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12 Bemerkungen, die Spenderkinder nerven und welche Reaktion sie sich stattdessen wünschen

Spenderkinder hören von Außenstehenden regelmäßig einige Sätze, die echt nerven.

Eine Auswahl aus einer Umfrage unter unseren Mitgliedern:

1. Sei doch dankbar, dass Du lebst!
2. Du bist doch ein absolutes Wunschkind!
3. Und was hast du jetzt davon, das zu wissen?
4. Wen interessiert schon ein Erzeuger, wenn ein Vater da war/ist? Wie kann man sich so für den Spender interessieren, wenn man doch mit Liebe aufgezogen wurde? Du hast doch einen Vater! Dein genetischer Vater ist doch nicht so wichtig wie Dein sozialer Vater!
5. Versetz‘ Dich doch mal in die Lage Deiner Eltern.
6. Deine Eltern haben es doch nur gut gemeint!
7. Es ist undankbar deinem sozialen Vater gegenüber, wenn du nach deinem Spender suchst.
8. Die Ärzte haben doch nichts falsch gemacht, indem sie die Unterlagen schon vernichtet haben. Damals wurde sich eben auf Anonymität geeinigt und die Rechtslage war eben so.
9. Der Spender hat bewusst anonym gespendet und will nichts von dir wissen.
10. Warum suchst du, was willst du von dem biologischen Vater, er hat dir doch gar nichts gegeben, sondern „nur“ seinen Samen.
11. Ich verstehe nicht warum das so eine große Sache für dich ist.
12. Warum beschäftigst Du Dich mit der Vergangenheit, sieh in die Zukunft! Willst Du jetzt die ewig Suchende sein? Damit Du dann später frustriert und alt bist, ohne Dein eigenes Leben gelebt zu haben? Die geliebten und gelebten Jahre sind viel wichtiger als die genetische Herkunft.

Was nervt an diesen Sätzen?

An diesen Sätzen nervt, dass das Gegenüber sich nicht in die Situation von Spenderkindern einfühlt und unsere Situation nicht versteht.. Natürlich kann man auch von Familienmitgliedern und Freunden nicht erwarten, dass sie jedes Gefühl verstehen. Manches wird aber verstehbarer, wenn versucht wird, die Perspektive zu wechseln. Wir möchten dafür sensibilisieren, wie die oben genannten Sätze auf Spenderkinder wirken.

Viele der Sätze sind aus der Eltern-Perspektive formuliert und setzen wie selbstverständlich voraus, dass Spenderkinder ihre Situation aus der Eltern-Perspektive betrachten. Wir wünschen uns, dass sich unser Gegenüber auch in unsere Perspektive hineinversetzt oder zumindest die von uns geäußerten Gefühle anerkennt.

1. Sei doch dankbar, dass Du lebst!

Der Kommentar nimmt die Gefühle des Adressaten nicht ernst und relativiert sie am Leben an sich. Mit diesem Satz werden Spenderkinder aufgefordert, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis des genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit für das Leben zurückzustellen.

Der Satz legt außerdem die Erwartung nahe, Spenderkinder müssten dankbarer als andere Menschen sein, dass sie leben.

Dass dieser Satz aus der Elternperspektive formuliert ist, merkt man, wenn man danach fragt, wer evtl. traurig wäre, wenn es das Spenderkind nicht gäbe. Wenn es das Spenderkind nicht gäbe, könnte es auch nicht traurig darüber sein. Die Eltern wären jedoch vermutlich traurig, wenn sich ihr Kinderwunsch nicht erfüllt hätte.

Man kann den Satz übrigens auf jede Lebenssituation anwenden: „Mein Vater ist gestorben.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ „Mein Mann und ich lassen uns scheiden.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ „Ich bin unfruchtbar.“ „Sei doch dankbar, dass Du lebst.“ Er ist in jeder Lebenssituation unpassend.

2. Du bist doch ein absolutes Wunschkind!

Diese Bemerkung nimmt die Gefühle des Spenderkinds nicht ernst und relativiert sie an der Tatsache, dass Spenderkinder von ihren Wunscheltern gewünschte und geplante Kinder sind. Mit diesem Satz werden Spenderkinder aufgefordert, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis ds genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit dafür zurückzustellen, ein gewünschtes Kind zu sein. Mit dem Begriff Wunschkind wird oft verbunden, dass gewollte Kinder eine glückliche Kindheit haben (siehe dazu auch unser Beitrag Wunschkind – Elternwunsch oder Kinderwunsch). Sich von den Eltern nicht gewollt zu fühlen, kann sehr verletzend für ein Kind sein. Allerdings bedeutet es umgekehrt nicht, dass Spenderkinder stets eine glückliche Kindheit haben. Auch Spenderkinder erleben z.B. Trennungen und psychische Krankheiten von Elternteilen. Nicht alle ursprünglichen Wunscheltern kommen mit der Familienform so gut zurecht, wie sie geplant hatten. Für den nicht-verwandten Wunschelternteil ist es teilweise schwieriger als erwartet, einen Fremden im Kind zu erkennen.

Spenderkinder sind außerdem nicht nur gewünscht – sie haben einen genetischen Elternteil, der eingewilligt hat, sie möglicherweise niemals kennenzulernen, der kein Interesse an ihnen als Person hat.1

3. Und was hast du jetzt davon, dass zu wissen?

Die Frage wertet die Bedeutung von Wahrheit und die Kenntnis der Abstammung ab. Die meisten Menschen möchten über wichtige Grundlagen ihres Lebens Bescheid wissen. Die eigene Herkunft ist eine solche wesentliche Grundlage. Wer die Wahrheit kennt, kann sich mit ihr auseinandersetzen und bewusst wahrnehmen, welche Bedeutung die genetische und welche die soziale Abstammung für einen selbst hat und wie man damit umgeht, wenn die Eltern dieses Wissen lange geheim gehalten haben. Das Wissen über die genetische Abstammung ist außerdem wichtig für bestimmte Krankheitsanlagen.

4. Wen interessiert schon ein Erzeuger, wenn ein Vater da war/ist? / Wie kann man sich so für den Spender interessieren, wenn man doch mit Liebe aufgezogen wurde? / Du hast doch einen Vater! / Dein genetischer Vater ist doch nicht so wichtig wie Dein sozialer Vater! / Die geliebten und gelebten Jahre sind viel wichtiger als die genetische Herkunft.

Diese Art von Bemerkungen wertet die Bedeutung des genetischen Elternteils ab. Bei vielen Spenderkindern ruft der Vergleich mit der Bedeutung des sozialen Vaters außerdem Schuldgefühle hervor, weil sie ihre sozialen Eltern mögen oder lieben und mit ihrem Interesse am genetischen Vater nicht verletzen möchten.

