Bloße Neugier?

Ich habe mir heute den Echtzeit-Bericht "Der unsichtbare Dritte" angesehen und finde ihn insgesamt sehr gut. Dominique fasst sehr gut zusammen, was auch ich fühle: einerseits diese Leere wenn es um Sachen geht, die man eventuell geerbt hat; und gleichzeitig aber auch den Wunsch, nicht sein ganzes Leben lang nach dem Spender suchen, sondern sich auf die Zukunft konzentrieren zu wollen.

Der Auftritt von Prof. Katzorke ist aber wieder bemerkenswert. Auf die Frage hin, ob die Kinder die jetzt nach ihrer Herkunft suchen, ihm nicht irgendwie leid tun, sagt er ganz klar nein, denn man habe ja damals den
Willen der Eltern erfüllen wollen. Eine sehr elegante Umschreibung für: Die Kinder haben mir kein Geld gezahlt. Der Beitrag bemerkt sehr richtig, dass (spätestens) seit 1989 jeder das Recht auf erlangbare Informationen über die eigene Herkunft hat – und dass die Ärzte in der Praxis aber die Anonymität der Spender höher werten. Wer oder was legitmiert die Ärzte eigentlich zu einer solchen Wertung? Von einem Geheimhaltungsinteresse des genetischen Vaters ist in besagtem Urteil des Bundesverfassugsgerichts nicht die Rede.

Prof. Katzorke meint außerdem, dass noch nicht klar wäre, inwiefern "bloße Neugier" zur Kenntnis der Spenderdaten berechtigen würde. Damit übersieht (?) er nur leider, dass es ein ziemlicher Unterschied ist, ob man wissen möchte, wann der Nachbar nach Hause kommt oder aber von wem
man an die 50 % der genetischen Anlagen geerbt hat. Bloße Neugier ist das nicht – es ist eine Frage, die zumindest mich oft beschäftigt und nicht nur mein "maximales Wohlbefinden" beeinträchtigt. Und nebenbei bemerkt: in dem Urteil steht auch nichts davon, dass man ein ganz besonderes Erkenntnisinteresse haben muss. Dass niemand einfach mal so fragt, wer denn sein genetischer Vater ist, sollte doch wohl klar sein. Stina