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Fernsehbeitrag Sperm Donor Tells His Fiance He May Have 70 Biological Children

Wie geht man als Spender gegenüber seiner Familie damit um, dass man möglicherweise zahlreiche Kinder erzeugt hat? Diese Frage widmet sich der US-amerikanische Fernsehbeitrag „Sperm Donor Tells His Fiance He May Have 70 Biological Children„. Der ehemalige Spender, ein sehr sympathischer Jurist, findet über das Donor Siblings Registry heraus, dass er über 70 biologische Kinder hat. Seine Verlobte hat damit Probleme, da sie selbst eine Familie mit ihm gründen möchte und befürchtet, dass er sich emotional an die Spenderkinder bindet. Er trifft dann zwei der durch ihn gezeugten Kinder im Alter von 8 und 4.

Ich kann die Bedenken der Verlobten fast ein bisschen verstehen, denn natürlich sind über 70 Kinder wirklich viel. Vielleicht würde sie anders denken, wenn es „nur“ 15 wären. Diese hohe Zahl ist auf jeden Fall ein Plädoyer dafür, dass die Zahl der Kind begrenz werden muss bzw. der Spender ein Mitentscheidungsrecht haben sollte, wie häufig sein Sperma verwendet wird. Auf der anderen Seite zeugt es von einem hohen Verantwortungsbewusstsein ihres Verlobten, dass er bereit ist, seine Anonymität aufzugeben und die Kinder zu treffen – Eigenschaften, die man sich eigentlich von seinem Partner und Vater der künftigen Kinder wünscht. Aber nicht zuletzt haben auch ihre künftigen Kinder ein Recht darauf, von ihren Halbgeschwistern zu erfahren. Und vielleicht fände die sie Vorstellung gar nicht mehr so angsteinflößend, wenn sie bei den Treffen mit den Kindern dabei wäre und alles ein bisschen mehr auf sich zukommen lassen würde – die 70 Kinder werden sich schließlich nicht alle gleichzeitig melden.

In dem zweiten Erzählstrang geht es um zwei Halbgeschwister, die sich als junge Erwachsene erstmals treffen. Diese Teil ist nur positiv, die beiden verstehen sich auf Anhieb super und sehen sich wirklich ähnlich.

Ich fand den Film sehr gut und teilweise auch sehr bewegend, auch wenn es teilweise etwas nachgedreht wirkt. Der Film ist 45 Minuten lang und auf Englisch (ohne Untertitel etc.).

2 Beiträge mit uns auf SWR2 Tandem am Donnerstag, 16. Januar 2013

Am Donnerstag, dem 16. Januar 2013 werden zwei Beiträge mit Mitgliedern unseres Vereins auf SWR2 Tandem gesendet.

Den Auftakt macht von 10:05 bis 10:30 Spenderkinder-Mitglied Clara in der Sendung „Vater unbekannt“ von Eva Lauterbach. „Clara ist 26 und schwanger, als sie die Umstände ihrer eigenen Zeugung erfährt: anonyme Samenspende. Der Schock über diese Tatsache, die ihr die Mutter in einem Café eröffnet, geht tief. „Was ist noch alles nicht wahr?“, fragt sie sich spontan.“ Es gibt einen Mitschnitt und ein Manuskript der Sendung.

Von 19:20 bis 20:00 ist Spenderkinder-Mitglied Stina im Gespräch mit Roland Wagner bei „Hörer Live„. Zuhörer können unter 07221-2000 oder per email an diskussion.tandem@swr.de Gedanken zum Thema äußern oder von eigenen Erfahrungen berichten. Man kann sich auch einen Mitschnitt der Sendung anhören.

Vortrag auf dem Symposium in Erlangen: Ein Recht auf Identität

Hier endlich der Vortrag, den ich am 22. November 2013 auf dem Symposium in Erlangen gehalten habe. Er wird im Frühjahr des Jahres auch in einem Reader zusammen mit den Vorträgen der anderen Referenten erscheinen. Sobald der Reader draußen ist, werden wir darauf natürlich noch einmal hinweisen.

Spenderkinder – ein Recht auf Identität

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe hier vor Ihnen als Vertreterin des Vereins Spenderkinder, einer Interessenvertretung von durch Samenspende gezeugten Menschen. Zu meinem Hintergrund: ich bin 33 Jahre alt – sieben davon weiß ich, dass ich durch eine Samenspende an der Universitätsklinik Essen gezeugt wurde. Von der Ausbildung her bin ich Juristin und Politikwissenschaftlerin und wohne in Berlin. Auf der Internetseite unseres Vereins schreibe ich unter meinem Spitznamen Stina.

Als Vorbereitung für diesen Vortrag hat Herr Dr. Hammel mir mit auf den Weg gegeben, dass etwa 50 Reproduktionsmediziner anwesend sein werden, die mehrheitlich noch nie ein Spenderkind gesehen, geschweige denn mit ihm gesprochen haben. Insofern möchte ich mich ganz herzlich für die Gelegenheit bedanken, vor einer so relevanten Zielgruppe als unmittelbar Betroffene unsere Sicht auf Familiengründung mit Samenspenden darstellen zu können.

Jetzt sehen sie mich und stelle wahrscheinlich 3 Dinge fest: ich sehe ganz normal aus, habe keine zwei Köpfe, und ich bin eindeutig kein Kind mehr, sondern werde selbst bald Mutter. Das zeigt, dass wir Wunschkinder keine Kinder bleiben, sondern uns zu Erwachsenen mit eigenen Interessen entwickeln. Dazu gehört: wer bin ich – von wem stamme ich ab. Daher haben wir diesen Vortragstitel gewählt – ein Recht auf Identität.

Ich möchte Ihnen in diesem Vortrag die Arbeit unseres Verein vorstellen, und zwar folgendermaßen: ich werde ihnen zuerst ein paar Basisinformationen über unseren Verein und unsere Arbeitsbereiche geben. Dann möchte ich Ihnen fünf Grundaussagen vorstellen, die uns Spenderkindern in der Diskussion über Familiengründung mit Samenspende wichtig sind und die unseren Forderungen – die sie auf unserer Internetseite und in unserer Kurzdarstellung nachlesen können – zugrunde liegen. Diese sind:

1. Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht.
2. Spenderkinder wurden um einen Teil ihrer Identität gebracht.
3. Reproduktionsmediziner tragen Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen.
4. Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien.
5. Auch der Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung.

Zuletzt werde ich ein kurzes Fazit ziehen.

I. Der Verein Spenderkinder

Wir sind eine Interessenvertretung von durch Samenspende gezeugten Menschen in Deutschland und haben uns 2009 als nicht eingetragener Verein gegründet. In den zwei Jahren davor gab es uns bereits als losen Zusammenschluss, aber ohne rechtliche Organisation. Kennengelernt haben wir uns vor allem über die Internetseite www.spenderkinder.de.

Die Organisation als Verein bedeutet, dass wir nach innen demokratische Strukturen besitzen, einen gewählten Vorstand haben, wichtige Entscheidungen abstimmen und dass wir uns mindestens einmal jährlich persönlich treffen. Wir haben inzwischen über 50 Mitglieder zwischen 18 und 48 Jahren.

Manche finden unseren Vereinsnamen Spenderkinder etwas irreführend, weil wir alle erwachsen sind. Viele von uns stehen schon mitten im Berufsleben und sind selbst Eltern. Auf Englisch heißen Menschen wie wir „donor offspring“ oder „donor conceived. Hierfür gibt es leider keine entsprechenden deutschen Begriffe, und „Menschen die durch Samenspende gezeugt wurden“ klingt auf Dauer doch recht umständlich. Aber alle Menschen sind in der Beziehung zu ihren Eltern – wozu wir auch unseren genetischen Vater, den Samenspender zählen – ein Leben lang „Kinder“. Und genau um diese Beziehung zu dem Spender geht es uns bei diesem Namen. Er entspricht außerdem dem Namen unserer belgischen und niederländischen Pendants: donorkind.

