Archiv des Autors: Anne

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 7. und 8. März 2020 findet in Berlin erneut die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellvermittlung, kombinierte Samen- und Eizellvermittlung, Leihmutterschaft bis hin zur PID zur Geschlechterselektion angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellvermittlung entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass diese Veranstaltung bereits zum vierten Mal in Berlin stattfinden soll, obwohl regelmäßig Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie[1] ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.[2]

Die Themen der im Seminarbereich angebotenen Vorträge zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellvermittlung, anonyme Keimzellvermittlung und Leihmutterschaft und eine umfassende Auseinandersetzung mit den ethischen Verbotshintergründen.


[1] Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a

[2] Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Drs – 501 Js 15031/15).

VICE berichtet am 29. Januar 2020 über Britta und Dietrich

Das Online-Magazin der VICE berichtete am 29. Januar 2020 unter dem Titel „Samenspende: Wie Britta ihren Vater kennenlernte“ über die Geschichte von Britta und Dietrich.

Spenderkinder-Mitglied Britta identifizierte ihren Vater DIetrich im Mai 2019 über eine DNA-Datenbank. Beide haben sich über den Treffer gefreut, auch Dietrichs Frau wusste von Anfang an Bescheid und unterstützte das Kennenlernen der Beiden. Beste Voraussetzungen also auf allen Seiten.

In dem Artikel beschreiben Britta und Dietrich sehr ehrlich ihre Gedanken und Gefühle, von der Entscheidung „Samen zu spenden“ bis zu ihrem Kennenlernen und der großen Herausforderung, die gefundenen Verbindungen in den Alltag zu integrieren.

Der Artikel widmet sich damit einem Thema, das Spenderkinder und ihre Verwandten zunehmend beschäftigt: Wie geht es weiter, wenn der genetische Vater und Halbgeschwister gefunden wurden? Wie entwickeln sich die emotionalen Beziehungen zueinander weiter? Welcher Platz ist im Alltag füreinander?

Mangelnde Wissenschaftlichkeit beim Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie? Kommentar zu Prof. Dr. Katzorkes Artikel

Im Herbst 2019 erschien der Artikel „Entstehung, Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Spendersamenbehandlung in Deutschland“ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie1. Autor des Aufsatzes ist der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Thomas Katzorke, einer der Inhaber der Essener Fortpflanzungspraxis „Novum – Zentrum für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie“, von der über ein Viertel unserer Vereinsmitglieder stammen. Im letzten Jahr stellte sich heraus, dass Thomas Katzorke bei mindestens einer Patientin entschieden hat, ohne deren Wissen seinen eigenen Samen einzusetzen.2 Herr Prof. Dr. Katzorke hat sich in der Vergangenheit stets für die Anonymität von sogenannten Samenspendern ausgesprochen. Seine Meinung erscheint in anderem Licht, wenn man berücksichtigt, dass es dabei immer auch um ihn persönlich ging.

Verschweigen wesentlicher Interessenkonflikte Katzorkes widerspricht guter wissenschaftlicher Praxis

Der Verein Spenderkinder kritisiert, dass der Beitrag, in dem Herr Prof. Dr. Katzorke auch auf die angebliche Schutzwürdigkeit der sogenannten Samenspender hinweist, unkritisch veröffentlicht wurde, ohne kenntlich zu machen, dass der Autor selbst heimlich als „Samenspender“ tätig war. Vor diesem Hintergrund ist er eindeutig befangen, mögliche Regelungen zu den Rechten und der Verantwortung von „Spendern“ (genetischen Elternteilen) sowie der Bedeutung von sozialer und genetischer Elternschaft zu diskutieren.

Als „Interessenkonflikt“ wird lediglich erwähnt, dass Herr Prof. Dr. Katzorke in der Vergangenheit an Gerichtsverfahren beteiligt war, in denen es um Auskunft über die genetischen Väter von Spenderkindern ging. Tatsächlich ist Katzorke aber weiterhin an laufenden gerichtlichen Auskunftsverfahren beteiligt, weil er sich nach wie vor weigert, Spenderkindern Informationen preiszugeben, obwohl er zu deren Herausgabe bereits verurteilt wurde. Eindeutige Interessenkonflikte nicht zu benennen, verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

„Nur“ Unwissen in der Reproduktionsmedizin oder Versuch der Rehabilitation Katzorkes?

