Archiv der Kategorie: Medienauftritt

Mitglieder des Vereins Spenderkinder in den Medien

Radiobeitrag auf WDR5 Leonardo am 20. Juli 2016

WDR 5 berichtete am 20. Juli 2016 im Gespräch mit dem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Wolfgang Oelsner und Spenderkinder-Mitglied Maria darüber Wie Kinder damit leben von einem Samenspender zu stammen .

Etwas irreführend ist die Nennung von zunächst 10.000 und etwas später von 100.000 Spenderkindern in Deutschland. Verlässt man sich auf die Angaben von Reproduktionsmedizinern, stimmt eher die zweite Zahl.1

Nicht korrekt ist die Aussage, dass das Auskunftsrecht von Spenderkindern erst seit 2015 gelte. Das Auskunftsrecht von Spenderkindern wurde in einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm 2013 erstmalig gerichtlich bestätigt. Bereits im deutschen Ärzteblatt von 1970 wird darauf hingewiesen, dass ein Spenderkind ein Auskunftsrecht hat. Mehr dazu in unserer Rubrik Die rechtliche Situation. In Marias Klage ging es nicht um das Auskunftsrecht, sondern um die Herausgabe der nötigen Unterlagen. Diese wurden in der Vergangenheit angeblich häufig entgegen entsprechender Hinweise frühzeitig vernichtet. Dadurch wird deutlich, dass Auskunftsrecht und Auskunftsmöglichkeit zwei verschiedene Dinge sind, die in Deutschland noch klarer gesetzlich geregelt werden sollten. Seit 2007 ist eine ausdrückliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 30 Jahren vorgeschrieben, zuvor gab es keine explizite Angabe von Jahren, sondern es galt die 10jährige Mindestaufbewahrungsdauer mit dem Zusatz „…soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Eine längere Aufbewahrung ist auch dann erforderlich, wenn sie nach ärztlicher Erfahrung geboten ist.“ 2

Abgesehen von diesen Informationsdrehern ist die Sendung sehr einfühlsam und informativ gemacht und stellt die Herausforderungen differenziert dar, die sich für die Kinder ergeben können. Maria, die erst als Erwachsene über ihre Entstehung aufgeklärt wurde, erlebte bereits als Kind Fremdheitsgefühle ihrem Vater gegenüber, die sie sich nicht erklären konnte. Sie beschreibt zum Beispiel, dass sein Geruch sie irritierte.  Gleichzeitig spürte und wusste sie, dass ihr Vater sie liebt. Das zusammen erzeugte bei Maria Schuldgefühle und ließ sie an sich und ihrer Wahrnehmung zweifeln.

Das sind Wahrnehmungen und Gefühle, die wir bereits von mehreren Spenderkindern gehört haben. Wir möchten deshalb alle Eltern eindringlich bitten, ihre Kinder auf jeden Fall von Anfang an im Wissen um ihre Herkunft aufwachsen zu lassen und ihnen keine falschen Tatsachen vorzuspielen.

  1. T Katzorke (2008), Entstehung und Entwicklung der Spendersamenbehandlung in Deutschland. Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie 5 (1), 14-20, S. 18. []
  2. Berufsordnung für die deutschen Ärzte (MBO) – Deutsches Ärzteblatt 1979, 2442. []

Radiobeitrag bei NDR Info am 21. März 2016

Unter dem Titel „Samenspender-Kinder: Die Suche nach dem Vater“ berichtete NDR Info am 21. März 2016 über die Schwierigkeiten von Spenderkindern, trotz bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung, zu erfahren, wer ihre biologischen Väter sind. Spenderkinder-Mitglied Mia gewährt dabei Einblick in ihre persönliche Suche.

Etwas unglücklich ist der Titel: Bei einer Familiengründung durch Samenspende wird die Vaterschaft auf zwei Väter aufgespalten, das entstehende Kind hat einen sozialen und einen biologischen Vater. Wir Spenderkinder möchten nicht den einen mit dem anderen ersetzen, sondern beide nebeneinander kennen, weil beide zu uns dazugehören.

Kevin Staudt bei Hr-iNFO am 29. Oktober 2015

Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt berichtete am 29. Oktober 2015 im Radiointerview mit dem Sender Hr-iNFO Gesellschaft in der Sendung Samenspende: Wenn Kinder ihren Spendervater suchen vom aktuellen Stand seiner kürzlich über Youtube und Facebook gestarteten Online-Suchaktion nach seinem biologischen Vater.

Zu den einleitend referierten rechtlichen Fakten ist klärend zu ergänzen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 1989 vom Bundesverfassungsgericht lediglich bestätigt wurde. Es ist in Deutschland bereits seit den 60er Jahren herrschende juristische Meinung, dass dieses Recht besteht. Darauf verweist auch der Justiziar der Bundesärztekammer im deutschen Ärzteblatt bereits 1970. Die Aufbewahrungfrist für die Behandlungsunterlagen bei Samenspenden wurde 2007 im Rahmen des Transplantationsgesetzes auf 30 Jahre festgelegt. Zuvor gab es keinen definierten Zeitraum. In den Berufsordnungen für Ärzte stand aber schon lange vorher, dass Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, wenn dies die ärztliche Erfahrung gebietet.

