Archiv des Autors: stina

Vorstand bestätigt

Nach unserer vierten Mitgliederversammlung im Dezember 2011 haben wir unseren Vorstand per email neu gewählt. Antonija und Babett wurden für ein neues Jahr im Amt bestätigt und haben die Wahl angenommen, und wir bedanken uns für die erfolgreiche Arbeit im letzten Jahr!
Stina

Wir haben eine Datenbank für Spender- und Halbgeschwistersuche!

Auf unserem jährlichen Spenderkinder-Treffen am 3. Dezember 2012 in Köln haben wir beschlossen, dass wir den Family Finder Test der amerikanischen Firma FTDNA offiziell als unsere Datenbank verwenden werden, um Spender- und Halbgeschwister zu suchen. Wir haben uns schon seit über drei Jahren mit dem Thema eines Registers mit angeschlossenem Gentest beschäftigt, wussten aber nie recht, wie wir als nur ehrenamtlich tätiger Verein die technischen und rechtlichen Probleme eines überwinden sollte. Wir hatten insbesondere Bedenken, welche Art von Test wir wählen sollten und ob wir selbst in Deutschland die Möglichkeit zur anonymen Nutzung hätten anbieten können. Über die amerikanische Mailingliste von Spenderkindern mit dem Namen PCVAI sind wir dann auf den Family Finder Test der US-amerikanischen Firma FTDNA aufmerksam geworden, der diese Probleme löst.

In der Datenbank werden die genetischen Profile aller Teilnehmer auf eine mögliche Verwandtschaft miteinander abgeglichen. Das Besondere an dem Test ist, dass er  Halbgeschwisterbeziehungen erkennen kann, was bei herkömmlichen DNA-Tests schwierig ist. Da einige Mitglieder unseres Vereins Spenderkinder von denselben Kliniken kommen, hoffen wir, dass wir vielleicht bald das erste Halbgeschwisterpaar finden.

Positiv ist außerdem, dass der Test nicht speziell auf Spenderkinder zugeschnitten ist, sondern generell auf Menschen, die interessiert an ihrer Abstammung sind oder nach Verwandten suchen. Momentan sind bereits über 10.000 Personen eingetragen, die meisten von ihnen allerdings US-Amerikaner. Da keine Identitätsüberprüfung stattfindet, kann man auch seine Privatsphäre schützen, weil man sich unter einem anderen Namen anmelden kann. Sollte es dann einen Verwandten-Treffer geben, kann man sich dann auch erst in Ruhe ansehen, wie diese Person ist.

Im Moment ist der Test bis zum 31.2012 im Angebot für 199 USD statt regulär 299 USD. Wer also neugierig ist, sollte schnell ein Test-Kit bestellen.

Mehr Informationen und Links zu Family Finder findet ihr unter dem neuen Menüpunkt „Spender- und Halbgeschwistersuche„.

ZDF-Mittagsmagazin

Das ZDF zeigte im Mittagsmagazin vom 12.12.2011 einen interessanten Beitrag mit dem Titel "Hallo Papa" über einen Samenspender in den USA.
Der letzte Satz ("…das Geschäft mit dem geschenkten Leben. In Deutschland verboten, in Amerika außer Kontrolle.") ist äußerst missverständlich. Es hört sich so an, als wäre Samenspende in Deutschland verboten. Das ist natürlich nicht der Fall. In Deutschland gibt es jedoch Richtlinien, dass pro Spender nicht mehr als 15 Kinder entstehen sollen (was ohne ein zentrales Spenderregister aber nicht zu überprüfen ist).
Ich wundere mich immer wieder über die Leichtfertigkeit, mit der Spender wie Bobby Samen spenden, es als "ein lukratives Geschäft ohne Verpflichtungen" sehen und 20 Jahre später ganz verwundert sind, dass da tatsächlich "ein Mensch aus Fleisch und Blut" entstanden ist.
So wie im Beitrag geschildert, würden wir uns auch eine Kontaktaufnahme wünschen. Wir wollen nicht unvermittelt vor der Tür des Spenders stehen, sondern würden uns freuen, wenn Mitarbeiter der Samenbank den Kontaktwunsch des Spenderkindes zunächst an den Spender weiterleiten würden (so dass er etwas Zeit hat, sich im Nachhinein mit den Folgen seines Handelns zu arrangieren….).
Anne

Erster Prozesstermin wegen Herausgabe der Spenderdaten

Am Dienstag war der erste Verhandlungstermin beim Landgericht Essen für Sonjas Klage gegen Prof. Katzorke von der Klinik Novum in Essen auf Herausgabe der Daten ihres Spender, bei dem es jedoch noch kein Urteil gab. Prof. Katzorke, der persönlich nicht anwesend war, bezweifelt nunmehr, dass Sonja tatsächlich mit Hilfe seiner Dienste gezeugt wurde, denn sie hätte ja einen rechtlichen Vater. Daher soll Sonja erst einmal beweisen, dass ihr Vater tatsächlich nicht ihr genetischer Vater ist – als wäre dieser plötzlich nicht mehr zeugungsunfähig gewesen. Seltsam nur, dass ihm das nicht direkt eingefallen ist, als Sonja ihn das erste Mal vor zwei Jahren angesprochen hat.

Es bleibt abzuwarten, ob Sonja wirklich vom Gericht gezwungen wird, mit ihrem rechtlichen Vater noch einen Vaterschaftstest zu machen, denn rechtliche und genetische
Vaterschaft sind völlig unterschiedliche Angelegenheiten und es ist für beide belastend, dieses Ergebnis noch einmal schwarz auf weiß zu sehen.