Der Verein Spenderkinder hat die Herausgeber des Journals für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie auf diese Umstände aufmerksam gemacht und um eine eigene öffentliche Stellungnahme sowie um eine entsprechende Erweiterung des deklarierten Interessenkonfliktes gebeten. Die Schriftleitung hat bislang lediglich verhalten-rechtfertigend reagiert. Statt den Hinweis aufzugreifen und auf den Interessenkonflikt entsprechend hinzuweisen, verwies die Schriftleitung auf den formellen Begutachtungsprozess, mit dem sichergestellt werde, dass die veröffentlichten Artikel aktuellem wissenschaftlichen Standard entsprächen. Es ist kaum zu glauben, dass weder die reproduktionsmedizinischen Gutachter noch die Herausgeber der reproduktionsmedizinischen Fachzeitschrift über Herrn Prof. Dr. Katzorkes persönliche Betroffenheit informiert waren. Immerhin gab es 2019 mehrere Medienberichte dazu, z. B. in der ZEIT. Sogar der Arbeitskreis donogene Insemination, dessen Vorsitzender Katzorke seit 1996 war, distanzierte sich in einer kritischen Stellungnahme von Katzorkes Verhalten und er selbst trat als Vorsitzender zurück.

Insgesamt war die Resonanz und Empörung in den Fachkreisen der Reproduktionsmedizin nach Aufdeckung der ethische Grenzen überschreitenden Praktik jedoch beschämend gering. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie bietet Herrn Katzorke nun eine Plattform, sein Wirken als Reproduktionsmediziner und seine persönliche Meinung als heimlicher genetischer Vater einseitig und unkritisch darzulegen.

So erwähnt Katzorke eingangs, dass eine frühzeitige Aufklärung der durch Samenvermittlung gezeugten Kinder heutzutage generell empfohlen werde, begründet das jedoch lediglich mit der leichten Verfügbarkeit von DNA-Analysen. Unerwähnt bleibt, dass Herrn Prof. Dr. Katzorkes heimliche Vaterschaft selbst über eine DNA-Datenbank aufgedeckt wurde. Eine Auseinandersetzung mit ethisch-moralischen, entwicklungspsychologischen, psychosozialen, rechtlichen oder medizinischen Argumenten findet im Artikel nicht statt.

Mit der unreflektierten Veröffentlichung des Artikels erkennt der Herausgeber Herrn Katzorkes Handlungen an, bietet die Möglichkeit der persönlichen Rehabilitation und lässt darüber hinaus Herrn Katzorkes Wirken und das anderer früher Reproduktionsmediziner unkritisch und unreflektiert in eine Entwicklung bis in die Gegenwart einreihen, die sozial- und medizinhistorisch sehr einseitig und damit grundsätzlich infrage zu stellen ist.

Historiografische Unzulänglichkeiten des Artikels

Der Artikel beansprucht einen chronologischen Abriss über die Entwicklung der ärztlichen Samenvermittlung in Deutschland aufzuzeigen. Dass dies nicht gelingt, macht bereits der Gesamtheitsanspruch des Aufsatztitels deutlich, eine Entwicklung in „Deutschland“ zu beschreiben Zur Geschichte von Samenvermittlung in der DDR verliert Katzorke auf zwölf Seiten lediglich drei Sätze. Das ist knapp, berücksichtigt man, dass DDR-Mediziner hinsichtlich ihrer Methoden (Kryokonservierung, Embryotransfers etc.) und Erfolgsquoten mit der Bundesrepublik gleichauf, teilweise sogar erfolgreicher waren, obwohl es fundamentale Unterschiede in der sozialen und finanziellen Abwicklung der „Behandlungen“ im Vergleich zur Bundesrepublik gab. So war in der DDR beispielsweise die „Behandlung“ kostenfrei für die Wunscheltern. Es ist unzutreffend, dass in der DDR die „Behandlung“ rechtlich geregelt war. Die Mediziner agierten ebenso wie ihre bundesdeutschen Kollegen in einer rechtlichen Grauzone, was so gut wie allen bewusst war, wie zahlreiche zeitgenössische Veröffentlichungen zwischen Mitte der 1970er bis Mitte der 1980er Jahre von DDR-Juristen und -Medizinern belegen.3 Es gab kein Gesetz, das die reproduktionsmedizinischen Praktiken regelte. Jeder Arzt, jede Klinik hatte gewissermaßen eine eigene Auslegung der rechtlichen Situation und ethischen Fragen. Manche Mediziner vermittelten sogar an alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch, andere hingegen nur an über mehrere Jahre verheiratete Paare. Andere wiederum hörten in den 1980er Jahren trotz medizinischer Erfolge mit der Kinderwunscherfüllung mittels Samenvermittlung auf, weil sie befürchteten, gerichtlich als Väter festgestellt werden zu können, da sie die Zeugung der Kinder zu verantworten hätten. In Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz fehlt zudem die Berücksichtigung jüngster Gerichtsurteile, die auf die Rechtssituation in der DDR Bezug nehmen.4

