Am Freitag haben wir an das Bundesministerium für Gesundheit die Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ geschickt.
Zusammengefasst begrüßen wir das Gesetz und das darin vorgeschlagene Samenspenderregister als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleiben viele regelungsbedürftige Sachverhalte in Zusammenhang mit der Spende von Keimzellen weiterhin ungeregelt. Das betrifft insbesondere die nicht vorhandene Rückwirkung des Gesetzes und damit eine fehlende Einbeziehung von „Altfällen“. Das Samenspenderregister würde voraussichtlich erst auf Spenderkinder Anwendung finden, die ab dem Jahr 2019 gezeugt werden. Für alle anderen Kinder bleibt es bei der eher unsicheren Auskunftserteilung und Datenaufbewahrung durch Samenbanken und Reproduktionskliniken. Nicht erfasst werden außerdem Embryonenspenden, obwohl sie in Deutschland schon durchgeführt werden. Auch sind keine Maßnahmen gegen die geringe Aufklärungsquote von durch Samenspende gezeugten Menschen vorgesehen. Wir hoffen, das der Gesetzgeber diese notwendigen Ergänzungen zumindest in der nächsten Legislaturperiode vornehmen wird.
Am 4. November findet zu dem Referentenentwurf eine Anhörung in Berlin statt, an der wir teilnehmen werden.
Die Elternorganisation DI-Netz hat ebenfalls eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verfasst, in der viele der von uns kritisierten Punkte ebenfalls angesprochen werden.