Die Arbeit unseres Vereins erstreckt sich hauptsächlich auf drei Bereiche:

1. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung

Zuerst möchten wir die Öffentlichkeit über eine Familiengründung mit Samenspende aus Sicht der hierdurch entstandenen Menschen, der unmittelbar Betroffenen, informieren. Eine der prägenden Erfahrungen für viele von uns war, dass bis vor einigen Jahren die Perspektive der Spenderkinder selbst nicht präsent war. Wir nehmen wahr, dass sich die Öffentlichkeit viel stärker mit Paaren mit Zeugungsproblemen identifizieren können – was vielleicht auch daran liegt, dass die Öffentlichkeit zum Großteil aus Erwachsenen besteht, die ebenfalls an eine Familiengründung denken oder diese hinter sich haben. Dadurch bedingt werden Kinder oft nur als Ziel und Ergebnis der Wunscherfüllung wahrgenommen. Dementsprechend werben die meisten Reproduktionskliniken mit niedlichen lachenden Babys. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind als Ziel präsent, nicht aber der erwachsene Mensch, der es einmal wird, mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen.

Wir möchten daher Eltern, Ärzte und Spender dafür sensibilisieren, dass das Wissen um die genetische Abstammung wichtiger Teil der Identität von uns Spenderkindern ist – genau wie bei Adoptierten. Eltern möchten wir dazu ermutigen, ihre Kinder früh über ihre Entstehung durch eine Samenspende aufzuklären.

Das machen wir vor allem über unsere Internetseite, über die Mitwirkung an Medienberichten und auch über die Beratung per Email, da es einige Eltern gibt, die sich mit Fragen an uns wenden.

2. Lobbyarbeit

Der zweite Teil unserer Arbeit ist die klassische Lobbyarbeit – die Forderung von Änderungen, die unserer Ansicht nach im deutschen Recht erforderlich sind, um die Rechte von Spenderkindern zu schützen. Hierzu zählt insbesondere die Freistellung des Spenders von Unterhalts- und Erbansprüchen, aber auch eine verpflichtende Beratung der Eltern vor Inanspruchnahme einer Samenspende und eine stärkere Regulierung von Samenbanken und Ärzten bei der Dokumentation und Spenderauswahl, zum Beispiel bei der Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder.

3. Kontakt

Der letzte Teil unserer Arbeit ist die Förderung von Kontakt unter uns Spenderkindern. Wir tauschen Erfahrungen aus und suchen nach Halbgeschwistern und unserem Spender über den genetischen Test Family Finder einer US-amerikanischen Firma. Das machen wir auch international und vertiefen im Moment insbesondere die Kooperation zwischen Spenderkindern auf europäischer Ebene.
II. Was ist aus Perspektive der Spenderkinder wichtig?

Damit komme ich zum zweiten Teil meines Vortrags, nämlich den Grundaussagen, die aus der Perspektive von uns Spenderkindern wichtig sind.

1. Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht

Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil menschlicher Identität und ein Grundrecht. Dieses Grundrecht gilt für alle – auch für Spenderkinder.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1988 ausdrücklich festgestellt, dass jeder Mensch das Recht auf Kenntnis über erlangbare Informationen über seine Abstammung hat.1 Dies war aber bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung.2 Von diesem Rechtsanspruch abgesehen ist es Teil unserer persönlichen Geschichte und damit unserer Identität, durch eine Samenspende und damit eine dritte Person außerhalb der Beziehung unserer Eltern entstanden zu sein.

Oft wird uns entgegengehalten, dass doch die soziale Familie wesentlich wichtiger für die Entwick­ lung der eigenen Persönlichkeit sei. Wir möchten soziale und genetische Verwandtschaft nicht gegeneinander aufwiegen. Unsere Eltern sind unsere Eltern, egal ob wir genetisch verwandt sind. Keines unserer Mitglieder würde sagen, dass allein die genetische Verwandtschaft entscheidend ist. Aber wir haben das Gefühl, dass sie auch wichtig ist und dass sie zu uns gehört, und dass uns durch das Unwissen um die genetische Herkunft ein Teil unserer persönlichen Identität fehlt. Dieses Wissen über die genetische Herkunft ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Sie wachsen damit auf, müssen es nie hinterfragen und sind sich daher der grundlegenden Bedeutung nicht bewusst.

Das Wissen um die genetische Abstammung ist Teil der Identität.3 Das zeigt sich auch auf der Ebene der Eltern. Aus diesem Grund – Bewahrung der genetischen Verwandtschaft – möchten viele Menschen auch möglichst gerne ein genetisch eigenes Kind bekommen. Und Reproduktionskliniken bemühen sich, diesen Wunsch zu erfüllen. Zur Not auch mit einer Samenspende, damit wenigstens ein Elternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist. Und aus diesem Grund bekommt man im Krankenhaus nach der Geburt auch nicht irgendein Kind mitgegeben, sondern das Eigene. Für mich ist das immer noch der am schwierigsten nachvollziehbare Teil in der öffentlichen Debatte der Samenspende: dass der Wunsch von Eltern nach einem teilweise genetisch eigenen Kind als so selbstverständlich akzeptiert wird, der Wunsch der durch Samenspende gezeugten Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung, der doch auf dem gleichen Grundverständnis der Bedeutung von genetischer Abstammung für ein Individuum resultiert, so wenig.4

Die Bedeutung der genetischen Verwandtschaft setzt sich bei der Kindesentwicklung fort: Kinder werden von ihrer Geburt an ständig auf Ähnlichkeit zu ihrer näheren und entfernteren Verwandtschaft abgeglichen. Jeder von uns hat sicherlich schon einmal Sprüche gehört wie: Das hast Du von Papa, der Apfel fällt nicht weit vom Stamm oder Вlut ist dicker als Wasser. Bei all diesen Sprüchen fragen wir Spenderkinder uns jedoch: von wem haben wir das wirklich? Wer ist dieser andere Mann?

Kein Mitglied unseres Vereins möchte mit dem Spender den sozialen Vater ersetzen. Beide gehören zu uns, beide haben einen Platz im Familiengefüge und wir möchten deshalb auch beide kennen. Uns ist bewusst, dass genetische Verwandtschaft die Erfahrungen und Erlebnisse nicht ersetzen kann, miteinander aufzuwachsen. Der Spender und wir sind uns erst einmal fremd. Das schließt aber nicht aus, dass man sich trotzdem ähnlich ist oder gut versteht. Das kann so sein, muss aber nicht. Manchmal werden wir gefragt, ob wir den Spender auch kennenlernen wollten, wenn er ganz anders ist, als wir ihn uns vielleicht vorstellen. Das beinhaltet zwei falsche Annahmen: das wir uns überhaupt Vorstellungen machen, und dass wir eine Art idealen Vater finden möchten. Es geht uns aber darum, diesen Teil von uns in unser Selbstverständnis zu integrieren – egal wie der Spender ist. Die in den Medien vielbeschworenen Unterhaltsansprüche spielen dabei für die Spenderkinder, die ich kenne, überhaupt gar keine Rolle. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für die rechtliche Absicherung der Spender ein.