Der Aufsatz lässt eine ausführliche Kontextualisierung der Samenvermittlungspraxis innerhalb der jeweiligen Machtblöcke im Osten wie im Westen vermissen. Ohne die Entwicklungen in den USA und in anderen westlichen Staaten zu berücksichtigen, kann die Geschichte der Samenvermittlungspraxis in der Bundesrepublik nicht geschrieben werden, da Mediziner auf ausländisches Fachwissen zurückgriffen.5 Gleiches gilt für die historische Einordnung innerhalb der DDR, da auch in anderen Ostblockstaaten, insbesondere der Sowjetunion, Entwicklungen in diesem medizinischen Sektor stattfanden. Die jeweiligen grundverschiedenen politischen Systeme und Ideologien brachten jeweils ganz eigene Gesellschafts- und damit Familienbilder mit jeweils unterschiedlichen Rollenverständnissen von Frauen, insbesondere Männern und Kindern mit sich. Diese Einbettung wäre für ein Grundverständnis der historischen Entwicklungen wichtig, ebenso wie auch die seit den 1970er Jahren existierenden Verschränkungen zwischen Ost- wie Westdeutschland: Ärzte beider deutscher Staaten trafen sich auf internationalen Fachtagungen und tauschten sich über ihre Forschungsergebnisse aus. Bis heute fehlt eine Aufarbeitung der reproduktionsmedizinischen Praktiken in der DDR, obwohl – zwischen Mitte der 1970er Jahre bis 1989/90 mehrere tausend Menschen nach Samenvermittlung gezeugt wurden (1985 waren es laut einer von DDR Medizinern erstellten Studie mindestens 1590 Kinder).6 Die Verfehlungen mancher der damaligen Akteure, die Repressionen gegenüber zahlreichen Eltern und die bis heute restriktive Informationspolitik der Rechtsnachfolgeeinrichtungen gegenüber Spenderkindern erwähnt Herr Prof. Dr. Katzorke nicht.

Historisch-kritische Auseinandersetzung mit ethischen und menschenrechtlichen Implikationen fehlt

Abgesehen von dieser einseitigen Sicht als westdeutscher Mediziner und heimlicher „Samenspender“, fehlen auch in anderer Hinsicht wesentliche Fakten. In dem knappen Abriss zur künstlichen Befruchtung während des Nationalsozialismus bezieht sich Katzorke einzig auf den Aspekt der SS-Organisation „Lebensborn“, ordnet diesen angesichts des dahinterstehenden völkisch-rassisch und rassistischen Gedankengutes recht unkritisch ein und geht überhaupt nicht auf Forschungen von einzelnen Ärzten oder Kliniken im „Dritten Reich“ ein, obwohl bspw. Herrmann Görings Ehefrau Emmy erst durch künstliche Befruchtung schwanger wurde.7 Die nationalsozialistische Ideologie attestierte Menschen mit bestimmten äußeren Merkmalen einen Überlegenheitsanspruch, was sich in der nationalsozialistischen Rassenhygiene als eine radikale Variante der Eugenik in der Praxis widerspiegelte und zu Eheverboten, Zwangssterilisationen und -abtreibungen, zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und zur sogenannten „Kinder-Euthanasie“ führte.

Damals missachtete ethische und menschenrechtliche Implikationen und argumentative Traditionslinien waren später in der Bundesrepublik wie in der DDR im reproduktionsmedizinischen Diskurs wiederzufinden – und sind es bis heute, vor allem wenn es um die Auswahl der genetischen Väter geht, deren Zuordnung zu den Wunscheltern, der Familienbilder oder der Rolle des Staates hinsichtlich assistierter Familiengründungen. Weder an dieser Stelle, noch in Herrn Prof. Dr. Katzorkes Aufsatz wäre der entsprechende Raum, dies alles differenziert und angemessen zu diskutieren. Katzorke aber lässt das in seinem Beitrag komplett unerwähnt.

Fazit

Wer eine Übersicht über die historische Entwicklung der Samenvermittlungspraxis in Deutschland oder auch innerhalb Europas lesen wollte – in medizinischer, sozialer, ethischer und rechtlicher Perspektive –, konnte dies bereits in „Kinder machen. Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie“ von Andreas Bernard (Frankfurt am Main, 2014) tun. Neueres ist in Katzorkes Aufsatz nicht zu finden. Stattdessen wirkt es so, als arbeite er am eigenen Mythos, indem er sich und andere frühere westdeutsche Reproduktionsmedizinier wie Schaad, Ockel, Mutke unkritisch gewissermaßen als “Pioniere während dieser Zeit“ (S.155) stilisiert, denen Berufsverbot drohte, während sie märtyrergleich dennoch weitermachten. Diese Männer sind es jedoch, die geradezu selbstgerecht das Recht der entstehenden Kinder missachtet haben und mit deren Dokumentationssäumigkeit sich Spenderkinder jetzt auseinandersetzen müssen.8

Im Sinne guter Wissenschaftlichkeit täte für die Aufarbeitung und Geschichtsschreibung der Reproduktionsmedizin ein weniger persönlich verstrickter Blick von Dritten gut – oder zumindest eine transparente, selbstkritische persönliche Darstellung.

