Auf der Legal Tribune Online findet sich seit vorgestern die erste juristische Besprechung des Urteils des OLG Hamm (des Samenspende-Urteils, wie es jetzt wohl heisst). Die Besprechung bestätigt unsere Einschatzung, dass das Urteil rechtlich absolut zu erwarten war und anonyme Samenspenden in Deutschland nie legal waren.
Wie wir sieht der Autor rechtlichen Anpassungsbedarf, insbesondere dass die Spender vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden müssen. Dafür möchte er ausschliessen, dass Spenderkinder die Vaterschaft ihres rechtlichen Vaters anfechten können. Damit sind wir nicht einverstanden. Wir denken es sollte stattdessen ausgeschlossen werden, dass der Spender als rechtlicher Vater gerichtlich festgestellt wird. Dies würde den Spender genauso effektiv vor Unterhalts- und Erbansprüchen schützen, insbesondere auch vor Anspruchen von Spenderkindern, die überhaupt keinen rechtlichen Vater haben, aber Spenderkindern weiterhin die Vaterschaftsanfechtung ermöglichen, wenn sie dies wollen. Genauso fehlt ein Verweis darauf, dass die Vaterschaftsanfechtung momentan nur innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis von der Samenspende bzw. ab dem achtzehnten Lebensjahr zulässig ist (1600b BGB), was die Möglichkeit und die drohende Unterhaltspflicht für den Spender doch deutlich einschränkt.
Leider geht der Autor auch überhaupt nicht darauf ein, wie die Interessen von Spenderkindern in Zukunft besser geschützt werden könnten. Angesichts der Tatsache, dass schätzungsweise über 90 Prozent nicht von ihrer Entstehungsweise wissen, Aerzte die Daten des Spender in der Vergangenheit nach nur 10 Jahren vernichtet haben (da waren die Kinder 9 Jahre alt), die Spenderdaten auch heute nur 30 Jahre aufbewahrt werden mussen und das vorliegende Urteil das erste seiner Art ist, hätte man daran ja einmal denken konnen. Leider ist das nur wieder ein Beispiel für die sehr eltern- und erwachsenenzentrierte Sichtweise unserer Gesellschaft, die sich auch in den Internet-Kommentaren zeigt.
An manchen Stellen merkt man dem Artikel auch an, dass er sich mit der Situation von Spenderkindern nur sehr theorethisch befasst hat, insbesondere wenn der Autor davon spricht, dass der rechtliche Vater „die Windeln des Kindes gewechselt, es getröstet und seine Hausaufgaben betreut“ hat. Das ist im Idealfall natürlich so, leider kennen wir aber auch einige Falle, bei denen der soziale Vater passiv geblieben ist oder sich ganz aus dem Leben des Spenderkindes verabschiedet hat. Das ist leider nicht anders als bei normalen Familien.