Viele Menschen interessieren sich für ihre genetische Abstammung, wenn auch nicht alle. Welche Bedeutung Spenderkinder dieser Verbindung geben, variiert. Es ist aber anmaßend, wenn andere Menschen ihnen vorgeben, welche Art von Verbindung – sozial oder genetisch – welchen Stellenwert einnehmen soll. Viele Spenderkinder halten sowohl soziale als auch genetische Elternschaft für wichtig und möchten sich nicht ausschließlich für die eine oder andere entscheiden.

Für einen Perspektivwechsel sollte man sich vorstellen, dass man selbst erfährt, dass das eigene Kind im Krankenhaus vertauscht wurde. Obwohl man das Kind sehr liebt und es mittlerweile vielleicht sogar schon erwachsen oder im Teenager-Alter ist, so denkt man doch bestimmt darüber nach, was aus dem biologischen Kind geworden ist. Man würde eine Art Unruhe oder Getriebenheit verspüren, zumindest wären die Dinge in Unordnung geraten. Niemand würde hier versuchen, die Situation zu relativieren, indem er sagt: „sei doch froh, Du hast doch ein Kind.“ Spenderkinder sind aber in genau dieser Situation, nur dass ihnen der biologische Elternteil vorsätzlich vorenthalten wurde.

Besonders oberflächlich ist diese Art von Kommentaren von Menschen, die die Wunscheltern und die Familiensituation gar nicht oder kaum kennen und daher gar nicht wissen, ob man einen sozialen Vater/einen zweiten Wunschelternteil hatte oder mit Liebe aufgezogen wurde.

5. Versetz‘ Dich doch mal in die Lage Deiner Eltern!

Der Kommentar beinhaltet die Wertung, dass die Situation der Wunscheltern wichtiger sei als die des Kindes und dass das Kind seine eigenen Bedürfnisse aufgeben sollte. Der Satz deutet an, dass sich das Spenderkind bislang nicht in die Lage der Eltern hineinversetzt habe und ich-bezogen sei. Unserer Erfahrung nach ist es eher so, dass viele Spenderkinder die Situation anfänglich vor allem die Lage ihrer Eltern sehen und das Gefühl haben, sie beschützen zu müssen – vor anderen und vor eigenen negativen Gefühlen. Zum Teil können Sie erst nach einer Zeit wahrnehmen, dass sie selbst eigene Wünsche und Bedürfnisse haben, die wichtig sind, auch wenn sie nicht zu den Wünschen ihrer Wunscheltern passen.

6. Deine Eltern haben es doch nur gut gemeint!

Diesen Hinweis bekommen oft spät aufgeklärte Spenderkinder, wenn sie ihre Gefühle dazu ausdrücken, dass ihre Eltern ihnen lange die Wahrheit über ihre Abstammung verschwiegen haben. Der Satz wertet die Gefühle des Spenderkindes ab und unterstellt, dass es die Intention der Eltern nicht wahrnehme und ich-bezogen sei. Leider können auch gut gemeinte Handlungen verletzen. Spenderkinder haben ein Recht auf ihre eigenen Gefühle dazu. Wenn sie erst als Erwachsene von ihrer Zeugungsart erfahren, haben sie jedes Recht, wütend oder traurig zu sein. Auch wenn sie das Kind damit schützen wollten, haben die Eltern das Kind nicht als gleichwertigen Menschen behandelt, indem sie ihm wesentliches Wissen über seine Herkunft vorenthalten haben. Viele Wunscheltern verschweigen den anderen genetischen Elternteil auch deshalb, weil sie Angst haben, dass die Beziehung zum nicht-genetischen Wunschelternteil darunter leiden könne. Damit wird unterstellt, dass keine stabile Beziehung besteht, sondern das Kind sie nur unter der Annahme genetischer Verwandtschaft aufrechterhält. In jedem Fall wird das Vertrauen des Kindes in eine von beiden Seiten ehrliche Beziehung ausgenutzt.

7. Es ist undankbar deinem sozialen Vater gegenüber, wenn du nach deinem Spender suchst.

Der Kommentar drückt aus, dass Spenderkinder ihrem sozialen Vater dankbar sein und ihn schützen müssen. Das Kind wird aufgefordert, die Perspektive des sozialen Vaters einzunehmen und mit Rücksicht auf ihn seine eigenen Bedürfnisse zurückzustellen. Es ist anmaßend, einem anderen Menschen vorzuschreiben, nicht nach seinen genetischen Wurzeln zu suchen. Der soziale Vater hat sich entschieden, ein Kind von einem anderen Mann zeugen zu lassen, damit er Vater werden konnte. Es scheint daher folgerichtig, dass er sich in diesem Zusammenhang mit seiner Unfruchtbarkeit auseinander setzt und das Recht seines Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung anerkennt und unterstützt.

8. Die Ärzte haben doch nichts falsch gemacht, indem sie die Unterlagen schon vernichtet haben. Damals wurde sich eben auf Anonymität geeinigt und die Rechtslage war eben so.

Der Kommentar beinhaltet die Wertung, dass damals alles rechtmäßig ablief und das Spenderkind sich nicht beklagen/seine eigenen Bedürfnisse zurückstellen solle. So ist es aber nicht – die Zusicherung von Anonymität hatte in Deutschland nie eine rechtliche Grundlage, wurde aber trotz eines entsprechenden Hinweises der Ärztekammer gegeben.2.

9. Der Spender hat bewusst anonym gespendet und will nichts von dir wissen.

Diese Bemerkung legt nahe, dass es alleine auf die Gefühle des Spenders ankommt und das Spenderkind daher nicht nach ihm suchen soll. Die tatsächlichen Gefühle des genetischen Vaters sind jedoch nicht bekannt. Auch wenn der genetische Vater sich nicht für das Spenderkind interessiert, möchten ihn manche Spenderkinder dennoch gerne kennenlernen und erreichen, dass er sich wenigstens nachträglich mit seiner Entscheidung auseinandersetzt, Kinder in die Welt zu setzen.

10. Warum suchst du, was willst du von dem biologischen Vater, er hat dir doch gar nichts gegeben, sondern „nur“ seinen Samen.

Dieser Kommentar wertet die Bedeutung des genetischen Elternteils ab, von dem 50 % der Erbanlagen stammen. Die tatsächlichen Gefühle des genetischen Vaters sind nicht bekannt und können sich über die Jahre auch geändert haben. Es gibt einige Männer, die sich durchaus für die durch sie gezeugten Kinder interessieren und zu einem Kontakt bereit sind. Davon abgesehen ist es für viele Spenderkinder bereits bedeutsam, den Namen des genetischen Vaters zu kennen.

11. Ich verstehe nicht, warum das so eine große Sache für dich ist.

Zumindest bei nahestenden Menschen wünschen sich Spenderkinder, dass diese versuchen, ihre Gefühle zu verstehen. Wenn dies nicht möglich ist, ist es respektvoll die Gefühle zumindest anzuerkennen.

