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Zeit-Dossier Tief in den Genen

In dem Dossier der aktuellen Zeit erzählt Henning Sußebach in dem Artikel „Tief in den Genen“ von der Suche nach meinem (Stinas) biologischen Vater – und die überraschende Entdeckung, dass er Prof. Thomas Katzorke ist, derjenige Arzt, der die Anonymität von Samenspendern lange Zeit vehement als Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination verteidigt hat und aus dessen Praxis fast ein Viertel der Mitglieder unseres Vereins stammt.

Ich bin nach Martin und einem weiteren Spenderkind schon das dritte Spenderkinder-Mitglied, bei dem sich herausgestellt hat, dass der Arzt sein eigenes Sperma verwendet hat. Martins biologischer Vater ist allerdings bereits verstorben und hatte keine vergleichsweise so prominente Stellung inne. Auch der andere Arzt ist bereits verstorben und war in der Reproduktionsmedizin eher unbedeutend. Auch in anderen Ländern gibt es solche Fälle: In den Niederlanden hat erst am Mittwoch ein Gericht in Den Haag entschieden, dass Spenderkinder aus der Praxis des inzwischen verstorbenen Dr. Karbaat das Recht auf einen DNA-Test mit ihm haben. In den USA hat im Bundesstaat Indiana ein Arzt mit seinem eigenem Sperma  vermutlich über 30 Kinder gezeugt – auch in Fällen, in denen das Sperma des Ehemannes verwendet werden sollte.

Aus Sicht von Spenderkindern ist es problematisch, wenn der Arzt sich als (ungewollter!) Samenspender herausstellt, weil sie damit das Ergebnis einer ethischen Grenzüberschreitung im Arzt-Patientenverhältnis sind. Während die Mutter dachte, dass sie mit dem Sperma eines ihr unbekannten Mannes befruchtet wird, hat der sie behandelnde Arzt eigenmächtig entschieden, dass er sich mit ihr fortpflanzen möchte. Wegen dieser ethischen Grenzüberschreitung wird der Arzt in der Regel befürchten, dass sein Geheimnis aufgedeckt wird und einem Kontaktversuch des Kindes nicht positiv gegenüber stehen.

Die Vorsitzende von DI-Netz e.V., Claudia Brügge, sieht ungebetene Samenspenden von Ärzten als massiven Übergriff auf die reproduktive Autonomie der Patientin, die mit einem ihr nicht bekannten Spender rechnet. Beim Kind könne es Befangenheit und einen Loyalitätskonflikt auslösen, dass der Arzt der Samenspender ist. Das kann ich bestätigen. Obwohl Prof. Katzorke und ich eine mehrjährige, von Auseinandersetzungen geprägte Vorgeschichte haben, habe ich länger überlegt, ob ich meinem biologischen Vater eine Offenlegung unserer Verbindung zumuten kann. Auch aus diesem Grund habe ich fast ein Jahr gewartet, bis ich meine Geschichte öffentlich gemacht habe.

Prof. Katzorke ist übrigens einen Tag nach Erscheinen des Zeit-Dossiers nicht mehr als Vorsitzender Arbeitskreises Donogene Insemination aufgeführt. Diese Konsequenz als Zeichen von Verantwortungsübernahme für eigenes Verhalten ist nach dem Bekanntwerden einer so massiven ärztlichen Grenzüberschreitung folgerichtig. Schade, dass es dafür der Offenlegung bedurfte. Noch im Juli wurde Prof. Katzorke in einem Artikel in der WAZ mit den Worten zitiert, dass es Grenzen gebe, die ein moderner Reproduktionsmediziner einhalte.

Den Schritt in die Öffentlichkeit bin ich gegangen, weil meine Geschichte zeigt, dass die Reproduktionsmediziner keine neutrale vermittelnde Stellung inne haben und auch niemals inne hatten, sondern selbstverständlich auch von eigenen Interessen geleitet handeln. Im Dossier wird dies sehr passend beschrieben als Auseinanderfallen von Fortschritt und gesellschaftlicher Kontrolle, so dass Pioniere in einem toten Winkel unbeobachtet bleiben. Wir sind sehr gespannt, wer in unserem Verein sich noch als Kind des behandelnden Arztes herausstellen wird.

Denn der Fortschritt ist inzwischen auch auf unserer Seite: noch vor 15 Jahren hätte wohl niemand gedacht, dass es DNA Datenbanken geben wird, die vergleichsweise erschwingliche Tests anbieten, mit denen man Verwandtschaftsverhältnisse über mehrere Generationen nachverfolgen kann. Spender können so auch über Verwandte identifiziert werden, die sich in einer solchen Datenbank registriert haben.

Inzwischen erreichen uns die ersten Zuschriften von Spenderkindern, die befürchten, ebenso betroffen zu sein. Ich kann natürlich nicht sagen, ob es stimmt, dass das „Einspringen“ eine Ausnahme war. Ich vermute allerdings, dass ein solches Vorgehen ab dem Umstieg auf die Kryokonservierung von Samen unwahrscheinlicher ist (entweder ab 1984 oder 1988), weil dann zumindest keine spontanen Spender-Engpässe mehr existiert haben sollten. Wer dem Verdacht trotzdem nachgehen möchte, sollte einen DNA-Test machen. Ich bin nach wie vor in allen großen DNA-Datenbanken (Ancestry, 23andme, FamilyFinder, MyHeritageDNA) registriert und würde mich trotz der widrigen Umstände über Halbgeschwister freuen.

Auch Menschen, die Spenderkindern bei der Suche nach Halbgeschwistern und ihrem genetischen Vater helfen möchten, können das tun, indem sie sich selbst in DNA-Datenbanken registrieren lassen. Je mehr Menschen sich registrieren lassen, desto einfacher können Verbindungen aufgespürt werden.

Jahresrückblick 2018

Wieder mehr Halbgeschwistertreffer durch DNA Tests

Erfreulicherweise registrieren sich immer mehr Spenderkinder in der von uns empfohlenen DNA-Datenbank Family Tree. Nachdem wir 2017 bereits mehr Halbgeschwistertreffer als in allen Jahren zuvor zusammen hatten, stellte 2018 mit 12 weiteren Treffern einen neuen Rekord auf. Wir haben mittlerweile etwa 25 Halbgeschwistergruppen (eheliche Kinder der genetischen Väter nicht mitgezählt), die aus 2 bis 9 Halbgeschwistern bestehen.

Außerdem konnten im Jahr 2018 8 Spenderkinder ihren biologischen Vater identifizieren. Vor allem die Ausweitung unserer Suche auf weitere DNA-Datenbanken wie Ancestry, 23andMe und MyHeritage führte zu mehreren weiteren Treffern. Erstmals erfuhren auch Spenderkinder in Deutschland erst durch Treffer mit Halbgeschwistern über DNA-Datenbanken von ihrer Entstehungsweise. Neu ist auch, dass erstmals in Deutschland ehemalige Samenspender lediglich über Verwandte identifiziert werden konnten, die sich in einer DNA-Datenbank eingetragen hatten. Besonders erfreulich und überraschend dabei war, dass einige unserer ältesten Mitglieder ihre genetischen Väter identifiziert haben.

Internetseite

Auf unserer Internetseite haben wir die Informationen zu DNA-Datenbanken erweitert und erklären dort auch, die Rohdaten welcher Tests sich bei welchen anderen DNA-Datenbanken importieren lassen. Die Rubrik „Die rechtliche Situation“ wurde mit den Änderungen durch das Samenspenderregistergesetz zum 1. Juli 2018 aktualisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2018 bei verschiedenen Veranstaltungen als Gäste und auch als ReferentInnen teilgenommen:

  • Referentin beim Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle Fulda im März (Anne)
  • Teilnahme am Podiumsgespräch „Reproduktionsmedizin – Wessen Wünsche, welche Wirklichkeit?“ auf dem 101. Deutschen Katholikentag in Münster, 10. Mai 2018, organisiert vom Bundesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) und dem donum vitae Bundesverband e.V. (Sven)
  • Referentin bei der Fachveranstaltung „Familie im Wandel der Zeit“ des Netzwerks Frühe Kindheit und Entwicklung in der Stadt Osnabrück im Oktober (Anne)
  • Sachverständige bei öffentlicher Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November zum Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (Stina)
  • Herbsttagung der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung im November; Podiumsgespräch zum Thema „Familiengründung durch Reproduktionsttechnologie. Ethische Fragen, elterliche Verantwortung und kindliche Entwicklung“ (Sven)

Der Verein Spenderkinder positionierte sich erneut kritisch zur zum zweiten und dritten Mal in Deutschland durchgeführten Verbrauchermesse „Kinderwunsch-Tage“  und . Unterstützung bekamen wir durch die in Österreich neugegründete Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“, einem Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Kritisch äußerten wir uns auch zur Plakatwerbung der Erlanger Samenbank in Nordbayern, die mit Männern in Superheldenkostümierung für Samenspende warb. Die bildliche und verbale Darstellung verschleierte die Tragweite der Familiengründung zu dritt für alle Beteiligten und die Bedürfnisse der entstehenden Menschen. Hierzu gab Leonard im Juni der Regionalzeitung „In Franken“ ein Interview.