Ausblick

Die Hintergründe der Veröffentlichung dieses Artikels in dem renommierten Fachjournal sind uns nicht bekannt. Bleibt nur zu hoffen, dass dadurch keine Rehabilitation von Herrn Prof. Dr. Katzorkes Fehlverhalten beabsichtigt war und ihm auch nicht die Deutungshoheit über die Geschichte der deutschen Reproduktionsmedizin zuerkannt werden sollte. Vielleicht gelingt es den gegenwärtigen VertreterInnen der Reproduktionsmedizin, den Artikel als Einstieg in eine kritische Diskussion zu nutzen, vor allem innerhalb der ärztlichen Fachverbände und Arbeitskreise (wie sie bspw. die Reproduktionsmedizinerin und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie Julia Bartley fordert. Akteure mit einer moralischen Haltung wie jener Katzorkes schaden eher dem Ansehen dieses medizinischen Zweiges. Der Verein Spenderkinder hofft weiterhin, dass Herr Prof. Dr. Katzorke (und andere Reproduktionsmediziner) eines Tages Verantwortung für ihre Grenzüberschreitungen in der Vergangenheit übernehmen und zumindest heute die Rechte von Spenderkindern anerkennen.

Autor: Sven

  1. Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2019; 16 (4): 151-162 []
  2. vgl. http://www.spenderkinder.de/zeit-dossier-die-macht-der-gene/ und http://www.spenderkinder.de/waz-vom-8-april-2019-wie-ein-essener-frauenarzt-zu-einer-unerwarteten-tochter-kam/ []
  3. „Über praktisches Vorgehen, juristische Probleme, Spenderauswahl und die Befunddokumentation besteht jedoch [für die heterologe Insemination] keine einheitliche Auffassung.“, vgl. Hagen, H. und Keune, H. G.: Zur Praxis der heterologen Insemination bei der Behandlung der androgenen Sterilität. In: Zentralblatt für Gynäkologie 24/1976. S. 1484-1490. S. 1484; sowie „Die Behandlung der sterilen Ehe mittels extrakorporaler Befruchtung hat eine Reihe ethischer, moralischer, sozialer und juristischer Fragen aufgeworfen, die die Gynäkologen, Anthropologen, Naturwissenschaftler, Juristen, Gesellschaftswissenschaftler, Theologen und nicht zuletzt die Bevölkerung bewegen. Sie betreffen z. B. die ledige Frau, die Bezahlung des Spenders des Spermas oder der Eizelle, den verheirateten Spermaspender, die Verwendung von Mischsperma, die Information des Ehemannes oder der Ehefrau, den Begriff der Ehe überhaupt, Spender-Register, Zugriff zu diesen, Aufklärung des ET-Kindes usw.“, vgl. Kyank, Helmut: Artefizielle Insemination, In-vitro-Fertilisation und Embryotransfer beim Menschen. In: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. Nr. 4/1984. S. 15; sowie: „Zu diesem Punkt [der rechtlichen Situation der Samenspende in der DDR, SR] sollten folgende Fragen geklärt werden: 1. Stellt die Durchführung der ADI aktiv oder passiv, einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Moralnormen unseres Staates dar? 2. Sind die familienrechtlichen Fragen der Stellung beider Ehepartner zum Kind geklärt? 3. Ist die familienrechtliche Stellung des ADI-Kindes abgesichert? 4. Wie ist die Position des Spenders? 5. Worauf bezieht sich der Haftungsbereich des inseminierenden Arztes und der Einrichtung? […] Um die Frage der Vaterschaft noch direkter zu definieren, wäre eine Formulierung notwendig, die die Anfechtung der Vaterschaft für unzulässig erklärt, wenn die Ehefrau mit Einverständnis des Ehegatten künstlich inseminiert wurde.“, vgl. Held, Hans-Jürgen: Die Behandlung der androgenen kinderlosen Ehe durch artefizielle donogene Insemination mit Nativsperma. Potsdam, Dresden 1982. S. 23 und S. 25 []
  4. Vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.01.2019; am 28.06.2019 wurde das Urteil am Landgericht Dresden endgültig gefällt und der Klägerin das Recht zugesprochen, dass die Uniklinik Dresden als Rechtsnachfolgerin der DDR-Einrichtung „Medizinische Akademie Dresden“ Auskunft zur Identität des biologischen Vaters geben muss und dass sich Samenspender in der DDR heute nicht auf eine damals zugesicherte Anonymität berufen können, vgl. Landgericht Dresden, Aktenzeichen 3 S 390/17. []
  5. So hat auch Herr Prof. Dr. Katzorke eine Zeit in den USA gearbeitet. []
  6. Vgl. Günther, Erwin: Nationales ADI-Register „Sterilität der Ehe“ 1985. In: Zentralblatt für Gynäkologie 109/1987. S. 1255-1257. S. 1255. []
  7. Vgl. Sigmund, Anna Maria: Die Frauen der Nazis. München 2013, S. 134. []
  8. Im Jahr 1985 schrieb Herr Prof. Dr. Katzorke mit seinem Kollegen Dirk Propping bereits in einem Aufsatz Folgendes: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. – Katzorke, K. & Propping, D. (1985). Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 234. []