12. Warum beschäftigst Du Dich mit der Vergangenheit, sieh in die Zukunft! / Willst Du jetzt die ewig Suchende sein? Damit Du dann später frustriert und alt bist, ohne Dein eigenes Leben gelebt zu haben? 

Auch wenn diese Ratschläge gut gemeint sind, nehmen sie die Gefühle und Bedürfnisse der Suchenden nicht ernst. Zu wissen, wer die genetischen Elternteile sind, ist vielen Menschen – auch Spenderkindern – wichtig. Die Suche nach der Abstammung und möglichen Halbgeschwistern ist mit den modernen DNA-Daten deutlich erfolgsversprechender geworden.Viele Spenderkinder suchen nach ihrer genetischen Abstammung, leben aber parallel ein ganz normales Leben und haben auch andere Interessen und Projekte.

Von wem stammen die Sätze?

Es macht natürlich einen großen Unterschied, wer diese Sätze sagt. Online-Kommentare stammen von Fremden, die sich teilweise das erste Mal mit dem Thema Spenderkinder beschäftigen. Dazu kennen sie keine Spenderkinder persönlich. Sie kommentieren oft so, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt. Generell sind viele Online-Kommentare nicht sonderlich empathisch oder höflich.3 Gerade wegen dieser unvoreingenommenen Unhöflichkeit zeigen Social-Media-Kommentarspalten aber am deutlichsten, wie sehr sich die Gesellschaft mit den Eltern identifiziert und wie sehr das Spenderkind darauf reduziert wird, „Wunschkind“ zu sein, das dankbar für seine Existenz sein soll.4

Verletzend und entfremdend können diese Sätze jedoch sein, wenn sie von Familienmitgliedern und Freunden stammen – Menschen, von denen Spenderkinder Verständnis und Empathie erhoffen. Gerade in Situationen, in denen sich Spenderkinder bewusst öffnen, indem sie ihre Gefühle äußern, können sie sich auf Grund solcher Sätze unverstanden und in einer Verteidigungsposition fühlen. Dies kann dazu führen, dass das Spenderkind seine eigenen Gefühle und Bedürfnisse unterdrückt. Wegen des Gefühls der Unverstandenheit und mangelnden Empathie kann es zur Entfremdung von Familie und Freunden kommen.

Auch im professionellen Beratungskontext erleben Spenderkinder leider immer wieder Unverständnis für ihre Gefühle und dass von ihnen erwartet wird, die Perspektive ihrer Eltern einzunehmen und ihre eigenen Bedürfnisse zurückzustellen.

Für diese Bemerkungen gibt es verschiedene Gründe:

Einerseits kann eine generelle Empathielosigkeit vorliegen. Manche Menschen sagen dann lieber gar nichts (wahrscheinlich die bessere Idee), andere äußern sich unpassend. Es kann aber auch dahinterliegende Motive geben:

Wenn das Kind negative Gefühle äußert, kann bei Wunscheltern das Gefühl entstehen, ihre Entscheidung für eine Familiengründung mit den Keimzellen Dritter rechtfertigen zu müssen. Anstatt die Gefühle des Kindes anzuerkennen oder sich zum Beispiel für das Vorenthalten von Wissen zu entschuldigen, verteidigen sie sich durch einen Angriff: das Kind wird ermahnt, dankbar dafür zu sein, dass die Eltern die Mühen einer künstlichen Befruchtung auf sich genommen haben und das Kind gewollt haben.

Bei Freunden können die Themen genetische Abstammung, Familiengeheimnisse und Kinderwunsch eigene Gefühle und Erfahrungen berühren. Wenn sie auf Grund dieser Erfahrungen andere Gefühle und Wünsche haben, kann dies dazu führen, dass sie Gefühle von Spenderkindern nicht anerkennen können. Dazu kommt, dass viele Menschen das Wissen über die Abstammung als so selbstverständlich wahrnehmen, dass ihnen die Auswirkungen nicht klar sind, wenn man dieses Wissen nicht besitzt. Einige Beispiele: Manche Menschen haben vielleicht einen Vater, zu dem sie keinen Kontakt haben oder den sie ablehnen. Die Situation ist nicht mit der von Spenderkindern vergleichbar, weil diese Menschen ihre genetische Abstammung trotzdem kennen und sich zum Teil bewusst entschieden haben, dass sie nicht wichtig für sie ist. Für solche Menschen kann es trotzdem schwer sein, nachzuvollziehen, dass man eine Person finden möchte, nur weil man genetisch mit ihr verwandt ist und auch, wenn man dann möglicherweise feststellt, dass man ihre Einstellungen oder ihr Verhalten ablehnt. Oder ein Freund ist adoptiert und möchte seine Geburtsfamilie nicht ausfindig machen. Häufiger kommt auch die Situation vor, dass Frauen sich als Notfall-Plan überlegt haben, ein Kind mit einer Samenspende zu bekommen, wenn sie bis zu einem bestimmten Alter keinen Partner haben. Dann kann es schwierig sein, mit ihnen kritische Aspekte von Samenspende zu diskutieren.

Bei Freunden kann ein weiterer Grund sein, dass manche Menschen es schwer ertragen können, wenn andere sich verletzt, verärgert oder entmutigt fühlen. Um sich selbst nicht hilflos zu fühlen, geben sie Ratschläge zur aktiven Bekämpfung der Gefühle des Erzählenden oder versuchen, den Kummer wegzureden („ist doch nicht so schlimm“).

Was empfinden Spenderkinder nach diesen Sätzen?

Im besten Fall verbleibt bei Spenderkindern nach solchen Bemerkungen ein Gefühl der Irritation.

Kommen diese Botschaften von Eltern, können sie zu Entfremdung und Frustration führen, wenn das Kind seine Bedürfnisse weiterhin ernst nimmt und nicht den wahrgenommenen Bedürfnissen der Eltern wieder unterordnet. Wenn eine unvoreingenommene Kommunikation über die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes abgelehnt wird, kann das Kind dies als mangelnden Respekt wahrnehmen. Vielleicht ist es sogar wütend, dass die Eltern versuchen, ihm die eigene Einschätzung des emotionalen Schmerzes auszureden oder dass sie Schuldgefühle bei ihm wecken. Eine mögliche Reaktion ist, dass das Spenderkind aufhört, mit seinen Eltern über seine Gefühle zu sprechen und ihnen zum Beispiel nicht erzählt, wenn es Halbgeschwister oder seinen genetischen Vater ausfindig macht.

Kommen diese Botschaften von Freunden, können sich Spenderkinder unverstanden und nicht ernstgenommen fühlen, schlimmstenfalls isoliert. Möglicherweise suchen sie sich nach solchen Erfahrungen andere Freunde oder zögern, sich ein weiteres Mal emotional zu öffnen.