Weitere Medienbeiträge mit Mitgliedern unseres Vereins waren 2018:

  • Die Dokumentation von Julia Kaulbars mit Nicole und Jörg „Risiko Samenspende“ im Februar,
  • ein Beitrag zu Eizellspende und Leihmutterschaft im Aprilheft der Deutschen Hebammenzeitschrift,
  • ein Interview mit Claire für den Blog „Solomamapluseins“ im Oktober,
  • ein Beitrag im GEO-Magazin 12/2018, „Wie ich wurde, wer ich bin. Die neue Ahnenforschung“, für den ebenfalls Claire interviewt wurde.
  • Anknüpfend an die Herbsttagung 2017 der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung veröffentlichten Sven und Anne im zugehörigen Tagungsband jeweils einen Beitrag.1

Rechtliches
Zum 1. Juli 2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Es gibt nun ein zentrales Samenspenderregister in Deutschland, über das ab dem 1. Juli gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können. Das Gesetz ist ein guter Anfang und erfüllt eine langjährige Forderung unseres Vereins, es gibt aber noch einigen Nachbesserungsbedarf.

2016 und 2017 gewannen vier unserer Mitglieder Klagen gegen ein Reproduktionszentrum in Essen. Informationen über die genetischen Väter wurden aber immer noch nicht herausgegeben.

Gegen das „Netzwerk Embryonenspende e.V.“ fand vor dem Amtsgericht Dillingen und dem Landgericht Augsburg ein Strafverfahren gegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz wegen der Verwendung von sogenannten Zellen im Vorkernstadium statt. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Fortpflanzungstechniken freigesprochen, allerdings nur wegen eines Rechtsirrtums, weil sie sich vorher lediglich (falsch) beraten lassen hatten. Damit ist jedoch geklärt, dass die Weiterkultivierung von Zellen im Vorkernstadium mit dem Ziel, sie einer anderen Frau einzusetzen als der Frau, von der die Eizelle stammt, verboten ist.

Ausblick auf das Jahr 2019

Alle DNA-Datenbanken hatten über Thanksgiving und in der Vorweihnachtszeit ihre Tests erheblich reduziert. Nach Berichten hat dies zu sehr vielen Bestellungen geführt, so dass wir gespannt auf neue Matches im Frühjahr 2019 sind.

  1. Meier-Credner, A. (2018). Familiengründung mit Samenzellen eines Dritten und ihre besonderen Herausforderungen. u. Riesel, S. (2018). Wie in ein fremdes Nest gesetzt. Erfahrungsbericht eines Spenderkindes. In Johne et al. (Hrsg.), Veränderung im psychoanalytischen Prozess – Entwicklung und Grenzen. (S. 306-315 u. 315-330). Herbsttagung 2017 Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Bad Homburg. Gießen: Psychosozial-Verlag. []

Spenderkinder bei öffentlicher Anhörung im Gesundheitsausschuss

Stina hat den Verein Spenderkinder als Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November 2018 zu dem Thema Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung vertreten (zur Aufzeichnung der Anhörung).

Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf, der fast unverändert einem Antrag aus dem Jahr 2015 entspricht, fordert eine Änderung des § 27a Absatz 1 SGB V, so dass auch unverheiratete und lesbische Paare einen Kostenzuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhalten, und zwar (anders als derzeitig) auch bei der Verwendung von Samenspenden. Der Antrag der Linken möchte die Förderung auf Frauen ohne Partner/in ausweiten.

Wir haben uns in unserer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf und den Antrag ausgesprochen, weil wir die Übernahme von Behandlungskosten ärztlich vermittelter Samenzellen nicht als Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu Ehepaaren sehen, da die Kosten für eine Samenvermittlung bei Ehepaaren derzeit auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wir befürchten zudem, dass, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen würden, sich Wunscheltern ohne die erforderliche gründliche Aufklärung und Reflektion über diese Form der Familiengründung zu dritt dafür entscheiden würden.

Bei der Anhörung haben wir uns gefreut, dass uns insgesamt fünf Fragen gestellt wurden und damit großes Interesse an unserer Perspektive gezeigt wurde. Auffallend war allerdings die starke Repräsentation der Perspektive von Wunscheltern und ihren Beratern.

Anders als von der Vertreterin von DI-Netz und Prof. Nina Dethloff dargestellt, gibt es durchaus Studien zur Aufklärungsrate bei Spenderkindern. Die Metaanalyse von 2016 aus der renommierten Zeitschrift Human Reproduction (Tallandini et al.), die 26 Studien zur Aufklärung von Spenderkindern umfasst, berichtet eine Aufklärungsrate von 21 Prozent bei Samenspende und 23 Prozent bei Eizellspende. Die Aufklärungsrate in den einzelnen Studien variiert dabei zwischen 8 und 35 Prozent. Dabei fällt auf, dass die Werte für Aufklärungswille und tatsächliche Aufklärung deutlich differieren, ebenso die Aufklärungsbereitschaft in einzelnen Ländern. Wir haben uns damit in einem ausführlichen Beitrag auf unserer Seite auseinandergesetzt.

Erfreulich war bei der Anhörung, dass zumindest mit den Vertretern der Ärzteschaft Einigkeit darüber bestand, dass zunächst die abstammungsrechtliche Situation von Spenderkindern abgesichert werden muss, die in nichteheliche Lebensgemeinschaften oder lesbische Ehen oder Partnerschaften geboren werde, bevor über eine finanzielle Förderung gesprochen werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob hierzu vom federführenden Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.

Spender der Uniklinik Essen über DNA-Test identifiziert

Vor ein paar Monaten habe ich mich eher der Vollständigkeit halber entschieden, mich auch bei den DNA-Datenbanken 23andme und Ancestry zu registrieren, die eine größere Datenbasis haben als der von unserem Verein zur Verwandtensuche verwendete Test FamilyFinder. Da aber auch die meisten der dort registrierten Personen US-Amerikaner sind, habe ich nicht wirklich erwartet, dass meine Suche erfolgreich sein würde. Ende März erhielt ich eine Nachricht, dass meine Testergebnisse da wären. Kurz bevor ich gegen Mitternacht ins Bett gehen wollte, fiel mir ein, dass ich meine Ergebnisse noch ansehen wollte. Gesagt, getan: Mir wurde ein Cousin ersten oder zweiten Grades angezeigt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit mit mir verwandt ist. So einen nahen Treffer hatte ich bei Family Finder bislang nie. Mit Google fand ich einen Nachruf auf den Vater meines Matches, in dem ein Neffe aus Deutschland erwähnt wurde. Über diesen Neffen fand ich wiederum direkt heraus, dass er Arzt ist und an der Universitätsklinik Essen tätig war, wo ich entstanden bin. Danach war an Schlaf erstmal nicht zu denken…

Die Identifizierung meines biologischen Vaters dauerte nach fast zwölf Jahren der Ungewissheit nur zwei Minuten. Wahrscheinlich hat er auch nie erwartet, dass er fast 39 Jahre später über seinen Cousin identifiziert werden würde.

Mein biologischer Vater und ich hatten bislang kurz Kontakt. Daher weiß ich, dass er angeblich nur zwei oder drei Mal auf die Bitte von Kollegen hin eingesprungen ist, wenn ein Samenspender nicht zum Termin erschienen ist (Anfang der 80er waren es noch Frischspenden). Daher ist die Wahrscheinlichkeit leider recht gering, dass ich Spenderkinder-Halbgeschwister habe. 30 Halbgeschwister hätte ich zu viel gefunden, aber über ein paar würde ich mich schon freuen.

An der Geschichte schockiert mich etwas die Willkür: kommt der eine nicht, springt halt jemand anders spontan ein, der meint dass er irgendwie geeignet ist. Es scheint, dass eine solche Vorgehensweise insbesondere in der Zeit der Frischspenden öfters vorkam.

Ich bin immer noch erstaunt, dass ich die Nadel im Heuhaufen tatsächlich gefunden habe, aber sehr froh, dass ich nicht mehr mit dieser Leerstelle leben muss und auch meinen Kindern ein Foto zeigen und einen Namen sagen kann. Ein Freund hat mich vor ein paar Jahren ernst angesehen und gesagt: „Ich bin mir sicher, dass Du es irgendwann herausfinden wirst. Vielleicht nicht heute oder morgen, aber irgendwann wirst Du mir sagen: Ich habe ihn gefunden.“ Und er hatte so Recht. Man sollte nie aufgeben. Ich wünsche mir, dass noch viele andere Spenderkinder mit Hilfe von DNA-Tests und den nun bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Verwandten finden werden. Die Idee, dass Samenspender anonym sein können, ist mit den neuen autosomalen DNA-Tests endgültig gestorben. Und das ist gut so.

Rechtliche Zulässigkeit der Embryonenspende mit imprägnierten Eizellen geht in die nächste Instanz

Am 21. März 2018 hat das Amtsgericht Dillingen drei Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende vom Vorwurf der Verwendung missbräuchlicher Fortpflanzungstechniken freigesprochen.1 Das Urteil gegen eine mitangeklagte Rechtswissenschaftlerin steht noch aus.