Weil dieses Wissen so grundlegend für unser Selbstverständnis ist, halten wir es für sehr wichtig, dass Eltern ihre Kinder so früh wie möglich über eine Zeugung durch Samenspende aufklären. Es gibt Schätzungen, dass nur etwa 5 bis 10 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit einer Samenspende bekommen, diese tatsächlich hierüber aufklären. Genau weiß man dies aber natürlich nicht, da allgemein noch nicht einmal Daten vorhanden sind, wie viele Kinder in Deutschland tatsächlich durch eine Samenspende entstanden sind. Bei einer späten Aufklärung oder einer zufälligen Entdeckung droht ein Vertrauensbruch.5 Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass es ein sehr schmerzhafter, teilweise stark belastender Prozess sein kann, etwas so wichtiges wie die Abstammung im Erwachsenenalter noch revidieren zu müssen.6

Noch schmerzhafter wird er dadurch, dass die Menschen, die uns so verletzen, diejenigen sind, denen wir vorher vertraut haben: die eigenen Eltern. Diese Erfahrung eines Vertrauensbruchs haben zum Glück nicht alle Mitglieder unseres Vereins machen müssen, da einige bereits im Kindesalter von ihrer Zeugung durch eine Samenspende erfahren haben. Aber auch sie möchten wissen, von wem sie abstammen.7

Die Problematik der späten Aufklärung ist aus dem Bereich der Adoption gut bekannt.8 Dort ist die Aufklärungsrate in Deutschland mittlerweile mit geschätzten 90 Prozent deutlich höher – wahrscheinlich deswegen, weil die genetischen Eltern in einem amtlichen Dokument, dem Geburtenregister, festgehalten werden.9

2. Spenderkinder wurden in Deutschland rechtswidrig um einen Teil ihrer Identität gebracht

Fast alle Spenderkinder, die von der Klinik oder dem Arzt ihrer Eltern mehr über ihre Abstammung erfahren wollten, haben dieselbe Erfahrung machen müssen: Die Ärzte unserer Eltern behaupten, dass der Spender ein Recht auf Anonymität habe und dass die Daten wegen einer angeblichen Mindestaufbewahrungsdauer von 10 Jahren nicht mehr vorhanden seien. Persönliche Erinnerungen seien nach so langer Zeit natürlich nicht mehr vorhanden.

Wie fühlt man sich, wenn man erfährt, dass man ein Recht hat, dieses aber bereits faktisch zunichte gemacht wurde, als man selbst 9 Jahre alt war? Um es höflich auszudrücken: man fühlt sich in seinen Rechten missachtet und bevormundet.

Wir hören bis heute von vielen Ärzten, dass es eine ausdrückliche Aufbewahrungspflicht für Daten zu Samenspenden erst seit 2007 gibt. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung sei auch erst 1988 festgestellt worden und dessen Reichweite außerdem unklar. Dazu kann ich auch als Juristin nur sagen: das ist rechtlich nicht haltbar.

Bis zum Jahr 1970 galt eine Samenspende in Deutschland durch Ärzte als standeswidrig. Das bedeutete, dass einem Arzt bei Zuwiderhandlung die Arztzulassung entzogen werden konnte. Dies wurde dann 1970 durch die Bundesärztekammer revidiert. Allerdings wurde in dem Beschluss der Ärztekammer darauf hingewiesen, dass Ärzte den betroffenen Kindern die Identität der Spender schon aus familienrechtlichen Gründen nennen müssen. Daher seien anonyme Spenden nicht erlaubt.10 Gleichzeitig wiesen, die damaligen Muster-Berufsordnungen der Ärzte auch darauf hin, dass Behandlungsdaten länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung nahelegt.11

Trotz dieser Regelungen entschieden sich die Ärzte unserer Eltern, den Spendern vertraglich Anonymität zuzusichern und auch unseren Eltern eine entsprechende – rechtswidrige – Erklärung abzuverlangen.12

Dabei hören wir Geschichten, weswegen die Daten entweder nicht aufbewahrt werden mussten und was mit ihnen angeblich passiert ist: das reicht von einem Wasserrohrbruch zu einem Brand oder einer Aktenvernichtung wegen Selbstmordgedanken. Es fällt uns schwer, diese Geschichten zu glauben. Fast alle von uns müssen sich aber bis heute damit arrangieren, eine Lücke in ihrem Selbstverständnis zu akzeptieren.

Was wir von den Ärzten unserer Eltern jedoch bisher nie gehört haben, ist eine ernsthafte Entschuldigung dafür, dass unseren Interessen in der Vergangenheit so wenig Rechnung getragen wurde. Stattdessen wird uns entgegnet, dass der Spender ein Recht auf Anonymität habe und dass wir für unsere Existenz dankbar sein sollten. Das empfinden wir als Anmaßung.13

Aufgrund dieser Erfahrungen habe ich viel Hochachtung vor der Samenbank Erlangen, die von der Gründung an versucht hat, die Interessen der Kinder stärker zu berücksichtigen. Die Tatsache, dass sie Samenspender finden, obwohl sie keine Anonymität zusichern, zeigt dass die Anonymität von Samenspenden noch nie die Erfolgsbedingung war. Hierfür sprechen auch die Erfahrungen aus verschiedenen anderen europäischen Ländern wie Schweden, Großbritannien, den Niederlanden, die Schweiz und Österreich, die anonyme Samenspenden schon längst ausdrücklich verboten haben.14

3. Reproduktionsmediziner tragen eine Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen

Das bringt mich zum nächsten Punkt: Auch Reproduktionsmediziner tragen eine Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien und Menschen. Diese wurde in der Vergangenheit nicht immer wahrgenommen. Teilweise wurde sie sogar ins Gegenteil umgekehrt, wenn Ärzte den Paaren die Geheimhaltung der Samenspende gegenüber ihren Kindern empfahlen.

Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch befinden sich in einer emotional sehr schwierigen Situation – oft stellt eine Samenspende für sie die letzte Möglichkeit dar, doch noch ein Kind zu bekommen. Dazu kommt die Belastung durch Unfruchtbarkeit. Daher sind viele Paare in dieser Situation nicht in der Lage, über ihren Kinderwunsch hinaus an die Auswirkungen ihrer Entscheidung für ihre zukünftigen Kinder zu denken. Sie brauchen daher Beratung – und der die Samenspende durchführende Arzt ist der nächste Ansprechpartner. Die Eltern vertrauen ihm oft deswegen haben seine Ratschläge Auswirkungen auf ihr Verhalten.15

Meine Eltern sagten mir, dass es für sie ein langsamer Erkenntnisprozess war, zu der Feststellung zu gelangen, dass ich von der Art meiner Zeugung wissen sollte. Ausdrücklich dazu geraten haben ihnen die damals behandelnden Ärzte nicht. Sie wurden mit ihrer Entscheidung nach der Samenspende alleine gelassen. Das wird dieser Form der Familiengründung nicht gerecht. Leider gibt es bis heute Reproduktionsmediziner, die ausdrücklich vertreten, man sollte vor den Kindern die Zeugung durch Samenspende geheim halten, gerne begleitet durch den Zusatz: sie wollen doch schnell eine ganz normale Familie werden.16 Damit nehmen Sie ihre Verantwortung für die mit ihrer Hilfe entstehenden Familien nicht wahr, schaden der entstehenden Familie und verletzen die Rechte der Kinder.17 Das Verschweigen ist auch für die Eltern oft schwierig. Manche berichten von jahrelangen Gewissensbissen gegenüber ihren Kindern.18

Wir wünschen uns, dass Reproduktionsmediziner, die Samenspenden anbieten, die damit verbundene Verantwortung ernst nehmen. Das bedeutet, dass sie Eltern mit auf den Weg geben sollten, dass die Person des Spenders für ihr Kind einmal Bedeutung erlangen könnte. Sie sollten ihnen zu einer frühen Aufklärung raten, um das Kind nicht zu bevormunden und eine kontinuierliche Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Sie sollten sie außerdem bestärken, dass Ehrlichkeit und Offenheit entscheidend zu einem langfristig guten Familienklima beitragen. Gleichzeitig könnten sie die Eltern beruhigen, dass eine enge soziale Bindung auch durch die genetische Verwandtschaft zum Spender nicht in Frage gestellt werden wird. Sie sollten aber betonen, dass eine soziale Bindung anders als bei biologischer Verwandtschaft aktiv hergestellt werden.

4. Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien

Das knüpft wieder an den nächsten Aspekt an, der uns wichtig ist: Spenderkinder-Familien sind keine ganz normalen Familien. Sie sehen nur meistens von außen so aus, und daher ist die Verlockung möglicherweise groß, so zu tun als ob. Nicht normal zu sein ist aber nicht schlimm – wir Spenderkinder wünschen uns mehr Mut zu der Tatsache, anders zu sein und dazu zu stehen.

Natürlich kann man insgesamt darüber streiten, was „normal“ eigentlich bedeutet. Im Rahmen von Familienstrukturen kann man sich aber wahrscheinlich darauf einigen, dass „normal“ eine Familie ist, bei der das Kind mit beiden Eltern genetisch verwandt ist. Wenn ein Dritter an der Zeugung beteiligt ist, den die Eltern nicht kennen, handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Ich glaube nicht, dass die Eltern diesen Aspekt je vergessen, auch wenn sie sich dazu entschließen, es zu einem Geheimnis zu machen.19 Für den Mann bedeutet die Familiengründung mit Samenspende, dass er genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist, die Mutter aber schon. Das kann eine ungleiche Ausgangslage zu dem Kind herstellen, insbesondere wenn dieser Aspekt in der Familie nicht bewusst wahrgenommen wird.

Ab der Entscheidung für die Samenspende ist der Spender aber Teil des Familiengefüges. Er ist ein unsichtbarer Dritter, der auch auf das Verhalten der Eltern den Kindern gegenüber Einfluss nimmt. Viele Kinder spüren instinktiv, dass da „etwas nicht stimmt“.20 Viele unserer Mitglieder bestätigen dies.

Ein nicht offener Umgang mit der Samenspende bringt unserer Erfahrung nach Väter oft dazu, sich entweder von den Kindern zu distanzieren oder empfindlicher auf bestimmte Trübungen des Verhältnisses zum Kind zu reagieren. Ich bin mir sicher, dass meine Zeugung durch Samenspende das Verhältnis zu meinem Vater in der Vergangenheit negativ beeinflusst hat, weil er mir gegenüber eine unangenehme Mischung aus unsicher und eifersüchtig war. Seitdem ich von meiner Abstammung durch eine Samenspende weiß, ist unser Verhältnis wesentlich besser. Ich kann mich besser in in hinein versetzen und glaube, dass ich das auch als Kind schon hätte tun können. Ihm ist die Angst genommen worden, dass ich ihn ablehnen würde, sobald ich die Wahrheit weiß. Ehrlich gesagt bin ich jedoch traurig über die verpasste Chance, schon viel früher eine ehrlichere Beziehung zu ihm aufbauen zu können.

Wir verstehen natürlich die Ängste der Eltern und insbesondere der Väter. Ein offener Umgang bedeutet immer auch, dass Dritte von der Samenspende und der eigenen Unfruchtbarkeit erfahren. Manche befürchten eine Ausgrenzung ihrer Familie und der Kinder. Das ist unserer Erfahrung nach aber unbegründet. Keines unserer Mitglieder wurde bislang aus diesem Grund ausgegrenzt. Ein offener Umgang mit dem Thema und eine selbstbewusste Familie vermittelt dem Kind außerdem ein Selbstwertgefühl, das auch mit negativen Reaktionen umgehen kann.

5. Auch ein Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung

Damit komme ich zu dem letzten Aspekt, der uns wichtig ist: auch der Samenspender trägt eine gewisse Verantwortung. Damit ist natürlich keine Verantwortung finanzieller oder sorgerechtlicher Art gemeint, sondern eine moralische Verantwortung. Er weiß, dass mit seinem Erbgut ein Mensch entsteht. Daher sollte ihm bewusst sein, dass dieses Kind sich möglicherweise irgendwann auch für seine Abstammung interessiert. Das Motiv, für die Spende Geld zu erhalten, sollte daher nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend sollte viel mehr sein, dass er kinderlosen Paaren helfen und Leben schenken möchte.

Wir hatten im Laufe der Jahre unserer Arbeit Kontakt zu ganz unterschiedlichen Spender-Persönlichkeiten. Darunter waren absolut verantwortungslose Personen, die uns ganz klar gesagt haben, dass sie nur wegen des Geldes Samen gespendet haben und nicht möchten, dass ihre „Brut“ bei ihnen auftaucht. Andere haben auch zugegeben, dass sie bei mehreren Samenbanken spenden.

Auf der anderen Seite gab es aber auch sehr positive Kontakte zu Spendern, die bereit zu einem Kontakt sind. Einige konnten nachvollziehen, dass die genetische Abstammung wichtig für das Selbstverständnis ist. Andere wiederum sind selbst neugierig darauf, wie sich ihre Kinder entwickelt haben. Für einige war der Beweggrund, dass sie inzwischen eine eigene Familie haben und es schlimm fänden, wenn ihre Kinder sich so fühlen würden wie wir. Sie wiesen auch darauf hin, dass sie selbst damals keine offene Spende wählen konnten.21

Daher meine Bitte, insbesondere an die Reproduktionsmediziner: suchen sie solche verantwortungsbewussten und offenen Spender. Es gibt sie – man findet sie nur eher nicht durch Werbung wie „Kommen Sie bei uns“ oder „Geld verdienen mit einer Samenspende“, sondern indem man den Aspekt des Helfen und Leben schenken in den Vordergrund stellt.22 Und schließen sie nicht Gruppen wie Homosexuelle aus, die besonders interessiert an einem späteren Kontakt zu dem Kind sind.23 Und kommen Sie den Interessen solcher offener Spender entgegen. Diese hätten teilweise auch gerne nach der Spende mehr Informationen, zum Beispiel darüber, wie viele Kinder schon mit ihrer Hilfe gezeugt wurden und ob diese gesund sind.24 Viele sind auch durchaus bereit für einen offenen oder halb-anonymen Kontakt, bevor die Kinder 16 oder 18 Jahre alt werden.

III. Fazit

Damit komme ich zum Schluss meines Vortrags. Wir hören in Zusammenhang mit Samenspenden viel Negatives – von drohenden Unterhaltsverpflichtungen der Spender, Spenderkindern, die die Familie des Spenders zerstören könnten, und Familiengeheimnissen die notwendig sind um die Familie vor der Bedrohung durch einen Dritten zu schützen.

Wir Spenderkinder plädieren dafür, die Erweiterung der Familie durch Samenspenden bei aller Herausforderung, die sie darstellt, auch als Chance zu begreifen – für die gesamte Familie und die Spender. Grundsätzlich ist es eine schöne Sache, mehr Menschen in seinem Leben zu haben, mit denen man verwandt ist und potentielle Gemeinsamkeiten hat. Das gilt insbesondere für die Erweiterung der Familie durch Halbgeschwister. Für mich war das ein schöner Aspekt daran, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, weil ich Einzelkind bin und mir immer Geschwister gewünscht habe. Jetzt muss ich sie nur noch finden. In den USA finden seit mehreren Jahren Treffen von ganzen Familien statt, die den selben Spender haben. Hierzu kann man sich bewegende Videos auf Youtube ansehen.25 Für sie ist die Familienerweiterung ein wunderschönes Ereignis, und oft finden sich interessante Gemeinsamkeiten. Auch für die Eltern ist es schön, Halbgeschwister ihrer Kinder kennenzulernen und andere Eltern, mit denen sie über ihre Kinder verbunden sind.26 Viele würden sich auch gerne bei dem Spender bedanken, dass er ihnen geholfen hat, ihre Kinder zu bekommen.

