Archiv des Autors: Anne

Urteil in den Niederlanden im Fall Karbaat – Spenderkinder dürfen DNA mit der des verstorbenen Arztes abgleichen

Am 13. Februar 2019 ist in den Niederlanden ein spannendes Urteil gefallen: Ein Gericht in Rotterdam hat entschieden, dass Spenderkinder, die davon ausgehen, dass der Reproduktionsmediziner Jan Karbaat selbst ihr genetischer Vater ist, dies nun in einem Abgleich mit seiner DNA überprüfen dürfen. Bislang hatten sich vor allem über DNA-Datenbanken etliche Halbgeschwister gefunden. Der Arzt ist im April 2017 im Alter von 89 Jahren verstorben, seine Frau hatte einen Abgleich mit der DNA des Verstorbenen abgelehnt.

In Deutschland gibt es bisher nicht die Möglichkeit, die genetische Vaterschaft gegen den Willen des mutmaßlichen Vaters zu überprüfen, wenn dieser nicht auch als rechtlicher Vater festgestellt werden soll.  Damit Spenderkinder auch dann über ihre Herkunft Gewissheit erhalten können, wenn sie weiterhin ihrem rechtlichen Vater zugeordnet bleiben möchten, oder wenn sie nach Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes gezeugt wurden,  fordern wir auch in Deutschland einen allgemeinen rechtsfolgenlosen Anspruch auf Klärung der Abstammung.

Erster Halbgeschwistertreffer aus Bad Pyrmont

Das neue Jahr beginnt mit unserem ersten Halbgeschwistertreffer aus Bad Pyrmont: Svenja und Jan hatten schon vor gut einem Jahr über die DNA-Datenbank FamilyTreeDNA herausgefunden, dass sie miteinander verwandt sind. Sie hatten ihre DNA etwa zeitgleich eingeschickt und prompt den Treffer angezeigt bekommen. Seitdem treffen sie sich gelegentlich. Zwischen Svenja und Jan liegt ein Altersunterschied von 7 Jahren. Jans Bruder hat daraufhin ebenfalls seine DNA eingeschickt und ist auch ein Halbbruder von Svenja.

Die Praxis von Dr. Schaadt in Bad Pyrmont gehörte zu den ersten in Deutschland, in denen Samenzellen vermittelt wurden. Es wäre toll, wenn bald auch mehr über die genetischen Väter der auf diese Weise entstandenen Menschen bekannt würde.

19. Halbgeschwistergruppe

Eine weitere Halbgeschwistergruppe aus dem Novum in Essen hat sich gefunden: Spenderkindermitglied Sabrina hatte sich schon vor einiger Zeit bei der DNA-Datenbank FTDNA registriert. Nun wurde ihr eine Halbschwester angezeigt: Melanie, ebenfalls Mitglied bei uns. Sabrina und Melanie haben jeweils noch einen Bruder, so dass sich höchstwahrscheinlich direkt eine Vierer-Gruppe gefunden hat. Die DNA-Überprüfung steht noch aus, aber die optische Ähnlichkeit der Brüder bestätigt die Vermutung.

Obwohl Sabrina schon von anderen Treffern gehört hatte, hätte sie nicht für möglich gehalten, dass sie selbst auch Halbgeschwister findet und freut sich nun sehr über den Doppeltreffer.

Bemerkenswert ist, dass zwischen den Brüdern ein Altersunterschied von etwa einem Jahrzehnt liegt. Möglicherweise handelt es sich bei dem genetischen Vater der Vier also um einen weiteren Langzeitspender.