Der Grund für den Freispruch war, dass das Amtsgericht einen sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 Absatz 1 Strafgesetzbuch) bei den Vorstandsmitgliedern sah, weil diese sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfangreich über die Zulässigkeit informiert hätten.

Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelegt. Das Verfahren wird daher vor dem Landgericht erneut verhandelt. Es ist recht wahrscheinlich, dass das Verfahren danach über die Revision beim Bundesgerichtshof landet.

Hintergrund des Strafverfahrens

Die Embryonenadoption (oft als Embryonenspende bezeichnet) ist die Weitervermittlung von kryokonservierten Embryonen an andere als die genetischen Eltern, die ursprünglich den Kinderwunsch realisieren sollten. Bei dem Großteil der in Deutschland in Reproduktionszentren gelagerten Embryonen handelt es sich jedoch nicht um Embryonen im Rechtssinn, bei denen die Zellverschmelzung schon stattgefunden hat, sondern um sogenannte Vorkerne, auch bezeichnet als imprägnierte Eizellen oder 2-PN-Zellen. Bei diesen ist das Spermium zwar bereits in die Eizelle gelangt, doch die Kerne von beiden Zellen sind noch nicht miteinander verschmolzen. Das genetische Material der Eltern ist daher noch getrennt, die Befruchtung wird durch das Einfrieren gestoppt.

Die herrschende juristische Meinung sieht in der Weiterkultivierung eines Vorkerns mit der Absicht der Übertragung auf eine andere Frau, eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz verbotene „Befruchtung“ zur Übertragung an eine andere Frau.2

Das Netzwerk Embryonenspende nahm im Jahr 2013 seine Arbeit auf und erklärte öffentlich auf seiner Internetseite, auch Vorkerne zu vermitteln. Ein dreiseitiges Gutachten von der emeritierten Rechtsprofessorin Monika Frommel sollte die Legalität des Verfahrens erklären. Die Staatsanwaltschaft Augsburg nahm 2014 Ermittlungen auf und erhob schließlich Anklage.

Urteil bestätigt: Die Weiterkultivierung und -vermittlung von imprägnierten Eizellen ist unzulässig

Das Amtsgericht Dillingen schloss sich nun der herrschendem Meinung an, dass die Weiterkultivierung von imprägnierten Eizellen zur Übertragung an eine andere Frau als die genetische Mutter strafbar ist, sah aber einen strafbefreienden unvermeidbaren Verbotsirrtum bei den Angeklagten. Leider wird das Urteil von einigen Medien nun missverständlich so dargestellt, als hätte das Amtsgericht Dillingen entschieden, die Angeklagten seien freigesprochen worden, weil die Vermittlung von imprägnierten Eizellen zulässig sei. Das ist nicht der Fall. Nach dem Urteil dürften die Vorstandsmitglieder nicht weiter imprägnierte Eizellen vermitteln und würden sich erneut strafbar machen, wobei sie sich dann nicht mehr auf einen Verbotsirrtum berufen könnten.

Kritik am Freispruch

Das Gericht hielt den drei Vorstandsmitgliedern vor allem zu Gute, dass sie rechtlichen Rat eingeholt hätten, indem sie auf dem dreiseitigen Gutachten ihres juristischen Vorstandsmitglieds vertrauten und auch die Expertise des Deutschen Ethikrats eingeholt hätten. Der Richter wird so zitiert, dass sie sich soviel Rechtsrat eingeholt hätten wie möglich und von allen Seiten gesagt bekommen hätten, ihr Vorhaben sei erlaubt.3 Gerade diese Annahme ist aber fraglich.

Das Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel, ebenfalls Vorstandsmitglied des Netzwerks Embryonenspende, aus dem Jahr 2011 fällt angesichts der Bedeutung der rechtlichen Frage mit drei Seiten recht kurz aus. Auffallend ist auch, dass Argumente gegen die Zulässigkeit der Vermittlung von imprägnierten Eizellen keinen Raum erhalten. Die Gegenmeinung von Börgers/Frister aus dem Jahr 2010 wird noch nicht einmal erwähnt. Es ist natürlich richtig, dass Nichtjuristen sich bei juristisch umstrittenen Themen nicht auskennen müssen und dem rechtlichen Rat von Juristen vertrauen dürfen. Bei einem so wichtigen und umstrittenen Thema jedoch eine so eindeutige Aussage für die Zulässigkeit des Verfahrens zu erhalten, hätte vielleicht schon etwas misstrauisch machen können. Da niemand gerichtliche Entscheidungen absolut sicher vorhersehen kann, enthalten juristische Gutachten aus Haftungsgründen normalerweise Einschränkungen bei der Sicherheit der Aussagen.4 Im Jahr 2015 erschien dann in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift ein Beitrag von Taupitz/Hermes, in dem die Argumentation des Gutachtens geradezu zerpflückt wurde.5 Der Beitrag endete mit dem Fazit: „Ein Fortpflanzungsmediziner, der eine imprägnierte kryokonservierte Eizelle auftaut und weiterkultiviert und dabei die Absicht hat, den später entstehenden Embryo auf eine Frau zu übertragen, von der die Eizelle nicht stammt, geht jedenfalls ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko ein.“6 Der Beitrag beruhte auf Vorträgen unter anderem vor dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ). Das Netzwerk Embryonenspende vermittelte laut Internetseite weiterhin auch Embryonen im Vorkernstadium7.

Auch der Deutsche Ethikrat bescheinigte dem Netzwerk Embryonenspende keinesfalls die Zulässigkeit der Weiterkultivierung und -vermittlung von imprägnierte Eizellen. In seiner am 22. März 2016 veröffentlichten Stellungnahme „Embryonenspende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“ vertrat der Rat die Auffassung, dass die Adoption überzähliger Embryonen mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar sei, Embryonen jedoch nicht gezielt zur Weitergabe erzeugt werden dürfen. Die Weiterkultivierung imprägnierter Eizellen mit dem Ziel, sie einer anderen Frau als der genetischen Mutter einzupflanzen, verstoße gegen das Embryonenschutzgesetz.8

Haltung des Vereins Spenderkinder zur Embryonenspende / Embryonenadoption

Der Verein Spenderkinder sieht die Embryonenadoption kritisch (siehe Position des Vereins Spenderkinder zur Embryonenadoption). Insofern begrüßen wir, dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Anders als oft verkürzt dargestellt, handelt es sich bei der Embryonenadoption nicht um eine Win-Win-Situation. Im Fall einer Weitervermittlung von Embryonen und imprägnierten Eizellen muss sich das entstehende Kind jedoch nicht nur mit der gespaltenen Mutterschaft, sondern zusätzlich auch noch mit einer gespaltenen Vaterschaft und einer zeitverzögerten Zeugung auseinandersetzen. Die Situation stellt sich noch schwieriger dar, als wenn nur die Keimzellen eines fremden Elternteils verwendet wurden. Bei der Embryonenadoption gibt es eine vollständige Parallelfamilie mit einem genetischen Elternpaar und mindestens einem genetischen Vollgeschwister. Das ist für alle Beteiligten eine lebenslange Herausforderung, die aus dem Bereich der herkömmlichen Adoption gut bekannt ist. Bei einer herkömmlichen Adoption wird zudem unabhängig überprüft, ob die Annahme des Kindes durch die Empfänger dem Wohl des Kindes entspricht. Bei der Tätigkeit des Netzwerks Embryonenspende entscheiden allein die Mitglieder des Vereins, wer Empfänger von „freigegebenen“ Embryonen und imprägnierten Eizellen Zellen wird. Darüber hinaus ist das Verfahren nicht offen und die Dokumentation der abgebenden Eltern unklar.9.

Abgesehen davon fordern wir die (eigentliche) Selbstverständlichkeit, dass sich Reproduktionsmediziner an gesetzliche Verbote halten und nicht eigenmächtig Fakten schaffen. Das Embryonenschutzgesetz möchte die gespaltene Mutterschaft mit dem Verbot der Eizellspende klar verhindern, auch um das Kind vor der psychischen Herausforderung einer gespaltenen Mutterschaft zu schützen. Die Zulässigkeit der Weitergabe von verwaisten (bereits entstandenen) Embryonen (und NICHT von imprägnierten Eizellen!) wurde als klare Ausnahme gesehen. Das sollte akzeptiert werden. Der Verein Spenderkinder fordert eine breite öffentliche Diskussion über die psychosozialen Aspekte und die ethische Dimension der Weiterkultivierung und Weitervermittlung imprägnierter Eizellen.

Möglicherweise wird diese Diskussion nun durch die strafrechtliche Aufarbeitung eingeleitet. Wir wünschen uns für diese Debatte, dass auch die Perspektive der so gezeugten Menschen wahrgenommen und insbesondere nicht verkürzt dargestellt wird.