Und zuletzt kann es auch für den Spender ein gewinnbringendes und sogar bewegendes Ereignis sein, 17 Jahre später einen Menschen, ein Kind kennen zu lernen.27

Deswegen unser Wunsch: lassen sie uns Samenspenden in Deutschland mit einem menschlicheren – und damit meinen wir offeneren – Zugang regeln – im Sinne aller Beteiligten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  1. BVerfG NJW 1988 3010, NJW 1989, 891. []
  2. BGH NJW 1956, 668; OLG Oldenburg NJW 1956, 677; OLG Stuttgart, MDR 1956, 621; Neumann-Duesberg, NJW 1957, 1341, 1342; Pasquay, Die künstliche Insemination, Diss. Freiburg 1968, 155-156; Herzog, Die heterologe Insemination in verfassungsrechtliche Sicht, Diss. Würzburg 1971, 36-37; Kleineke, Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, Diss. Göttingen 1976, 51, 299; Zimmermann, FamRZ 1981, 929, 932; Giesen, FamRZ 1981, 413, 419; Lauff/Arnold, ZRP 1984, 279, 282; Kollhosser, JA 1985, 553, 557; Benecke, Die heterologe künstliche Insemination im geltenden Zivilrecht, Frankfurt 1986, 66-67; Deutscher Juristinnenbund, JZ 1986, 777; Müller FamRZ 1986, 635; Harder, JUS 1986, 505, 508; Laufs JZ 1986, 769, 772; Schumacher FamRZ 1987, 313, 319. []
  3. Klotz M (2013) Genetic Knowledge and Family Identity: Managing Gamete Donation in Britain and Germany. Sociology 47: 939-956, S. 940; Rose J (2009) A Critical Analysis of Sperm Donation Practices: The Personal and Social Effects of Disrupting the Unity of Biological and Social Relatedness for the Offspring: 291, PhD Thesis 2009, Queensland University of Technology. []
  4. vgl. Rose 2009 S. 74, 93, 112 ff. []
  5. Turner A, Coyle A (2000) What does it mean to be a donor offspring? The identity experiences of adults conceived by donor insemination and the implications for counselling and therapy. Human Reproduction 15 (9): 2041-2051, 2045. []
  6. vgl. zu den Gefühlen der Spenderkinder in dieser Situation Daniels K, Meadows L (2006) Sharing information with adults conceived as a result of donor insemination. Human Fertility (2) 9, S. 93 – 99. []
  7. vgl. Scheib J, Riordan M, Rubin S (2005): Adolescents with open-identity sperm donors: reports from 12–17 year olds. Human Reproduction 20 (1): 239-252, 246: 82,2% der befragten früh aufgeklärten 12-17jährigen Spenderkinder mit einem open identity Spender haben vor, den Spender in der Zukunft zu kontaktieren. Die frühe Aufklärung führt zu einer positiveren Einstellung zur Zeugung durch Samenspende, so auch Jadva V, Freeman T, Kramer W, Golombok S (2009): The experiences of adolescents and adults conceived by sperm donation: comparisons by age of disclosure and family type. Human Reproduction 24 (8): 1909–1919,1917. []
  8. Knobbe W (2001) Psychologische Aspekte der Adoption. Familie Partnerschaft Recht S. 315-316, S. 309; zu anderen Gemeinsamkeiten zur Adoption vgl. Adams D (2013) Is a Donor Conceived Person „Half Adopted?“ Australian Journal of Adoption 7 (2). []
  9. §§ 21, 27 Abs. 3 Nr. 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 PStG. []
  10. Deutsches Ärzteblatt 1970, 1982. []
  11. zum Beispiel die Muster-Berufsordnung aus dem Jahr 1979, Deutsches Ärzteblatt 1979, 2442. []
  12. OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2013, Az. I-14 U 7/12 = NJW-Spezial 2013, 165; AG Essen FamRZ 1992, 936. []
  13. sehr zutreffend hierzu Oelsner W (2013) Gespendet wird Samen. Heran wachsen Menschen. Kölner Stadtanzeiger 14.02.2013; Rose 2009 S. 103. []
  14. zu Großbritannien siehe die Darstellung der Regulierungsbehörde HFEA; zur Situation in Schweden Lalos A, Daniels K, Gottlieb C, Lalos O (2003) Recruitment and motivation of semen providers in Sweden. Human Reproduction 18 (1): S. 213-216, S. 216. []
  15. Lalos A, Gottlieb C, Lalos O (2007) Legislated right for donor-insemination children to know their genetic origin: a study of parental thinking. Human Reproduction 22 (6): 1759-1768, 1767. []
  16. siehe zum Beispiel die Internetseite von Dr. Poluda aus München: Die Anonymität ist eine wichtige und hilfreiche Maßnahme. Sie garantiert, daß der Samenspender keine Möglichkeit hat, über unsere Praxis den Weg zu den Kindern, die mit seinem Samen gezeugt wurden, zurückzuverfolgen.Andererseits ermöglicht sie einem betroffenen heterosexuellen Paar, sich ihren Kindern als biologische Eltern darzustellen. Damit werden emotionale Konflikte für das Kind, die ja bei dieser Konstellation vorstellbar sind, ausgeschlossen. []
  17. vgl. zu den Argumenten gegen Geheimhaltung McGee G, Brakman S, Gurmankin A (2001) Disclosure to children conceived with donor gametes should not be optional. Human Reproduction 16 (6): 2033-2038, 2034. []
  18. Daniels K, Grace V, Gillett W (2011) Factors associated with parents’ decisions to tell their adult offspring about the offspring’s donor conception. Human Reproduction (10) 26, S. 2783–2790. []
  19. vgl. Rose 2009, S. 171. []
  20. Turner A, Coyle A (2009), 2045. []
  21. vgl. zur Motivation und Gefühlen von ehemaligen Spendern Smith I (2013), Sperm donors – Moving out of the Shadows. Contact and connection between former sperm donors and their offspring – experiences and perspectives. Australian Journal of Adoption 7 (2). []
  22. vgl. Lalos A, Daniels K, Gottlieb C, Lalos O (2003) S. 216. []
  23. Riggs D, Russell L (2011) Characteristics of men willing to act as sperm donors in the context of identity-release legislation. Human Reproduction 26 (1): 266 – 272, 271. []
  24. Thorn P, Katzorke T, Daniels K (2008) Semen donors in Germany: A study exploring motivations and attitudes. Human Reproduction 23 (11): 2415–2420, 2417; Raes I, Ravelingien A, Pennings G (2013) The Right of the Donor to Information About Children Conceived From His or Her Gametes. Human Reproduction 28 (3): 560-565. []
  25. California Cryobank, Kids of Donor 5114. []
  26. Freeman T, Jadva V, Kramer W, Golombok S (2009) Gamete donation: parents’ experiences of searching for their child’s donor siblings and donor. Human Reproduction 24 (3): 505-516, 511. []
  27. Smith I. (2013) S. 7. ff. []

Jahresrückblick 2013

Das Jahr 2013 war sehr erfolgreich für unseren Verein Spenderkinder. Darüber freuen wir uns sehr und sehen dies als Bestätigung, dass unsere Arbeit wichtig ist und ernst genommen wird.

