Am Dienstag war der erste Verhandlungstermin beim Landgericht Essen für Sonjas Klage gegen Prof. Katzorke von der Klinik Novum in Essen auf Herausgabe der Daten ihres Spender, bei dem es jedoch noch kein Urteil gab. Prof. Katzorke, der persönlich nicht anwesend war, bezweifelt nunmehr, dass Sonja tatsächlich mit Hilfe seiner Dienste gezeugt wurde, denn sie hätte ja einen rechtlichen Vater. Daher soll Sonja erst einmal beweisen, dass ihr Vater tatsächlich nicht ihr genetischer Vater ist – als wäre dieser plötzlich nicht mehr zeugungsunfähig gewesen. Seltsam nur, dass ihm das nicht direkt eingefallen ist, als Sonja ihn das erste Mal vor zwei Jahren angesprochen hat.
Es bleibt abzuwarten, ob Sonja wirklich vom Gericht gezwungen wird, mit ihrem rechtlichen Vater noch einen Vaterschaftstest zu machen, denn rechtliche und genetische
Vaterschaft sind völlig unterschiedliche Angelegenheiten und es ist für beide belastend, dieses Ergebnis noch einmal schwarz auf weiß zu sehen.
Alle Wunscheltern, die sich an novum für eine Samenspende
wenden, sollten im Hinterkopf behalten, dass sie später vielleicht einmal beweisen müssen, dass ihr Kind wirklich durch diese Spende entstanden ist. Und dabei rühmt sich Prof. Katzorke gegenüber Medien doch gerne, dass er schon einer mittelgroßen deutschen Kleinstadt ins Leben geholfen hat – nur Sonja soll es auf einmal nicht gewesen sein.
Prof. Katzorke bestritt außerdem, dass er noch Unterlagen zu den Spender besitzt, obwohl er gegenüber Medien genau diese Unterlagen schon gezeigt hat. Einen Fortsetzungstermin gibt es im Frühjahr, bis dahin können sich die Parteien schriftlich äußern.
Anne und Stina