  1. Siehe hierzu den Artikel im Deutschen Ärzteblatt  sowie in der Legal Tribune Online . []
  2. Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, 1802-1807, S. 1807; sowie Börgers, N. & Frister, H. (2010). Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen; für die Legalität des Verfahrens spricht sich die zum Netzwerk gehörende Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel in einem für diese Organisation erstellten Rechtsgutachten aus. []
  3. Siehe Deutsches Ärzteblatt. []
  4. Beispiele für solche Formulierungen sind: „es spricht viel dafür“, „es sprechen überwiegende Argumente dafür“, „es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass …“, „erhebliches Risiko“, „nicht unerhebliches Risiko“, „gewisses Risiko“. []
  5. Taupitz, J. & Hermes, B., Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt? Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1802-1807. []
  6. Ebda., S. 1807. []
  7. siehe dazu die auf der Homepage des Netzwerks bereitgestellten Informationen und „Verfahren“, „Was ist eine Embryonenspende?“: „Manche Paare – nach erfolgreicher Behandlung in einem IVF-Zentrum und abgeschlossenem Kinderwunsch – haben keine Embryonen, sondern imprägnierte Eizellen, das sind Eizellen, in die bereits die Samenzelle des Partners eingedrungen ist und die vor der ersten Zellteilung eingefroren wurden, im IVF-Zentrum gelagert. Wenn das Paar diese Zellen nicht verwerfen lassen will, dann kann es nach ausführlicher Beratung  und Erlaubnis zum Auftauen dieser Zellen die Freigabeerklärung zur Spende des Embryos bzw. des  hieraus entstehenden Embryos unterzeichnen.“ http://www.netzwerk-embryonenspende.de/verfahren/verfahren.html (l.v.15.04.2018 []
  8. Deutscher Ethikrat, Embryonenspende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung, März 2016, S. 41-42. []
  9. Das Netzwerk wollte zunächst nur die Identität des genetischen Vaters dokumentieren. Embryonenadoptionen werden zudem nicht im Samenspenderregister vermerkt, das im Juli 2018 seine Arbeit aufnehmen wird. []

Aprilheft 2018 der Deutschen Hebammenzeitschrift zum Thema „Leihmutterschaft und Eizellspende“

Zum Thema „Eizellspende und Leihmutterschaft“ sind in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift zehn Beiträge erschienen, die verschiedene Aspekte beleuchten. Spenderkindermitglied Anne wirft Fragen aus der Perspektive der entstehenden Menschen auf Eizellspende und Leihmutterschaft auf.

Im Heft wird außerdem auf die Ausstellung „Mutter.form“ im Kunsthaus Hamburg hingewiesen. Der Beitrag zur Ausstellung zeigt Spenderkindermitglied Kerstin als Künstlerin neben ihrem beeindruckenden Werk „Mutter und Kind“ (das dritte Bild in der Galerie). Sie verwendet historische Weißwäsche als wesentlichen Teil der Mitgift für die Ehe- und Familiengründung, was die notwendigen Fürsorge- und Ablöseprozessen in eine besondere Beziehung setzt.

Insgesamt wird deutlich, dass es nicht nur um pragmatische rechtliche Regelungen geht, sondern auch um grundlegende ethische Fragen. Verbreitete aber empirisch nicht haltbare Annahmen wie die, dass Menschen, die sich ein Kind wünschen, automatisch empathische, gute Eltern seien, werden in anderen Beiträgen in Frage gestellt, bzw. widerlegt. So wird über eine Frau berichtet, die sich für eine Eizellspende entschieden habe, während eine Adoption aufgrund fehlender Grundvoraussetzungen nicht möglich gewesen sei. Eine Psychotherapeutin, tätig in einer Tagesklinik mit Schwerpunkt Frauenpsychosomatik, schildert den Fall einer Mutter nach Eizellspende, der es schwer fiel, das Fremde im Kind anzunehmen und die sich gegenüber der genetischen Vater-Tochter-Beziehung in einer randständigen Position erlebte. Auch wenn es in der Regel vermutlich nicht zu psychotherapeutischen Behandlungen kommt, so spiegelt dieses Beispiel wider, was umgekehrt viele erwachsene Spenderkinder von ihren sozialen Vätern berichten, die Kinder aus den Keimzellen eines anderen Mannes angenommen haben.

Auch die Behauptung (leider ohne Quellenangabe) dass ein Beziehungsabbruch vor dem 6. Lebensmonat unbedenklich sei, ist so nicht haltbar. Der Frauenarzt Prof. Dr. Sven Hildebrandt verweist dazu auf die Befunde der Pränatalpsychologie, dass frühe Erinnerungen zwar nicht bewusst abrufbar seien, aber dennoch in subkortikalen Strukturen gespeichert werden und dass die intrauterine Beziehung des Kindes wie eine Vorlage für Erwartungen und Verhalten in folgenden Beziehungen diene.1 Auch aus dem Bereich klassischer Adoption sei bekannt, dass ein unmittelbar nach der Geburt adoptiertes Kind seine Geburtsmutter nicht einfach vergesse und die soziale Ersatzelternschaft die verlorene Beziehung nicht vollständig zu ersetzen vermöge.

Die Journalistin Eva Maria Bachinger weist darauf hin, dass es in der Diskussion um reproduktionsmedizinische Methoden letztlich um einen Markt gehe „Das zeigt sich auch darin, dass in der Debatte rund um Reproduktionsmedizin nur noch diskutiert wird, was gelockert, nicht mehr, was verschärft werden soll. (…) Die ziemlich abgeklärte, pragmatische Haltung ist erstaunlich. Nur weil es ein Phänomen gibt, können wir keine Verbote mehr aussprechen?“

  1. Evertz, K., Janus, L., Linder, R. (Hrsg.), 2016. Lehrbuch der pränatalen Psychologie. Heidelberg: Mattes. []

Konferenz Familienbildung mit Hilfe Dritter

Am 3. und 4. November 2017 fand in Göttingen die internationale Konferenz „Familienbildung mit Hilfe Dritter. Herausforderungen, Lösungsansätze, Familienrealitäten“ statt. Ausgerichtet wurde sie vom Institut für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen, Leitung Prof. Claudia Wiesemann, in Kooperation mit der Elterninitiative DI-Netz und dem psychosozialen Beratungsnetzwerk BKiD. Es gab an den zwei Tagen insgesamt 16 Vorträge, in denen u. a. die Perspektiven eines Reproduktionsmediziners, von Eltern nach Samenspende, rechtliche Aspekte und verschiedene ethische Aspekte aufgegriffen wurden.
Von unserem Verein haben Anne und Sven an der Konferenz teilgenommen, Sven war am 2. Tag für ein Gespräch mit Dr. Petra Thorn eingeladen.  Beide hatten den Eindruck, dass unliebsame Aspekte wie kritische ethische Fragen oder negative Erfahrungen erwachsener Spenderkinder unerwünscht waren und daher nicht aufgegriffen wurden. Im Abschlussbeitrag „Third-party assisted reproduction in Germany – what will the future hold?“ wurde passend auch die Gründung von BKiD und DI-Netz genannt, nicht aber die Gründung unseres Vereins Spenderkinder. Diskutiert wurde hauptsächlich, was technisch möglich ist und rechtlich geregelt werden müsste. Von Seiten der Wunscheltern wurde der starke Wunsch nach Normalisierung ihrer Situation spürbar und ein Druck zur Rechtfertigung für ihre Entscheidung, der jedoch nur wenig Raum dafür lässt, auch die komplexen ethischen und psychologischen Herausforderungen der Familiengründung zu dritt wahrzunehmen.
Interessant war daher insbesondere der Vortrag von Olivia Montuschi und Walter Merricks, die das britische Donor Conception Network (DCN) im Jahr 1993 gegründet haben und auch anerkannten, dass manche erwachsene Spenderkinder trotz früher Aufklärung Probleme mit ihrer Entstehungsweise, bzw. der daraus resultierenden Situation haben. In Großbritannien ist eine verpflichtende psychosoziale Beratung vor der Samenspende ganz selbstverständlich, in Deutschland wird diese von uns erhobene Forderung von BKiD und DI-Netz abgelehnt.
Trotzdem hatten wir das Gefühl, dass einige unserer Impulse von einigen Referenten aufgenommen wurden und werden daher natürlich auch in Zukunft bei solchen Tagungen die Perspektive erwachsener Spenderkinder einbringen.

Spender oder Vater?

Welche Begriffe verwenden Spenderkinder für ihren biologischen und ihren sozialen Vater?

Eigentlich ist alles ganz einfach – sollte man meinen. „Nur gemeinsam können eine Frau und ein Mann ein Kind bekommen. Darum hat jeder Mensch zu Beginn seines Lebens einen Vater und eine Mutter.“ So erklärt es das Buch „Unser Baby“, mit dem Kleinkinder auf ein Geschwisterkind vorbereitet werden, und stützt sich dabei ganz klar auf die biologische Elternschaft.1 Es gibt aber auch eine andere Meinung, die Elternschaft als nur sozial ansieht – danach ist der Vater eines Kindes (nur) der Mann, der die Vaterrolle ausfüllen möchte und mit dem das Kind aufwächst.