Auch gut gemeinte Ratschläge können irritieren oder verärgern – weil der oder die Erzählende vielleicht gar keinen Ratschlag hören wollte, sondern sich nur jemanden gewünscht hat, der ihr oder ihm zuhört.

Welche Reaktionen wünschen sich Spenderkinder stattdessen?

Die Reaktion, die sich viele Spenderkinder wünschen, ist nicht Spenderkinder-spezifisch, sondern eine respektvolle Kommunikation:

  • Trösten und Mitfühlen sind wesentliche Faktoren des menschlichen Zusammenlebens.Oft reicht schon das Signal aus, dass man für die Person da ist. Gefühle können nicht richtig oder falsch sein. Es ist daher nicht hilfreich, sie zu bewerten oder abzuwerten, sondern es geht darum sie anzunehmen – zum Beispiel, indem Bedauern ausgedrückt wird, dass es dem Gegenüber gerade nicht gut geht.
  • Für Spenderkinder sind Zuhörende hilfreich, die sich empathisch in ihre Situation hineinzuversetzen und aufgeschlossen dafür sind, dass diese neue Perspektive vielleicht sogar die eigene Meinung und Einstellung verändert.
  • Für ein einfühlsamen Zuhören ist es hilfreich, wenn die zuhörende Person eigene Gedanken und Gefühle zunächst zurückhält und stattdessen mit Rückfragen signalisiert, dass Sie daran interessiert ist, die Wahrnehmung des Spenderkindes zu verstehen. Wenn sie das Verstandene in eigenen Worten zusammenfasst, kann sie überprüfen, ob sie es richtig verstanden hat.
  • Spenderkinder erleben so viel Unverständnis für ihre Perspektive, dass es meistens erstmal darum geht, sicherzustellen, dass das Gegenüber einen verstanden hat. Erst wenn deutlich geworden ist, dass die zuhörende Person die Perspektive des Spenderkindes verstanden hat, kann anschließend ggf. ein Wechsel stattfinden und die zuhörende Person ihre eigene – davon abgegrenzte – Perspektive einbringen.
  • Ratschläge werden oft als Versuch erlebt, ein unangenehmes Gefühl zu beenden, dabei geht es oft darum, das unangenehme Gefühl auszuhalten. Es ist sehr hilfreich, Menschen zu kennen, mit denen man auch über unangenehme Gefühle sprechen kann und die einem nur dann einen Rat geben, wenn man sie danach fragt. (Oder die zumindest fragen, ob sie eine gute Idee anbringen dürfen.) Die meisten Menschen finden gerne selbst Lösungen für ihre Probleme.

Ein paar andere Beispiele für nervige Aussagen gegenüber Menschen, die Geheimnisse über ihre Abstammung entdecken, nennt das Severance Mag: After a DNA Surprise 10 Things No One Wants To Hear 

  1. Dies gilt bei Samenvermittlung über eine Samenbank. Bei privater Samenvermittlung sind einige Männer durchaus menschlich an ihren Kindern interessiert. Manchmal wird auch ganz bewusst ein Mann als genetischer Vater gewählt, zu dem das Kind von Anfang an Kontakt haben kann. []
  2. Siehe die Hinweise unter Rechtliches []
  3. Instagramm richtet deswegen nun einen Warn-Filter vor dem Posten ein. []
  4. Wobei auch Wunscheltern teilweise sehr abwertenden Kommentaren ausgesetzt sind wie „Dann adoptiert doch“ oder „Es gibt eh schon genug Kinder“. []

Les enfants du secret – Dokumentation über französische Spenderkinder auf Arte

Auf Arte wird derzeit die Dokumentation „Les enfants du secret“ (deutscher Titel: Papa ist nicht mein Papa) über die Situation der etwa 70.000 Spenderkinder in Frankreich gezeigt – einer der schönsten und berührendsten Filme, die ich über das Thema Spenderkinder bislang gesehen habe. In Frankreich ist die Anonymität der Spender gesetzlich vorgeschrieben, Spenderkinder haben – anders als in Deutschland – kein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Sie dürfen noch nicht einmal den Spender fragen, ob er mit einem Kontakt einverstanden wäre.

Der Filmregisseur Rémi Delescluse ist selbst ein Spenderkind. Er wurde von seinen Eltern im Alter von fünf Jahren aufgeklärt. Als er selbst 31 Jahre später Vater wird, begibt er sich auf die Suche nach seinem genetischen Vater. Auf dieser Suche interviewt er mehrere Reproduktionsmediziner, seine Eltern, Spender und andere Spenderkinder, die überwiegend Mitglieder unserer französischen Schwester-Organisation PMA sind.

Die Dokumentation ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: sie ist sehr bewegend, da seine eigene Betroffenheit es Rémi ermöglicht, auch sehr persönliche und emotionale Gespräche vor der Kamera zu führen. Gleichzeitig wird klar, dass Spenderkinder auch in Frankreich die gleichen Probleme haben und ähnliche Fragen stellen wie in Deutschland und in anderen Ländern.

Typisch hierfür ist zum Beispiel, dass Rémi bereits im Alter von fünf Jahren aufgeklärt wurde, aber erst 31 Jahre später wieder mit seinen Eltern darüber spricht. Er begründet dies mit den folgenden Worten: „Weil ihr nie darüber gesprochen habt, habe ich mich nicht getraut zu fragen.“ Es entspricht den Erfahrungen einiger unserer frühaufgeklärten Mitglieder, dass die Samenspende trotz der Aufklärung des Kindes ein Tabu in der Familie darstellen kann. Rémis Mutter bestätigt, dass sie auch aus Unbehagen über die Unfruchtbarkeit ihres Mannes nicht darüber gesprochen hätten. Ganz selbstverständlich sagt Rémi inzwischen: ich habe drei Eltern. Auch der Verein Spenderkinder bevorzugt den Begriff der „Familiengründung zu dritt“.

In den Interviews mit der behandelnden Ärztin seiner Mutter und einer Oberärztin in einer der staatlichen Samenbank CECOS schafft Rémi es, seine Perspektive freundlich aber nachdringlich durch Fragen einzubringen. So schafft er es, dass die Ärztin der Samenbank recht offen zugibt, dass sie und andere Ärzte es bereits bei der Schaffung des Systems für wahrscheinlich hielten, dass die Kinder wissen möchten, wer ihr genetischer Vater ist. Sie entschieden sich aber, die Anonymität der genetischen Väter höher zu gewichten. Sie vermuteten, dass Samenspenden nur unter dieser Voraussetzung akzeptiert würden, weil sie ansonsten in der damaligen konservativen Gesellschaft zu sehr mit Ehebruch assoziiert worden wären.

Rémi ist auch dabei, als die Mitglieder von PMA sich entschließen, sich bei einer amerikanischen DNA-Datenbank einzutragen (es sieht im Film aus wie 23andme). Das ist in Frankreich zwar außerhalb eines Gerichtsverfahrens verboten und bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 3750 Euro – aber wie die Mitglieder von PMA sagen, lässt ihnen der französische Staat keine andere Wahl, Klarheit über ihre Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse untereinander zu erhalten.

