Gerichtserfolg in Kanada

Das höchste Gericht des kanadischen Bundesstaates British Columbia, hat das dortige Adoptionsgesetz im Mai in einem Urteil Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil es Spenderkindern nicht die gleichen Rechte auf Kenntnis ihrer Abstammung gewährt wie Adoptierten Geklagt hatte das Spenderkind Olivia Pratten – wie sie sagt nicht für sich selbst, weil ihre Unterlagen wahrscheinlich vernichtet sind, aber für alle jüngeren Spenderkinder. Das Parlament hat jetzt 15 Monate Zeit, das Gesetz entsprechend zu ändern. Ich habe für ihren Fall vor 15 Monaten eine eidesstattliche Versicherung über meine Sicht der Dinge als Spenderkind und über die Rechtslage in Deutschland geschrieben und diese notariell beglaubigt nach Kanada geschickt – daher freue ich mich besonders über das Urteil. Leider gilt das Urteil nur für die Zukunft und auch nur für British Columbia – aber es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Gerichte sehen, dass Spenderkindern die gleichen Rechte wie Adoptivkindern zustehen und dass die Anonymität der Spender nicht mehr als schützenswerter angesehen wird als das Bedürfnis, von der eigenen Abstammung zu wissen. Die Kanada sind natürlich nicht die USA, wo die Reproduktionsmedizin unreguliert floriert – aber immerhin schon recht nah an der Grenze!
Stina