Im Fall einer Familiengründung zu dritt mit dem Sperma eines Mannes, der nicht Partner der Mutter ist (Samenspende), wird der Mann, von dem der Samen stammt, allgemein als „Spender“ und nicht als „Vater“ bezeichnet. Die Begriffe „Vater“ und „Spender“ sind dabei emotional besonders aufgeladen, weil zwischen ihnen bestimmte Wertungen über die Bedeutung von genetischer Verwandtschaft und sozialen Beziehungen liegen. Sobald man einer Sache einen Namen gibt, trennt man oder verbindet man Dinge bzw. schafft zu Menschen Nähe oder Distanz.

Wie sind die Begriffe Spender und Vater besetzt?

Der Begriff der „Spende“ legt einen gewissen Altruismus nahe und ist daher gesellschaftlich positiv besetzt. Gleichzeitig schafft er eine ausdrückliche Distanz zum Kind, indem der Begriff „Vater“ für diesen Mann vermieden wird. Das lässt die biologische Nähe außer acht, die zwischen ihm und dem Kind eindeutig besteht. Diese Distanz ist von vielen Reproduktionsmedizinern und Wunscheltern sehr klar gewünscht, da sie eine Thematisierung der unauflösbaren Verbindung des Kindes zum genetischen Vater verhindert. Die Bezeichnung „Spender“ soll dabei verdeutlichen, dass der genetische Vater nicht sozialer Vater sein wollte: „Männer spenden Samen, um zu spenden – nicht um ein Kind zu zeugen. Sie haben daher (zumindest zum Zeitpunkt ihrer Spende) kein Interesse, Vater zu werden.“2

Es gibt also gute Gründe, den Begriff des „Spenders“ abzulehnen. Wir verwenden ihn in unserem Vereinsnamen und auf unserer Internetseite vor allem deswegen, weil es der gebräuchliche Begriff ist, bei dem die Lesenden wissen, welcher Sachverhalt gemeint ist.

Der Begriff des „Vaters“ dagegen wird von vielen Menschen mit einer bestimmten emotionalen Beziehung verbunden. Den „Spender“ (ebenfalls) als „Vater“ zu bezeichnen, bedeutet für sie eine Abwertung oder Bedrohung des sozialen Vaters.3 Andere sehen dagegen als „richtigen“ Vater nur den Mann, zu dem die biologische Verwandtschaft besteht. Spenderkindern, die den vermeintlichen „Spender“ als „Vater“ bezeichnen, wird zum Teil Undankbarkeit gegenüber dem sozialen Vater, eine emotionale Grenzüberschreitung gegenüber dem „Spender“ oder übertriebener Biologismus vorgeworfen.

Etwas eindeutiger wird es, wenn man zwischen dem biologischen bzw. genetischen Vater einerseits und dem sozialen Vater andererseits unterscheidet. Allerdings kann es auch hier die Besonderheit geben, dass mehrere soziale Väter vorhanden sind, oder der Mann, der in die Samenspende eingewilligt hat, nicht wirklich sozialer Vater geworden ist, weil er früh gestorben ist oder die Familie verlassen hat.

Spenderkinder wählen die Bezeichnungen bewusst und individuell

Welche Bezeichnung Spenderkinder für ihren biologischen Vater und ihren sozialen Vater wählen, ist daher sehr individuell und wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  • Der Bedeutung, die sie biologischer Verwandtschaft bzw. sozialen Beziehungen zumessen.
  • Dem Adressatenkreis (Eltern, Freunde, Bekannte oder eher unbekannte Dritte bzw. die Öffentlichkeit) und der Gesprächssituation. Mit der Verwendung bestimmter Begriffe können (unangenehme oder zu private) Nachfragen vermieden werden, die Gefühle des Gegenübers geschützt werden oder bestimmte eigene Gefühle betont werden.
  • Eigene biografische Erfahrungen (z. B. ob die Rolle des sozialen Vaters überhaupt ausgefüllt wurde). Viele bezeichnen ihren sozialen Vater zum Beispiel als „Papa“, um die emotionale Verbundenheit zu betonen.

Die Benennung des überwiegend unbekannten Dritten ist für die meisten unserer Mitglieder ein großes und wichtiges Thema. Das gilt aber auch für diejenigen, die ihren biologischen Vater kennen, da sie ja zugleich mit der Benennung dieses Mannes auch den familiären, verwandtschaftlichen und zwischenmenschlichen Status definieren.

Daher sollte anerkannt werden, dass Spenderkinder meist bewusst wählen, welche Begriffe zu Ihrer Wahrnehmung der Familiensituation passen, und sie das Recht hierzu haben. Es ist bevormundend, einen bestimmten Begriff als allein zutreffend zu bezeichnen. Ebensowenig ist es möglich, durch die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung die emotionale Beziehung  vorzugeben oder zu kontrollieren, die sich zwischen genetischem Vater und Kind im Laufe des Lebens entwickeln wird.

Für minderjährige Spenderkinder, die die verschiedenen Bezeichnungsmöglichkeiten noch nicht reflektieren können, ist wahrscheinlich die Bezeichnung biologischer / genetischer Vater am neutralsten, da sie berücksichtigt, dass ein Mensch mehrere Väter haben kann, wenn die genetische und soziale Vaterschaft auf verschiedene Männer verteilt ist (so übrigens auch Wikipedia zum Begriff des Vaters).4

Welche Bezeichnungen wählen Spenderkinder-Mitglieder?

Damit diese sehr persönliche Wahl etwas anschaulicher wird, haben wir Mitglieder unseres Vereins gebeten uns zu erzählen, welche Bezeichnungen sie für ihren biologischen und ihren sozialen Vater verwenden:

Ich selbst bezeichne meinen (mir unbekannten) Spendervater BEWUSST als „Vater“, nicht als „Spender“, da er damals weder „spendete“ noch war die Weitergabe seines Spermas (als „Spende“) der eigentliche Zweck der Handlung, sondern die Zeugung eines Kindes. Das eigentliche und von allen Beteiligten definierte Ziel (die Kindzeugung) dieser Handlung bedingt m. E. die Verwendung des „Vater“-Begriffes stärker als die des „Spender“-Begriffes, denn dieser bezieht sich nur auf jene Handlung der Sperma-Weitergabe. Außerdem würde auch niemand auf die Idee kommen und sagen, mein „Verkäufer“ oder „Geber“ und dergleichen (ich übertreibe bewusst) (…). Damit ich nicht immer die Begriffe meines „biologischen/genetischen Vaters“ und meines „sozialen Vaters“ verwenden muss, habe ich mir mehr und mehr angewöhnt, zwischen „Vater“ und „Papa“ zu unterscheiden.
S., 35 Jahre

Ich nenne meinen sozialen Vater noch immer „Papa“, weil er der immer für mich war, ist und immer sein wird. Den „Spender“ nenne ich mal „Spender“ und mal bezeichne ich ihn als „genetischen Vater“, je nachdem welche Bezeichnung sich für mich situativ richtig anfühlt. Der Bezeichnung „genetischer Vater“ hefte ich alle positiven Aspekte, Charaktereigenschaften und Vorstellungen an, die ich mit diesem Menschen verbinde, der Bezeichnung „Spender“ alles Negative.
V., 39 Jahre

An der Bezeichnung „Spender“ stört mich die damit verbundene Depersonalisierung bzw. Instrumentalisierung des Mannes, der seinen Samen abgibt. „Spender“ ist eine Funktionsbeschreibung, keine Bezeichnung für einen Menschen. (…) Zum anderen ist die Bezeichnung „Spender“ eigentlich eine Bezeichnung aus Elternperspektive, denn denen hat der Mann etwas gegeben, nicht dem Kind. Würde man „Spender“/„Donor“ mit „Geber“ übersetzen, würde das noch deutlicher. Ich bezeichne meinen sozialen Vater auch weiterhin als „meinen Vater“ und nenne ihn „Papa“, weil ein Bezeichnungswechsel ihn deutlich abwerten würde, was ich auch nicht passend fände. Meinen Eltern gegenüber spreche ich auch eher vom „Spender“, sie bezeichnen ihn so und da habe ich mich irgendwie automatisch angepasst, damit wir eine gemeinsame Sprache haben. Ich selbst sehe ihn jedoch als genetischen Vater und verwende gegenüber Dritten beide Bezeichnungen. Als ich mit zehn Jahren von der Samenspende erfahren habe, fragte ich meine Mutter, wie denn der Mann heiße. Als sie mir keinen Namen nennen konnte, sagte ich ihr, dass ich ihn dann einfach „Heinrich“ nennen werde. Das war mir wohl irgendwann zu kindlich, jedenfalls bin ich im Gespräch wieder davon abgekommen.
A., 33 Jahre