Interview auf Online-Blog „Solomamapluseins“ mit Spenderkinder-Mitglied Claire am 17. Oktober 2018

Spenderkinder-Mitglied Claire nimmt in einem Interview mit der Betreiberin des Online-Blogs „Solomamapluseins“ Stellung zur Familiengründung von Singlefrauen mit Samen eines Mannes, der nicht auch sozialer oder rechtlicher Vater werden möchte. Im ersten Teil des Interviews schildert Claire ihre eigene Geschichte vom frühen Gefühl „falsch“ zu sein, über die späte Aufklärung bis hin zum Finden ihres genetischen Vaters und einem Gefühl, endlich vollständig zu sein. Im zweiten Teil reflektiert sie diese Form der Familiengründung kritisch:

„auch wenn ein Kind eine wirklich tolle Beziehung zu seiner Mutter hat, so bleibt am Ende doch diese Kränkung, dass der andere Elternteil, von dem man 50 % hat, nicht wirklich an einem interessiert ist oder es sogar ablehnt/ignoriert.“

Und Menschen, die über dieser Form der Familiengründung nachdenken, empfiehlt sie:

„Überlege es Dir gut. Ist das wirklich Dein Weg?

Lerne den Vater Deines Kindes persönlich kennen.

Rieche ihn. Rede mit ihm.

Lerne ihn so gut es geht kennen.

Kannst Du ihn ertragen?

Ist er Dir wirklich sympathisch?
Bedenke, dass Dein Kind viel von ihm bekommen könnte; später vielleicht einmal in Teilen so sein oder aussehen könnte wie er.

Auch könnte es Wesenszüge von ihm haben. Nicht nur Du wirst Dich in Deinem Kind reflektieren. Es sind da auch immer die Facetten des ANDEREN, mit dem Du ein Kind bekommen wirst.“

Vielen Dank an Hanna, die Betreiberin des Blogs, die so ernsthaft interessiert nicht davor zurückschreckt, auch die weniger glänzenden Seiten dieser Form der Familiengründung auf ihrem Blog abzubilden!

Halbgeschwistergruppe aus München ist mittlerweile zu neunt

Im Frühjahr 2016 hatten Manuel und Désirée – beide gezeugt in der Praxis von Dr. Poluda in München – über den DNA-Test Family Finder bei der DNA-Datenbank FamilyTreeDNA (FTDNA) herausgefunden, dass sie Halbgeschwister sind. 2017 kam mit Vera eine weitere Halbschwester dazu. Im Laufe der letzten Monate hatten die drei sechs weitere Halbgeschwistertreffer über die DNA-Datenbanken FTDNA, MyHeritageDNA und 23andMe: mit Lisa und ihrem Zwillingsbruder Matthias, Sarah, Stephanie (die in der Praxis von Dr. Bollmann in München gezeugt wurde), Markus und Fadi. Markus und Fadi haben jeweils noch jüngere Zwillinge als Geschwister, von denen nicht bekannt ist, ob sie denselben genetischen Vater haben. Beide hatten den DNA-Test nur „aus Spaß“ gemacht und nicht damit gerechnet, plötzlich ihre Herkunft und das bisherige Vertrauensverhältnis zu ihren Eltern neu sortieren zu müssen. Zwei der Halbbrüder haben den Kontakt erstmal abgebrochen. Zwischen den anderen besteht ein „gutes ‚familiäres‘ Verhältnis“.

Damit ist die Münchner Gruppe die derzeit größte identifizierte Gruppe von Halbgeschwistern in Deutschland. Der Verdacht, dass es sich bei dem genetischen Vater um einen Langzeitspender handelt, scheint sich zu bestätigen: Zwischen dem ältesten und jüngsten Halbgeschwister liegt ein Altersunterschied von 13 Jahren, die anderen liegen recht gleichmäßig dazwischen. In die Freude über die gefundenen Verbindungen mischt sich auch ein mulmiges Gefühl, wie viele Halbgeschwister dieser Gruppe es noch geben mag.

Pressemitteilung: Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ am 13./14. Oktober 2018 in Köln wirbt für in Deutschland verbotene Verfahren – Verein Spenderkinder äußert ethische und rechtliche Bedenken

Am 13. und 14. Oktober 2018 findet in Köln die umstrittene Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“ statt. Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellspende, kombinierte Samen- und Eizellspende, PID zur Geschlechterselektion bis hin zur Leihmutterschaft angeboten. Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, findet es sehr bedenklich, dass wiederholt eine Veranstaltung stattfinden soll, bei der Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen.

Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Anders wären die zahlreichen ausländischen Aussteller, die zum Teil auch als Sponsoren genannt werden, wohl kaum bereit, an einer Veranstaltung in Deutschland mit entsprechenden Ausstellungsgebühren teilzunehmen.