Zunächst war da natürlich das Urteil des OLG Hamm vom 6. Februar 2013, dass unserer Vorständin Sarah das Recht zusprach, von dem Arzt ihrer Eltern Auskunft darüber zu verlangen, wer ihr genetischer Vater – der Samenspender – ist. Erfreulicherweise schenkte das Gericht den Beteuerungen des Arztes keinen Glauben, er habe die Daten nicht mehr. Obwohl das Urteil absolut der bisher herrschenden Meinung in der juristischen Literatur entsprach, war es das erste Mal dass ein Spenderkind dieses Recht gerichtlich durchsetzte. Das Medienecho war deswegen groß und das Urteil war auf den Titelseiten vieler überregionaler Zeitungen. Die Zeitungsartikel waren größtenteils positiv, etwas überrascht hat uns jedoch das negative und teilweise sogar ausfallende Echo der Nutzerkommentare, in denen vor allem befürchtet wurde, dass es bei verpflichtender Offenheit der Samenspender nicht mehr genug Spender geben würde. Leider bilden sich immer noch viel zu viele Menschen ihre Meinung, ohne sich über das Thema ausreichend zu informieren. In dem Bereich gibt es für uns also noch viel Informationsarbeit zu leisten.

Um so schöner war deswegen, dass sich Sarahs genetischer Vater von selbst bei ihr gemeldet hat und sie sich seitdem einige Male getroffen haben. Das Urteil gegen den Arzt musste daher nicht vollstreckt werden. Angesichts des weiter ablehnenden Verhaltens dieses und anderer Ärzte werden aber wohl weitere Klagen erforderlich sein.

Vielleicht auch über das große Medienecho zu dem Urteil begründet, haben wir dieses Jahr die höchste Zahl neuer Mitglieder begrüßen können und sind nun über 50. Wir freuen uns sehr, dass unser Verein wächst. Damit steigen die Meinungen, die wir repräsentieren, und die Chance, dass wir Halbgeschwister finden.

Dementsprechend konnten wir dieses Jahr auch die ersten zwei Verwandten-Treffer über unseren DNA Test Family Finder feiern: einer zwischen einem Spender und einem Spenderkind und einer zwischen Halbgeschwistern.

Im November haben wir dann an dem 1. Erlanger Symposium zur Familiengründung durch Samenspende teilgenommen. Wir haben einen Vortrag dazu gehalten, was aus Sicht von uns Spenderkindern wichtig bei dieser Form der Familiengründung ist, an der Pressekonferenz und der Podiumsdiskussion teilgenommen und waren die ganze Zeit lang mit einem Stand präsent. Wir haben die Teilnahme als sehr positiv empfunden und es haben sich darüber sehr viele interessante Kontakte ergeben.

Zuletzt haben die Regierungsparteien CDU und SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass das Recht von Spenderkindern auf Kenntnis ihrer Abstammung auch einfachgesetzlich geregelt wird. Das war schon lange eine Forderung von uns, damit dieses Recht nicht nur Menschen mit juristischer Vorbildung verstehen, sondern es wirklich jeder im Gesetz nachlesen kann.

Wie jedes Jahr haben wir auch an einigen Medienberichten mitgewirkt – besonders gut geworden sind unserer Meinung nach der Radiobeitrag „Eine Spende fürs Leben“ auf EinsLive und der Artikel „Samen on the Rocks“ in der FAZ.

Wir hoffen auf ein ähnlich erfolgreiches Jahr 2014 und wünschen allen unseren Mitgliedern und Lesern unserer Internetseite alles Gute fürs kommende Jahr!

Spenderkinder Treffen am 29. Dezember

Am Sonntag, den 29. Dezember 2013 findet das jährliche Treffen unseres Vereins statt, dieses Mal im Sauerland in der Nähe von Hagen. Wir werden wohl mindestens zu zehnt sein und freuen uns auf spannende Diskussionen nach einem ereignisreichen Jahr für uns. Weitere Spenderkinder sind herzlich eingeladen und können sich bei Interesse gerne bei uns anmelden!

Auskunftsrecht von Spenderkindern im Koalitionsvertrag

Wie schon von der Justiziarin der SPD-Fraktion und früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf dem Symposium in Erlangen angekündigt, steht auf S. 99 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD Folgendes: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ Und – auch in unserem Sinne: „Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“

Wir freuen uns sehr, dass die künftigen Regierungsparteien unsere Rechte wahrnimmt, nachdem so lange Zeit kaum etwas passiert ist. Ein ausdrückliches einfachgesetzliches Auskunftsrecht auf Kenntnis unserer Abstammung wird das Leben vieler Spenderkinder sehr erleichtern und vielen vielleicht auch erst verdeutlichen, dass es dieses Recht tatsächlich gibt. Trotzdem hoffen wir, dass es nicht nur bei dem Auskunftsrecht bleibt, sondern eine umfassendere Regelung von Samenspenden in Deutschland erfolgt – natürlich idealerweise orientiert an unseren Forderungen. Insbesondere sollte eine Klarstellung erfolgen, dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderdaten länger ist als die 30 Jahre aus dem 2007 verabschiedeten Gewebegesetz, und der Spender sollte vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen geschützt werden. Wir werden den Prozess der rechtlichen Regelung des Auskunftsrechts konstruktiv begleiten und hoffen, hierzu in Kontakt mit den Parteien zu kommen.

Eindrücke vom 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen

Letzten Freitag und Samstag (22.-23. November 2013) fand das 1. Erlanger Symposium zur Familienbildung mit Spendersamen statt. Dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art zu Samenspenden in Deutschland. Anwesend waren etwa 150 Teilnehmer, darunter Eltern, Ärzte, Mitarbeiter von Samenbanken, Spenderkinder, und Forscher. Auf dem Programm standen zahlreiche Vorträge von Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie Vorträge zu Rechtsthemen. Von unserem Verein Spenderkinder waren Freitags vier und Samstags sieben Mitglieder anwesend. Sarah hat uns auf der Pressekonferenz am Freitag und am Samstag bei der (leider sehr kurz geratenen) Podiumsdiskussion vertreten. Stina hielt am Freitag einen Vortrag zum Thema „Ein Recht auf Identität„.

Wir Spenderkinder empfanden das Symposium im Großen und ganzen als eine sehr spannende und aufregende Veranstaltung. Wir haben viele interessante Leute kennengelernt und hatten überwiegend das Gefühl, dass viele Teilnehmer unseren Forderungen positiv und offen gegenüber standen. Mit solchen Leuten müsste es eigentlich zu schaffen sein, das bisherige System in Deutschland zu ändern.

Wir werden Stinas Vortrag in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlichen, und Anfang nächsten Jahres wird es auch einen Reader mit allen Vorträgen geben. Daher hier nur eine kurze Reaktion zu einigen Vorträgen:

Besonders spannend war das Gespräch von Herrn Dr. Hammel von der Samenbank Erlangen mit zweien seiner Spender im Alter von 27 und 33 Jahren, bei denen mich ihre Offenheit sehr beeindruckte. Es war schön zu hören, dass beide sich für die Tätigkeit als Samenspender nicht aus Geldgründen entschieden haben, sondern um zu helfen – der eine, weil seine Schwester selbst Zeugungsprobleme hatte. Beide berichten offen darüber gegenüber ihrer Familie und dem Freundeskreis. Der eine hatte von einer Familie, die durch seine Spende ein Kind bekommen hat, auch einen Dankesbrief mit Bildern des Kindes bekommen. Darüber hat er sich sichtlich gefreut und sie auch seinen Eltern und seiner Freundin gezeigt. Hoffentlich entsprechen mehr der heutigen Spender diesem Typ.

Die ehemalige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries gab zu Beginn ihres Festbeitrags bekannt, dass die künftige große Koalition in den Koalitionsvertrag aufnehmen möchte, dass wir Spenderkinder einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt über unsere Abstammung haben. Das hat uns natürlich sehr gefreut, da es sich hierbei um eine Forderung handelt, die wir seit unserer Vereinsgründung vertreten. In ihrem Vortrag hat Frau Zypries dann sieben weitere Vorschläge gemacht, wie Samenspenden in Deutschland geregelt sein müsste.