Für mich kommt es darauf an, mit wem ich spreche. Wenn ich die „Situation“ Leuten erkläre, dann ist der „Spender“ mein „Bio-Dad“ oder „biologischer Vater“ und der Mann, der mich groß gezogen hat, mein „sozialer Vater“. Dazwischen gab es dann noch den ersten Mann meiner Mutter, mit dem sie bei meiner Zeugung verheiratet war, der ist dann der „gedachte Vater“, weil ich erst mit 18 von der Spende erfahren habe. Abgesehen davon, im Alltag, ist der „Spender“ einfach der „Spender“. Allerdings vermute ich, dass der Arzt der „Spender“ war, und habe daher bei dem Begriff eine sehr konkrete Person vor Augen. Der „soziale Dad“, der mich groß gezogen hat, ist mein „Vater“. Ich war zwei Jahre, als er in mein Leben kam. Obwohl es in meiner Jugend mal Phasen gab, in denen ich ihn beim Vornamen genannt habe, und ich den „gedachten Vater“ auch immer vermisst habe, so war und ist dieser „soziale Vater“ einfach nur mein „Vater“, zusammen mit allen guten und schlechten Eigenschaften, die ich durch Sozialisation von ihm angenommen habe.
M., 40 Jahre

Mein „sozialer Vater“ ist vor fast 30 Jahren verstorben. Ich nenne ihn eigentlich nur noch „sozialer Vater“, weil mir der bisherige Begriff „Vater“ kaum noch über die Lippen kommt. Das klingt irgendwie falsch. Vielleicht wäre das anders, wenn ich mit ihm aufgewachsen wäre, aber in meiner Situation liegt in der Bezeichnung schon ganz viel Distanz. Bevor ich von meinem Spenderkind-Dasein erfahren habe, war er für mich z.B. am Grab aber durchaus häufig der „Papa“. Da ich den Spender nicht kenne, liegt auch da natürlich eine große Distanz vor. Er ist deshalb für mich in der „Öffentlichkeit“ schlicht der „genetische“ oder „biologische“ Vater. Gegenüber Freunden spreche ich aber eher von meinem „richtigen“ Vater!
J., 33 Jahre

Mein „Papa“ ist und war immer der Mann, mit dem ich aufgewachsen bin. In der Öffentlichkeit sage ich „Vater“ aber auch „Papa“, weil es sich einfach richtig anfühlt. Wenn die Bezeichnung „Vater“ für den „Spender“ im Raum steht, dann übernehme ich das der Einfachheit halber, empfinde das aber nicht so. Ich hänge dann meist noch ein „biologischer“ vorne dran. Für mich ist er der „Spender“ oder auch „Erzeuger“. Das klingt einfach, so wie es ist, anonym. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich das mit der Zeit ändern würde, wenn ich ihn kenne.
S., 35 Jahre

Seit ich vor 14 Jahren erfahren habe, dass ich ein Spenderkind bin, ist es für mich schwierig, das Wort „Vater“ oder „Papa“ über meine Lippen zu bringen, da dieser „soziale Vater“ überhaupt nicht mit mir verwandt ist und ich keine Gene von ihm trage. Er ist allerdings schon vor elf Jahren gestorben. Der „Spender“ ist für mich mein „Spendervater“ und ich habe eine Vermutung, wer er ist.
S., 44 Jahre

Ich nennen den biologischen Vater „Spender“. Wenn ich über meinen sozialen Vater rede, ist das immer „Papa“. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich die Bezeichnung ändert, wenn ich den „Spender“ kennen würde.
N., 35 Jahre

Ich kenne meinen „Spender“ seit 5 Jahren und nenne ihn nach wie vor „Spender“ oder „leiblichen Vater“. Wenn ich mich Bekannten von ihm vorstelle, sage ich, dass ich seine leibliche Tochter bin und er Samenspender war. Also nichtmal nur „Tochter“ käme mir in den Sinn. Das Wort „Vater“ / „Papa“ ist die Bezeichnung für meinen (sozialen) Vater.
S., 26 Jahre

Kurz nachdem ich von der Samenspende erfahren habe, konnte ich den „Spender“ finden und bezeichne ihn seitdem als „leiblichen“ oder „biologischen Vater“. Mein sozialer Vater ist „Vater“ oder „Daddy“, beide Begriffe habe ich schon verwendet, bevor ich von der Samenspende wusste. (…) Mit dem Wort „Spender“ an sich habe ich mich persönlich irgendwie immer schwer getan, denn es fühlt sich in mir selbst irgendwie verletzend an, da es so technisch und anonym klingt. Das empfinde ich in meiner Geschichte nicht als ganz stimmig. Ich stelle mir meine Zeugung so vor, dass meine Mutter, mein „Vater“ und mein „leiblicher Vater“ um einen großen Kessel stehen, in dem es blubbert. Jeder gibt seine Zutaten hinein, und dann entstehe ich in dem Kessel. Damit komme ich gut zurecht – mit diesem Projekt zu dritt. Dass ich dann in meiner jetzigen Familie verblieben bin und mein leiblicher Vater in den Hintergrund getreten ist, damit komme ich mittlerweile auch recht gut zurecht. Ich habe mich jetzt auch mit dem späten Kennenlernen versöhnen können. Es war eben so. Mein leiblicher Vater, der mittlerweile verstorben ist, war eben irgendwie von einer ferneren Warte aus in meinem Leben.
J., 36 Jahre

Für mich ist mein sozialer Vater mein „Papa“. So würde ich nie meinen Spender nennen. Eine passende Bezeichnung für meinen Spender zu finden, fällt mir immer noch schwer, daher bin ich bei meinen Bezeichnungen für ihn auch ziemlich inkonsequent. Eigentlich halte ich den Begriff „Vater“ für den Spender am besten. Dieser ist für mich sehr mit Genetik, Biologie, Herkunft verknüpft, ohne ihn mit irgendwelchen „sozialen“ Vorstellungen und Werten aufzuladen. Aus meiner Sicht hat jeder Mensch nur einen „Vater“ und das ist in meinem Fall eben mein „Spender“. In Abgrenzung zu meinem „Papa“, nenne ich ihn aber „biologischer Vater“. Letztlich hängt es für mich aber auch davon ab, wer jetzt eigentlich von meinem „Spenderhintergrund“ weiß und wer nicht. Bei Leuten, die davon wissen, bezeichne ich ihn auch als „Spender“, wobei ich diesen Begriff ehrlich gesagt nicht sonderlich mag. Ich mache das vor allem aus dem Grund, weil ich denke, dass die anderen das von mir erwarten… weil alles andere zu viel Nähe und Emotion signalisieren würde (…) Mir wäre es am liebsten, wenn ich meinem „Spender“ beim Vornamen nennen könnte. Dann ist er der Mensch, der er ist, und der in der Beziehung zu mir steht, wie sie sich eben entwickelt. Ohne dass man dafür irgendwelche Definitionen finden müsste… sollte ich ihn irgendwann mal kennen lernen, würde ich vielleicht auch die Bezeichnung wählen, die er selbst am passendsten findet…
A., 27 Jahre

Ich differenziere klar zwischen den Bezeichnungen des „biologischen“ und „sozialen Vaters“. Beide haben für mich einen Anteil an meiner Entwicklung gehabt, sei es nun auf genetischer oder Erziehungsbasis. Daher halte ich diese Bezeichnung für passend.
S., 27 Jahre

Für mich war und ist mein sozialer Vater immer „Papa“ und das wird auch so bleiben, egal was passiert, wie unterschiedlich wir uns sind oder wie sehr wir uns voneinander distanzieren. Beim „Spender“ ist es anders, da habe ich bereits innerhalb des letzten Jahres gewissermaßen eine Evolution durchlebt. Ich habe ihn, seitdem ich mich überhaupt wieder mit dem Thema Samenspende auseinandergesetzt habe, zunächst „Spender“ genannt, weil ich fand, dass dadurch meine emotionale Distanz zu ihm (er ist ja nun mal nicht mein „Papa“) und andererseits auch die Nüchternheit des Aktes meiner Entstehung und damit auch seine emotionale Distanz zu mir gut ausgedrückt wird. Im Laufe der Monate wurde mir jedoch klar, dass ich gar nicht so emotional distanziert bin, ich will herausfinden, wer er ist und was ich von ihm geerbt habe. Daher benutze ich nun eher die Bezeichnung „genetischer Vater“, da diese m.M.n. genau das betont.
N., 33 Jahre

Ich bezeichne den Spender als „Spender“ oder „genetischen Vater“ und meinen sozialen Vater als „Vater“. Der Vorteil an dem Spenderbegriff ist für mich, dass man nicht so viel erklären muss, weil ungefähr klar ist, welcher Sachverhalt dahinter steht. Da ich nicht weiß, wer der „Spender“ ist und um was für einen Menschen es sich bei ihm handelt, möchte ich ihn außerdem mit diesem Begriff vermutlich etwas auf Distanz halten. Wenn ich die genetische Verwandtschaft betonen möchte, zum Beispiel bei Gesprächen mit Ärzten, nenne ich ihn den „biologischen Vater“. Sollte ich einmal erfahren, wer er ist, könnte ich mir vorstellen, ihn auch als „Vater“ zu bezeichnen. Ich sehe darin keine Abwertung meines sozialen Vaters, weil ein Mensch mehrere Arten von Vater haben kann. Innerhalb der Familie war mein sozialer Vater eh „Papa“, in öffentlichen Äußerungen wäre mir die Bezeichnung aber zu persönlich.
C., 37 Jahre