Nach Werbe-Richtlinie1 ist jegliche Maßnahme, die über die Schilderung der Rechtslage zu reproduktionsmedizinischen Verfahren in anderen Ländern hinausgeht, Werbung. Hierzu gehört zum Beispiel, wenn ein Aussteller niedliche Babyfotos verwendet, um an den Kinderwunsch der Interessierten anzuknüpfen. Werbung ist auch, wenn eine Klinik ihr Vorgehen bei dem jeweiligen reproduktionsmedizinischen Verfahren schildert.2

Die im Seminarbereich angebotenen Vorträge machen deutlich, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den ethischen Hintergründen der Verbote nicht vorgesehen ist. Stattdessen scheint es, als sei es wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.

Der Verein Spenderkinder wendet sich deshalb auch an die zuständige Ordnungsbehörde in Köln und fordert ein Einschreiten gegen die Werbung für Eizellspende, anonyme Keimzellspenden und Leihmutterschaft.

  1. Werbe-Richtlinie 2006/114/EG, Artikel 2 Buchst. a []
  2. Unter den Begriff der Werbung können selbst sachliche Informationen fallen, vgl. dazu das Urteil des Amtsgerichts Gießen zu verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB (AG Gießen, Urteil v. 24.11.2017, 507 Ds – 501 Js 15031/15). []

Loyalitätskonflikt der anderen Art

1. Teil

Leonard hat endlich seinen biologischen Vater gefunden. Zuvor hatte er den auskunftspflichtigen Arzt mehrmals kontaktiert. Dieser verwies immer wieder darauf, dass die entsprechenden Unterlagen nicht mehr vorhanden seien. Nach Ankündigung einer Klage vermittelte der Reproduktionsmediziner Leonard schließlich den Kontakt zu seinem biologischen Vater und es kam zu einem Treffen.

2. Teil

Nach dieser vordergründigen Identifizierung und Begegnung enden viele Berichte von Spenderkindern. Leonards Geschichte geht aber noch weiter: Sein genetischer Vater hatte niemandem in seiner Familie von der Samenspende erzählt und es ist bis heute seine größte Angst, dass jemand aus seiner Familie es herausfinden könnte.
Leonard hatte sich – wie viele andere Spenderkinder – in einer DNA-Datenbank registriert. Dort wurde ihm plötzlich eine Halbschwester angezeigt. Das brachte Leonard in einen sehr unangenehmen inneren Konflikt: Einerseits wollte er die gerade aufkeimende Beziehung zu seinem genetischen Vater nicht gefährden, indem ihn weitere seiner Kinder über die Verbindung zu Leonard identifizierten. Andererseits konnte wohl niemand so gut wie Leonard das Bedürfnis seiner Halbschwester verstehen, zu wissen, wer der eigene genetische Vater ist. Nach großem innerem Ringen traf er sich mit seiner Halbschwester und erzählte ihr, dass er ihren gemeinsamen genetischen Vater kennt. Schließlich willigte der genetische Vater ein, dass Leonard seiner Halbschwester seine Daten weitergab. Um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden, hat sich Leonard vorläufig von der Datenbank abgemeldet. Leonard hat Angst, dass sich sein genetischer Vater wieder von ihm abwendet, wenn ihn weitere Kinder über Leonard finden.

Leonards Geschichte zeigt auf, wie wichtig es ist, dass sich Samenspender im Vorfeld ihrer Entscheidung umfassend mit den Konsequenzen ihrer Handlung auseinandersetzen. Es entstehen Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre genetischen Väter kennenlernen möchten. Es ist nicht Aufgabe von Spenderkindern, ihren genetischen Vätern zu helfen, eine Scheinwelt aufrecht zu erhalten, in der es die genetischen Kinder nicht gibt. Wäre es nicht auch Spenderkindern zu wünschen, dass ihre genetischen Väter sie nicht vor anderen verleugnen, sondern zu ihnen stehen?