Eine große Rolle in dem Film nimmt die Geschichte von Arthur und Audrey Kermalvezen ein. Beide sind in Frankreich relativ bekannt, da sie Bücher über ihre Geschichte veröffentlicht haben.1 Selbst als sie heiraten wollten, und Auskunft darüber begehrten, ob sie denselben genetischen Vater haben, wurde ihre Klage auf Auskunft abgewiesen. Daher überlegten sie, ob sie ihren Kinderwunsch lieber aufschieben sollten. Schließlich erfuhren sie inoffiziell, dass sie nicht verwandt sind. Über den DNA-Test erfährt Audrey, dass sie zwei Halbschwestern hat, die sie bereits aus dem Verein PMA kennt. Eine ihrer Halbschwestern hatte sie bereits als Anwältin vertreten.

Arthur findet schließlich als erstes französisches Spenderkind seinen genetischen Vater mit Hilfe eines DNA-Tests. Er sagt fast verwundert: „Nach drei Wochen habe ich alles, was ich seit dreißig Jahren wissen wollte.“ Er hat Glück und sein genetischer Vater ist offen für einen Kontakt. Rémi ist bei ihrer dritten Begegnung dabei und es ist rührend zu sehen, wie vertraut die beiden bereits miteinander umgehen. Arthur sagt zur Bedeutung seiner Entdeckung: „Mein Leben hat ein viel stabileres Fundament“. Das entspricht meinen eigenen Gefühlen, als ich vor mehr als einem Jahr meinen Vater ebenfalls durch einen DNA-Test identifizieren konnte – obwohl er – anders als Arthurs Vater – nicht offen für einen Kontakt war.

Arthur macht allerdings auch eine gesundheitlich wichtige Entdeckung: Sein genetischer Vater hat eine Erbkrankheit in Form einer Proteinstörung, die das Risiko für eine Lungenembolie erhöht. Möglicherweise hat Arthur oder eines seiner beiden kleinen Kinder die Störung ebenfalls. Durch dieses Wissen kann er zumindest bewusst mit der Möglichkeit dieser Krankheit umgehen.

Rémi selbst überlegt länger, ob er den DNA-Test wirklich machen möchte. Als er sich dafür entschieden hat, findet er aber leider nicht sofort direkte Hinweise auf Verwandte väterlicherseits. Der Film endet dennoch versöhnlich mit der Geburt von Rémis Tochter. Es ist relativ wahrscheinlich, dass Rémi in den nächsten Jahren nähere Verwandte findet, da sich immer mehr Menschen bei DNA-Datenbanken eintragen lassen.

Zwei Kritikpunkte an dem Film gibt es allerdings doch: 1. Die deutsche Übersetzung des Titels in „Papa ist nicht mein Papa“ ist unpassend. Rémi sagt mehrmals, dass sein sozialer Vater sein Papa sei. Auch viele deutsche Spenderkinder wehren sich dagegen, „Papa“ und „genetischer Vater“ gleichzusetzen. 2. Am Schluss sagt Rémi, dass er seinem genetischen Vater „nur“ „danke“ sagen wolle, dafür, dass es ihn gibt. Manche Spenderkinder empfinden tatsächlich Dankbarkeit gegenüber ihren genetischen Vater. Andere Spenderkinder kritisieren, dass von Ihnen oft Dankbarkeit für ihre Existenz erwartet wird und damit verlang wird, von anderen als unangenehm erlebte Gefühle (wie z.B. Unzufriedenheit über die eigene Entstehungsweise, Trauer über die Unkenntnis des genetischen Vaters oder dessen Desinteresse, Ärger über missbrauchtes Vertrauen, etc.) hinter einer grundsätzlichen Dankbarkeit für das Leben zurückzustellen.

In Frankreich wird derzeit erwogen, die Rechtslage zu künstlicher Befruchtung und den Rechten von Spenderkindern zu ändern. Umfragen zufolge finden inzwischen mehr Franzosen, dass Spenderkinder zumindest das Recht haben sollten, ihren genetischen Vater zu kontaktieren. Außerdem läuft derzeit noch eine Klage von Audrey Kermalvezen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es gibt also Hoffnung, dass die restriktive Rechtslage in Frankreich zumindest etwas gelockert wird.

Der Film kann bis zum bis zum 6. September 2019 in der Arte Mediathek auf Deutsch und auf Französisch angesehen werden. Hoffentlich wird er aber noch öfter gezeigt werden.

  1. Arthur Kermalvezen, Ganz der Papa: Samenspender unbekannt, Patmos 2009; Audrey Kermalvezen, Mes origines : Une affaire d’état, 2014; Arthur Kermalvezen, Le Fils, Iconoclaste 2019. []

Ärzte des Netzwerks Embryonenspende auch in zweiter Instanz freigesprochen

Im Strafverfahren gegen mehrere Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende hat das Landgericht Augsburg die angeklagten Mediziner am 13. Dezember 2018 auch in zweiter Instanz freigesprochen.1

Das Netzwerk Embryonenspende vermittelt Embryonen, die im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung entstanden sind, von den ursprünglichen Wunscheltern jedoch nicht mehr ausgetragen werden möchten, an andere Wunscheltern. Neben Embryonen, bei denen die Ei- und Samenzelle bereits verschmolzen sind, vermittelte das Netzwerk jedoch auch Eizellen, die bereits mit dem Samen des Mannes imprägniert sind, aber bei denen die Zellkerne noch nicht verschmolzen sind (sog. 2 PN-Zellen).

Rechtlicher Streitpunkt des Strafverfahrens ist die Frage, ob die Weiterkultivierung einer solchen 2 PN-Zelle zum Zweck der Übertragung auf eine andere Frau als die Frau, von der die Eizelle stammt, eine nach § 1 Abs.atz 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene Befruchtung zur Übertragung an eine andere Frau darstellt. Das Gutachten des Netzwerks Embryonenspende der emeritierten Rechtsprofessorin Monika Frommel vertritt, dass der Straftatsbestand nicht verwirklicht ist. Zwei andere Gutachten nehmen dagegen einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz an.2

Das Landgericht Augsburg hat sich der Meinung von Frau Prof. Frommel angeschlossen und vertritt, dass kein Verstoß gegen § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz vorliegt und die angeklagten Mediziner damit keinen Straftatsbestand verwirklicht haben. Das Amtsgericht Dillingen hatte die Mediziner in der ersten Instanz mit Urteil vom 20. März 2018 ebenfalls freigesprochen, allerdings „nur“ wegen eines Verbotsirrtums – was bedeutet, dass sie den Straftatbestand verwirklicht hatten, aber lediglich nicht schuldhaft gehandelt hatten (unsere Kritik hierzu). Diese Unterscheidung ist durchaus bedeutsam: nach dem Urteil des Amtsgerichts Dillingen dürften die Mediziner keine 2 PN-Zellen mehr vermitteln, nach dem Urteil des Landgericht Augsburg dürfen sie es weiterhin.