Bei mir gibt es drei Männer, für die ich in unterschiedlicher Weise den Begriff „Vater“ verwende:
1. Mein „Spender“, von dem ich meist als „biologischem Vater“ (den ich nicht kenne) spreche.
2. Den ersten Mann meiner Mutter, der (angeblich) unfruchtbar war und die Samenspende mit initiiert hat. Er war die ersten 5 Jahre meines Lebens der einzige „Vater“ für mich und ich habe ihn „Papa“ genannt. Dann wurde er durch einen Unfall schwer behindert und man kann kaum mit ihm sprechen. Mittlerweile verwende ich oft seinen Vornamen, wenn ich über ihn spreche, ich sage auch manchmal „mein erster Vater“ oder „mein erster sozialer Vater“ oder mittlerweile sogar manchmal „der erste Mann meiner Mutter“ (die emotionale Distanz zu ihm ist mit der Zeit immer größer geworden).
3. Der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat seit ich 6 bin. Er ist mir emotional am nächsten. Allermeistens spreche ich von ihm als „meinem Vater“ und viele Menschen wissen gar nicht, dass es noch andere Väter gibt. Ihn nenne ich schon immer beim Vornamen.
J., 33 Jahre

Bei mir gibt es theoretisch drei Vaterfiguren:
1) Mein „Spender“ oder auch „Spendervater“. In manchen Runden habe ich ihn auch schon „BIOLOGISCHEN VATER“ genannt, der Begriff setzt sich bei mir gerade zunehmend durch.
2) Mein „Vater“ – mein „Papa“ – der erste Mann meiner Mutter. Die Ehe zwischen ihm und meiner Mum ging in die Brüche als ich ca. zwei Jahre alt war. Er ist leider verstorben, als ich Anfang 20 war. Wenn ich heute von ihm spreche, spreche ich von meinem „SOZIALEN VATER“. Allerdings kam der Begriff eher über die Beschäftigung mit der Thematik Spenderkind in mein Leben. Wir hatten wenig Bindung zueinander, Gespräche über meine Entstehung gab es zwischen uns nie.
3) Mein Stiefvater, der zweite Mann meiner Mutter, der mich mit aufgezogen hat. Für mich war er eigentlich immer mein „Vater“ und ich habe ihn als Kind „Papi“ genannt, um zwischen meinen beiden anwesenden „Vätern“ zu unterscheiden. Zu ihm hatte ich eine engere Bindung. Seit auch diese Ehe zerbrochen ist und auch wir im Streit auseinander gingen, nenne ich ihn auf seinen eigenen Wunsch hin beim Vornamen.
S., 33 Jahre

  1. Angelika Weinhold, Unser Baby, Reihe Wieso Weshalb Warum, Ravensburger 2005. []
  2. B Klenke-Lüders, P Thorn, Alternative Perspektiven zum leiblichen Kind – Welche Möglichkeiten passen zu uns?, in: D Wallraff, P Thorn, T Wischmann (Hrsg.), Kinderwunsch. Der Ratgeber des Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch Deutschland (BKiD), Stuttgart: Kohlhammer 2015, S. 194. []
  3. Ärger verursachen zum Beispiel regelmäßig Zeitungsartikel über Spenderkinder, die die Suche nach den genetischen Wurzeln mit Titeln wie „Ich suche meinen Vater“ oder „Vater unbekannt“ versehen. []
  4. Zur Frage, ob Vaterschaft delegiert werden kann und welche elterliche Verantwortung einem Samenspender zukommt, äußert sich die Philosophin Rivka Weinberg in einem sehr interessanten Artikel von 2008: Weinberg, R. (2008). The Moral Complexity of Sperm Donation. Bioethics, 22(3), 166-178. []

Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft

Das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ ist am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Juli 2018 in Kraft (Artikel 4). Ab diesem Datum wird es also endlich ein Samenspenderregister geben, über das ab diesem Zeitpunkt gezeugte Spenderkinder Auskunft über ihren genetischen Vater erhalten können.

Auch wenn dieses Register leider noch sehr rudimentär konzipiert ist, weil die Daten von Altfälle nicht enthalten sind und kein Kontakt zwischen Halbgeschwistern hergestellt werden kann (siehe dazu unsere ausführliche Kritik zum Gesetzentwurf für die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses), handelt es sich hierbei dennoch um eine deutliche Verbesserung. Zumindest ab dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder werden ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung sicher verwirklichen können, und mit dem Register wird hoffentlich auch die Tatsache in das öffentliche Bewusstsein übergehen, dass es ein Recht auf Kenntnis der Abstammung gibt und dass Samenspenden nicht anonym erfolgen dürfen.

Wir haben die neue Rechtslage ab dem 1. Juli 2018 bereits unter „Die rechtliche Situation“ ergänzt und werden demnächst unsere politischen Forderungen aktualisieren.

Bericht des Arbeitskreises Abstammung

Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis Abstammungsrecht seinen Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben und anschließend auch veröffentlicht. Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht angesichts Entwicklungen der Reproduktionsmedizin zu prüfen.

Der Arbeitskreis war interdisziplinär zusammengesetzt (Liste der Teilnehmenden). Allerdings konnte man an der Vorauswahl mancher Expertinnen und Experten schon vermuten, dass der Bericht eher in die Richtung gehen sollte, dass das Abstammungsrecht die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin und die Bedeutung sozialer Elternschaft stärker berücksichtigen sollte. Die Veröffentlichungen einiger Experten und Expertinnen im Vorfeld ließen leider bereits vermuten, dass die Interessen von Spenderkindern stark verkürzt gesehen wurden und sich der wahrgenommene Reformbedarf eher an den Interessen der Wunscheltern orientiert.

Kernthesen des Berichts

Der Bericht schlägt eine moderate Fortentwicklung der bisherigen Regelungen vor.

  • Anstelle des Begriffs „Abstammung“ sollte zukünftig der Begriff „rechtliche Eltern-Kind- Zuordnung“ verwendet werden, da der Begriff „Abstammung“ zu Unrecht suggeriere, es gehe hierbei allein um Personen, die genetisch miteinander verwandt sind.
  • Bei einer ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll derjenige zweiter Elternteil werden, der gemeinsam mit der Mutter in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat, sofern der Spender auf die Elternschaft verzichtet hat. Entsprechendes gilt bei der Embryospende.
  • Jeder Mensch soll ein Recht darauf haben, seine genetische Abstammung „statusunabhängig“ gerichtlich klären zu lassen, also ohne dadurch zugleich die Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern zu verändern.
  • Für Fälle der ärztlich assistierten Fortpflanzung unter Verwendung von Spendersamen und für Fälle der Embryospende soll ein zentrales Spenderregister eingerichtet werden, bei dem jeder so gezeugte Mensch Auskunft über die Identität seiner genetischen Eltern erhalten kann.
  • Die Möglichkeiten der späteren Korrektur der Eltern-Kind-Zuordnung durch Anfechtung der Elternschaft sollen im Übrigen eingeschränkt werden.

Bewertung der Vorschläge

Insgesamt enthält der Bericht viele gute Vorschläge zur Modernisierung des Abstammungsrechts unter Beibehaltung altbewährter Prinzipien. Auch aus der Sicht von Spenderkindern ist zu begrüßen, dass der Begriff des Abstammungsrechts durch den treffenderen Begriff der Eltern-Kind-Zuordnung ersetzt wird und dass ein Kind von Geburt an auf Grund einer entsprechenden Willenserklärung einem zweiten (auch gleichgeschlechtlichen) Elternteil zugeordnet werden kann. Das würde die im Moment bestehende Rechtslücke schließen, dass  ein nicht mit der Mutter verheirateter Mann zwar in die Samenspende einwilligt, aber dann die Vaterschaft nicht anerkennt bzw. bei lesbischen Paaren die Partnerin der Mutter in die Samenspende einwilligt, das Kind aber nicht adoptiert.

Anspruch auf statusunabhängige gerichtliche Abstammungsklärung

Der Bericht betont die herausragende Bedeutung der Kenntnis von der Abstammung und fordert daher ein Recht zur statusunabhängigen gerichtlichen Klärung der Abstammung (S. 83). Ein solcher Anspruch würde auch vielen Spenderkindern zu Gute kommen, da es Fälle gab, in denen auf Grund von unsauberer Dokumentation der beteiligten Ärzte unklar war, ob der Spender auch der genetische Vater ist. Momentan gibt es lediglich einen Anspruch auf eine außergerichtliche Klärung der Abstammung von den rechtlichen Eltern in § 1598a BGB. Positiv ist, dass nach Ansicht des Berichts in Fällen der Leihmutterschaft auch die Kenntnis über die Geburtsmutter zur Abstammung zählt.