Weiterer Halbgeschwistertreffer

Ein weiterer Halbgeschwistertreffer ist dank eines zufälligen Treffers in einer DNA-Datenbank zustanden gekommen. Dana, die schon immer wusste, dass sie Spenderkind ist und schon seit ihrer Kindheit gerne Kontakt zu Halbgeschwistern gehabt hätte, hat sich letzten Monat neben FTDNA zusätzlich bei der DNA-Datenbank 23andMe registrieren lassen. Dort war auch ein Halbbruder von ihr registriert, der bis dahin nicht wusste, dass er Spenderkind ist.

Dies ist schon der zweite Halbgeschwistertreffer zwischen Spenderkindern, die in einer kleinen gynäkologischen Praxis in Hamburg-Harburg gezeugt worden sind, in der vor allem in den 1980er Jahren Inseminationen durchgeführt wurden.

Wir zählen ab jetzt nicht mehr einzelne Halbgeschwistertreffer, sondern Halbgeschwistergruppen. Mit dem aktuellen Treffer haben wir mittlerweile 18 Halbgeschwistergruppen, die aus zwei bis sieben Spenderkindern bestehen.

Die letzten Halbgeschwister-Zufallstreffer lassen uns vermuten, dass es teilweise sehr große Halbgeschwistergruppen gibt. Dafür spricht auch, dass es vor Inkrafttreten des Samenspenderregisters zum 1. Juli 2018 keine wirksame Kontrolle darüber gab, wie viele Kinder durch einen Samenspender gezeugt wurden. Leider gibt es auch immernoch keine verbindliche Obergrenze. Aus Erzählungen wissen wir, dass manche Samenspender jahrelang aktiv waren. In den USA sind über die Donor Sibling Registry Halbgeschwistergruppen von 50 bis 100 Menschen bekannt. Viele Spenderkinder freuen sich über Halbgeschwister. Solch große Halbgeschwistergruppen erschweren es aber, die einzelnen Menschen als Individuen wahrzunehmen und wecken eher unangenehme Assoziationen an gewinnmaximierende „Massenproduktion“.

Ältestes Mitglied des Vereins hat Spender gefunden

Nun habe auch ich als ältestes Mitglied des Vereins, gezeugt 1965 in Paris, meinen Spender gefunden. Über einen Zufallstreffer in einem Gentest mit einer Halbschwester kam heraus, dass sie die Tochter meines genetischen Vaters ist. Er war ein Arzt aus einer jüdischen Familie aus Osteuropa, die Ende der dreißiger Jahre nach Südamerika ausgewandert war. In den 60ern hat er eine Zeit in Paris gearbeitet. Er ist verstorben, aber über meine Halbschwester gibt es Photos und Erzählungen. Ich merke, wie viel es mir bedeutet und wie zufrieden ich bin, jetzt ein inneres Bild zu haben. Ich glaube, man kann nicht anders, als sich die Fragen zu stellen: „Wer ist es? Wie ist er? Ist es jemand, den ich achten kann?“ und es gibt innere Ruhe, sie beantworten zu können.
Autorin: Marie

Samenspender sind keine Superhelden – Werbekampagne der Erlanger Samenbank erschwert Wahrnehmung der menschlichen Beziehung zwischen Samenspender und dem von ihm gezeugten Kind

Gegenwärtig läuft in Nordbayern eine Plakat-Werbekampagne der Erlanger Samenbank mit dem Slogan „Held sein, wenn andere hoffen!“. Zu dem Slogan werden auf den Plakaten die bekannten Superhelden James Bond, Ironman und Viking von vermeintlich gutaussehenden Männern nachgestellt, die eine Plastikdose in den Händen halten, in denen sich anscheinend eine Samenspende befinden soll. Oben links in der Ecke ist in kleinerer Schrift formuliert: „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“

Die Plakate sollen sicherlich witzig sein und die Thematik auflockern, aber sie schießen moralisch am Ziel vorbei, missachten die Bedürfnisse der entstehenden Kinder und blenden die Folgen einer Samenspende für alle Beteiligten aus.