Das Landgericht Augsburg nahm an, dass bei einer 2 PN-Zelle die Befruchtung bereits abgeschlossen sei. Die Auflösung der beiden Vorkerne und Verschmelzung zu einer stelle nur die natürliche Entwicklung nach der künstlichen Befruchtung dar. Hierfür spreche auch der natürliche Sprachgebrauch. Das systematische Argument, dass § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz bei dieser Interpretation keinen Anwendungsbereich besitze, hält das Gericht nicht für zwingend, da das Embryonenschutzgesetz in die Jahre gekommen sei und zeitgerecht und modern ausgelegt werden müsse.

In einer Besprechung in der Zeitschrift Medizinrecht kritisieren zwei Mitarbeiterinnen der Bundesärztekammer, dass das Landgericht Augsburg sich bei dieser wesentlichen Frage nicht der fachlichen Expertise ausgewiesener Experten oder der Bundesärztekammer als Richtliniengeber für die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung menschlicher Keimzellen bedient habe.3 Die Richtlinie verwende bewusst den Begriff „imprägnierte Eizelle“ und nicht „befruchtete Eizelle“. Sowohl der Rechtsbegriff i. S. v. § 1 Absatz 1 Nummer 2 Embryonenschutzgesetz wie auch medizinisch-wissenschaftliche Tatsachen um Befruchtungsvorgang und zur Embryonalentwicklung blieben mit Verweis auf den natürlichen Sprachgebrauch unbeachtet.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Damit wird in dritter Instanz nun der Bundesgerichtshof entscheiden und die Frage endlich höchstrichtlich klären. Der Verein Spenderkinder hofft, dass das BGH-Urteil auch die politischen Entscheidungsträger dazu motivieren wird, die rechtlichen Fragen der „Embryonenspende/Embryonenadoption“ ausdrücklich zu regeln. Der Verein Spenderkinder hat das Vorgehen des Netzwerks Embryonenspende bereits im Jahr 2014 kritisiert.

So werden die Daten der leiblichen Eltern eines durch „Embryonenspende“ gezeugten Kindes nicht im Juli 2018 eingerichteten Samenspenderregister eingetragen. Das bedeutet, dass durch „Embryonenspende“ gezeugte Kinder sich für die Realisierung ihres Rechts auf Kenntnis der Abstammung an den behandelnden Arzt wenden müssen. Hiermit haben Mitglieder des Vereins Spenderkinder keine guten Erfahrungen gemacht.

  1. Landgericht Augsburg, Urteil vom 13.12.2018, Az. 16 Ns 202 Js 143548/14 – nicht rechtskräftig. []
  2. Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen; Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1802-1807. []
  3. Hübner/Pühler, MedR 2019, 483, 488. []

Keine Anonymität für DDR-Spender

Der BGH hat bereits am 23. Januar 2019 entschieden, dass sich auch Samenspender in der DDR heute nicht auf eine zugesicherte Anonymität berufen können (Vollständiges Urteil). Daher muss die betroffene Reproduktionsklinik einer durch Samenspende gezeugten Person Auskunft über die Identität des damaligen Samenspenders geben. Das Landgericht Dresden musste nun noch klären, ob es konkrete Anhaltspunkte beim Spender gibt, die dafür sprechen, dass ausnahmsweise sein Recht auf Privatsphäre überwiegt. Das hat es mit Urteil vom 28. Juni 2019 verneint (Az. 3 S 390/17).

Der Verein Spenderkinder begrüßt diese Entscheidung und hofft, dass es für Spenderkinder, die noch vor der deutschen Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR gezeugt wurden, nun einfacher wird, ihr Recht auf Kenntnis der Abstamung durchzusetzen. Der BGH hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass das Interesse des Kindes an seiner Abstammung regelmäßig ein höheres Gewicht besitzt als das Interesse des Samenspenders an Anonymität (BGH, Urteil vom 28.01.2015 – XII ZR 201/13). Er wies dabei insbesondere darauf hin, dass der Samenspender sich auch bei einer Zusicherung von Anonymität bewusst mit einem maßgeblichen Beitrag an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt habe und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trage, die bei der Abwägung zugunsten des die Auskunft begehrenden Kindes streite. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Samenspenders könne sich auch im Übrigen ein geschütztes rechtliches Interesse ergeben, das gegen die Rechtsposition des Kindes abzuwägen sei. Nicht maßgeblich seien insoweit allerdings die wirtschaftlichen Interessen des Samenspenders.

Mit Urteil vom 23. Januar 2019 hat der BGH den Auskunftanspruch von durch Samenspende gezeugten Menschen erneut bekräftigt und entschieden, dass dieser auch nicht von einer in der ehemaligen DDR zulässigen Anonymitätszusage beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 23.01.2019 – XII ZR 71/18). Eine Anonymitätszusage lasse das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes mit dem daraus folgenden Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung vollständig unberücksichtigt und sei insoweit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Daher könne DDR-Recht nicht angewendet werden. Dies verstoße auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot, denn dieses schütze nur das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung, nicht das Vertrauen auf die (insoweit) nicht dem Grundgesetz entsprechende Rechtslage in der ehemaligen DDR.

Unser Mitglied hat ihr Gerichtsverfahren gegen die Uniklinik Dresden jetzt endgültig gewonnen: die Klinik muss ihr den Namen ihres genetischen Vaters nennen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg, der auch vielen anderen Spenderkindern aus der DDR helfen wird.

Sisters Auf Netflix – die erste Spenderkinder-Serie

Erst vor kurzem habe ich auf eine Empfehlung aus unserem Verein entdeckt, dass es auf Netflix eine Serie zum Thema Spenderkinder gibt, und zwar wirklich aus der Sicht von Spenderkindern und nicht wie bei Starbucks oder The Kids are alright aus Sicht der Spender oder Wunscheltern: „Sisters“ aus Australien aus dem Jahr 2017.

Die Serie Sisters besteht aus 7 Folgen und kann derzeit leider nur über Netflix angesehen werden. Ich habe sie auf Englisch mit Untertiteln gesehen, ich weiß nicht ob es auch eine auf Deutsch synchronisierte Fassung gibt.

Der Inhalt

Der renommierte Melbourner Reproduktionsmediziner Julius Bechley offenbart schwerkrank, bei mehr als 100 künstlichen Befruchtungen sein eigenes Sperma verwendet zu haben. Seine eheliche Tochter Julia ist geschockt, versucht aber die neuen Halbgeschwister in ihrem Leben zu begrüßen. Insbesondere zu den beiden Schwestern Edie und Roxy entwickelt sie eine enge Beziehung und sie müssen überlegen, wie sie die neue Verwandtschaft in ihr Leben integrieren. Die Entdeckung löst für sie weitere Entwicklungen aus – auch im Verhältnis zu Eltern und Ehepartnern. Julia versucht heraus zu bekommen, warum ihr Vater so gehandelt hat, gleichzeitig droht ihm eine Sammelklage.