Schaffung eines staatlichen Registers für Spenderkinder

Für durch Samen- und Embryonenspende gezeugte Menschen fordert der Bericht außerdem die Schaffung eines staatlichen Registers zur Dokumentation und Auskunftserteilung. Diese Forderung wird für durch Samenspende gezeugte Menschen grundsätzlich bereits durch das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ verwirklicht, das vom Bundestag am 18. Mail 2017 beschlossen wurde und voraussichtlich bald verkündet wird.1 Der Bericht fordert zusätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung von Altfällen sowie dass der Spender Auskunft über die Zahl der durch ihn gezeugten Kinder erlangen kann, was das Gesetz nicht vorsieht.2 Ebenfalls erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass offenbar Einigkeit über die Notwendigkeit einer psychosozialen Beratung vor einer ärztlich-vermittelten Samenspende besteht (S.58). Bedauerlich ist, dass die Idee noch nicht einmal diskutiert wird, den genetischen Vater in das Personenstandsregister einzutragen.

Forderung nach Einschränkung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft nicht nachvollziehbar

Sehr kritisch sehen wird jedoch die Forderung, das Recht des Kindes zur Anfechtung der Vaterschaft einzuschränken (S. 50). Positiv im Vergleich zu vorher erhobenen Forderungen der einzelnen Mitglieder des Arbeitskreises ist allerdings herauszuheben, dass die Einschränkung für alle Kinder gelten sollen (und nicht nur für Spenderkinder) und es nicht vollständig abgeschafft werden soll, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände erlaubt sein soll wie

  • wenn der Vater gestorben ist,
  • wenn der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat,
  • wenn der Vater einverstanden ist oder
  • wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater entstanden ist.

Einige Mitglieder des Vereins Spenderkinder haben die Vaterschaft ihres nur-sozialen Vaters angefochten. Diese Fälle würden vermutlich alle unter einen der Ausnahmegründe fallen, insbesondere weil eine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater oft nicht bestand, weil die Eltern bereits seit längerem geschieden waren.

Verfassungsrechtlich wäre eine Einschränkung des Anfechtungsrechts möglich,  wenn wie vom Arbeitskreis vorgeschlagen parallel die Möglichkeit zur gerichtlichen Abstammungsklärung eingeführt wird.3 Trotzdem stellt sich die Frage, weswegen das Anfechtungsrecht des Kindes eingeschränkt werden soll. Der Bericht argumentiert, dass die Einschränkung von Anfechtungsmöglichkeiten die bestehende Eltern-Kind-Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen stärken würde. Das ist nicht überzeugend. Wenn das Kind die Vaterschaft anfechten möchte, ist fraglich, ob die Zuordnung und die daran anknüpfenden sozial-familiären Beziehungen überhaupt gestärkt werden sollen. Eine Einschränkung des Anfechtungsrechts dient einzig und alleine dem Sicherheitswunsch der Wunscheltern. Wenn das Kind die Vaterschaft des sozialen Vaters nur anfechten kann, wenn dieser einverstanden oder gestorben ist, eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat oder wenn keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist, so kann dies als Schonung des sozialen Vaters verstanden werden. Wird das Kind idealerweise früh über seine Entstehungsweise aufgeklärt und hat die Gelegenheit auch seinen genetischen Vater kennenzulernen, wäre es dem Kind zu wünschen, dass es auch zu diesem Mann eine positive soziale und emotionale Beziehung entwickelt. In diesem Fall wäre es nicht im Sinne des Kindes, eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung zum Wunschvater zwangsweise aufrechtzuerhalten, wenn der genetische Vater und das Kind eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung wünschen. Zwar kann sich ein Kind Eltern nicht aussuchen. Es sollte aber nicht möglich sein, dass sich Menschen eine Elternschaft für einen anderen Menschen frei wählen können.

Besonders ärgerlich ist der vom Bericht zur Rechtfertigung bemühte Vergleich zur Adoption, die nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden könne. Zwischen einer Adoption und einer Samenspende bestehen jedoch deutliche Unterschiede. Der wohl größte Unterschied ist, dass eine Adoption nur auf Grund einer Gerichtsentscheidung möglich ist, die eine positive Kindeswohlprüfung voraussetzt. Bei Samenspenden und anderen Fällen, in denen ein Mann zum Beispiel die Vaterschaft wahrheitswidrig anerkennt, wird das Kind lediglich in die Familie hineingeboren. Bei einer Adoption wird zudem ein Kind aus einer äußeren Not heraus rechtlichen Eltern zugeordnet, in der Regel weil die genetischen Eltern ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können. Bei einer Samenspende wird ein Kind rechtlichen Eltern zugeordnet, weil diese ein Kind haben, bzw. Eltern sein möchten.

Der Bericht verweist außerdem darauf, dass dem Bedürfnis nach Kenntnis der eigenen (genetischen) Abstammung durch erweiterte Möglichkeiten der isolierten, statusunabhängigen gerichtlichen Klärung entsprochen werden könne. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend und verkennt, dass die Zuordnung zu einem Mann, mit dem das Kind genetisch nicht verwandt ist, unter Umständen eine deutliche psychische Belastung für das Kind darstellen kann. Tröstlich ist allerdings, dass die Entscheidung für diese Empfehlung mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung relativ knapp ausfiel und der Bericht auch die Argumente der Gegenmeinung darstellt (S. 51, die aber teilweise eine Ausschlussregelung nur für durch Samenspende gezeugte Menschen forderten, hierzu S. 63).

Elternzentrierte und unkritische Wortwahl des Berichts

Die Wortwahl im Bericht veranschaulicht, dass der Arbeitskreis die von der Reproduktionsmedizin verwendeten technischen, elternzentrierten Konstrukte unkritisch übernommen hat: So wird das Konstrukt der beziehungslosen und verantwortungsfreien Vaterschaft bei der Samenspende unkritisch als gegeben gesetzt. Aus dieser Perspektive der elterlichen Absprachen wird dargestellt, dass der Samenspender auf die Übernahme von Elternverantwortung „verzichte“ (S.58). Der aus Elternperspektive positiv erscheinende Verzicht bedeutet aus Kinderperspektive jedoch gleichzeitig ein mehr oder weniger ausgeprägtes Desinteresse des genetischen Vaters am Kind als Person, wenn Verantwortungsübernahme und eine soziale Beziehung abgelehnt werden. Es wäre wünschenswert, die rechtliche Absicherung des Wunsches nach beziehungsloser genetischer Vaterschaft aus Perspektive des Kindes zu hinterfragen. Zumindest könnte durch eine personifizierende Wortwahl (z.B. „genetischer Vater“ statt „Spender“/“Spendermaterial“) verdeutlicht werden, dass Keimzellen nicht isoliert für sich verfügbar sind, sondern dass durch die Zeugung genetischer Elternteil und genetisches Kind miteinander in Beziehung stehen – ob dies gewünscht wird, oder nicht. Dem elterlichen Wunsch entsprechend wird zudem der „intendierte Vater“ zum „richtigen Vater“ des Kindes erklärt (S.61). Die Entscheidung, welchen Vater das Kind als „richtigen“ ansieht, bleibt jedoch letztlich immer beim Kind – egal welcher Mann rechtlich als dessen Vater eingetragen ist.

Interessen von Spenderkindern spielen keine Rolle bei dem meisten persönlichen Leitlinien der Mitglieder des Arbeitskreises

Insbesondere bei den persönlichen Leitlinien der Mitglieder fällt auf, dass die Interessen der durch Reproduktionsmedizin gezeugten Kinder bei der Neuordnung des Abstammungsrechts kaum angesprochen werden. Wenn überhaupt, soll es nach Meinung der meisten Mitglieder ausreichen, dass sie Kenntnis über ihre genetische Abstammung erlangen oder diese gerichtlich feststellen lassen können. Dass sich das Interesse aber auch darauf richten kann, auch rechtlich dem genetischen Elternteil zugeordnet zu werden oder zumindest eine der Abstammung entsprechende rechtliche Zuordnung selbst herbeiführen zu können, sehen nur wenige.

Dabei irritiert vor allem, dass manche Experten die Familie als Schicksalsgemeinschaft betonen, um zu rechtfertigen, dass die Kinder die Elternschaft des nicht-genetischen Elternteils nicht anfechten können sollen. Das einzige, was in diesem Bereich aber schicksalshaft gegeben ist, ist die genetische Abstammung. Dieser kann sich tatsächlich niemand entziehen, sozialen Beziehungen dagegen sehr wohl. Es ist widersprüchlich zu fordern, dass soziale Elternschaft oder Elternschaft auf Grund von Willenserklärungen anerkannt wird und diese Anerkennung dann gleichzeitig als schicksalhaft darzustellen.

Was passiert mit dem Bericht?

Der Bericht ist ein unverbindlicher Ratschlag von Expertinnen und Experten. Da im September Bundestagswahlen sind, kann dieses Jahr nichts mehr passieren. Inwiefern der nächste Deutsche Bundestag und ein womöglich anderer Justizminister oder eine andere Justiziministerin die Vorschläge aufgreift, ist offen.

  1. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78824.html []
  2. Zur Kritik des Vereins Spenderkinder an dem Gesetz siehe http://www.spenderkinder.de/gesetz-zur-regelung-des-rechts-auf-kenntnis-der-abstammung-bei-heterologer-verwendung-von-samen-am-18-mai-2017-vom-deutschen-bundestag-verabschiedet/ []
  3. vgl. Motejl, FamRZ 2017, Heft 5, 345 – 350. []