Internationale Spenderkinderdelegation am 19. November bei UN-Kinderrechtskonferenz in Genf

Anlässlich des 30. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention fand vom 18. bis 20. November in Genf eine große Konferenz statt. Besonders gefreut hat uns, dass auch eine Delegation von Spenderkindern aus verschiedenen Ländern dort die Möglichkeit hatte, in 45 Minuten zu verdeutlichen, wo in der Reproduktionsmedizin Kinderrechte verletzt werden. Die Präsentation bestand aus sieben Statements verschiedener Spenderkinder, in denen verschiedene Aspekte thematisiert wurden. Unsere belgische Schwesterorganisation hat Videomitschnitte der einzelnen Statements auf ihrer Homepage veröffentlicht. Einen Audiomitschnitt gibt es bei Youtube:

Präsentation der internationalen Spenderkinderdelegation bei der UN in Genf (Schweiz) am 19.11.2019

Konsens war, dass das Wohl der Kinder, das beste Interesse der Kinder, entscheiden sollte, welche Regeln und Grenzen der Reproduktionsmedizin gesetzt werden. Dies ist gegenwärtig in keinem Land der Fall. Notwendig wären internationale Regeln, die den Handel mit Keimzellen verbieten und die Rechte der Kinder sichern. Dazu gehört, dass die Kinder unbedingt aufgeklärt werden müssen und die Möglichkeit haben müssen, Kontakt zu ihrer biologischen und genetischen Verwandtschaft aufzunehmen.

Mehrere Spenderkinder sagten, dass sie – als sie noch nicht aufgeklärt waren – gespürt hätten, dass etwas in ihrer Familie „nicht stimmt“ und sie das Gefühl gehabt hätten, ihren eigenen Gefühlen nicht trauen zu können.

Die Kenntnis der (wahren!) medizinischen Krankheitsgeschichte und genetischer Verwandte kann sogar lebensrettend sein, wenn es um die richtige Diagnose seltener erblicher Krankheiten geht oder ein Spenderkind z.B. eine Knochenmarksspende benötigt. Fallberichte veranschaulichten, dass solche Situationen bereits eingetreten sind. Besonders perfide ist es, wenn selbst in solchen Fällen Informationen zurückgehalten werden und die Anonymität des genetischen Vaters höher geschätzt wird, als das Leben des Spenderkindes.

Zum Recht auf wahre Informationen über die eigene Herkunft gehört auch die Forderung, dass Abstammungsdokumente wahrheitsgemäße Angaben zu den leiblichen Eltern machen. Ein Spenderkind formuliert es so „I do not need a piece of paper to tell me to love the man who raised me.“

Vielen Spenderkindern ist der persönliche Kontakt zur biologischen/genetischen Familie wichtig, also auch zu weiteren Verwandten der genetischen Elternteile und natürlich zu Halbgeschwistern. Sehr viele Halbgeschwister zu haben, so dass es kaum möglich ist, zu allen eine persönliche Beziehung aufzubauen, erzeugt dabei einen unangenehmen Eindruck von Massenproduktion beim einzelnen Spenderkind. Außerdem wurde es als belastend erwähnt, nicht zu wissen, wie viele es überhaupt gibt.

Eindrücklich war auch die Schilderung eines Spenderkindes, das von seinem Vater schwer misshandelt worden war. Angesichts solcher Erfahrungen von Spenderkindern ist es naiv, wenn Menschen das angebliche Wohl von Spenderkindern damit begründen, dass ihre rechtlichen Eltern mal einen Kinderwunsch hatten.

Mindestens zwei der anwesenden Spenderkinder waren genetische Kinder des Reproduktionsmediziners, der ihre Mütter behandelt hatte. Einerseits handelt es sich um eine persönliche, ethisch-medizinische Grenzüberschreitung des Arztes. Die Tatsache, dass mehrere Ärzte, zum Teil vielfach, ethisch-moralische Grenzen überschritten, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, die Reproduktionsmedizin nicht sich selbst zu überlassen, sondern zu regulieren und zu kontrollieren.