Bewertung (Achtung, kleine Spoiler)

Mir hat die Serie sehr gut gefallen – die Schauspieler sind gut und die Serie ist oft unerwartet witzig und gleichzeitig sehr emotional. Es kommen zwar einige Klischees vor wie dass Julia entdeckt, dass sie ausgerechnet mit einem Ihrer Halbbrüder einen One night Stand hatte. An anderer Stelle verteidigt Julia das Handeln ihres Vater vor den drohenden rechtlichen Konsequenzen damit, dass Ihre Halbgeschwister alle nicht existieren würden, wenn es ihren Vater nicht gegeben hätte. Die Serie stellt aber gleichzeitig gut dar, wie wichtig die biologische Verwandtschaft zum Vater, aber auch zu Halbgeschwistern für die Identität ist. Manche der Halbgeschwister stürzt die Offenbarung in eine Krise, manche sehen sie aber auch als Chance für neue Verbindungen zu anderen Menschen oder für eine neue Wahrnehmung von sich selbst. Die Serie endet relativ offen und leider scheint bislang unklar, ob es eine zweite Staffel geben wird. Allerdings soll es bald ein US-amerikanisches Remake geben.

Realer Hintergrund: Ärzte als Samenspender

Die Serie hat übrigens einen realen Hintergrund: in den Niederlanden hat Dr. Jan Karbaat nachgewiesenermaßen mehr als 50 Kinder mit seinem eigenem Sperma gezeugt. Das gleiche passierte bei Dr. Cline im US-Bundesstaat Indiana. Auch im Verein Spenderkinder haben schon drei Mitglieder herausgefunden, dass sie die Kinder des behandelnden Arztes waren. Diese Fälle sind im Ausmaß aber (noch) nicht vergleichbar.

 

Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf des Justizministeriums zum Abstammungsrecht

Am 13. März 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Die Veröffentlichung war wohl nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Zu dem Diskussionsteilentwurf hat der Verein Spenderkinder eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt (Stellungnahme_Diskussionsteilentwurf).

Anders als die bisherigen Gesetzentwürfe aus der Opposition handelt es sich um ein Gesamt-Reformpaket mit sehr weitreichenden Änderungen, das Elternschaft mit den Keimzellen Dritter rechtlich umfassend regeln soll und insbesondere auch voluntative Elemente zur Begründung von Elternschaft anerkennen möchte.

Aus unserer Sicht schießt der Entwurf aber weit über das Ziel hinaus und stellt soziale Elternschaft letztlich genauso unangreifbar wie eine bestehende genetische Vater- oder Mutterschaft. Insbesondere wird das Recht der Kinder zur Anfechtung der rein sozialen Elternstellung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage stark eingeschränkt.
Das ist nicht sachgemäß und stellt eine Verletzung des Rechts von Spenderkindern auf Kenntnis der Abstammung dar.

Genetische und soziale Elternschaft sind nicht völlig gleichzusetzen. Bei einer genetischen Verwandtschaft teilt das Kind etwa 50 % der Gene mit jedem genetischen Elternteil. Diese sind der Bauplan für die äußere Erscheinung, bestimmen aber auch gesundheitliche Dispositionen und zum Teil auch Interessen. Die genetische Verwandtschaft besteht unabhängig von einer sozialen Beziehung. Sie ist unauflösbar und wirkt weiter fort, indem sie von dem Kind an die eigenen genetischen Kinder weitergegeben wird. Soziale Elternschaft muss im Gegensatz zu genetischer Elternschaft erst wachsen und entsteht aus gemeinsam verbrachter Zeit, die zu einer Bindung führen kann. Daher muss die Zuordnung zumindest für das Kind angreifbar sein, wenn keine soziale Elternbeziehung zu dem nicht-genetischen Elternteil entstanden ist oder wenn das Kind die Herstellung einer rechtlichen Beziehung zu dem genetischen Elternteil wünscht.

Andere Regelungen wie die beabsichtigte Freistellung von privaten Samenspendern sind erheblich missbrauchsanfällig und führen zu Wertungswidersprüchen gegenüber „normalen“ Familien und Konstellationen, in denen durch Geschlechtsverkehr unbeabsichtigt ein Kind gezeugt wurde, für das der genetische Vater keine finanzielle Verantwortung übernehmen möchte.

Wir hoffen, dass das Konzept noch einmal überarbeitet wird und insbesondere die Rechte und Interessen von durch Samenspende gezeugten Menschen stärker berücksichtigt.

Belgischer „Bioethik-Experte“ fordert Verbot von DNA-Datenbanken

Inzwischen ist auch bei den vehementesten Verfechtern von Spenderanonymität angekommen, dass selbst rechtlich geschützte Anonymitätsversprechen angesichts der neuen technologischen Entwicklungen relativ bedeutungslos sind, weil Spender gegen ihren Willen mit Hilfe von DNA-Datenbanken wie Ancestry über Verwandte identifiziert werden können. Auch in unserem Verein haben dies schon mehrere Spenderkinder geschafft.

Der belgische „Bioethik-Experte“ Guido Pennings hat nun in einem Artikel in der Zeitschrift Human Reproduction gefordert, man solle die entsprechenden Datenbanken einfach verbieten. Der Artikel selbst ist noch nicht im Volltext kostenlos erhältlich, aber sein Inhalt wird in einem Artikel in der Daily Mail wiedergegeben.

Seine Argumente kurz zusammengefasst:

  • Es sei ein Zeichen von Respektlosigkeit und mangelnder Dankbarkeit, wenn Spenderkinder versuchen, ihre biologischen Väter zu identifizieren, obwohl diesen Anonymität versprochen worden sei.
  • Es stelle eine Verletzung der Privatsphäre dar, wenn man eine Person identifiziere oder sogar kontaktiere, die selbst nicht bei der DNA-Datenbank registriert sei.
    Männer, die in der Vergangenheit Samen gespendet hätten und sich nun in einer Beziehung befänden oder weitere Kinder hätten, könnten durch eine Kontaktaufnahme gestört werden.
  • Außerdem könnten Menschen, die nicht wussten, dass sie durch Samenspenden gezeugt wurden, durch genetische Geschwister kontaktiert werden. Dies könne zu Leid und Ärger in einem größeren Netzwerk von Menschen führen, die sich nie gekannt hätten, wenn es die DNA-Tests nicht gäbe.