Die Form der bildlichen und verbalen Darstellung verschleiert die Bedeutung einer Samenspende

„Samenspende“ wird als eine einmalige Rettungsaktion dargestellt. Abseits der Superheldenillusion sind mit dieser Form der Familiengründung zu dritt lebenslange Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden. Die Unfruchtbarkeit des Wunschvaters wird durch die Erzeugung einer Schwangerschaft mit den Keimzellen eines anderen Mannes nicht behoben. Stattdessen gilt es, einen unbekannten Menschen als genetischen Vater des Kindes zu akzeptieren. Dieser Mann ist ein leibhaftiger Mensch, kein Superheld, und es ist hilfreich, wenn er von Anfang an als solcher auch ins Familienmodell integriert wird. Studien zeigen, dass die meisten aufgeklärten Kinder ihren genetischen Vater und auch ihre Halbgeschwister kennenlernen möchten. Darauf sollte sich auch der genetische Vater von Anfang an einstellen. Männern, die überlegen, als Samenspender genetischer Vater zu werden, sollte klar sein, dass ihre Entscheidung auch eine Bedeutung für ihren Partner oder ihre Partnerin und ihre weitere Familienplanung haben kann. Die flüchtige Rolle eines Helden, der kurz auftaucht und dann (für immer?) verschwindet, scheint dafür äußerst ungeeignet.

Die Bedürfnisse der Kinder bleiben unerwähnt

Die Erläuterung „Familienglück für Paare, Sicherheit für Spender. Das neue Samenspendegesetz schafft klare Regeln.“ ist insofern bemerkenswert, als dass darin nur die Bedürfnisse der Paare und der „Spender“ thematisiert werden, während die der Kinder unerwähnt bleiben. Der Verweis impliziert, dass mit dem kommenden Gesetz alles so geregelt werde, wie Eltern und „Spender“ es sich wünschen: Die „Samenspende“ ohne unliebsame Konsequenzen, Familienglück für das Paar und ein heldenhaftes Gefühl für den genetischen Vater.

Das Gesetz wurde aber vor allem auf Drängen erwachsener Spenderkinder eingeführt, deren Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung von Ärzten missachtet worden war, die den Samenspendern rechtswidrig Anonymität zugesichert hatten. Dementsprechend wurden die genetischen Väter unzureichend darauf vorbereitet, dass die entstehenden Menschen sie in der Regel im Laufe ihres Lebens als Menschen kennenlernen möchten. Viele Spenderkinder formulieren, dass sie von ihrem genetischen Vater als Person anerkannt werden möchten. Ein flüchtiger Superheld dürfte dem nicht gerecht werden.

Fragwürdige Heldenmetapher

Die Heroisierung genetischer Väter wirft zudem weitere Fragen auf: Ist ein Mann ein Held, nur weil er geeignetes Sperma hat, um Kinder zu zeugen? Und welche Rolle kommt Männern zu, die kein geeignetes Sperma haben? Brauchen Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, einen gut aussehenden Superhelden, der sie rettet? Oder ist das Verführerische am Heldenkonzept, dass Helden so unnahbar sind, man sie im wirklichen Leben nicht (mehr) zu Gesicht bekommt?

Der Verein Spenderkinder setzt sich seit Jahren dafür ein, darüber aufzuklären, dass eine „Samenspende“ mehr ist als ein technischer Akt. Bei einer Familiengründung geht es um Menschen, zwischen denen soziale und genetische Beziehungen entstehen. Und anders als in der Vergangenheit sollen die Kinder selbst entscheiden dürfen, welche der Beziehungen, welche Menschen, ihnen wichtig sind. In dieser Werbung bleibt diese wesentliche Erkenntnis außen vor. Stattdessen stellt die Werbung der Erlangener Samenbank die Bedeutung des Samenspenderregistergesetzes so dar, als sei der Beziehungsaspekt mit dem neuen Gesetz gar hinfällig, weil rechtlich alles in trockenen Tüchern ist.

Diese Darstellung passt nicht zum seriösen Eindruck, den wir von der Erlanger Samenbank haben. Wir sind deshalb an die Erlanger Samenbank mit der Bitte herangetreten, diese Werbekampagne zu überarbeiten, da sie eine naive Vorstellung von Familiengründung mit fremden Keimzellen stützt, die insbesondere die Bedürfnisse der entstehenden Kinder unberücksichtigt lässt.