„Der fremde Vater“ – Artikel im SZ-Magazin

Im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 2019 wird unter dem Titel „Der fremde Vater“ beschrieben, wie Spenderkinder oder ihre Mütter herausfanden, dass der „Samenspender“ eine erbliche Krankheit hat und ein Straftäter ist.

Der genetische Vater im Beitrag hat seinen Samen in den USA abgegeben und angegeben, er sei bester Gesundheit, obwohl er bereits zuvor an Schizophrenie und Größenwahn erkrankt war. Außerdem war er ein polizeibekannter Straftäter.

In Deutschland werden „Samenspender“ mittlerweile üblicherweise auf sexuell-übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatits untersucht. Bei vielen Gesundheitsangaben zum familiären gesundheitlichen Risikoprofil verlassen sich Samenbanken jedoch auf das, was der Mann ihnen berichtet. Auch wenn DNA-Analysen möglich wären, gibt es viel zu viele Krankheiten und auch noch zu wenig Wissen über die Entstehung vieler Krankheiten, als dass man alle erblichen Anlagen für sämtliche Krankheiten medizinisch ausschließen könnte. Manche Krankheiten machen sich auch erst später im Leben bemerkbar, so dass ein Mann zum Zeitpunkt der Samenabgabe möglicherweise selbst noch gar nicht weiß, welche Erbanlagen für Krankheiten er weitergibt. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird üblicherweise nicht angefordert.

Der Bericht macht verschiedenes deutlich:

  1. Auch in Deutschland sind Regeln notwendig, die es zumindest möglich machen, nachträglich bekanntwerdende Gesundheitsinformationen im Samenspenderregister nachzumelden. Auf diese Verantwortung sollten Männer, die Samen abgeben, damit daraus Menschen entstehen, ausdrücklich hingewiesen werden.
  2. Den genetischen Vater zu identifizieren, ist nur ein Zwischenschritt. Die Frage nach der Kontaktaufnahme, Kontaktgestaltung und die Integration des genetischen Vaters ins eigene Familienbild kann für Spenderkinder eine anspruchsvolle Herausforderung sein.
  3. a) Und wer es bisher nicht wahrhaben wollte: „Wunschkindern“ geht es nicht automatisch gut, nur weil ihre rechtlichen Eltern sich Kinder wünschten. Für das Wohlergehen eines Kindes wäre zum Beispiel ein genetischer Vater hilfreich, der sympathisch ist. b) …nicht alle Männer, die Samen abgeben, sind „nett“.

Britta bei Leeroy Matata auf YouTube

Spenderkinder-Mitglied Britta wurde von Leeroy Matata auf YouTube über die Suche nach ihrem genetischen Vater interviewt.

Das Video ist seit dem 20. November 2019 online und hatte in den ersten zwei Tagen bereits über 300.000 Aufrufe. Britta wusste schon 11 Jahre lang, dass sie einen anderen genetischen Vater hat, bevor sie sich auf die Suche machte. Ihr hat es geholfen, mit anderen über das Thema zu sprechen. Nun möchte sie anderen Spenderkindern Mut machen, sich auf die Suche nach ihren Wurzeln zu machen.

Radio-Diskussion bei SWR2 zum Thema „Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ am 29, Oktober

Die Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen“ war der Titel einer Diskussion am 29. Oktober bei SWR2 Forum. Moderiert von Doris Maull diskutierten Eva-Maria Bachinger, Autorin und Publizistin aus Wien, Prof. Dr. Beate Ditzen – Direktorin des Instituts für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Heribert Kentenich – Reproduktionsmediziner, Direktor des Fertility Centers Berlin.

Es wurden die in Deutschland bestehenden Verbote der Eizellvermittlung und Leihmutterschaft hinterfragt. Außerdem wurde das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften thematisiert und dass es deutlich verringert werden könnte, indem der Mutter nach In-vitro-Fertilisation nur ein Embryo übertragen wird.

Wir freuen uns, dass der SWR das Thema aufgegriffen hat und durch die Wahl der Gäste wirklich eine kontroverse Diskussion zustande kam. Weil es in öffentlichen Diskussionen schwer ist, thematisch in die Tiefe zu gehen – nachfolgend noch ein paar Gedanken zu den angesprochenen Aspekten:

Eizellvermittlung – keine Daten zum Erleben erwachsener Spenderkinder

Pro Eizellvermittlung wird angeführt, dass es keine Daten gebe, die darauf hindeuten, dass die soziale Mutter-Kind-Beziehung beeinträchtigt sei.

