Archiv der Kategorie: Abstammung

Fortsetzung der eigenen Person im Kind

Ich habe heute in einem juristischen Aufsatz (Eser, Klin Med 1990, 1281) ein sehr wahres Zitat gefunden: .. "der Spender einer Keimzelle wird sich fragen müssen, inwieweit er sich von der genetischen Verantwortung von seinem zum Menschen gewordenen Erbgut freizeichnen kann. Keimspende ist nicht gleich Blutspende: Blut geht im fremden Körper restlos auf, die Keimzelle geht dort nicht nur auf, sondern setzt die eigene Person im Kind fort."
Stina

Mehr Berichte und Gedanken über das Wissen über die genetische Abstammung

Seit ein paar Tagen befinden sich auf der Internetseite auch Gedanken von Anna, einigen vielleicht bekannt aus dem WDR-Beitrag. Es ist schön, dass langsam mehr Berichte zusammen kommen, und wir haben bisher sehr viele positive Reaktionen darauf bekommen. In dem Spiegel-Thema vor 3 Wochen ging es um Reproduktionsmedizin, leider wieder nur aus der Sicht der Eltern und Ärzte. Begleitend erschienen ein paar Artikel auf Spiegel-Online, darüber ein Bericht in dem ich vorkam. In den anderen Berichten ging es aber wieder nur um Leihmütter und einen eher verantwortungslosen Samenspender, der sich damit aus das Affäre zieht, dass er hofft dass es den durch ihn gezeugten Kindern bei den Wunscheltern doch bestimmt super geht. Ich habe mich bemüht, einige der Artikel bei den links unterzubringen.

Ein anderer sehr interessanter Artikel auf Spiegel-Online handelte dagegen von einer Frau, die erst mit 43 Jahren erfahren hat, dass sie nicht die leibliche Tochter ihrer Eltern ist, sondern nach der Geburt im Krankenhaus vertauscht wurde. Sie sagt, das zu erfahren wäre ein Gefühl als habe das Leben einen gerade k.o. geschlagen. Diese Emotionen konnte ich sehr gut nachvollziehen. Es ist natürlich etwas ganz anderes, als zu erfahren, dass man aus einer anonymen Samenspende stammt. Sie kennt keinen genetischen Elternteil, das war nicht beabsichtigt und sie wurde auch nicht über etwas getäuscht. Aber auch sie möchte jetzt herausfinden, wer ihre genetischen Eltern sind, sie sagt sie möchte Gewissheit haben. Genauso geht es mir auch. Eine Journalistin hat mir vor einigen Wochen gesagt, dass es sehr schwierig zu vermitteln ist, weswegen für einen Men-schen die genetische Abstammung so eine große Bedeutung besitzt. Ich meinte als Antwort, dass den meisten Menschen einfach nicht bewusst ist, wie sehr unsere Identifikation (ob positiv oder negativ) auf den Eltern oder der weiteren Familie beruht. Es ist ein Wissen, das fast alle Menschen ganz natürlich besitzen, und dessen Stellenwert man erst bemerkt, wenn es verschwunden ist. Und dann fühlt man sich k.o. geschlagen oder als würde der Boden unter den Füßen weggezogen …
Stina

Bloße Neugier?

Ich habe mir heute den Echtzeit-Bericht "Der unsichtbare Dritte" angesehen und finde ihn insgesamt sehr gut. Dominique fasst sehr gut zusammen, was auch ich fühle: einerseits diese Leere wenn es um Sachen geht, die man eventuell geerbt hat; und gleichzeitig aber auch den Wunsch, nicht sein ganzes Leben lang nach dem Spender suchen, sondern sich auf die Zukunft konzentrieren zu wollen.

Der Auftritt von Prof. Katzorke ist aber wieder bemerkenswert. Auf die Frage hin, ob die Kinder die jetzt nach ihrer Herkunft suchen, ihm nicht irgendwie leid tun, sagt er ganz klar nein, denn man habe ja damals den
Willen der Eltern erfüllen wollen. Eine sehr elegante Umschreibung für: Die Kinder haben mir kein Geld gezahlt. Der Beitrag bemerkt sehr richtig, dass (spätestens) seit 1989 jeder das Recht auf erlangbare Informationen über die eigene Herkunft hat – und dass die Ärzte in der Praxis aber die Anonymität der Spender höher werten. Wer oder was legitmiert die Ärzte eigentlich zu einer solchen Wertung? Von einem Geheimhaltungsinteresse des genetischen Vaters ist in besagtem Urteil des Bundesverfassugsgerichts nicht die Rede.

