‚Super-Dad‘ greift das Thema Samenspende auf. Darin geht es um einen Samenspender, dessen Leben sich ändert, als ihn 99 seiner Spenderkinder kennenlernen möchten. Eine solche Anzahl sollte im wirklichen Leben die Ausnahme darstellen. Die Bundesärztekammer weist in ihrer Musterrichtlinie zur Durchführung medizinisch assistierter Reproduktion (dazu gehört auch die ärztlich vermittelte Samenspende) darauf hin, dass nicht mehr als 10 Schwangerschaften durch einen Spender entstehen sollen. Fraglich bleibt jedoch, wie diese Vorgabe ohne zentrales Spenderregister und Rückmeldepflicht über eingetretene Schwangerschaften umgesetzt werden kann.

Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zum Auskunftsrecht nach Samenspende

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 29.04.2015 eine „Kleine Anfrage“ mit Fragen zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung von Spenderkindern gestellt. Eine „Kleine Anfrage“ ist ein typisches Instrument der Opposition, um die Regierung zu zwingen, sich zu bestimmten Fragen zu äußern und zu rechtfertigen. Gestern erschien außerdem die Presseerklärung dazu. Mitte Mai ist mit einer Antwort zu rechnen.

Vierter Halbgeschwistertreffer

Im Dezember gab es einen weiteren Halbgeschwistertreffer zwischen zwei Spenderkindermitgliedern, diesmal aus dem Novum in Essen. Das ist der vierte Halbgeschwister-Treffer insgesamt und der dritte Treffer über unseren DNA-Test FamilyFinder. Der dritte Halbgeschwistertreffer liegt gerade mal drei Monate zurück – wir sind gespannt, wie es weitergeht!

Wir können alle Spenderkinder und Spender nur ermutigen, sich bei Family Finder zu registrieren, da jede Registrierung die Wahrscheinlichkeit für weitere Treffer erhöht!

Enttäuschendes Gerichtsverfahren gegen Münchner Reproduktionsmediziner

Am 03.11.2014 nahm das Verfahren eines Spenderkindermitglieds im Landgericht München ein enttäuschendes Ende: Der beklagte Mediziner war zwar grundsätzlich aufgefordert, Auskunft über die Identität des Spenders zu erteilen, konnte dies aber nicht erfüllen, da seiner Aussage nach keinerlei Informationen mehr vorhanden seien.

In den vergangenen Monaten gab es viele erfreuliche Nachrichten darüber, dass sich Spender und Spenderkind oder Halbgeschwister gefunden hatten. Gestärkt durch derartige Geschichten sowie die für uns Spenderkinder sprechende Rechtslage hatte auch ich* vor etwa 1,5 Jahren den Entschluss gefasst, mich auf die Suche nach meiner Herkunft zu begeben und den Münchner Reproduktionsmediziner auf Herausgabe identifizierender Informationen über den Spender verklagt.

Seinem Wunsch nachkommend, fand eine Güteverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Am runden Tisch“ beantwortete er bereitwillig alle Fragen, die während des Schriftverkehrs noch offen oder widersprüchlich geblieben waren.
Angeblich hatte er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1988/1989 erst 4 Jahre später erfahren und erst 1993 seine Praxis dahingehend angepasst, dass eine Zuordnung zwischen Spender und Patientin möglich gewesen wäre. Ich falle in die Zeit davor und hatte dahingehend „Pech“, obwohl mir das Auskunftsrecht eindeutig zustand. Den Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammer, die schon seit den 70er Jahren darauf hinweisen, dass ein Kind aus Samenspende seine Abstammung nachvollziehen können muss, habe er persönlich nicht zugestimmt und sie deshalb ignoriert. Patientinnenakten habe er nach 10 Jahren vernichtet.

Um die Anonymität der Spender zu schützen, habe er ihnen die Karteikarten, auf denen ihre Informationen verzeichnet waren, nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder zurückgegeben. So habe er eine Kontaktaufnahme der Kinder und somit auch mögliche Unterhaltsforderungen verhindern wollen. Paaren, die zu ihm in Behandlung kamen, empfahl er mit Nachdruck, ihre Kinder nicht aufzuklären.

