Der Verein Spenderkinder unterstützt auch minderjährige Spenderkinder und ihre Eltern, Auskunft über die eigene Herkunft zu bekommen. Das machen wir selbstverständlich kostenlos.
Wenn Spenderkinder erfahren möchten, wer ihr genetischer Vater ist, müssen sie sich an die Praxis wenden, in der sie entstanden sind.1 Eigentlich dürften derzeit minderjährige Spenderkinder keine Probleme haben, Auskunft zu erhalten. Seit dem Jahr 2007 galt eine ausdrückliche 30jährige Aufbewahrungsdauer, die alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Dokumente erfasst. Das beinhaltet alle Daten von seit 1997 gezeugten Kindern.2 Wir hören aber immer wieder, dass doch Probleme auftauchen. weil entweder keine Auskunft gegeben wird oder nur eine unvollständige Auskunft. Es gibt nach wie vor Ärzte, die es vermeiden, Auskunft zu geben.
Als Einzelperson hat man kaum eine Chance, einzuschätzen, ob Informationen zurückgehalten werden. Dafür ist die Zusammenarbeit und der Austausch von uns Spenderkindern hilfreich.
Der Verein Spenderkinder hat durch seine vielen Mitglieder viel Wissen über verschiedene Kliniken und Praxen gesammelt. Wir können zum Beispiel sagen, ob eine Klinik oder ein Arzt schon Auskunft erteilt oder diese abgelehnt hat und was die vorgebrachten Argumente waren oder ob bereits andere Spenderkinder gerichtlich vorgegangen sind. Dieses Wissen teilen wir gerne mit anderen Spenderkindern und ihren Eltern.
Aus einigen Praxen sind uns auch „Samenspender“ bekannt. Wenn wir unsere Informationen miteinander abgleichen, können wir verhindern, dass diese Männer mehrfach kontaktiert werden. Unter Umständen können wir auch den Erstkontakt vermitteln. Das ist wichtig, weil eine Kontaktaufnahme auch für einige „Samenspender“ psychisch herausfordernd ist.
- Das Samenspenderregister hat nur Daten zu ab Juli 2018 entstandenen Kindern. [↩]
- Der Verein Spenderkinder geht davon aus, dass auch zuvor eine Pflicht zur Aufbewahrung der Daten bestand – siehe hierzu unsere Informationen unter Rechtliches [↩]