Die Argumente von Pennings sind sicherlich auch davon geprägt, dass in Belgien anonyme Samenspenden nach wie vor zulässig sind – wogegen sich unsere Schwesterorganisation Donorkinderen seit langem einsetzt. Abgesehen davon, dass man mit einem Verbot von DNA-Datenbanken die Handlungsfreiheit aller Menschen der (in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht gegebenen) Anonymität von Samenspendern unterordnen würde, was ziemlich unverhältnismäßig wäre, könnte man ein Verbot auch faktisch schlecht durchsetzen. Die DNA-Datenbanken sind überwiegend in den USA ansässig, und die verschickten Speichelproben relativ unauffällig.

Bei den Forderungen handelt es sich also eher um ein ziemlich übertriebenes Herumgejammer angesichts einer technologischen Entwicklung, die das eigene Gedankenkonstrukt durchkreuzt. Dass die Forderungen ernsthaft aufgegriffen werden, ist daher unwahrscheinlich.

Halbgeschwister freuen sich überwiegend über den Kontakt

Teilweise ist die Darstellung der Auswirkungen des DNA-Tests auch einfach nicht richtig: wir hatten in unserem Verein inzwischen mehrfach die Situation, dass unseren Mitgliedern Halbgeschwister angezeigt wurden, die nichts von ihrer Zeugungsart wussten. Trotz dieser überraschenden und sicher teilweise auch schockierenden Entdeckung haben sich die neuen Spenderkinder jedoch überwiegend über ihre Halbgeschwister gefreut. Die Identifikation dieser Verbindungen ist also etwas Positives und nichts, was überwiegend Leid und Ärger auslöst. Außerdem weisen die DNA-Datenbanken inzwischen vor der Registrierung darauf hin, dass man bislang unbekannte Verwandte entdecken kann.

Keine Auseinandersetzung mit den Rechten von Spenderkindern

Bemerkenswert ist, dass ein „Bioethik-Experte“ kein Wort zu den Rechten von Spenderkindern verliert. Er erwartet im Gegenteil wie selbstverständlich von Spenderkindern, den genetischen Vater zu schützen. Normalerweise hält man in der Eltern-Kind Beziehung eher die Kinder für schutzwürdig. Grundsätzlich ist übrigens niemand vor einer Kontaktaufnahme durch andere Menschen innerhalb normaler Grenzen geschützt, so lange es nicht in ernsthafte Belästigung oder Bedrohung ausartet.

Die Forderung hat bei der internationalen Spenderkinder-Gruppe zu Belustigung geführt, da die Forderung eher Hilflosigkeit demonstriert und Guido Pennings regelmäßig einseitige Artikel zum Thema Familiengründung mit den Keimzellen Dritter veröffentlicht.

Unsere Favoriten unter den Reaktionen:

  • Guido Pennings schlägt wieder zu!
  • Der Versuch, Zahnpasta zurück in die Tube zu quetschen.
  • Vielleicht sollte man auch gleich den Zugang zum Internet verbieten.
  • Er hat bestimmt selbst Samen gespendet oder Freunde zum Spenden motiviert und jetzt sind alle sauer auf ihn.
  • Ich wusste nichts von meiner Zeugung durch Samenspende und habe mich aus anderen Gründen bei Ancestry registriert – mir wurde einfach ein Vater angezeigt – mal überlegt, wie das ist?

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Rechtsausschuss zu Abstammungsrecht

Am 18. März 2019 hat Spenderkinder-Mitglied Anne als Sachverständige an einer öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ teilgenommen.

 
Der Gesetzentwurf fordert eine Änderung im Abstammungsrecht, so dass Kinder, deren Mütter mit einer Frau verheiratet sind, die Ehefrau der Mutter automatisch als zweiten rechtlichen Elternteil zugeordnet bekommen. Die Zuordnung der Ehefrau der Mutter als zweiter rechtlicher Elternteil soll vom Kind nicht anfechtbar sein. Begründet wird die Änderung mit einer angeblichen Ungleichbehandlung zu verschiedengeschlechtlichen Ehen, bei denen der Ehemann der Mutter automatisch Vater der Kinder wird, die die Frau während der Ehe bekommt.

 
Der Verein Spenderkinder begrüßt die Intention des Antrags, Spenderkinder rechtlich besser abzusichern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Ein Kind, das durch eine ärztlich vermittelte Samenspende an ein lesbisches Paar gezeugt wurde, hat bis zur Adoption durch die soziale Mutter nur einen rechtlichen Elternteil. Überlegt es sich die Frau der Mutter von der Zeugung bis zum Adoptionszeitpunkt anders, hat das Kind auch anschließend keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Würde die leibliche Mutter vor der Adoption sterben, hätte das Kind überhaupt keine rechtlichen Eltern mehr. Das ist aus Sicht des Kindes kein wünschenswerter Zustand.

 
Der Verein Spenderkinder hält die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht für sinnvoll. Die autmoatische Zuordnung des Ehemanns der Mutter als Vater eines Kindes beruht auf der Vermutung, dass der Mann auch biologischer Vater des Kindes ist. Diese Vermutung ist bei der Ehefrau der Mutter unmöglich. Da es sich um eine Vermutung handelt, ist sie außerdem anfechtbar, so dass der tatsächliche biologische Vater auch rechtlicher Elternteil werden kann. Aus einer Ehe allein lässt sich außerdem auch nicht der Wille ableiten, auch Elternteil der Kinder der Ehefrau zu werden.

 
Um sicherzustellen, dass das Kind von Anfang an zwei rechtliche Elternteile hat, hält der Verein Spenderkinder eine Anerkennung des Kindes durch die Co-Mutter für sinnvoller, idealerweise schon vor Zeugung des Kindes. In dieses Konzept könnte man neben der Zustimmung der Mutter auch die Zustimmung des biologischen Vaters zu dieser Zuordnung einbinden. Vom Kind müsste diese Form der Anerkennung – wie bei der Anerkennung durch einen Mann nach § 1592 Nummer 2 BGB – anfechtbar sein.

 
Die Stellungnahme der Vereins Spenderkinder und der übrigen Sachverständigen (Dr. Markus Buschbaum, Prof. Dr. Nina Dethloff, Stephanie Gerlach, Prof. Dr. Rolf Jox, Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Christopher Schmidt, Wolfgang Schwackenberg, Markus Witt) zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen können öffentlich auf der Seite des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

 
Unter den Sachverständigen herrschte überwiegend Konsens dahingehend, dass das Kind bei einer Zuordnung auch ein Anfechtungsrecht haben muss. Auch der Ansatz am Abstammungsrecht wurde teilweise deutlich kritisiert und eine weitere Unterscheidbarkeit von Abstammungsrecht und Adoptionsrecht gefordert. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, sind die Chancen relativ gering, dass der Entwurf angenommen wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zudem wenige Tage vor der Anhörung einen eigenen Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts veröffentlicht, der jedoch wohl innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt war. Zu diesem Entwurf wird der Verein Spenderkinder bis Anfang Mai Stellung nehmen.