Die soziale Eltern-Kind-Beziehung ist jedoch nur ein Aspekt. Bisher gibt es keine Untersuchungen dazu, wie Menschen, die aus fremden Eizellen entstanden sind, ihre Entstehungsweise selbst und als Erwachsene erleben. Es gibt in entsprechenden Online-Foren Hinweise darauf, dass diese Menschen ihre Entstehungsweise und die Beziehung zu ihren rechtlichen und genetischen Elternteilen nicht so unproblematisch sehen, wie sie von BefürworterInnen der Eizellvermittlung dargestellt werden. Wir haben in einem extra Beitrag ethische Aspekte zu Samenvermittlung zusammengestellt. Vieles davon lässt sich auf Eizellvermittlung übertragen.

Leihmutterschaft – ein Kind kann kein Vertragsgegenstand sein!

Leihmutterschaft wird in der Diskussion mit Lebendorganspende verglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Organspende Körperteile und keine Menschen weitergegeben werden.

Frau Bachinger bringt das Argument ein, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn er Gegenstand eines Vertrages wird. Das ist auch bei nicht-kommerzieller Leihmutterschaft der Fall. Auch wenn kein Geld für die Übergabe fließt, wird ein Vertrag über ein Kind geschlossen.

Unerwähnt blieb die Tatsache, dass zwischen dem Kind und der austragenden Frau während der Schwangerschaft eine intensive zwischenmenschliche Beziehung entsteht. Diese Beziehung wird durch die absichtliche Trennung nach der Geburt ganz bewusst abgebrochen.

Gesellschaftlicher Wandel hat nicht verändert, wie ein Kind entsteht

In der Diskussion wird angesprochen, dass eine klare Eltern-Kind-Zuordnung notwendig sei, auch in „modernen“ Familienformen. Nach welchen Regeln die Zuordnung erfolgen sollte, wird nicht weiter ausgeführt. Ethisch böte es sich an, zu hinterfragen, wer mit welchem Recht für sich beanspruchen kann, Elternteil eines Kindes zu sein. Reicht es aus, sich ein Kind zu wünschen oder in einen Vertrag einzuwilligen? Welche Vor- und Nachteile hätte das? Ist die jeweilige Zuordnungsregel plausibel?

In diesem Zusammenhang lässt sich aus der Erfahrung von Spenderkindern ergänzen, dass sich vor allem gezeigt hat, dass die entstandenen Menschen nicht möchten, dass jemand anders für sie bestimmt, wer ihre Eltern sein sollen und genetische Elternteile ausgrenzt. Bei allem Wandel hat sich die stoffliche Entstehung eines Menschen nicht geändert: Jeder Mensch entsteht aus einer Ei- und einer Samenzelle.1

Mehrlingsrate reduzieren – Single-Embryo-Transfer ist erlaubt

In Deutschland ist die Mehrlingsrate in der Reproduktionsmedizin verglichen mit anderen Ländern recht hoch. Das stellt ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und insbesondere für die Kinder dar. Um die Mehrlingsrate zu reduzieren, wird vorgeschlagen, dass aus allen kultivierten Embryonen derjenige ausgewählt werden können soll, von dem der Arzt die besten Entwicklungschancen vermutet. Übrige Embryonen könnten in späteren Zyklen eingepflanzt werden, wenn es zu keiner Schwangerschaft kam oder die Frau ein weiteres Kind austragen möchte.

Wie auch in der Diskussion angesprochen, ist es jedoch ethisch zu hinterfragen, ob eine menschliche Auswahl der einzupflanzenden Embryos zu befürworten ist.

Es könnte außerdem überlegt werden, wie es wohl vom Kind erlebt wird, wenn es aus einem „erfolgversprechenden“ Embryo entstanden ist oder aber wenn es z.B. als weiteres Kind geboren wird und weiß, dass es als Embryo nicht „erste Wahl“ war.

Unerwähnt blieb, dass es bereits jetzt möglich ist, der Mutter einen einzelnen Embryo einzupflanzen. Das reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau in dem Zyklus schwanger wird.

Fazit

Die in Deutschland bestehenden Grenzen der Reproduktionsmedizin sind durchaus zu rechtfertigen. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Argumente auch wahrzunehmen. Solange die Erzeugung von Menschen ausschließlich als (Reproduktions-)„Technologie“ und das Austragen von Menschen als beziehungslose Dienstleistung betrachtet wird, gelingt das vermutlich nicht.

  1. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, in denen z.B. die Mitochondrien einer weiteren Frau beteiligt sind. []

Brittas Geschichte bei 95.5 Radio Charivari

Radio Charivari hat Münchner aufgerufen, ihre bewegensten Geschichten zu erzählen. Die Geschichte von Spenderkinder-Mitglied Britta wurde am 28. Oktober 2019 ausgestrahlt und kann auf der Seite des Senders und über unsere Seite leicht variiert nachgehört werden:

Die meisten Spenderkinder kostet es große Überwindung, ihre eigene Geschichte in der Öffentlichkeit zu erzählen. Brittas Geschichte ist in 5 Minuten knapp gefasst und erreicht hoffentlich viele Menschen. So wie Britta suchen nicht alle Spenderkinder sofort nach ihrem leiblichen Vater. Es gehört einiges an Zuversicht dazu, sich auf die Suche nach der sprichwörtlichen „Nadel im Heuhaufen“ zu machen.