Diese finden größtenteils unsere Zustimmung. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit 2 Punkten: das Recht von Spenderkindern, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, soll zum Schutz des sozialen Vaters und des Spenders ausgeschlossen werden. Wir haben in der darauffolgenden Diskussion darauf hingewiesen, dass wir das – entsprechend einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Das Ziel, den Spender vor Erb- und Unterhaltsansprüchen zu schützen, lässt sich auch durch andere Regelungen erreichen. Der andere Punkt betraf die Dokumentation der Spenderdaten, bei der Frau Zypries das Modell der Samenbank Erlanger für verallgemeinerungswürdig hielt, die Daten bei einem Notar zu hinterlegen. So gut wir das Modell als einen ersten Schritt finden, so lange es keinen Eintrag in das Geburtenregister und/oder ein Zentralregister gibt, bleibt hierbei aber das Problem, dass auf die Eltern kein Anreiz zur Aufklärung der Kinder ausgeübt wird und die Kinder auch erst mal wissen müssen, bei welcher Klinik ihre Eltern waren und mit welchem Notar diese kooperiert. Außerdem kann so nicht nachvollzogen werden, wie viele Kinder ein Spender gezeugt hat. Frau Zypries sagte jedoch ausdrücklich, dass diese Gedanken noch nicht abschließend seien. Davon abgesehen ist es schon ein sehr großer Schritt, dass die Politik diesen Problembereiche überhaupt endlich angehen möchte.

Leider wurde im Vortrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) deutlich, dass dieser ungeachtet des bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstimmung es weiterhin als legitime Entscheidung ansieht, wenn lesbische Paare dieses Grundrecht ihres künftigen Kindes ignorieren und sich bewusst für eine anonyme Samenspende aus dem Ausland entscheiden, zum Beispiel um die Familie eindeutiger allein über die sozialen Grenzen zu definieren. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung wird dabei als „hetero-normativ“ abgekanzelt und sie berufen sich darauf, dass es Studien zufolge Kindern mit anonymen Spendern nicht schlechter ginge als Kindern mit offenem Spender. Es bleibt aber dabei, dass auch die Kinder lesbischer Paare ein Recht darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sie wissen möchten, woher sie genetisch kommen. Insbesondere muss man für dieses Recht nicht nachweisen, dass man psychopathologisch auffällig ist. Andere Studien wie die von Scheib, Riordan und Rubin aus dem Jahr 2005 haben außerdem ergeben, dass die meisten (89%) der aufgeklärten Kinder (12-17 Jahre) aus den unterschiedlichsten Familienformen (Single-Mütter, Heteropaare, lesbische Paare) in Erfahrung bringen möchten, wer ihr biologischer Vater ist. Man kann nie wissen, ob das eigene Kind zu dieser Gruppe gehört, und vor allem kann man die Bevormundung des Kindes durch eine Entscheidung für eine anonyme Samenspende nicht rückgängig machen. Die Haltung des LSVD ist insbesondere deswegen traurig, weil damit gerade eine Minderheit, die selbst so lange für ihre Rechte kämpfen musste, jetzt die Schwäche einer anderen Gruppe ausnutzt und die Rechte der Kinder missachtet.

Am Samstag gab es einen sehr guten und auch für Nicht-Juristen gut nachvollziehbaren Vortrag von Frau Professor Coester-Waltjen zu Familienrechtlichen Überlegungen zur Rolle des Samenspenders und möglichen Reformüberlegungen. In der darauffolgenden Diskussion fand ich besonders überraschend, wie wenig viele Reproduktionsmediziner offenbar über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten unterrichtet sind und dass auch Handlungen, die nicht ausdrücklich unter Strafe stehen, trotzdem zu Schadensersatzansprüchen führen können. Insbesondere teilt Prof. Coester-Waltjen unsere Auffassung, dass die lange Zeit üblichen Anonymitätsversprechen der Ärzte niemals eine rechtliche Grundlage hatten und dass die Aufbewahrungsfrist für Spenderaten niemals nur 10 Jahre betragen hat. Sie hält deswegen Schadensersatzforderungen in 4-5stelliger Höhe für möglich. Das war anscheinend für viele anwesende Ärzte neu. Vielleicht motiviert dieser Gedanke zu einer etwas engagierteren Suche verschollener Behandlungsunterlagen.

Besonders eindrucksvoll war zuletzt der Vortrag der britischen Elterninitiative Donor Conception Network, die bereits vor 20 Jahren gegründet wurde und im Jahr 2005 – gegen den Widerstand fast aller Reproduktionsärzte – in Großbritannien ein Verbot anonymer Samenspenden und ein nationales Register durchsetzen konnte. Der Vortrag begann entsprechend mit den Worten: „I am going to make you jealous…“

Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und haben die Gelegenheit zum Austausch sehr genossen!

Spenderkind – und bald auch Mutter

Ich werde im Februar selbst Mutter. Unter uns Spenderkindern bin ich da nicht die Erste, mindestens ein Viertel haben schon eigene Kinder. Trotzdem ist meine Schwangerschaft für mich Anlass, über viele Fragen noch einmal nachzudenken.

Einige Freunde haben mich gefragt, ob es meine Sichtweise auf die Entscheidung meiner Eltern verändert hat, mich mit einer Samenspende zu bekommen und mir nichts davon zu erzählen. Das hat es – aber es hat mein Unverständnis für meine Eltern eher vertieft. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, mein Kind von Anfang an anzulügen. Vor einigen Tagen habe ich beim Aufräumen einen Bericht meiner Mutter über meine Geburt wiedergefunden. Mit sechs Seiten ist der Bericht sehr ausführlich – und enthält kein Wort darüber, wie sie mich 9 Monate vorher ebenfalls im Krankenhaus mit dem Samen eines anderen Mannes gezeugt haben. Das so verdrängen zu können, verstehe ich nicht. Aus dem Grund fällt es mir auch sehr schwer, Geschichten meiner Mutter von ihrer eigenen Schwangerschaft ohne negative Gefühle zu hören.

Davon abgesehen bin ich sehr dankbar dafür, dass ich nie vor der Entscheidung stand, ob ich
auf meinen Kinderwunsch verzichten soll oder ihn auf anderer Weise zu realisieren versuche. Wie auch einige andere Spenderkinder hatte ich mir darüber schon ab und zu leichte Sorgen gemacht – wohl wegen der Erfahrungen unserer eigenen Eltern und weil wir über den Verein Spenderkinder so viele Menschen mit Zeugungsproblemen kennen.

Gleichzeitig wird mir durch meine eigene Schwangerschaft noch bewusster, dass genetische Verwandtschaft ein wichtiger Bestandteil der Identität vieler Familien ist. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich es für ausschlaggebend halte. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, ein Kind zu adoptieren. Aber ich freue mich darauf, in dem Kind – neben einigen wahrscheinlich sehr individuellen Eigenschaften – hoffentlich auch den Vater wieder zu erkennen. Und Freunde mit Kindern haben mir erzählt, dass relativ unbewusst konstant abgeglichen wird, zu welchem Verwandten eine Ähnlichkeit besteht. Ich bin gespannt, wie sehr wir das ebenfalls tun werden und überhaupt können – und ob ich ab und zu nicht doch überlege, ob der bislang unbekannte genetische Großvater durchschaut. Aus dem Grund verstärkt die Tatsache, dass ich bald auch Mutter bin, noch meinen Wunsch, dass ich wissen möchte wer der Spender ist.

