Der Verein Spenderkinder startet am 1. März 2020 eine SocialMedia-Kampagne, um auf den Wunsch vieler durch „Samenspende“ gezeugter Menschen hinzuweisen, ihre leiblichen Väter zu kennen. Unter dem Hashtag #zeigedich werden in den nächsten Wochen regelmäßig unvollständige Bilder der Vereinsmitglieder auf Instagram, Twitter und Facebook gepostet. „Wir hoffen, dass wir mit den Bildern ehemalige „Samenspender“ erreichen“, beschreibt Anne Meier-Credner, Vorstandsmitglied des Vereins, das Ziel der Kampagne. Es ist das erste Mal, dass sich so viele Spenderkinder mit einem Foto zeigen.
In
Deutschland haben alle Menschen – auch Kinder eines „Samenspenders“ – ein Recht
darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Das war
Reproduktionsmedizinern bereits in den 70er Jahren bekannt.[1]
Dennoch haben viele den „Samenspendern“ Anonymität versprochen. „Wir haben über
10 Jahre lang an die Reproduktionsmedizin appelliert, Verantwortung zu
übernehmen und uns bei der Rekonstruktion zu helfen. Jetzt wenden wir uns
direkt an unsere genetischen Väter und hoffen, dort auf mehr
Verantwortungsbewusstsein zu treffen“, so Meier-Credner, „Spenderkinder
wünschen sich einen genetischen Vater, der seine Vergangenheit als ‚Spender‘ nicht
verleugnet. Es ist stark, Verantwortung zu übernehmen und zu seinen Kindern zu
stehen.“
Viele
Spenderkinder sind in den großen DNA-Datenbanken Ancestry, 23andMe, FamilyTreeDNA und MyHeritage registriert, um genetische
Verwandte zu finden. Der Verein Spenderkinder freut sich sehr, dass sich
bereits einige ehemalige „Spender“ aus eigener Initiative bei DNA-Portalen
registrieren lassen und möchte dazu weiter ermuntern. Je mehr Menschen sich in DNA-Datenbanken
registrieren lassen, desto mehr Chancen haben Spenderkinder, ihre genetischen
Väter auch über andere Verwandte zu finden.
Wer Spenderkinder bei der Suche unterstützen möchte, kann die
Suchprofile z.B. über Twitter teilen und möglichst viele Menschen darauf
aufmerksam machen. Männer, die ihren Samen über Samenbanken haben vermitteln
lassen, werden gebeten, sich beim Verein Spenderkinder zu melden (info@spenderkinder.de).
[1] 1970 erklärte der damalige Justiziar Dr. Arnold Hess auf dem Deutschen Ärztetag, dass der Arzt dem Kind Auskunft geben müsse, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden wolle (DtÄbl 1970, 1982). 1985 bestätigten zwei Essener Reproduktionsmediziner: „Ein wesentliches juristisches Problem dieser Behandlungsmethode ergibt sich aus der bewussten Verletzung des im Grundgesetz verankerten Rechtes auf Kenntnis der biologischen Abstammung. Juristisch spricht man von der planmäßigen Vereitelung der Abstammung, die missbilligt wird“. (Katzorke, K. & Propping, D.; 1985. Voraussetzungen und Ergebnisse der heterologen (donogenen) Inseminationsbehandlung. Pro Familia Magazin, Schwerpunktthema: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. S. 20-22.)