Brittas Geschichte zeigt auch, dass, nur weil Menschen sich ein Kind wünschen, nicht automatisch sichergestellt ist, dass sie gut für ein Kind sorgen werden. Es gibt viele Gründe, sich ein Kind zu wünschen und kaum jemand kann vorher abschätzen, was es wirklich bedeutet, ein Kind zu haben. Ein Kind zu haben, das einen weiteren genetischen Elternteiln mitbringt, obwohl man vielleicht selbst gerne auch leiblicher Elternteil geworden wäre, ist eine große Herausforderung – auch, oder vielleicht sogar erst recht, für Wunscheltern.

Der Titel „Ich habe 100 Geschwister“ ist etwas irreführend, Britta hat sich auf die Suche nach ihren Geschwistern gemacht, sie weiß aber nicht, wie viele es sind. Auch wenn wir hoffen, dass es in der Regel weniger als 100 sind, wissen wir, dass es auch Fälle gibt, in denen eine solche Anzahl von Kindern durch einen Mann im Rahmen ärztlicher Samenvermittlung erzeugt wurde. Bislang gibt es leider keine rechtsverbindliche Obergrenze.

Den DNA-Test bieten wir natürlich nicht als Verein an, sondern wir empfehlen verschiedene DNA-Tests. Die meisten unserer Mitglieder sind in der DNA-Datenbank FamilyTreeDNA registriert.

*******************Achtung Spoiler***********************

Das unglaubliche Happy-End der Geschichte kann allen Spenderkindern Mut machen, dass es auch sympathische ehemalige „Samenspender“ gibt, die zu den Kindern, die durch sie entstanden sind, stehen.

Auf der Seite des Radiosenders kann auch ein Beitrag von Brittas genetischem Vater angehört werden.

 

Elterngruppe Spenderkinder – Austauschmöglichkeit für Eltern älterer/erwachsener Spenderkinder

Im September 2019 haben wir eine Email-Gruppe gegründet, in der sich Eltern von älteren oder bereits erwachsenen Spenderkindern austauschen können.

Viele von uns Spenderkindern schätzen den Austausch unter Spenderkindern sehr. Wir haben dabei gemerkt, dass sich die Themen in den unterschiedlichen Lebensphasen unterscheiden. Mit der Gruppe möchten wir auch Eltern von älteren Spenderkindern einen Austausch mit anderen Eltern anbieten, da sich auch ihre Themen von den Themen der Eltern mit jüngeren Kindern unterscheiden.

Die Gruppe bietet die Gelegenheit, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen ohne das Gefühl zu haben, auf jemanden Rücksicht nehmen oder sich rechtfertigen zu müssen. Im Vordergrund stehen die eigenen Erfahrungen und aktuelle Themen als Familie oder Elternteil. Der Austausch findet per Email über einen Verteiler statt, an dem Eltern – sofern es gewünscht wird – auch gerne anonym ohne ihren Klarnamen zu nennen, teilnehmen können.

Auch Eltern von Kindern, die bis jetzt noch nicht aufgeklärt sind, sind herzlich und vorbehaltlos willkommen.

Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich gerne unter info(at)spenderkinder.de und teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Email-Adresse mit. Außerdem müssten wir wissen, ob Sie gerne offen oder anonym im Verteiler aufgenommen werden möchten. Während wir auf unserer Internetseite das „Sie“ verwenden, bevorzugen wir für die Gruppe das „Du“.

Svens Geschichte in der Radiosendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova

In der Radiossendung „Einhundert“ bei Deutschlandfunk Nova geht es am 20. Oktober um das Thema Identität. Spenderkinder-Mitglied Sven erzählt, wie er mit 34 Jahren seinem Gefühl nachging und herausfand, dass er in der ehemaligen DDR durch ärztliche Samenvermittlung entstand, wie er seine familiäre Situation als Kind erlebt hat und wie er sie heute erlebt.

Die Sendung kann als Podcast nachgehört werden und ist auch zum Download verfügbar.

Svens Geschichte macht deutlich, wie facettenreich diese Familienform ist. Nicht-aufgeklärte Spenderkinder können trotzdem Irritiationen in der Familie wahrnehmen, die sie aber nicht einordnen können, weil sie gar nicht auf die Möglichkeit der Samenvermittlung kommen. Die Klärung wird daher oft auch als Erleichterung wahrgenommen, weil der Mensch seinen Gefühlen wieder trauen kann.