Dass hinter dem Wunsch eines Kindes, zu wissen, wer der biologische Vater ist, ganz andere Interessen und Bedürfnisse stehen können, zog er nicht in Betracht – ich sei die erste durch Samenspende gezeugte Person gewesen, mit der er sich unterhalten habe. Ebenso wenig konnte er sich vorstellen, dass ein solches Geheimnis Auswirkungen auf die Beziehungen innerhalb der Familie haben kann.

Seine Ausführungen haben mich sehr getroffen und machen mich nach wie vor fassungslos. Wie kann man die Bedürfnisse und Rechte der sogenannten „Wunschkinder“ – um die es ja schließlich bei diesem ganzen Prozedere geht – nur so stringent ausblenden? Er empfand es als Entgegenkommen seinerseits, dass ich – wenn schon nicht dem Spender – zumindest ihm gegenübertreten und in die Augen schauen durfte. Ich könnte ihn ja wie eine Art „Onkel“ sehen. Denn er habe ja auch einen entscheidenden Beitrag zu meiner Existenz geleistet…

Da er keinen einzigen Beweis lieferte und auch die damaligen Mitarbeiter nicht befragt werden konnten, weil er sich angeblich nicht mehr an sie erinnert, bin ich nicht sicher, was ich ihm glauben kann. Dennoch muss ich es erstmal akzeptieren, da von ihm kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Das Verfahren endete in einem Vergleich, in dem er mir symbolisch als „Good Will“ 1500 € gezahlt hat. Das Bedauern des Arztes erlebte ich als nicht ehrlich gemeinte Floskel.

Ich bin sehr traurig darüber, nicht mal einen kleinen Hinweis über meinen Spender erfahren zu haben. Was bleibt ist die Hoffnung auf einen nicht vorhersehbaren Zufall, bei dem sich vielleicht doch noch irgendein Türchen öffnet…

*Autorin dieses Artikels ist die Klägerin, die namentlich nicht genannt werden möchte.

Zweiter Treffer zwischen Spender und Kind bei FTDNA

Anderthalb Jahre nach dem ersten Treffer zwischen Spender und Kind wurde kürzlich der zweite Treffer zwischen einem weiteren Spender und einem Spenderkindermitglied über unseren DNA-Test FamilyFinder bekannt. Wir wissen von einigen wenigen ehemaligen Spendern, dass sie sich dort registriert haben. Das Spannende an dem aktuellen Treffer ist, dass sich der Spender ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns registriert hat und wir erst durch den Treffer von ihm erfahren haben. Wir freuen uns sehr und wünschen beiden Ruhe beim Kennenlernen und hoffen auf viele weitere Treffer!

Ehemaligen Spendern und erwachsenen Spenderkindern, die Interesse an einem Kennenlernen haben und noch nicht registriert sind, sei eine Registrierung ans Herz gelegt!

Dritter Halbgeschwistertreffer

Zwei weitere Halbschwestern fanden sich im September. Anders als die ersten beiden Treffer kam dieses Match nicht über unseren DNA-Test FamilyFinder zustande, sondern über die Suchprofile auf unserer Homepage.

Das Spenderkindermitglied hatte von der gynäkologischen Praxis, die die Spende damals vermittelt hatte, eine Spendernummer erfahren und diese in seinem Profil eingetragen. Seine Halbschwester war zwar in einer anderen Praxis entstanden, hatte aber die gleiche Nummer genannt bekommen. Sie stolperte zufällig über das Profil und meldete sich daraufhin bei Spenderkinder. Tatsächlich waren beide Spenden auf dieselbe Samenbank zurückzuführen. Beide erhielten unabhängig voneinander Auskunft über die Identität des Spenders. Wie zu erwarten war, handelte es sich um denselben biologischen Vater.
Also, liebe Spenderkinder, Mut zum Profil! Diese Geschichte zeigt, wie wirkungsvoll auch kleine Schritte sein können.