Prof. Katzorke meint außerdem, dass noch nicht klar wäre, inwiefern "bloße Neugier" zur Kenntnis der Spenderdaten berechtigen würde. Damit übersieht (?) er nur leider, dass es ein ziemlicher Unterschied ist, ob man wissen möchte, wann der Nachbar nach Hause kommt oder aber von wem
man an die 50 % der genetischen Anlagen geerbt hat. Bloße Neugier ist das nicht – es ist eine Frage, die zumindest mich oft beschäftigt und nicht nur mein "maximales Wohlbefinden" beeinträchtigt. Und nebenbei bemerkt: in dem Urteil steht auch nichts davon, dass man ein ganz besonderes Erkenntnisinteresse haben muss. Dass niemand einfach mal so fragt, wer denn sein genetischer Vater ist, sollte doch wohl klar sein. Stina

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2008 ein Gesetz beschlossen, durch welches die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von einer Vaterschaftsanfechtung ermöglicht wird. Durch das Gesetz erhalten Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den beiden anderen Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die Betroffenen müssen dann in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Davon unabhängig ist eine eventuelle Vaterschaftsanfechtung (Mutter ist immer die Frau, welche das Kind geboren hat). Die Neuregelung wird spätestens am 31.03.2008 in Kraft treten.

Ich finde an dem Gesetz sehr begrüßenswert, dass es auch dem Kind die Möglichkeit gibt, seine Abstammung klären zu lassen. Das ist besonders wichtig für Kinder aus einer donogenen Insemination oder einer Eizellenspende, die Zweifel an der genetischen Vaterschaft eines Elternteils haben und deren Eltern sich unkooperativ verhalten. Hoffentlich wird diesen Eltern durch das neue Feststellungsrecht noch einmal klar, dass ihr Kind tatsächlich ein Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung hat, welches sie durch ihr Verhalten verletzen. Stina

Gedanken zu dem Frontal21-Beitrag

Prof. Katzorke, Vorsitzender des Arbeitskreises Donogene Insemination, sagt in dem Beitrag, dass der Samenspender bei seiner Spende nur für Sekunden in der Rolle des Erzeugers aufgetreten ist. Aufgrund des Wunsches von Kindern wie mir solle nun auf einmal in die Vaterrolle schlüpfen, obwohl er nie der Vater gewesen ist. Das alles lässt ihn darauf schließen, dass Vaterschaft ein soziales Phänomen ist.

Erstmal reichen für eine Zeugung wohl immer nur Sekunden, egal ob per Spende oder auf dem üblichen Weg. Das kann also keinen Unterschied machen. Prof. Katzorke versteht aber wieder überhaupt nicht, worum es mir und anderen Spenderkindern geht, obwohl ich ihm das schon einmal in einem persönlichen Brief geschildert habe und man es auch hier nachlesen kann. Ich suche keinen Vater, denn ich habe schon einen und möchte eigentlich keinen zweiten. Was ich aber möchte, sind wenigstens Mindestangaben über meinen Erzeuger, meinen genetischen Vater. Ich möchte gerne wissen, wie er aussieht, was er beruflich macht, was ihn interessiert, wer meine genetischen Großeltern waren, ob ich Halbgeschwister habe, ob es vielleicht vererbbare Krankheiten in der Familie gibt …

Für solche Angaben reichen zwei Stunden für einen Brief oder ein Treffen in einem Cafe. Mehr möchte ich nicht – und das geht eigentlich allen Kindern, die ich kenne, genauso. Und ich frage mich: Ist das so viel verlangt? Uns ist sehr wohl bewusst, dass der Spender nicht unser Vater sein wollte. Aber 2 Stunden und ein paar Angaben stören einen Menschen nicht in seinem jetzt vielleicht bürgerlichen Leben mit eigener Familie. Außerdem unterstellt Prof. Katzorke ja geradezu, dass der Spender uns nicht kennenlernen möchte – vielleicht ist er ja auch neugierig?

Und außerdem frage ich mich: sagt Prof. Katzorke das, weil er Spenderkinder wie mich nicht versteht? Oder sagt er es als Abwehrstrategie, weil die meisten Menschen das Entsetzen eines Mannes eher nachvollziehen könnnen, der vor 25 Jahren einmal unter Zusicherung der Anonymität gespendet hat und auf einmal Vater sein soll, als wenn wir nach unserer Identität suchen und deswegen ein paar Angaben haben möchten? Wie gesagt: Vater nein, aber Erzeuger: Ja!