Am 18. und 19. Februar 2017 findet die Veranstaltung „Kinderwunsch-Tage“ in Berlin statt.
Der Verein Spenderkinder, der sich für die Rechte und Bedürfnisse von durch Keimzellspende entstandenen Menschen einsetzt, sieht diese Veranstaltung kritisch. Laut Ankündigung auf der Internetseite werden unter anderem die spanische Reproduktionsklinik „IVFSpainAlicante“, die tschechische Reproduktionsklinik „Karlsbad Fertility“ sowie die amerikanische Reproduktionsklinik „OregonReproductiveMedicine“ an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Kliniken bieten Verfahren wie die Eizellspende und die kombinierte Eizell- und Samenspende an, die gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen. Die spanische und tschechische Klinik weisen außerdem auf die Anonymität ihrer Spender hin. Auch die ebenfalls teilnehmende dänische Samenbank „Cryos International Denmark ApS“ bietet anonyme Samenspenden an. Das widerspricht eindeutig dem in Deutschland geltenden Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das auch für Spenderkinder 2015 höchstrichterlich bestätigt wurde (Urteil des BGH vom 28.01.2015).
Die amerikanische Klinik bietet sogar Leihmutterschaft als Dienstleistung an. Leihmutterschaft ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern verboten, weil es gegen die Würde eines Menschen verstößt, gegen Geld gehandelt zu werden.
Der Verein Spenderkinder findet es außerordentlich bedenklich, dass eine öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, bei der ganz offensichtlich Methoden angeboten werden, die gegen die deutsche Rechtslage verstoßen. Die Veranstaltung wird durch den auf Verbrauchermessen spezialisierten Organisator „F2F Events“ ausgerichtet. Es scheint dabei allein um die Erfüllung des Kinderwunsches von Menschen zu gehen, ohne die Grenzen der geltenden Rechtslage zu respektieren oder gar eine Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten zu wagen.
Bedenklich ist auch, dass mit Frau Dr. Petra Thorn ein Mitglied des Deutschen Ethikrates als vermeintliche Expertin zum Beratungsausschuss der Veranstaltung gehört. Erst im März 2016 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Embryonenspende/-adoption, in der er auf die Unvereinbarkeit der Eizellspende mit dem Embryonenschutzgesetz verweist.