Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2008 ein Gesetz beschlossen, durch welches die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von einer Vaterschaftsanfechtung ermöglicht wird. Durch das Gesetz erhalten Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den beiden anderen Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die Betroffenen müssen dann in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Davon unabhängig ist eine eventuelle Vaterschaftsanfechtung (Mutter ist immer die Frau, welche das Kind geboren hat). Die Neuregelung wird spätestens am 31.03.2008 in Kraft treten.
Ich finde an dem Gesetz sehr begrüßenswert, dass es auch dem Kind die Möglichkeit gibt, seine Abstammung klären zu lassen. Das ist besonders wichtig für Kinder aus einer donogenen Insemination oder einer Eizellenspende, die Zweifel an der genetischen Vaterschaft eines Elternteils haben und deren Eltern sich unkooperativ verhalten. Hoffentlich wird diesen Eltern durch das neue Feststellungsrecht noch einmal klar, dass ihr Kind tatsächlich ein Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung hat, welches sie durch ihr Verhalten verletzen. Stina