 

 

Kevin Staudt bei DRadio Wissen am 22. September 2015

Spenderkinder-Mitglied Kevin Staudt war am 22. September 2015 zu Gast in der Redaktionskonferenz von Deutschlandradio Wissen unter dem Titel „Samenspende – mein Sperma – dein Kind“. Im Interview mit Moderator Thilo Jahn berichtete Kevin von seiner kürzlich gestarteten Suchaktion nach seinem Spender, unter anderem mit Hilfe seines eigens dafür geschriebenen Songs „novum“, der über Youtube und Facebook verbreitet wird.

Gefragt nach seiner Motivation zur Suche, die von außen betrachtet ziemlich viel Aufwand bei sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit bedeutet, erklärt Kevin: „Ungewissheit“ – „so lange ich lebe, werde ich mich fragen, wo ich herkomme.“ Kevin sagt auch, er wisse, dass er nichts erwarten könne, habe die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben.

Diese Haltung teilt Kevin mit vielen Spenderkindern, die sich trotz minimaler Erfolgschancen auf die Suche begeben. Weil das mit Anstrengungen verbunden ist, kommt von Außenstehenden häufig die Frage nach Kriterien für einen Abschluss der Suche, oder die Idee, sich doch mit der Ungewissheit abzufinden. Nach diesem Interview ist hoffentlich etwas deutlicher geworden, dass all die suchenden Spenderkinder viel Stärke, Kreativität und Hoffnung mitbringen, auch wenn sie ihre Suche ihr Leben lang begleiten wird und dass Resignation keine wünschenswerte Alternative ist. Sicherlich gibt es Zeiten, in denen das Thema mal mehr und mal weniger präsent ist und die Suche mal aktiver und mal passiver verfolgt wird. Aber auch wenn es manchmal den Anschein hat, sind wir nicht auf der Suche nach Phantomen, sondern leibhaftigen Menschen, die irgendwo noch andere Spuren als uns hinterlassen haben.

Viktoria und Simon am Freitagabend 3. Juli zu Gast beim Kölner Treff

Spenderkinder-Mitglieder Viktoria und Simon waren am Freitag, 3. Juli beim Kölner Treff im WDR-Fernsehen zu Gast und erzählten dort von ihrer Suche nach ihren genetischen Wurzeln. Leider zeigt sich die Klinik ihrer Eltern aus Essen auch nach den Gerichtsurteilen des Oberlandesgerichts Hamm und des Bundesgerichtshofs sehr uneinsichtig. Ab 1:11 sind die beiden zu sehen.

Ein wichtiger Hinweis zur Richtigstellung der rechtlichen Situation: Das Gerichtsurteil in Hamm hat kein neues Gesetz geschaffen, sondern bereits vorher geltendes Recht bestätigt. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist herrschende juristische Meinung in Deutschland seit den 60er Jahren. Samenspende ist seit 1970 erlaubt. Anonyme Samenspenden hatten in Deutschland also nie eine rechtliche Grundlage. Mehr dazu auf unserer Homepage unter die rechtliche Situation.

Eine Wiederholung wird am Sonntag, 5. Juli 2015 von 09.30 – 10.55 Uhr gesendet.

Artikel über Embryonenadoption bei Stern.de am 24. Juni 2015

Unter dem Titel Embryo zur Adoption abzugeben erschien am 24. Juni 2015 ein Artikel der Journalistin Lea Wolz in der Online-Ausgabe des „Stern“. Als InterviewpartnerInnen kommen zu Wort: Leya von Wunschkinder.net, Hans-Peter Eiden als Vortandsmitglied des bayerischen Netzwerks Embryonenspende, Ulrich Hilland als Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands sowie Spenderkinder-Vorstandsmitglied Anne.

Akte 20.15 mit Anja auf SAT1

Im Anschluss an den Spielfilm „Super Dad“ wurde am 26. Mai bei Akte 20.15 über die Situation von Spenderkinder-Mitglied Anja berichtet. Der Beitrag kann auf der SAT1-Mediathek abgerufen werden.
Zudem werden dort zwei Experten-Interviews mit Prof. Dr. Jörg Maywald (Geschäftsführer der „Deutschen Liga für das Kind“) bereitgestellt.
Er berichtet zum einen über die rechtliche Situation von Spenderkindern. Ergänzend sei erwähnt, dass auch schon vor 1989 das Recht auf Kenntnis der Abstammung bestand. Anders als im Beitrag über Anja dargestellt, wurde zudem in den Berufsordnungen für Ärzte darauf hingewiesen, dass die Spender-Unterlagen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Mehr dazu in unserer Rubrik zur rechtlichen Situation.
In einem zweiten Beitrag verdeutlicht Prof. Dr. Maywald, warum die Herkunft für Spenderkinder so wichtig ist. Maywald gibt zudem Tipps für Eltern, wie sie am besten damit umgehen und ihr Kind aufklären können.
Selbstverständlich kann man eine persönliche Beziehung zum Spender nicht erzwingen, dennoch fänden wir es vertretbar, den Spender in einem Vorgespräch darauf vorzubereiten, dass das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit später einmal Kontakt aufnehmen möchte und die Bereitschaft zu einem Treffen vorauszusetzen.
Autorin: Anja