 

Dänischer Spender vererbt genetische Krankheit an mindestens 9 Kinder

Der erschreckende Fall eines Spenders der dänischen Samenbank Nordic Cryobank, der die genetische Krankheit Neurofibromatose Typ 1 (kurz: NF1), auch Morbus Recklinghausen oder Periphere Neurofibromatose genannt, an mindestens 9 der 45 durch ihn gezeugten Kinder weiter gab, macht einen weiteren Grund deutlich, dass die Identität von Samenspendern nachverfolgbar und die Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder begrenzt werden muss.1

Nordic Cryobank ist die weltweit größte Samenbank und verkauft von Dänemark aus Samenspenden in über 70 andere Länder. NF1 ist eine seltene Erkrankung, die in der Hälfte der Fälle auf erblicher Veranlagung beruht. Die Krankheit kann Tumore, Veränderungen des Knochens und der Blutgefäße verursachen. Der Spender wurde vor seiner Spende nicht auf diese Krankheit getestet. 

Obwohl nach dänischem Recht nur 25 Kinder durch einen Samenspender gezeugt werden dürfen, enstanden mit seinen Spenden 43 Kinder in verschiedenen Ländern. In Deutschland wird von der Bundesärztekammer eine Zahl von 10 Kindern empfohlen, faktisch ist das jedoch nicht kontrollierbar. Von den 43 Kindern wurde bei mindestens neun NF1 diagnostiziert.2 Die Spenden wurden auch nach Schweden, Norwegen, Belgien und mehrere andere Länder verkauft3, bei denen sich die Samenbank vielleicht nicht an diese rechtlichen Regeln gebunden fühlte.

Obwohl der Klinik im Juni 2009 gemeldet wurde, dass ein durch Spender 7042 gezeugtes belgisches Kind positiv auf NF1 getestet wurde, verkaufte die Klinik sein Sperma weiter. Die Eltern der durch Spender 7042 gezeugten Kinder erwägen aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen Nordisk Cryobank.4 Die Klinik beruft sich darauf, dass sie keinen Grund hatte zu glauben, dass die NF1 von Seiten des Spenders vererbt worden war.5 NF1 entsteht in etwa der Hälfte der Fälle durch spontane genetische Mutationen. Allerdings war bereits bei diesem ersten Fall klar, dass die Mutter die Krankheit nicht vererbt hatte. Insofern stellt sich die Frage, ob die Klinik bei einer 50 % Chance einer erblich bedingten Krankheit die Spenden von Spender 7042 nicht bis zu einer endgültigen Klärung nicht hätte verwenden sollen.

Weiterhin kontaktierte die Klinik weder die Eltern, deren Kinder ebenfalls durch Spender 7042 gezeugt wurde, noch benachrichtigten sie die Kliniken, an die seine Spenden bisher weiterverkauft wurden. Der ganze Sachverhalt wurde erst letztes Jahr der Öffentlichkeit bekannt, als klar wurde, dass mehr Kinder infiziert waren und der genetische Defekt vom Spender vererbt worden war.

Aufgrund dieses Skandals darf in Dänemark seit dem 1. Oktober 2012 das Sperma eines Spenders nur noch bei höchstens 12 Samenspenden verwendet werden.6 Bei Verdacht einer genetischen Krankheit dürfen die Spenden außerdem mit sofortiger Wirkung nicht weiterverwendet werden.7

Fraglich ist aber, ob das ausreicht. Im April dieses Jahres geriet die dänische Gesundheitsbehörde und die dortige Berufung auf die Anonymität von Samenspendern erneut in Kritik, nachdem sie die Kinder eines Samenspenders mit einer tödlichen genetischen Krankheit nicht kontaktierten.8 Bei dem Samenspender wurde 1997, einige Jahre nachdem er gespendet hatte, das erbliche und krebsverursachende Lynch Syndrom diagnostiziert. Er wandte sich an die Regierung, damit diese die Empfängerinnen seiner Spenden kontaktieren sollte, weil bei den Kindern durch eine frühe Behandlung schwere Gesundheitsschäden verhindert werden könnten. Die Gesundheitsbehörde entschied sich jedoch gegen eine Kontaktaufnahme, weil die Suche sich wegen der Anonymität der Spender als schwierig gestaltete. Der Spender wandte sich daraufhin an die Medien.

Auch in Deutschland wäre zumindest bei Behandlungen vor 2003 eine Kontaktaufnahme bei einer vermuteten Erbkrankheit zu den betroffenen Empfängerinnen wahrscheinlich schwierig, weil sich viele Reproduktionsärzte nach wie vor darauf berufen, dass bis 2007 die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch für Samenspendedaten nur 10 Jahre betrug. Viele berufen sich darauf, die Daten nach Ablauf dieser Frist vernichtet zu haben. Damit hätte man nach dieser Frist keine Spende mehr nachverfolgen können – und auch keinen Fall von genetisch bedingten Krankheiten.  Da man natürlich nie auf alle Krankheiten testen kann und manche auch erst später zu Tage treten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Risiko Ärzten in Deutschland entgangen ist. Vermutlich haben sie es – wie die Wünsche und Bedürfnisse der gezeugten Kinder – lieber einfach ignoriert.

Der Fall zeigt deutlich, dass – völlig abgesehen davon, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung ein Grund- und Menschenrecht ist – auch aus medizinischen Gründen der Bedarf besteht, dass Spenden zurückverfolgt werden können, und zwar länger als 30 Jahre, wie es das Transplantationsgesetz vorsieht. Gleichzeitig ist zu hoffen, dass die Spender auch Jahre nach ihrer Spende bei Auftreten erblich bedingter Krankheiten daran denken, dass die durch sie gezeugten Kinder hierüber informiert werden sollten.

Ob deutsche Samenbanken und Ärzte sich ähnlich verantwortungslos wie die Nordisk Cryobank verhalten, ist nicht bekannt. Allerdings besteht wegen der Einmischung in den menschlichen Zeugungsvorgang ein so hohes Risiko, dass eine gewisse staatliche Kontrolle wohl angebracht wäre. Diese könnte die deutschen Samenbanken und Ärzte dann auch endlich verpflichten, ein System einzuführen, dass eine Kontrolle darüber garantiert, dass tatsächlich nicht mehr als 10 Kinder durch einen Spender gezeugt werden.

 

  1. Danish sperm donor passes rare genetic disorder to at least five of the 43 babies he is thought to have fathered in ten countries, Mail online 25 September 2012. []
  2. Danish sperm donor also passed on genetic disorder in Belgium, FlandersNews.be 21 June 2013. []
  3. Danish sperm donor passes on disorder, BBC 27 September 2012. []
  4. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. []
  5. Danish sperm donation law tightened after donor passes on rare genetic disease, Bionews 1 October 2012. []
  6. Denmark Tightens Sperm Donation Law After Donor 7042Passes Rare Genetic Disease to 5 Babies, The Medical Daily 25 September 2012. []
  7. Danish sperm donor passes severe genetic disorder to five children, The Telegraph 25 September 2012. []
  8. Danish sperm donor privacy controversy, BioEdge 6 April 2013. []

Beeindruckender You-Tube Clip über Halbgeschwistertreffen in den USA

Auf Youtube hat die California Cryobank den beeindruckenden 9minütigen Clip Kids of Donor 5114 eingestellt (leider nur auf Englisch).

Erzählt wird die Geschichte von dem 13jährigen Nathan aus Denver, der das erste Mal seine Halbgeschwister trifft, die ebenfalls  an der California Cryobank gezeugt wurden. Das Video wurde von der Samenbank gemacht, weswegen am Ende wohl auch ein bisschen Werbung für Samenspenden nicht fehlen darf. Ich finde aber beeindruckend, wie ähnlich die Kinder sich sehen und wie deutlich sie sagen, wie viel ihnen der Kontakt untereinander bedeutet.  Die Worte, mit denen sie erklären, was sie gerne vom Spender wissen möchten und weswegen sie ihn gerne kennenlernen möchten, würde ich genauso sagen – trotz 20 Jahren Altersunterschied.