Alle Wunscheltern, die sich an novum für eine Samenspende
wenden, sollten im Hinterkopf behalten, dass sie später vielleicht einmal beweisen müssen, dass ihr Kind wirklich durch diese Spende entstanden ist. Und dabei rühmt sich Prof. Katzorke gegenüber Medien doch gerne, dass er schon einer mittelgroßen deutschen Kleinstadt ins Leben geholfen hat – nur Sonja soll es auf einmal nicht gewesen sein.

Prof. Katzorke bestritt außerdem, dass er noch Unterlagen zu den Spender besitzt, obwohl er gegenüber Medien genau diese Unterlagen schon gezeigt hat. Einen Fortsetzungstermin gibt es im Frühjahr, bis dahin können sich die Parteien schriftlich äußern.
Anne und Stina

4. Spenderkinder-Treffen am 3. Dezember

Nächsten Samstag findet bereits das vierte Spenderkinder-Treffen statt, dieses Mal in Köln. Etwa ein Viertel unserer Mitglieder hat sich angemeldet, und wir freuen uns wie bei den letzten Treffen auch auf einen interessanten Erfahrungsaustausch. Zu besprechen gibt es ansonsten auch viel: Wir sind vielleicht einen Schritt näher an unserem Register (wenn auch anders als bisher geplant), und es gibt einen Prozess auf Herausgabe der Spenderdaten gegen einen Arzt, bei dem es nächste Woche zur mündlichen Verhandlung kommt. Möglicherweise werden wir auch unsere Satzung ändern, um mehr Vereinsangelegenheiten auch per email regeln zu können. Viel zu besprechen für einen Tag, die Ergebnisse und Eindrücke werden bald hier zu finden sein.
Stina

DNA-Test

Ich habe heute einen Family Finder Test der Firma FamilyTreeDNA gemacht und mein genetisches Material in die USA geschickt. Ich muss zugeben dass ich leider nicht so viel Ahnung von den verschiedenen Tests habe, aber es ist der Test, den die Biologen von der internationalen Liste PCVAI empfehlen. Ich werde versuchen, das in nächster Zeit etwas besser zu verstehen und dann mein Wissen auch hier kund zu tun.

Der Test hat bei einer Sonderaktion 200 $ gekostet und die Ergebnisse werden 25 Jahre aufbewahrt. Ich bin mal gespannt, ob etwas dabei herauskommt. So ganz wohl ist mir nicht dabei, denn unter privacy wird in den USA doch noch etwas anderes verstanden als in Deutschland unter Datenschutz, aber hier gibt es leider keine vergleichbaren Tests und Datenbanken. Noch sind der Großteil der Teilnehmer US-Amerikaner, aber ich hoffe der Teil der Europäer wird zunehmen. Der Test kann auch weitergehende Verwandschaftsbeziehungen entdecken, wenn also ein Familienmitglied meines Spenders sich eingetragen hat, könnte ich sie so gegebenenfalls finden.

Bisher ist leider noch niemand von den anderen Spenderkindern dabei – bei einem Preis von 289 $ auch nicht so verwunderlich. Ich finde es ziemlich unfair, dass die Uniklinik Essen erst rechtswidrig die Daten meines Spenders vernichtet und ich mich dann auch noch mit den Folgekosten herumschlagen muss, damit ich ihn evtl. ausfindig machen kann.
Stina

Hörfunkbeitrag Leonardo

Unsere Mitglieder Anne und Sibylle haben am 31. August bei einem Hörfunkbeitrag der Sendung Leonardo auf WDR 5 mitgewirkt, den man hier anhören kann. Der Beitrag zu Spenderkindern beginnt ab Minute 20. Ebenfalls zu hören sind die Wissenschaftlerin Antje Wagner, die Psychologin Petra Thorn und der Reproduktionsmediziner Prof. Thomas Katzorke, in dessen Klinik viele unserer Vereinsmitglieder gezeugt wurden.

Gerichtserfolg in Kanada

Das höchste Gericht des kanadischen Bundesstaates British Columbia, hat das dortige Adoptionsgesetz im Mai in einem Urteil Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil es Spenderkindern nicht die gleichen Rechte auf Kenntnis ihrer Abstammung gewährt wie Adoptierten Geklagt hatte das Spenderkind Olivia Pratten – wie sie sagt nicht für sich selbst, weil ihre Unterlagen wahrscheinlich vernichtet sind, aber für alle jüngeren Spenderkinder. Das Parlament hat jetzt 15 Monate Zeit, das Gesetz entsprechend zu ändern. Ich habe für ihren Fall vor 15 Monaten eine eidesstattliche Versicherung über meine Sicht der Dinge als Spenderkind und über die Rechtslage in Deutschland geschrieben und diese notariell beglaubigt nach Kanada geschickt – daher freue ich mich besonders über das Urteil. Leider gilt das Urteil nur für die Zukunft und auch nur für British Columbia – aber es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Gerichte sehen, dass Spenderkindern die gleichen Rechte wie Adoptivkindern zustehen und dass die Anonymität der Spender nicht mehr als schützenswerter angesehen wird als das Bedürfnis, von der eigenen Abstammung zu wissen. Die Kanada sind natürlich nicht die USA, wo die Reproduktionsmedizin unreguliert floriert – aber immerhin schon recht nah an der Grenze!
Stina